Das ist genau sone beknackte Idee wie Schulpflicht abschaffen, weil die Beamtenlehrer und Schulen so schlecht sind.
Ich gebe zu, der Vergleich von Schule und Radweg erscheint unorthodox und mag besonders in der, mir zuzurechnenden, Kürze der Darstellung unverständlich sein. Gut, dass du immerhin etwas zu lachen hattest.
Mir kam es darauf an zu zeigen, dass hinter einer, schon vom Begriff her heute oft negativ konnotierten Pflicht zu etwas sich oft auch ein Recht auf etwas versteckt. Pflicht zu und Recht auf werden oft als Gegensätze wahrgenommen, das Eine muss man, dass Andere will man.
Allzu oft sind es lediglich die zwei Seiten ein und derselben Medaille.
Deshalb der Vergleich Schul(benutzungs)pflicht und RWBP.
Das das Recht auf Infrastruktur bedeutet, sich mit den jämmerlichen real existierenden Radwegen zufrieden zu geben, bzw diese Ruinen sogar gut zu finden und zu propagieren ist völliger Quatsch.
Aber:
Nur dort, wo es eine Benutzungspflicht gibt, gibt es eine annähernd ausreichende Radinfrastruktur, die so gut ist, dass sie viele zum Radeln bringt.
So wie es nur dort, wo es eine Schulpflicht gibt, annähernd ausreichende Schulplätze gibt.
Die Schulpflicht bedeutet selbstverständlich nicht:
Recht auf schlecht motivierte Beamtenlehrer, Recht auf zu kleine Räume, Recht auf stinkende Klos, Recht auf zu hohe Klassenfrequenzen, Recht auf Gewalt auf dem Schulhof, Recht auf Mobbing, etc.
All diese Probleme tauchen auf mit der Schulpflicht, richtig. Und es gäbe sie ohne Schulpflicht erst garnicht, auch das ist richtig.
Nur: Was ist von einer Argumentation zu halten, die sagt: Kinder und Eltern sind ohne Schulpflicht (also ohne stinkende Klos, ohne zu kleine Räume, ohne Gewalt auf dem Schulhof) besser dran?
Sollte man diese Probleme nicht besser innerhalb der Schulpflicht lösen?
Denn die Schulpflicht begründet das Recht auf Schule.
So wie die RWBP das Recht auf Radverkehrsinfrastruktur begründet.