Beiträge von Julius

    Dort, wo Polizei und der Richter nach dem Unfall diesen Punkt willkürlich festlegen und einstimmig sagen werden: "Unglücklich gelöst die Verkehrsführung, aber in der StVO steht nunmal...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...Radfahrer müssen auch mal Rücksicht nehmen/sich an die Regeln halten..."

    Sachbeschädigung, Betrug, Diebstahl, unbefugtes Benutzen von Fahrzeugen.

    Die deutschen Räder gehören der deutschen GmbH, (bzw. zu deren Insolvenzmasse) und teilweise der Spedition, die für die Wartung und Pflege zuständig ist/war. OBike Deutschland hat bisher auch keinen Insolvenzantrag gestellt und es gibt mehrere Berichte im Internet, dass die App und das Ausleihen nach wie vor funktioniert.

    Unsere voneinander abschreibende "Qualitätspresse" bekommt es größtenteils nicht hin, diese Aspekte richtig darzustellen.

    Zu schmal (Abstand Gosse). Falsch markiert (unklar ob Radweg oder -streifen). Falsch beschildert (ohne Breitstrichmarkierung kein Radweg). Fehlende Restfahrbahnbreite (ausgeschilderte Parkplätze am linken Fahrbahnrand). Vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht.

    Ohne Parkmarkierungen wäre dort komplett Halteverbot wegen der [Zeihen 215]:

    Zitat von Erläuterungen zu Zeichen 215 "Kreisverkehr"

    3. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.

    Diese Markierungen helfen also in keinster Weise gegen Falschparker. Sie erziehen die Leute erst, Kreisverkehre zuzuparken. Sie widersprechen darüberhinaus, wie schon ein paar mal erklärt, der Beschilderung. Sich widersprechende Anordnungen sind nichtig; d.h. Falschparker an der Stelle rechtssicher zu sanktionieren, kann man vergessen. Das klappt nur, wenn die Leute in der Fahrschule nicht aufgepasst haben und sich gegen das Bußgeld nicht wehren. Und dann gibt es Regelwerke, wie Markierungen auszusehen haben, damit sie bundesweit gleich aussehen und man nicht erst bei jeder Provinzbehörde anfragen muss, was sie eigentlich meint.

    Geil!

    Der Mercedes parkt da trotzdem völlig legal. :whistling:

    Spoiler anzeigen

    Ohne Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" gilt das Schild nur auf der Fahrbahn, aber nicht auf dem Park-/Seitenstreifen.


    Mist, zu langsam.

    Ja, Pferde sanktionieren das Unterschreiten des Überholabstandes u.U. ziemlich hart.

    Wie man auf die Idee kommen kann, auf einem so schmalen Radweg mit einem dafür überbreiten Fahrzeug dort (verbotswidrig) gehende Pferde überholen zu wollen ist mir schleierhaft.

    Einen einseitigen Betrieb gibt's z.B. am Bahnhof Krupunder. Allerdings ist dort ein Hochbordweg im Zweirichtungsbetrieb.

    Ja einen völlig überfüllten [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].+[Zusatzzeichen 1000-31]

    Und wenn man an der Ampel Ewigkeiten gewartet hat, wird man als Radling auf der Fahrbahn hupend be- und abgedrängt.

    Und "auf der Straße fahren ist natürlich nicht erlaubt".

    Weil der beidseitige Radweg, der den großzügigen freilaufenden Rechtsabbieger von der Autobahnabfahrt vor dem Zebrastreifen kreuzt und auf den man als Autofahrer wegen des ganzen Absperrmaterials und des mehr als besch***** Winkels kaum Einsicht hat, ja total sicher ist. ||

    Ortsschild und "kein Winterdienst" hab ich schon öfter gesehen.

    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das funktioniert. In meinen Augen haben die Kommunen garkeine Regelungskompetenz für die grundsätzliche Einschränkung ihrer aus Bundesrecht zugewiesenen Verkehrssicherungspflicht.

    Und jetzt kommt das große zivilrechtliche Aber: Jemand, der[Zusatzzeichen 1012-32] ignoriert und dahinter einen Unfall erleidet, der als Fußgänger nicht bzw. milder verlaufen wäre, müsste sich wohl über §254 BGB mindestens ein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Und wenn er dabei andere schädigt, könnte er diesen gegenüber sogar alleine haften.

    Ich habe mir eine Kamera gegönnt. Auf der Probefahrt (ohne Feineinstellungen und mit leicht unfreiem Sichtfeld *hüstel*) ist mir eine Baustelle vor die Linse gehüpft.

    9 1/2 von 10 Verkehrsteilnehmern verstehen mein Problem nicht:

    - Die Radwege an dieser Straße sind seit 2 Jahren nicht mehr benutzungspflichtig.

    - Der Radweg ist in Blickrichtung noch nie freigegeben gewesen.

    - Der andere Radweg rechts hat kein Blauschild erhalten.

    Folglich muss ich nun unnötigerweise auf diese Straßenseite wechseln und in die enge Baustelle einfahren, wo ich sonst entspannt auf der Fahrbahn vorbeiradeln würde. Das Verkehrsaufkommen ist eher niedrig und durch die Ampel auch nur schwallweise.

    Immerhin Rampen. Das nächste Ungemach droht im Hintergrund.

    Andere Richtung:

    Ähm ja. Die Querungshilfe ist plötzlich gefährlich. Und kein Hinweis auf den neuerlichen Gegenverkehr.

    :rolleyes:

    Vielleicht finde ich ja noch Motivation für eine Mail an die zuständige Behörde.