Was die seltsame "Beschilderung" für die Fußgängerampeln angeht, würde ich mal dringend die Rechtsaufsicht einschalten. Diese Schilder sind ein frommer Wunsch der StVB. Es gibt genau eine Möglichkeit, wie diese Lichtzeichen auszusehen haben, wenn sie hier für Radfahrende gelten sollen, und die steht klipp und klar in der StVO.
Da kann keine untere StVB einfach was anderes anordnen (bzw. es gilt halt dann nicht). Der Geltungsbereich der StVO erstreckt sich bekanntlich komplett auf gesamte Republik. Ggf. würde ich da gleich mal die Regierung von Oberbayern anschreiben.