Derweil in London. Ein 17 jähriger Radfahrer wird von einer Gruppe aus 6 maskierten Tieren mit einer Machete ermordet.
Beiträge von Phil
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Hallo Niedersachsen berichtet über das Pendeln von und zur Arbeit. Der Beitrag bietet eine kleine aber nette Überraschung.
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Nach wahrscheinlich HUUUP HUUUP RADWEG und weiteren Drohungen setzt ein Radfahrer den Fahrer außer Gefecht, indem er dem Kfz den Schlüssel entzieht.
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Bento/Spiegel hat sich am Freitag mit nem Fahrrad nach Hamburg verirrt.
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Erstaunlich, dass er die Karre nicht auf der Ladefläche festschnallen muss. Gibts EU-weit unterschiedliche Vorschriften zur Ladungssicherung?
Da der Wagen ja auf den 4 Schienen steht, ist er ja gegen das vor- und zurückrollen gesichert. Bliebe nur noch die äußerst abstrakte Gefahr, dass der Wagen zur Seite wegkippt.
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Unter dem Motto: Hin, Hopp und weg.
Achtung: Video auf Facebook.
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Apropro Kommentare. Der Hessische Rundfunk hatte zum Start der Testphase der Cubicycles, die eigentlich gar nicht so heißen, sondern Armadillos von Velove sind, einen schönen Beitrag darüber gedreht:
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Dann machst du irgendwas komisch. Ich fahre die Marathon schon weit über 6000 km ohne Platten.
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Die normalen Schwalbe Marathon stehen den Plus in Sachen Sicherheit in nichts nach. Die haben aber auch den Vorteil, nicht sackschwer zu sein und das rotierende Gewicht will ja auch noch beschleunigt werden.
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Es gibt ja Menschen, die ziehen selbst den letzten Krümel hinter der Couch vor, um dagegen zu argumentieren, dass man wegen irgendetwas nicht Radfahren könnte. Die Niederländer sind da weitaus sympatischer. Tief Thomas? Ist bestimmt nen ganz Sympatischer
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Leider gibt es da doch etwas:
TBNR: 102142: Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 15 EuroWiderspricht aber auch meinem Verständnis von Rechtsfahrgebot und widerspricht mindestens einem Höchstrichterlichen Urteil.
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Geisterte gerade auf FB herum. China baut dann mal innerhalb von 6 Monaten so einen Hochradschnellweg.
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Ohne Überholvorgang keine Gefährdung. Es gibt ja keinen Überholzwang. Auch darf nur überholt werden, wenn dies die Verkehrslage zulässt (§5 Abs. 3 Satz 1 StVO).
Mit der selben Argumentation kann man auch schön die 20cm Überholungen legitimieren:
"HUUUP" Achtung, ich gefährde dich blöden Radfahrer nun! -
Die Polizei in Aachen unterschlägt die Information, dass das Hupen innerorts zum Ankündigen eines Überholvorganges unzulässig ist.
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Die NOZ titelt Gefährdendes Halten und Parken und genau so sollten wir es in Zukunft auch benennen.
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Es gibt eben auch den Eventualvorsatz (bedingter Vorsatz). Nur wieso wird er selbst in solch einem Fall verneint? Er fuhr ja nicht zum ersten mal in der Stadt viel zu schnell. Wikipedia schreibt hierzu:
"Oft trifft man aber auf die Konstellation, dass ein Täter den Erfolg eigentlich gar nicht will, ihn aber als – möglicherweise sogar unerwünschte – Nebenwirkung seiner Handlung in Kauf nimmt. Dieses Inkaufnehmen der Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges wird Eventualvorsatz genannt. Allgemein herrscht Einigkeit, dass für die Strafbarkeit einer Tat Eventualvorsatz genügt."Gibt aber auch erfreuliche Neuigkeiten. Soest lässt sich nicht vom Verkehrsministerium verar... veräppeln. Die Jakobistraße wird auch nach der Umgestaltung für Radfahrer sicher bleiben.
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Egal wie offensichtlich dir das Leben anderer Scheißegal ist und du einen Menschen tötest, nimm ein Kfz, damit es auch wirklich nur eine fahrlässige Tötung mit einer schwachen Strafe wird.
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Wie kommt aber das Gericht dazu, dass die von links kommende Radfahrerin Vorfahrt hat?
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11 Jähriger fährt auf der falschen Seite auf dem Gehweg. Moral von der Geschicht: 25000 Euro.
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Hat nur indirekt etwas mit Radfahren zu tun, zum kotzen reicht es aber allemal: