Beiträge von arvoituksellinen

    Wir sind jetzt völlig off-topic, aber weil's so schön ist, hier -- mein Nick legt nahe, dass ich da einen gewissen Bezug habe -- ein Beispiel aus Finnland:
    Die Zahlen sind eigentlich einfach, z.B. 234 -> zwei-hunderte-drei-zehne-vier (kaksi-sataa-kolme-kymmentä-neljä, im Original übrigens ohne Bindestriche: kaksisataakolmekymmentäneljä).
    Schwierig wird's, wenn man Ordnungszahlen bildet (der 234. -> zweite-hundertste-dritte-zehnte-vierte) oder wenn Deklinationen drin sind, weil nicht nur die Deklinationen selbst, sondern auch noch mehr oder weniger regelmäßige Stammänderungen zu beachten sind und sämtliche Zahlbestandteile dekliniert werden (z.B. ich wohne im 234. Stock: zweiin-hundertin-dreiin-zehnin-vierin, kahdestasadastakolmestakymmenestäneljästä) :S
    -- und das war dann ungefähr der Punkt, wo ich den Sprachkurs aufgegeben habe.

    Wenn eine Straße viel befahren ist, aber wenige Fußgänger hat, kommt auch kein Fußgängerweg hin. Das ist immer das Argument unserer Verwaltung, die Dinger zu verweigern: Es müsse eine Mindestfrequenz an Fußgängern geben (wenn ich mich recht erinnere, sind es rund 300 pro Tag), die die Straße überqueren wollen. Kommt mir immer so vor, als solle vor allem Geld gespart werden.

    Was mir nicht einleuchten will: Sogenannte Querungshilfen (Mittelinsel mit Schild 222), die könnten durchaus gebaut werden, auch bei geringer Fußgängerfrequenz. Ist das nicht noch aufwendiger als Pflastermalerei mit Zebrastreifen?

    In meiner Tageszeitung war heute auf der Seite "Vermischtes" ein Bericht über "gendergerechtes Schneeschippen" in Schweden (der Artikel ist leider nicht online):
    Demnach soll der Schnee zuerst auf Bürgersteigen und Radwegen geräumt werden, danach erst auf den Straßen. Begründung: Männer fahrenstatistisch gesehen öfter Auto, währendFrauen häufiger zu Fuß gehen oder das Rad benutzen. Mit diesem Ansatz würde man signalisieren, dass auch der Verkehr der Frauen etwas wert ist.
    Leider ist bei einem Wintereinbruch mit 40 cm Neuschnee kürzlich der Verkehr völlig zusammengebrochen (sowohl der MIV und ÖPNV auf der Fahrbahn als auch der Verkehr auf Radwegen und Bürgersteigen), und unter den Verletzten mit Verletzungen und Knochenbrüchen sind überdurchschnittlich viele Frauen. Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht.

    Um hier einen Link anbieten zu können, habe ich mal geschaut. Die Süddeutsche hat ebenfalls einen umfassenden Bericht, der Berliner Tagesspiegel hat schon letzte Woche eine Glosse geschrieben. Beiden nehmen das ganze zum Anlass, über die verrückten Schweden herzuziehen.

    @flinker

    Ich hatte mich ebenfalls per Abgeordnetenwatch an meinen Abgeordneten gewandt:


    Sehr geehrter Herr Herzog,

    ich wende mich als Radfahrer an Sie als Mitglied des Verkehrsausschusses.

    Nach meiner Kenntnis soll in der September-Sitzung des Bundesrats beschlossen werden, den §45(9) der StVO aufzuheben, der vorschreibt, dass Verkehrsschilder nur dort anzuordnen sind, wo sie zwingend geboten sind.

    Insbesondere stellt dieser Absatz Anforderungen an Beschränkungen des fließenden Verkehrs.

    Sollte dieser Absatz entfallen, sehe ich als Radfahrer die Möglichkeit, dass verstärkt Radwegbenutzungspflichten (RWBP) angeordnet werden könnten. Eine RWBP ist aber nur in seltenen Fällen eine Wohltat für die Radfahrer; sie ist zunächst einmal eine Beschränkung des "fließenden Verkehrs" (nämlich des Radverkehrs) – eine ärgerliche Beschränkung zumal, wenn der Radweg untermaßig ist, wenn seine Oberfläche schlecht befahrbar ist, wenn er linksseitig geführt wird oder wenn er anderen Vorfahrts- und Ampelregeln unterliegt als die begleitende Fahrbahn.

    §45(9) StVO liefert den Ansatz, durch den bei Verwaltungsgerichten gegen eine RWBP geklagt werden kann. Unter Berufung auf diesen Absatz wurde beim BGH entschieden, dass eine RWBP nur dann angeordnet werden darf, wenn das Fahren auf der Fahrbahn zu Gefahren führt, denen _ausschließlich_ durch die RWBP abzuhelfen ist; andere Maßnahmen, z.B. Geschwindigskeitsbeschränkungen für den motorisierten Verkehr, sind dabei regelmäßig zu prüfen und vorzuziehen. Diese Begründung entfällt bei Wegfall von §45(9) StVO.
    Mir scheint, dass beim Entwurf der Änderungsverordnung niemand diese Konsequenzen für den Radverkehr bedacht hat. Ich bitte Sie, sich diese Überlegungen zu eigen zu machen, sie im Verkehrsausschuss vorzutragen und dieser Änderung nicht zuzustimmen.


    Meine Frage wird aber nicht freigeschaltet, "da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt indie Kategorie:
    - Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zurStellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerungoder Kommentierung dienen". Immerhin wird sie an den Abgeordneten weitergeleitet. Mal schauen, was passiert.

    Pfälzische Wertarbeit aus Neustadt (Weinstraße): Netzfund.

    À propos: An der Weinstraße gibt es heute den berühmten "autofreien Sonntag" -- von Bockenheim im Norden bis Schweigen kurz vor der französischen Grenze ist die Weinstraße über 80 km für motorisierten Verkehr gesperrt. Verbände werden aber sicher nicht fahren können, dafür ist es erfahrungsgemäß viel zu voll.

    Erlebnisbericht einer Touristin in Amsterdam in der Süddeutschen.


    Nach wenigen Minuten macht es wirklich Spaß, durch die alten Viertel in Amsterdam zu radeln - wenn man verstanden hat, wie es geht.
    ...
    die ungeschriebenen Radler-Regeln von Amsterdam:
    1. Es wird nicht gebremst.
    2. Auch nicht wegen Lappalien wie anderen Radlern, Zebrastreifen oder "rechts vor links".
    3. Oder roten Ampeln.
    4. Hindernisse werden höchstens umkurvt, sind aber kein Grund, anzuhalten.
    ...
    Und Autofahrer? Sie lenken vorsichtig, weil überall und aus allen Richtungen Radler kommen könnten. Während sich in Deutschland zu viele Autofahrer darauf verlassen, dass ein Radler gerne weiterleben möchte und daher selbst auf sich aufpasst, weiß der Amsterdamer: Hier sind es die Autofahrer, die nur geduldet werden.


    Scheint ja wirklich ein tolles Pflaster zu sein (ich kenne Amsterdam nicht aus eigener Anschauung).

    Ach, es ist doch schön, wenn man zur Mittagspause vom Büro nach hause gehen kann.
    Dort liegt die aktuelle "Zeit" im Briefkasten. Bevor es wieder abgeht an den Schreibtisch, noch ein bisschen darin blättern... Und in der Janosch-Kolumne im "Magazin" (nicht online) findet sich folgender denkwürdige Dialog:

    Herr Janosch, wozu braucht man einen Fahrradhelm?

    "Er schützt gegen Steinschlag und sieht irre gut aus. Man braucht nicht einmal ein Fahrrad dazu. Nachts liegt er neben dem Bett."

    ((Technische Frage))
    Wie kommt es, dass ich die Bilder in Beitrag 77 nicht öffnen kann? Beim Klick öffnet sich ein schwarzer Bildschirm mit dem Dateinamen, es kreist, während das Bild geladen wird, und dann passiert -- nichts. Wenn ich den schwarzen Bildschirm durch das x rechts oben schließe, bin ich wieder im Normalmodus.

    Auf dem Moselradweg in der Nähe von Cochem hat es vorgestern einen schlimmen Unfall gegeben: Ein Kleinbus kam von der Fahrbahn ab und schleuderte in eine Radlergruppe, die auf dem neben der Bundesstraße verlaufenden Radweg fuhr. Eine Frau verstarb dort, mehrere andere Radler sind verletzt. Schlimm.

    Gestern dann ein Fernsehbeitrag in unserem Regionalprogramm. Hab nur ich den Eindruck, dass dieser Unfall jetzt dazu missbraucht wird, die Gefährlichkeit des Radfahrens herauszustellen? "Mulmiges Gefühl, wenn die Autos so vorbeifahren" usw., so werden Radfahrer zitiert. Und ob der Radweg nicht durch eine solide Leitplanke von der Fahrbahn getrennt werden müsste. Der Verweis auf die Kosten darf nicht fehlen ("hohe Sicherheit, hohe Kosten").

    Und wir machen uns hier im Forum Gedanken über Fahrbahnradeln?