Beiträge von Chrik

    Ich möchte demnächst eine Strecke auf für mich eher unbekanntem Gebiet fahren:

    Könnte mir jemand mit mehr Ortskenntnis sagen, was davon ganz allgemein und auch im speziellen (so zwischen 8:45 und 10 Uhr hin, ~17 Uhr zurück, Mo-Fr) besser zu fahren ist oder ob sich die Strecken überhaupt groß unterscheiden (Benutzungspflicht, Fakeradwege, Umgebung, erwartete Fahrzeugmenge)? Das einzige, was ich an den Strecken beurteilen kann: Lieber Martinistraße als Breitenfelder Straße.

    Gehört das jetzt eigentlich in dieses Unterforum? Diese Forenstruktur macht mich fertig ;)

    Da soll in Hamburg eine Wohnanlage mit 115 Wohnungen errichtet werden; nach Streit um das »Ob« (ein Freibad musste weichen, ein Bürgerbegehren wurde beiseitegewischt) gab es jetzt eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs.
    Der Bürger hat das Wort:

    »Ebenfalls bemängelt wurde, dass bei 115 Wohnungen lediglich 98 Garagen-Parkplätze vorgesehen sind.«

    Die Stadt erklärt, das seien 98 mehr als vorgeschrieben:

    »Das, so Vertreter des Bauausschusses, ist für Hamburger Verhältnisse geradezu üppig, da es in der Stadt keine Vorgaben gibt, bei Wohnungsbau überhaupt Parkraum zu schaffen.«

    Die Anzahl der Fahrradstellplätze ist in der Quelle

    nicht überliefert.

    Nicht dort, aber im verlinkten Artikel:

    zudem ist eine Tiefgarage mit 100 Stellplätzen für Autos und 250 Fahrradstellplätzen geplant. Des weiteren sollen 30 Prozent der Wohnungen im Sinne der Zielsetzungen des Wohnungsbauprogramms Hamburg-Nord 2017 öffentlich gefördert werden, die restlichen 70 Prozent sind als Eigentumswohnungen vorgesehen.

    Also 35 geförderte Wohnungen und 80 Eigentumswohnungen. Ich würde schätzen, dass allein die Leute für die Eigentumswohnungen über 100 Autos dort abstellen wollen, egal wie die ÖPNV-Verbindung ist. Ich kennen jemand, der regelmäßig den Arbeitsweg mit dem Auto zurücklegt, obwohl die Strecke parallel zum 5er läuft. Wenn zu wenig Plätze in der Tiefgarage sind, steht das Zweitauto halt draußen. Zumindest beim Einzug schaffen die Leute halt ihre Autos nicht ab. Man kann nur hoffen, dass das mit der Zeit kommt. (Ich kenn das auch: Mein Faltrad habe ich in meiner jetzigen Wohnung fast nicht mehr benutzt, aber man könnte es ja noch gebrauchen ;) )

    Ob die 250 Fahrradabstellplätze reichen, hängt von der Wohnungsgröße ab. Spontan würde ich schätzen, dass hier nur mit einem normal-dimensionierten Fahrrad pro Person gerechnet wurde.

    Was vermutlich stimmen wird, aber wiederum nichts anderes als Rechtsbeugung wäre.

    Du benutzt häufig den Begriff Rechtsbeugung. Mir ist das nicht so richtig klar:

    • Meinst du mit Rechtsbeugung eine Interpretation des Gesetzes, die deiner Interpretation widerspricht?
    • Oder meinst du damit, dass der Tatbestand des §339 StG deiner Meinung nach erfüllt ist? (Also die Richter etc. selbst eine Straftat begehen. Edit: Und das vorsätzlich)
    • Oder etwas anderes?

    (Hervorhebungen von mir)

    Das BverfG hat sich hierzu ebenfalls geäußert:

    Also: Man muss eine Abwägungsentscheidung treffen: Muss die Freiheit des Beschuldigten für eine wirkungsvolle Strafverfolgung eingeschränkt werden?


    Ich ergänze mal aus der gleichen Quelle:

    Dies bedeutet: Die Untersuchungshaft muß in Anordnung und Vollzug von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht werden; der Eingriff in die Freiheit ist nur hinzunehmen, wenn und soweit einerseits wegen BVerfGE 19, 342 (347)BVerfGE 19, 342 (348)dringenden auf konkrete Anhaltspunkte gestützten Tatverdachts begründete Zweifel an der Unschuld des Verdächtigen bestehen, andererseits der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als dadurch, daß der Verdächtige vorläufig in Haft genommen wird. Die Verfolgung anderer Zwecke durch die Untersuchungshaft ist jedenfalls grundsätzlich ausgeschlossen; namentlich darf sie nicht nach Art einer Strafe einen Rechtsgüterschutz vorwegnehmen, dem das materielle Strafrecht dienen soll.

    1. Richtig und
    2. Ja

    Ich weiß, das ist unpopulär oder vielmehr ungewohnt, wenn ich verlange, einen "Verkehrssünder" einzukassieren. Es geht aber eben um Totschlag oder gar Mord, was offenbar auch hier viele ausblenden, weil die Täter in einem Fahrzeug sitzen und sich eines solchen bedienen.

    Die Haft dient beispielsweise der Sicherstellung der Strafverfolgung, für Drogentests, unbeeinflußte Zeugen etc. Es handelt sich schließlich um Schwerstkriminalität, was offenbar zu vielen noch immer nicht klar ist.


    Ich sehe nicht, dass nur die Untersuchungshaft sicher stellen kann, dass die Tat "vollständig aufgeklärt" und der Täter "rasch bestraft" wird. Die angeführten Beispiele zur Sicherung der Strafverfolgung überzeugen mich auch nicht.

    Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun, dass ich die Tat verharmlosen möchte. Im vorliegenden Fall halte ich die Schwere der Tat für völlig unerheblich, also beispielsweise ob der Tatverdächtige nun mit Vorsatz gehandelt hat oder nicht (solange keine Wiederholungsgefahr besteht, aber darüber diskutieren wir ja hier gar nicht).

    Die Anordnung der Untersuchungshaft ist im Gesetz nun mal als "Darf" und nicht "Muss" formuliert. Das heißt ja nun genau, dass man eben nicht jeden, der eine schweren Straftat verdächtigt wird, in Untersuchungshaft stecken muss. Umgekehrt heißt das, dass aus der Nicht-Anordnung einer Untersuchungshaft nicht abgeleitet werden kann, dass die Straftat nicht schwer war.

    Das Archiv von Street View für die Stelle

    Ich bin an der Stelle auch schon mal fast von rechts von einem Auto abgeräumt worden (, das ich nicht gesehen habe, weil ich mich von dem Auto, das mich vor der Kreuzung bedrängt und nach meiner Vollbremsung auf der Kreuzung überholt hat, habe ablenken lassen.). Wäre natürlich meine Schuld gewesen; wer Vorfahrt hat, ist ja eindeutig (zumindest wenn einer geradeaus fährt und einer von rechts kommt).

    An einer Kreuzung, an der ich oft vorbeifahre, ist die Sichtbeziehung in einer Richtung unerträglich schlecht durch die Kombination aus Litfasssäule, Verteilerkasten und Stehzeugen in einer Richtung und Werbefläche, Baum und Stehzeugen in einer anderen. Zusätzlich ist ein Arm der Kreuzung auch noch so verengt, dass ich eigentlich gern vor dem Abbiegen wüsste, ob sich gleich ein Auto mit mir in die Engstelle quetscht. Darauf würde ich nämlich gern verzichten. (In der Kurve hält dann morgens gern noch ein Schulshuttle und sorgt für extra Behinderung). Allmählich habe ich die Schnauze voll von diesem dämlichen Kreuzungskonstrukt. Was kann man in einem solchen Fall tun? Nach der Sondernutzungsgenehmigung für die Webeträger fragen? Ist dafür das gleiche Amt zuständig wie für die Beantragung (wäre in diesem Fall wohl das Bezirksamt Eimsbüttel)?

    Das Archiv von Street View zeigt für die Stelle, dass die Litfasssäule damals schon stand, aber der eine Kreuzungsarm nicht so eng war. Die Werbefläche und der Verteilerkasten waren damals noch nicht vorhanden. Also eventuell ist die Säule nie für diese Konstellation genehmigt worden.

    Naja, mein Futter, das ich beim Radfahren verheize, muss auch vom Bauernhof zum Großmarkt, zum Supermarkt und dann in meinen Kühlschrank. Bei dem miesen Wirkungsgrad des menschlichen Stoffwechsels und der extrem niedrigen Energiedichte vieler Nahrungsmittel muss die Bilanz für Erdölprodukte gar nicht notwendig so viel schlechter sein.


    Ich habe mal einen ökologischen Fußabdruck für drei Szenarien auf dieser Seite ermittelt:

    • Szenario 1: Das kleinste Ergebnis, das mit dem Rechner möglich ist: 1,4gha
    • Szenario 2: wie 1, aber maximal schlecht beim Essen mit der Ausnahme auch keine Lebensmittel wegzuwerfen: +2,5gha im Vergleich zu 1
    • Szenario 3: wie 1, aber mit 3000km Auto pro Jahr und Besitz von einem Auto: + 0.4 im Vergleich zu 1 (0,2 für die km und 0,2 für den PKW-Konsum)


    Zumindest bei dem Modell hinter dem Rechner ist die Ernährung viel ausschlaggebender für den eigenen Fußabdruck als die PKW-Nutzung.

    Und bei Frage 18 geht es darum, was zu Ihrer Entscheidung beiträgt, auf dem Radweg zu fahren. Also sozusagen, warum fahren Sie auf Radwegen. Vielleicht fahren sie nur auf Radwegen, weil es vorgschrieben ist, dort zu fahren


    Im Fragebogen steht dazu bei Frage 18: "Ich fahre auf Radwegen, weil es vorgeschrieben ist." Wie hier schon angesprochen liest sich das, als wenn alle Radwege benutzungspflichtig wäre. Was werden Leute also darauf antworten?

    • Wenn sie denken, dass alle Radwege benutzungspflichtig sind: In der Mehrheit wohl mit Zustimmung
    • Wenn sie wissen, dass nicht alle Radwege benutzungspflichtig sind: Stimme nicht zu (weil keine allgemeine Benutzungspflicht besteht), Stimme zu (weil die Hoffung besteht, dass damit nur gemeint ist, dass man sich an die Benutzungspflicht hält) oder Frage wird nicht beantwortet

    Was lässt sich also aus den Antworten schließen? Gar nichts. Auf jeden Fall nicht, ob die Leute nur wegen der Benutzungspflicht auf benutzungspflichtigen Radwegen fahren.

    Das Ziel der Umfrage finde ich unterstützenswert, aber ohne eine Überarbeitung der Fragen wird Potential verschenkt. Ich werde an der Umfrage erstmal nicht teilnehmen. Ich würde mich nur drüber ärgern. Sollte die Umfrage nochmal überarbeitet werden, wäre es schön, wenn das hier bekannt gemacht wird.

    Danke Malte, für den ausführlichen Bericht!

    Aha, habe ich mir gedacht: Bei mehr als 10.000 Kraftfahrern pro Tag ist es also zu gefährlich auf der Fahrbahn zu radeln? Kann ich nicht nachvollziehen. Genauso wenig wie das Argument, dass auf der Kieler Straße die RWBP aufgrund des hohen Anteils von Schwerlastverkehr niemals aufgehoben werden kann. Ist es nicht egal, ob mich ein LKW überholt oder fünf?
    Aber wahrscheinlich hängt die "Empfehlung" damit zusammen, dass bei zuviel KfZ-Aufkommen der "Verkehr" über Gebühr durch Radfahrer behindert wird.

    Ich zitiere mal aus ERA 2010 zum Thema "Radverkehr auf der Fahrbahn":

    Zitat von ERA-2010


    Problematisch ist Mischverkehr auf Fahrbahnen mit Breiten zwischen 6,00 und 7,00 bei Kraftfahrzeugstärken über 400 Kfz/h.

    Bei geringeren Fahrbreiten ist Mischverkehr bis zu einer Kraftfahrzeugstärke von 700 Kfz/h verträglich, da der Radverkehr im Begegnungsfall Kfz-Kfz nicht überholt werden kann. Bei Fahrbahnbreiten von 7,00 m und mehr kann im Begegnungsfall mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden. Bei Fahrbahnbreiten von 7,5m und mehr soll die Anlage von Schutzstreifen geprüft werden (vgl. [...]).

    Übersteigt die Verkehrsstärke unter Berücksichtigung der Fahrbahnbreite die oben genannten Grenzen, so ist eine andere Führungsform anzustreben. Ist dies nicht möglich, soll geprüft werden, ob durch verkehrsplanerische oder - in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde - durch verkehrsrechtliche Maßnahmen die Sicherheit des Radverkehrs verbessert werden kann. Andernfalls sollte geprüfte werden, ob dem Radverkehr eine zusätzliche Alternativstrecke im Erschließungsstraßennetz angeboten werden kann.


    Wördemanns Weg laut Maltes Protokoll: Aktuell 6,50 Meter und geplante Verbreiterung auf 8,50 Meter.

    Also ich denke, dass es zu kurz gegriffen ist, zu sagen, dass es diese Kfz/Tage-Grenzen nur dazu da sind, den Kfz-Durchsatz zu maximieren. Es hat wohl auch was damit zu tun, die Wahrscheinlichkeit für gefährliche Überholmanöver zu verringern. Wobei mir das mit den Breiten auch nicht einleuchtet. Bei 7m soll man mit ausreichend Abstand überholen können? 7/2-0,7(Lenker)-1.5(Überholabstand)=1,3m. Das geht also nur bei Autos bis 1,3m Breite und Fahrradfahren am Kantstein oder halt ohne ausreichenden Abstand. Übrigens wäre Mischverkehr für die genannten Kfz-Mengen (laut Malte 14T/Tage) in Ordnung, wenn die Fahrbahn schmaler als 6m ist, zumindest wenn man mit Kfz pro Tag und nicht pro Stunde rechnet (Ich nehme an, dass dann ein Radfahrer noch so eng an den Kantstein kriechen kann und trotzdem nur überholt werden kann, wenn auf die Gegenspur ausgewichen wird). Das würde dann allerdings dazu führen, dass man einfach mit den Kfz im Stau steht bzw. sich die Radfahrer gegenseitig indirekt ausbremsen (KfZ kann langsameren Radfahrer nicht überholen, schnellerer Radfahrer kann KfZ nicht überholen). Ist das besser? Ich denke nicht.

    Wie sieht es also mit Mischverkehr auf 8,5m breiter Fahrbahn aus? Ich schätze, dass sich mit Mischverkehr als einzige legale Option das Gehwegradeln vom Gazellenkamp dann in den Wördemanns Weg ausdehnen würde. An solchen Stellen (T50, viel Kfz) würde ich Gehwegradler als Polizist wohl auch nicht "abzetteln", denn was nützt es, wenn die Leute sich nicht trauen und dann eher gar nicht mehr Radfahren als auf der Fahrbahn?! Ich denke auch, dass die Breite der Fahrbahn schnelleres Fahren begünstigt und der fehlende Streifen zu mehr gefährlichen Manövern führen würde. Wäre T30 die Lösung? Auf der Veranstaltung zur Stresemannallee haben sich in dem deutlich weniger befahrenen T30-Bereich unsichere Bürger Schutzstreifen gewünscht. Ich denke, das (Pflicht-)Angebot (T30+Mischverkehr) würde an dieser Stelle zu wenig genutzt werden (das ist natürlich auch wieder so ein Henne-Ei-Problem). Bei der Stresemannallee kündigten Eltern bereits an, ihren Kindern zu verbieten auf den Schutzstreifen zu fahren. Bei Mischverkehr im Wördemanns Weg wäre das bestimmt noch schlimmer.

    Die "Studie" misst das Diebstahlrisiko in Diebstähle pro Einwohner und der Artikel suggeriert, dass man daraus das Risiko eines Diebstahls ableiten könnte. Außerdem sei das Risiko in den Monaten Mai bis August bedeutend höher. Dabei liegt es im Vergleich zu einer Gleichverteilung nur 10 Prozentpunkte höher (44% vs. 33%), aber verkauft wird es wie ein Vielfaches. Zwar gibt es mehr Diebstähle in der Zeit, aber die Mehrheit (56%) findet offensichtlich in den anderen Monaten statt.