Beiträge von arvoituksellinen

    Natürlich war das kein seriöser Test, dafür war die beobachtete Stichprobe viel zu klein. Klar. Aber eines wird doch überraschend deutlich, dass nämlich die Fahrtzeit nicht linear von der Geschwindigkeit abhängt -- der größte Anteil der Zeit geht im dichten Stadtverkehr fürs Warten an den Ampeln drauf. Ich habe die Überschrift deswegen so groß geschrieben, um ganz plakativ eben darauf hinzuweisen.
    Schön fand ich auch den Schluss des Artikels: "Auch klar ist, dass es mit dem Rad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln entspannter ist - sofern man nicht gerade durch die Rosenheimer Straße radelt, oder eine Weichen-, Oberleitungs- oder sonstige Störung die Öffentlichen lahmlegt."

    Vor einiger Zeit hatten wir hier im Forum über eine Lautsprechereinrichtung an den Müllwagen in Hamm diskutiert, die Radfahrer mit der Synchronstimme von Bruce Willis darauf hinweist, dass der LKW abzubiegen gedenkt (ich finde die Stelle nicht mehr und weiß nicht, wie ich danach suchen soll, aber vielleicht kann Malte als Admin den entsprechenden Link setzen).
    Jetzt berichtet die Süddeutsche, dass es in Hamm Probleme rechtlicher Art gibt, weswegen die Lautsprecher in Hamm nicht mehr eingesetzt werden (anderswo aber sehr wohl). Die Probleme haben aber nichts mit unseren in der Diskussion damals geäußerten Bedenken zu tun.
    Zitat aus dem Artikel: "Auf Rückfrage bestätigt der TÜV Hessen, "dass für das Gerät derzeit keine attestierte Verwendbarkeit im Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vorliegt". Mit anderen Worten: Es zu verwenden, ist illegal. Auch nach europäischen Richtlinien sei das Gerät nicht zulässig - "auch wenn es vielleicht sinnvoll erscheint", heißt es beim TÜV Hessen."
    Und schon im nächsten Absatz beschreibt der Autor des Artikels die Einrichtung als "offenkundig sinnvoll" -- woher diese Kunde kommt, ist aber unklar. Kein Wort darüber, dass damit ein Recht des Stärkeren geschaffen wird, kein Wort über die mögliche Schuldabwälzung auf das radfahrende Opfer, sollte es doch zu einem Unfall kommen, nur der formale Verweis "Es dürften nur Signaleinrichtungen verbaut werden, die ausdrücklich als Schallzeichen im Paragraf 55 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erlaubt seien."
    Über Bedürfnisse des Radfahrverkehrs hat sich mal wieder gar niemand Gedanken gemacht.

    Wir sind jetzt völlig off-topic, aber weil's so schön ist, hier -- mein Nick legt nahe, dass ich da einen gewissen Bezug habe -- ein Beispiel aus Finnland:
    Die Zahlen sind eigentlich einfach, z.B. 234 -> zwei-hunderte-drei-zehne-vier (kaksi-sataa-kolme-kymmentä-neljä, im Original übrigens ohne Bindestriche: kaksisataakolmekymmentäneljä).
    Schwierig wird's, wenn man Ordnungszahlen bildet (der 234. -> zweite-hundertste-dritte-zehnte-vierte) oder wenn Deklinationen drin sind, weil nicht nur die Deklinationen selbst, sondern auch noch mehr oder weniger regelmäßige Stammänderungen zu beachten sind und sämtliche Zahlbestandteile dekliniert werden (z.B. ich wohne im 234. Stock: zweiin-hundertin-dreiin-zehnin-vierin, kahdestasadastakolmestakymmenestäneljästä) :S
    -- und das war dann ungefähr der Punkt, wo ich den Sprachkurs aufgegeben habe.

    Wenn eine Straße viel befahren ist, aber wenige Fußgänger hat, kommt auch kein Fußgängerweg hin. Das ist immer das Argument unserer Verwaltung, die Dinger zu verweigern: Es müsse eine Mindestfrequenz an Fußgängern geben (wenn ich mich recht erinnere, sind es rund 300 pro Tag), die die Straße überqueren wollen. Kommt mir immer so vor, als solle vor allem Geld gespart werden.

    Was mir nicht einleuchten will: Sogenannte Querungshilfen (Mittelinsel mit Schild 222), die könnten durchaus gebaut werden, auch bei geringer Fußgängerfrequenz. Ist das nicht noch aufwendiger als Pflastermalerei mit Zebrastreifen?

    In meiner Tageszeitung war heute auf der Seite "Vermischtes" ein Bericht über "gendergerechtes Schneeschippen" in Schweden (der Artikel ist leider nicht online):
    Demnach soll der Schnee zuerst auf Bürgersteigen und Radwegen geräumt werden, danach erst auf den Straßen. Begründung: Männer fahrenstatistisch gesehen öfter Auto, währendFrauen häufiger zu Fuß gehen oder das Rad benutzen. Mit diesem Ansatz würde man signalisieren, dass auch der Verkehr der Frauen etwas wert ist.
    Leider ist bei einem Wintereinbruch mit 40 cm Neuschnee kürzlich der Verkehr völlig zusammengebrochen (sowohl der MIV und ÖPNV auf der Fahrbahn als auch der Verkehr auf Radwegen und Bürgersteigen), und unter den Verletzten mit Verletzungen und Knochenbrüchen sind überdurchschnittlich viele Frauen. Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht.

    Um hier einen Link anbieten zu können, habe ich mal geschaut. Die Süddeutsche hat ebenfalls einen umfassenden Bericht, der Berliner Tagesspiegel hat schon letzte Woche eine Glosse geschrieben. Beiden nehmen das ganze zum Anlass, über die verrückten Schweden herzuziehen.

    @flinker

    Ich hatte mich ebenfalls per Abgeordnetenwatch an meinen Abgeordneten gewandt:


    Sehr geehrter Herr Herzog,

    ich wende mich als Radfahrer an Sie als Mitglied des Verkehrsausschusses.

    Nach meiner Kenntnis soll in der September-Sitzung des Bundesrats beschlossen werden, den §45(9) der StVO aufzuheben, der vorschreibt, dass Verkehrsschilder nur dort anzuordnen sind, wo sie zwingend geboten sind.

    Insbesondere stellt dieser Absatz Anforderungen an Beschränkungen des fließenden Verkehrs.

    Sollte dieser Absatz entfallen, sehe ich als Radfahrer die Möglichkeit, dass verstärkt Radwegbenutzungspflichten (RWBP) angeordnet werden könnten. Eine RWBP ist aber nur in seltenen Fällen eine Wohltat für die Radfahrer; sie ist zunächst einmal eine Beschränkung des "fließenden Verkehrs" (nämlich des Radverkehrs) – eine ärgerliche Beschränkung zumal, wenn der Radweg untermaßig ist, wenn seine Oberfläche schlecht befahrbar ist, wenn er linksseitig geführt wird oder wenn er anderen Vorfahrts- und Ampelregeln unterliegt als die begleitende Fahrbahn.

    §45(9) StVO liefert den Ansatz, durch den bei Verwaltungsgerichten gegen eine RWBP geklagt werden kann. Unter Berufung auf diesen Absatz wurde beim BGH entschieden, dass eine RWBP nur dann angeordnet werden darf, wenn das Fahren auf der Fahrbahn zu Gefahren führt, denen _ausschließlich_ durch die RWBP abzuhelfen ist; andere Maßnahmen, z.B. Geschwindigskeitsbeschränkungen für den motorisierten Verkehr, sind dabei regelmäßig zu prüfen und vorzuziehen. Diese Begründung entfällt bei Wegfall von §45(9) StVO.
    Mir scheint, dass beim Entwurf der Änderungsverordnung niemand diese Konsequenzen für den Radverkehr bedacht hat. Ich bitte Sie, sich diese Überlegungen zu eigen zu machen, sie im Verkehrsausschuss vorzutragen und dieser Änderung nicht zuzustimmen.


    Meine Frage wird aber nicht freigeschaltet, "da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt indie Kategorie:
    - Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zurStellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerungoder Kommentierung dienen". Immerhin wird sie an den Abgeordneten weitergeleitet. Mal schauen, was passiert.