Ich hatte mich ebenfalls per Abgeordnetenwatch an meinen Abgeordneten gewandt:
Sehr geehrter Herr Herzog,
ich wende mich als Radfahrer an Sie als Mitglied des Verkehrsausschusses.
Nach meiner Kenntnis soll in der September-Sitzung des Bundesrats beschlossen werden, den §45(9) der StVO aufzuheben, der vorschreibt, dass Verkehrsschilder nur dort anzuordnen sind, wo sie zwingend geboten sind.
Insbesondere stellt dieser Absatz Anforderungen an Beschränkungen des fließenden Verkehrs.
Sollte dieser Absatz entfallen, sehe ich als Radfahrer die Möglichkeit, dass verstärkt Radwegbenutzungspflichten (RWBP) angeordnet werden könnten. Eine RWBP ist aber nur in seltenen Fällen eine Wohltat für die Radfahrer; sie ist zunächst einmal eine Beschränkung des "fließenden Verkehrs" (nämlich des Radverkehrs) – eine ärgerliche Beschränkung zumal, wenn der Radweg untermaßig ist, wenn seine Oberfläche schlecht befahrbar ist, wenn er linksseitig geführt wird oder wenn er anderen Vorfahrts- und Ampelregeln unterliegt als die begleitende Fahrbahn.
§45(9) StVO liefert den Ansatz, durch den bei Verwaltungsgerichten gegen eine RWBP geklagt werden kann. Unter Berufung auf diesen Absatz wurde beim BGH entschieden, dass eine RWBP nur dann angeordnet werden darf, wenn das Fahren auf der Fahrbahn zu Gefahren führt, denen _ausschließlich_ durch die RWBP abzuhelfen ist; andere Maßnahmen, z.B. Geschwindigskeitsbeschränkungen für den motorisierten Verkehr, sind dabei regelmäßig zu prüfen und vorzuziehen. Diese Begründung entfällt bei Wegfall von §45(9) StVO.
Mir scheint, dass beim Entwurf der Änderungsverordnung niemand diese Konsequenzen für den Radverkehr bedacht hat. Ich bitte Sie, sich diese Überlegungen zu eigen zu machen, sie im Verkehrsausschuss vorzutragen und dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Meine Frage wird aber nicht freigeschaltet, "da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt indie Kategorie:
- Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zurStellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerungoder Kommentierung dienen". Immerhin wird sie an den Abgeordneten weitergeleitet. Mal schauen, was passiert.