Aber selbst ohne Freigabe würden doch vermutlich viele weiter drauf radeln, ohne dass es geahndet wird.
Beiträge von mgka
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Das Verschwinden der Radwege im Landkreis Stade
Auch wenn die Überschrift sicherlich nicht zu 100% zutrifft, einer der besseren Artikel, zumal darin klar benannt wird, dass man eigentlich seit einem Vierteljahrhundert zu diesen Maßnahmen verpflichtet gewesen wäre. Sieht so aus, als hätte da Yeti doch einiges bewirkt. In Bayern wartet man auf solche Lerneffekte leider immer noch vergeblich.
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Aber der Strompreisdeckel mit 40ct/kWh gilt bei dir schon auch?
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Sind der Leiterin die verkehrs- und haftungsrechtlichen Konsequenzen überhaupt klar? Oder meint sie (in Übereinstimmung mit den anderen "Verantwortlichen"), dass die Radfahrer halt alle schön zurückstecken sollen, weil sie selbst zu blöd sind, rechtskonforme Regelungen zu treffen, die natürlich gegen die gerichtet sein müssen, welche die Malaise hier verursachen?
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Hm, primär hat man doch die Regelung getroffen, damit wenigstens die bl*den Radfahrer beim Crash schuld sind. Stehen denn dort blaue Lollies? Wobei das bei nicht-fahrbahnbegleitenden Wegen ja keine Rolle spielt. Sieht die Polizei sicher anders, Hauptsache die d**fen Radfahrer sind weg von der "Straße".
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Du meinst sicher, es war nie beabsichtigt, die Räumzeiten anzupassen. Das Urteil des VG Berlin aus dem Jahre 2000(!) interessiert in diesem Zusammenhang ja auch nicht.
Wobei ich mittlerweile in München mehrfach feststellen konnte, dass dieses „Räumzeit- Argument“ in vielen Fällen doch keines war, weil da häufig Schilder verschwanden, ohne dass sich an den LZA-Programmen was geändert hätte. Das war da wohl bis dahin dann doch nur eine billige Ausrede für die Verweigerungshaltung der Stadtverwaltung.
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war bestimmt Absicht. Denn ein Fehlen wäre schließlich bei den regelmäßigen Verkehrsschauen, die die Polizeibeamten während der Einsatzfahrten vornehmen/durchführen, aufgefallen.
Ja, natürlich. Das kann ich für München auch voll und ganz unterschreiben
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Wobei ich so etwas schon genutzt habe (nachdem ich mittels Google Streetview nachweisen konnte, dass das Schild schon viele Jahre fehlt) - nach Klageandrohung wurde das neu angebrachte Verkehrszeichen wieder zügig entfernt.
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... nunja - mir fehlt da immer das Gelblicht für den Radverkehr. Insbesondere weil die Münchner Polizei meint, dass man halt an solche Ampeln als Radfahrer nur im Schritttempo heranfahren dürfe, um keinen Rotlichtverstoß zu begehen. Warum haben dann eigentlich "Autoampeln" ein Gelblicht, wenn man das da doch genauso handhaben könnte?
Fahrräder sind Fahrzeuge und können selbst bei endlicher Geschwindigkeit nur mit unendlicher (negativer) Beschleunigung in null Sekunden auf null abbremsen. Aber mit Naturwissenschaften braucht man hier ja sowieso nicht argumentieren.
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Als Radfahrer an (benutzungspflichtigen) Radwegen habe ich mich bisher nicht über den "vergessenen" Austausch von Streuscheiben beschwert. Wenn immer nur noch die Fußgänger-Streuscheibe drin ist, so gilt die halt seit 2017 für Radfahrer nicht mehr. Man kann also unter Beachtung des Querverkehrs einfach weiterfahren.
Nur eines von vielen Beispielen, wie deutsche Behörden an ihren eigenen Regeln scheitern.
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Nun, so "aktuell" im Sinne von "neu eingeführt" sind die Regeln des § 37 (6) StVO ja nun nicht. Aber selbst die am 31. Dezember 2016 ausgelaufene Übergangsfrist wegen der Gültigkeit von Fußgängerampeln für Radfahrer hat sich ja immer noch nicht überall herumgesprochen.
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Wie Bernd Sluka ganz richtig schreibt:
Treffender kann man die Stader Verkehrsbehörde nicht beschreiben.
Schreib es ihnen!
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Naja, arg konstruierte Situation
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Diese Seite zum Thema dürfte hier ja überwiegend bekannt sein. Nr. 11 darin ist in der Tat der Top-Scorer
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Ist der Ansatz zulässig? Das ist zwar nicht toll, aber immer noch besser als in 150 m Abstand zweimal über 'ne Ampel (und dazwischen Fahrbahnradeln in einem Stau-Nadelöhr), weil ein Zweirichtungs-Radweg für eine Engstelle unterbrochen wird.
Diese Schilderkombi ist hanebüchener Unsinn.
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Die Adressatin des Antrags ist die zuständige Behörde/Gemeinde/Stadt, also in diesem Fall FFB (vertreten durch den Verwaltungschef, also den 1. Bürgermeister/Oberbürgermeister). Letzterer soll das halt an die richtige Stelle delegieren - das ist nämlich sein Job bzw. der seines Mitarbeiterstabs.
Ich würde auf alle Fälle auch darauf hinweisen, dass der § 75 VwGO bekannt ist und dass es nach Ablauf der darin genannten Frist zügig zum Verwaltungsgericht geht.
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Wobei es wieder typisch ist, dass da eine Behauptung in den Raum gestellt wird, die überhaupt nicht stimmt, so ganz getreu nach dem Motto: den doofen Radfahrern kann man alles erzählen, die werden das schon schlucken - und mit dieser Behauptung schützen wir uns davor, überhaupt etwas für den Radverkehr tun zu müssen.
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Hatten ja schon mal drüber gesprochen, inzwischen ist der rot markierte Abschnitt ganz offensichtlich keine St2054 mehr.
Es steht zumindest ortseinwärts seit ein paar Tagen eine Beschränkung für 16t.
Reicht das um einen Neubescheid zu beantragen? Also gar nicht mal nur wegen Umwidmung, sondern wenn da eine Tonnage-Beschränkung ist,
ist ja viel weniger gefährlich.
Aus meiner Sicht: ja.
1. Ändern sich nach Aufstellung eines Verkehrszeichens die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse, kann ein Verkehrsteilnehmer trotz Ablaufs der für eine Anfechtungsklage eigentlich geltenden Klagefrist von grundsätzlich einem Jahr gegen das - aus seiner Sicht nunmehr nachteilige - Verkehrszeichen bei der zuständigen Behörde die Aufhebung der Anordnung oder eine ermessensfehlerfreie Neuentscheidung beantragen und so eine Überprüfung bereits bestandskräftiger verkehrsrechtlicher Anordnungen mittels einer auf § 45 StVO gestützten Verpflichtungsklage als Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung erreichen (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 5.12.2003 - 12 LA 467/03, BeckRS 2004, 20163; OVG NRW, B. v. 22.3.2017 - 8 A 1256/14, BeckRS 2017, 105656).(Rn. 16) (redaktioneller Leitsatz).
Es geht also erst einmal nur um den Rechtsanspruch auf Neuverbescheidung. Wenn der gegeben ist, gewinnst du die Klage quasi immer. Was im neuen Bescheid am Ende drin steht, ist natürlich dann auch verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich.
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Diese Frage müsstest du mit der zuständigen StVB klären. In München ist es so, dass auch diese Touristenbusse ("Hop on - hop off") als Linienbusse eingestuft werden, meines Wissens auf Geheiß der Regierung von Oberbayern.
Es gibt allerdings hier auch Zusatzzeichen unter Ver-/Gebotsschildern mit "MVG frei" (MVG=Münchner Verkehrsgesellschaft) - das würde ich dann so deuten, dass das wirklich nur Busse im "echten" Linienverkehr anzuwenden ist.
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Size does not matter here
- das VZ 205 ist schlicht und ergreifend rechtswidrig und muss schnellstens weg + eine Furt aufgebracht werden.
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Ich war am Wochenende in den bayerischen Landkreisen Weilheim-Schongau, Ostallgäu und Landsberg/Lech unterwegs. Meine Güte, was da für verkehrsrechtliche Katastrophen herumstehen. "Highlight" war beigefügtes Bild (Ortsausgang Schongau Richtung Marktoberdorf). Der Landkreis WM-SOG wird in Kürze Post bekommen
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Also wir haben im Mehrfamilienhaus eine Waschküche (gut, da steht auch ein Gemeinschaftstrocker mit "Sparschwein") mit Wäscheleinen, und auf meinem Balkon trocknet die Wäsche auch prima. In der Wohnung vermeide ich es, Wäsche aufzuhängen. Da braucht man nur mal auf das Hygrometer in dem jeweiligen Raum schauen, wohin die Luftfeuchtigkeit sonst steigen kann.