Beiträge von Phil

    Ich war nun ein wenig unschlüssig, wohin hiermit. Hoffe, dass ich mit meiner Entscheidung nicht zu falsch liege.

    "Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren fünf ?einfachere? Verkehrsverstöße mit einem (zumindest abstrakten) Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden." OLG bestätigt Urteil des LG.

    Hier: 3x Handy am Steuer + 2x zu schnell.

    Kleiner Tipp Malte:
    Wenn dieses mal dort wieder Fußlinge sitzen sollten, dann fordere Sie genau 1x auf den Platz zu verlassen. Unabhängig davon wird das Rad in den reservierten Platz bugsiert und fertig. Um den Rest soll sich dann jemand anderes kümmern. Das hab ich auf dem Trip nach Westerland vor 2 Wochen genau so gehandhabt und im Steuerwagen des IC's waren zu dem Zeitpunkt nur 2 weitere Räder.

    Hat Fahrbahnradler doch geschrieben. Klappsitze sind gegenueber Raedern nachrangig und freizuhalten = freier Fluchtweg.

    Im IC2 (Doppelstock IC) gibt es dann auch festinstallierte Sitze gegenueber den Raedern

    Da kam bei euch ja alles zusammen. Dreistigkeit gewinnt meistens. Wenn ihr seht, dass da noch Platz ist, nutzt einen unaufmerksamen Moment des Schaffners und rein da! Ich hatte vor wenigen Wochen auch das Problem, mit Rad von Frankfurt nach Rostock zu muessen, hatte aber nur ne Reservierung bis Kassel. Rad angeschlossen und zwei Wagen weiter gesetzt. Ab Kassel waren dann 17 Raeder auf 16 Plaetze unterwegs.

    Die Bahn braucht fuer Radreservierungen leider einen Tag vorlauf.

    Ich bin am Anfang des Jahres regelmäßig im 6er Liegeabteil gefahren, kann deshalb nichts zu den Schlafkategorien sagen :) Lustigerweise gewöhnt sich der Körper recht schnell an die gesonderte planmäßige Ankunfts- und Aufstehzeit, auch an nur einem Tag in der Woche. Da war man dann am Montag Morgen selbst dann um 5:15 wach, wenn der Zug 30 Minuten Verspätung hatte -.-

    "Hier beginnt das Elend aber schon in der Tatsache, dass die Fahrradmitnahme bei Onlinebuchung natürlich nur auf 1 Rad pro Reisender begrenzt ist."

    Ach das geht auch Online? :D An den Schaltern gab es in der Hinsicht bisher gar kein Problem, ok außer die Plätze waren bereits belegt, weil man sich recht kurzfristig dazu entschied.

    "Im 3. Anlauf hats dann geklappt. Die ersten beiden Versuche waren ohne Fahrrad oder ohne Berücksichtigung der BC25-Samstagsregelung..."

    Die Reservierung fürs Rad und die Radkarte geht aber auch ohne Personenticket separat, falls es demnächst mal wieder schneller gehen soll ;)

    "Letztendlich waren wir preislich in Regionen, wo man auch das Flugzeug hätte nehmen können"

    Dank der Schlafwagenkategorie, im 6er Liegewagen wäre es ne ganze Ecke günstiger geworden ;) Oder noch etwas günstiger aber nicht zu empfehlen, die Ruhesessel im Großraumabteil :D (irgendwer schnarcht immer).

    "Irgendwann mitten in der Nacht ging ein Alarm los. Keine Ahnung, was da los war - ich habs aber nicht geträumt. Nach ein paar Sekunden, die schlaftrunken dann auch eher wie Minuten vorkamen, ging der Ohrenbetäubende Lärm dann wieder aus. hmmm."

    Hat wohl irgendein Idiot (durchs verbotene Rauchen) im Zug den Feueralarm ausgelöst. Das wird eigentlich regelmäßig zu Beginn noch einmal explizit erwähnt, dass dies verboten sei.

    "Wir wurden wie gewünscht um 5:40Uhr, 20Minuten vor dem Planmäßigen Einlaufen in München vom Kabinenwecker wachgetutet."

    Öh? Eigentlich gibts einen Weckservice durch die Schaffner, die berücksichtigen dann auch etwaige Verspätungen. Zumal ein Schaffner für 2 - 3 Wagen zuständig ist.

    Sonst, nicht entmutigen lassen. Die Züge sind seltener verspätet, als man denkt, gut bei den Internationalen mag das anders sein. Ich freu mich schon auf Teil 2 :)

    Mit "bitte, bitte" kommst du da nicht weit. Antrag auf Rueckbau schreiben und zur StVB damit. Wenn du nach einem ablehnenden Bescheid noch 25,60 Euro ueber hast, gleich nen Widerspruch hinterher. Diese fuehrten bei mir jetzt schon 2x zum Erfolg.

    Hab mal kurz ne Skizze gezeichnet. Fahrbahnbreite 7,00m, Außenstreifen jeweils 1,50m, Elemente in der Mitte jeweils 0,25m, restliche Fahrbahn 3,50m. Wer zuerst fahren darf wird durch Verkehrszeichen angezeigt, das restliche Duell darf der MIV unter sich austragen. Radfahrer nutzen die jeweils 1,5m außen herum.

    Auf der Höhe darf rechts und links natürlich nicht geparkt werden. Wenn ich mal mehr Lust und Zeit habe, mach ichs noch schöner.

    Dass die Soester Variante gebaut wird, halte ich eh utopisch, solange dieser nicht in den offiziellen Werken auftaucht. Es ist aber ein weiterer Stolperstein fuer die StVB, da der einzige Unterschied der beiden Schutzstreifen, der Wegfall der gefaehrdenden und illegalen Ueberholmanoever ist. Auch der jetzige Schutzstreifen gilt ja als "Mischverkehr".

    Das war doch die Strasse, bei dem die Restfahrbahn zum mittleren Gruenstreifen nur ca. 3 Meter breit war oder?

    Antrag auf Rueckbau des Schutzstreifens stellen

    - Gegen diese Einschraenkung mit der Sicherheit der Radfahrer argumentieren / indirekte Benutzungspflicht durch Bussgeld bei Nichtnutzung(P45 Abs. 9 Satz 2/TBNR?)
    - Restfahrbahn bei Anlage von Schutzstreifen muss so breit sein, dass sich 2 Kfz begegnen koennen muessen (RN12? VwV), >4,50m (ERA)
    - Verkehrszeichen duerfen nur angeordnet werden, wo dies unbedingt notwendig ist (P45 Abs. 9 Satz 1 StVO)

    - noch unattraktiver als ERA konforme Strassen mit Schutzstreifen und deshalb erhoehte Flucht von Radfahrern auf Gehwege, dadurch erhoehte Gefaehrdung von Fussgaengern

    Als Alternative evtl. einen Soester Schutzstreifen vorschlagen

    Beim oben zusehenden Ueberholvorgang waere sogar ne Strafanzeige (Gefaehrdung) angebracht, da der seitliche Abstand wohl max. 10% vom geforderten Wert hatte.

    Dann nimmt man halt die VwV-StVO. Dort heißt es in RN 12:
    "Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können."

    Da steht auch nirgendwo, dass dies keine Einbahnstraße sein muss. Restfahrbahn = 2 Kfz-Breiten + Abstand = irgendwo, ich glaub in der ERA, mit min 4,50m festgelegt.

    Wenn eine Straße zwei physisch getrennte Fahrbahnen hat, dann gibt es dort 2 Fahrbahnen und jede ist für sich zu betrachten. Ist jede 3,50m breit, dann sind Schutzstreifen dort unzulässig. Dafür müsste jede Richtungsfahrbahn in dem Falle min. 5,75m breit sein (4,50m Fahrbahn + 1,25m Schutzstreifen).

    Wie bist du am Ende nach Hause gekommen? Taxi, geschoben/getragen? Im Beschwerdeschreiben zusätzlich entstandene Kosten / Zeitverluste einfordern. Wenn es bei der Bahn auf einmal kein Radabteil gibt, dann muss diese u.U. am Ende sogar eine Hotelübernachtung zahlen, wenn auch nachfolgende Züge keine Möglichkeit bieten.