Beiträge von Epaminaidos

    Wer findet eine noch schlimmere Straße und kann eine Durchfahrt auf Film bannen?

    Wie soll man das noch toppen? Im ersten Teil ist ja oft nichtmal ein Radweg zu erkennen.
    Ganz am Anfang ist das streckenweise eher Kleinpflaster, das den Gehweg zur Fahrbahn abgrenzt.
    Danach kommt dann ein Abschnitt, in dem scheinbar unterirdisch ein Rohr verlegt wurde und das Loch nur notdürftig verschlossen wurde.
    Sehr peinlich!

    Auf meinem Arbeitsweg wurde ein Stückchen Radweg neu gemacht: Ungefähr die Hälfte der Strecke zwischen Warschauer und Proskauer Straße auf der Nordseite.
    Vorher: 1,60m breit und Oberfläche aus Gehwegplatten
    Jetzt: 2,00m breit und asphaltiert

    Das macht Hoffnung, dass die sich den Rest des Weges auch noch vornehmen.

    Ein bisschen Meckern muss trotzdem sein: Das ist einer der am meisten befahrene Radweg in Berlin und von Hauswand zu Hauswand sind es an der Stelle 75m, also jede Menge Platz. Da eine Breite von 2m eigentlich das Standardmaß für Radwege sein sollte, hatte ich an dieser Stelle auf etwas mehr gehofft. Aber zumindest ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

    Statistiken zeigen ganz klar, dass die Autobahn der sicherste Ort für Radfahrer ist.

    Gleichzeitig scheint sie ein unglaublich gefährlicher Ort für Fußgänger zu sein. Zumindest zwingt uns der Gesetzgeber seit ein paar Jahren alle, Warnwesten für alle Insassen im Innenraum mitzuführen.
    Die Warnwesten fliegen also das ganze Leben nutzlos und nervig im Innenraum herum, damit man dann bei der 1-mal-im-Leben-Autobahn-Panne sicher die 50cm von der Beifahrertür bis zur Leitplanke überqueren kann. Der Weg zum Warndreieck am Kofferraum kann hier nicht das Problem sein. Denn sonst hätte der Gesetzgeber einfach vorgeschrieben, das Warndreieck im Innenraum unterzubringen.
    Der Sicherheitsgewinn auf diesen 50cm scheint es sogar zu rechtfertigen, dass man vor dem Aussteigen erstmal noch im Auto befindlich, also im Gefahrenbereich, diese Westen sucht und anzieht.

    Da ich immer davon ausgehe, dass der Gesetzgeber objektive Kosten-Nutzen-Rechnungen anstellt, rechne ich mal mit einigen Dutzend verhinderten Toten bei Autobahnpannen im Jahr :P

    Ach verdammt, ich mag Diskussionen um Logik einfach :)

    Fährt ein Auto durch ein Schlagloch, dann bremst der Rand des Schlagloches die Fahrt des Wagens, dabei wird der Rand des Schlagloches weiter abbröckeln.
    Dieser Effekt ist jedoch bei doppelter Geschwindigkeit nicht doppelt so hoch, sondern viermal so hoch!
    Ein 2,5 t SUV mit Tempo 160 wirkt dann wie ein 10 Tonnen schwerer LKW bei Tempo 80.

    Diese Schlussfolgerung mit den 10t ist falsch.
    Denn im Allgemeinen wird angenommen, dass die Straßenabnutzung mit der vierten Potenz der Achslast steigt. Es würde also ein LKW mit 3,5t reichen.

    Auf der Basis mal die Rechnung für folgende Frage:
    Wie schnell müsste ein 2,5t-SUV fahren, um die Straße genauso stark abzunutzen wie ein 36-Tonner mit 4 Achsen bei 80km/h?

    Die Achslast beträgt beim LKW 9t, beim SUV 1,25t. Fahren beide 80km/h nutzt der LKW die Fahrbahn knapp 2.700 mal so stark ab wie das SUV. Um das auszugleichen, müsste das SUV 50 mal so schnell fahren, also 4.000km/h.
    Bei der Geschwindigkeit würde es wohl hauptsächlich die Leitplanke abnutzen, was wieder eine ganz andere Frage ist :)

    Und all das unter der Voraussetzung, dass Deine theoretische Betrachtung von oben richtig ist...

    Die Diskussion führt doch im Endeffekt zu nichts. Selbst im besten Fall einigen wir uns doch nur auf irgendeinen Verlauf der Fahrbahnabnutzung in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit: keiner, linear, quadratisch, kubisch oder sonstewas.
    Und was machen wir dann mit dieser Information?
    Können wir daraus zuverlässig ein Verhältnis herleiten zwischen 40-Tonner bei 80 und PKW bei 250?
    Dafür müssen wir uns auf Experten verlassen. Und die reden bei der Abnutzung einer Fahrbahn normalerweise nur von der Achslast.
    Daher gehe ich mal davon aus, dass die Geschwindigkeit unter normalen Bedingungen vernachlässigbar ist. Zumindest bis eine quantifizierte Quelle mit abweichendem Inhalt vorliegt.

    Man muss doch so langsam an die Kreuzung heranfahren, dass man auch einem von rechts aus dem Postenweg kommenden Fahrzeug Vorfahrt gewähren kann.

    Die Kreuzung ist leicht versetzt und der Postenweg ist viel besser einsehbar als "Am Krausen Baum".
    Meine Glaskugel sagt mir, dass die Autofahrerin vermutlich noch recht schwungvoll unterwegs war, ihre Pflicht bezüglich des rechts gut einsehbaren Postenwegs gerade so erfüllte und dann schon wieder beschleunigte. Eventuell noch mit Blick nach rechts, um aus Neugier sicherzustellen, dass sie wirklich niemandem die Vorfahrt genommen hat. Die Schülerin hat sie vermutlich erst wahrgenommen, als sie schon auf der Motorhaube lag.

    Dennoch ist Hupe/Beschimpfen aus dem Seitenfenster o.Ä. eben eine Unart, die meiner Ansicht nach abgeschafft gehört.

    Der Ton macht die Musik. Mit Verkehrsteilnehmern, die diese Botschaft anständig rüberbringen und auch der Antwort wenigstens zuhören, kann ich sehr gut leben.
    Alle paar Jahre treffe ich auch tatsächlich mal so einen :)

    Na ja, die Möglichkeit, Fahrspuren zu sperren, wird in dem Beitrag als die offensichtlich wirkungsvollste Maßnahme dargestellt, die aber nicht verfolgt wurde, weil man sich nicht traut, den Kfz-Verkehr einzuschränken.

    Ich verstehe nicht, was an der gewählten Lösung so dramatisch ist. Die Brücke ist nunmal auf die Maximalbelastung ausgelegt, die sich aus mehreren Komponenten zusammen setzt. Und anscheinend gehören dazu sowohl ein LKW-Stau als auch die sehr theoretische Annahme, dass die Menschen auf dem Fußweg dicht gedrängt stehen.
    Nun wurde anscheinend festgestellt, dass die Brücke diese Maximalbelastung nicht mehr aushält und die Verantwortlichen müssen sich überlegen, welche Maßnahmen nötig sind.
    Und wenn die Alternativen sind "eine Spur sperren" oder "Fußweg halbieren", entscheidet man sich sinnvollerweise für "Fußweg halbieren" - zumindest wenn der verbliebene Teil akzeptabel breit ist. Das hat meiner Meinung nach nichts mit der heiligen Kuh zu tun, sondern mit einer objektiven Interessenabwägung. Ich kann da nichts Verwerfliches dran finden.

    Die Aufforderung an LKW-Fahrer, 50m Abstand zu halten, kann eigentlich nur dazu gedacht sein, den weiteren Verfall der Brück möglichst zu verlangsamen.

    Ich finde das alles eher ganz normal und nachvollziehbar. Viel besser wäre es natürlich, wenn die Brück direkt saniert würde :)

    Ganz allgemein war es eine sehr schwache Sendung vom realen Irrsinn. Ich weiß nun wirklich nicht, was an Campern auf einer Betonfläche mit guter Aussicht auf's Wasser so irrsinnig ist. Oder daran, dass eine Autobahn 3-4 mal im Jahr für eine halbe Stunde gesperrt werden muss. Und auch der Bahnhof ist ja schon hinlänglich bekannt. Höchstens die Fußballtribüne ist bekloppt.

    In Gelsenkirchen möchte das Ordnungsamt keine Ordnungswidrigkeiten von Privatpersonen mehr verfolgen

    Meine Herren! Eine Mail von 442 Wörtern mit einem dicken Ausflug in die Staatstheorie.
    Dabei hätten 8 Worte genügt: "Wir haben keine Lust mehr, Ihre Anzeigen zu bearbeiten".

    Ich verstehe das einfach nicht. So gar nicht. Das Ordnungsamt jammert doch ständig, dass sie nicht genug Leute haben, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Und eigentlich sollten da doch Leute arbeiten, denen es ein persönliches Anliegen ist, die öffentliche Ordnung zu erhalten. Wenn dann die Falschparker frei Haus geliefert werden, ergibt das doch mehr öffentliche Ordnung pro Mannstunde. Da sollten die sich doch eigentlich freuen und die Zusammenarbeit mit den Bürgern ausbauen.

    Der Fairness halber sollte man noch anmerken, dass ein paar Posts weiter unten eine Behörde in die andere Richtung geht. Essen arbeitet wohl seit ein paar Wochen sogar mit der App Wegeheld zusammen.

    Selbstverständlich liegt eine Nötigung vor.

    Es ist zumindest nicht eindeutig. Vergleiche die "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" von BGH und BVerfG. Die Kurzfassung:
    Es ging darum, ob eine Sitzblockade den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
    Der BGH sagte: "Ja".
    In Revision verwies das BVerfG das Verfahren wieder zurück: "Ein Autofahrer kann eine Sitzblockade durchbrechen. Also keine Nötigung."
    Darauf der BGH: "OK, aber das erste stehende Auto nötigte das zweite zum Anhalten. Diese Nötigung müssen sich die Demonstranten anrechnen lassen, da sie genau dies wollten. Also doch Nötigung.".
    Revision durch BVerfG: "OK".

    Fazit: Ein einzelner herumstehender Fußgänger kann einen Autofahrer gar nicht nötigen.

    Ich ganz persönlich finde die Linie vom BVerfG lächerlich und habe den Verdacht, dass da die politische Meinung der Richter eine Rolle gespielt hat.
    Aber wer bin ich, unseren höchsten Richtern sowas zu unterstellen?

    Also nehme ich nur die Rechtsprechung zur Kenntnis.

    Oder eben eine Ersatzreligion.

    Diese Einstellung ist kein Einstieg in eine konstruktive Diskussion, sondern eine Beleidigung einer Gruppe von Menschen. Mit so einer Aussage als Einstieg kann man gar nicht konstruktiv über die Zukunft des Autos sprechen. Statt dessen unterstellt man einem Autofahrer direkt eine gewisse Dummheit. Das führt zu nichts, außer zu einem oberflächlichen Schlagabtausch.

    Und ich habe ein Problem mit dem Begriff "ideologisch".

    Wenn jemand ein Auto als "Religion" bezeichnet, dann ist das nichts anderes als eine ideologische Betrachtungsweise. Es spricht nichts dagegen, sachlich über die Vor- und Nachteile von Autos zu diskutieren. In einer Diskussion müssen sich halt beide Seiten bemühen, sachlich zu bleiben. Sonst kann man sich das gleich sparen.

    Wenn wir schon bei Statuen sind: ich finde den Inntalengel recht gut gemacht.
    Ein kopfloser Mensch mit allerlei Fortbewegungsmitteln als Spielzeug. Steht an der Inntalautobahn in Österreich gut sichtbar.
    Habe leider kein wirklich gutes Foto gefunden. Werde aber jedes Mal beim Vorbeifahren darauf aufmerksam. Ironischerweise auf dem Weg zum Skifahren. Regt zumindest zum Reflektieren an.


    Wenn etwas Owi und Straftat zugleich ist, wird nur die Straftat verfolgt (§ 21 OWiG).

    Danke. In meinem, Fall hatte ich heute dann anscheinend im besten Fall einfach Pech: Tatzeitpunkt war der 26. Januar. Durch die Übergabe des Verfahrens an die StA wurde die Verjährung unterbrochen. Aber nach 6 Monaten, also dem doppelten der normalen Frist, verjährt die Tat trotzdem. Also am 26.07.
    Das Schreiben der StA mit der Einstellung des Verfahrens ist auf den 01.08 datiert.
    Im besten Fall war das einfach Pech, im schlechteren hatten die einfach keinen Bock und haben sich die Einstellung auf Termin gelegt.