Beiträge von Epaminaidos

    sicher?

    Nein.
    §153 ist halt meines Wissens nach die einfachste (früheste) Möglichkeit zur Einstellung. Wenn schon von Anfang an klar ist, dass das zu nichts führt, wird halt nach §153 eingestellt und fertig. Die Alternativen sind mWn komplizierter und enthalten auch keine Aussage "erwiesene Unschuld" oder so.
    Sicherlich wäre es befriedigender, wenn da ein freundlicher Brief käme: "Die Anzeige war lächerlich, wir stellen das ein. Tut uns leid, dass die Polizisten zu doof waren." :)
    Sowas ist in der Juristerei aber unwichtig. Da zählt nur das Ergebnis.

    Das Ganze wird am Ende nicht steuerlich belastet sondern im Gegenteil durch die Pendlerpauschale noch begünstigt.

    Bitte die Grunderwerbsteuer nicht vergessen. Die ist in den letzten 10-15 Jahren massiv gestiegen. So kostet ein einfacher Umzug inklusive Kauf und Verkauf eines Hauses gleich mal locker 20.000€ an Steuern zusätzlich. Auch das fördert weite Arbeitswege.

    Die BIldunterschrift geht gleich mal in diese Richtung: "Autofahrer aufgepasst: Hier geht's künftig auch für Radler lang".

    Im ganzen Artikel findet sich kein Hinweis, dass die Piktogramme nur ein Hinweis auf die praktisch überall bestehende Rechtslage sind.
    Ganz im Gegenteil: Es wird sogar noch hervorgehoben, dass die Führung auf der Fahrbahn innovativ und in anderen Staaten längst etabliert sei.

    Zitat von Volksfreund.de

    Die "innovative Radverkehrsführung auf anteilig genutzten Radstreifen" (Klöpfer) ist in den USA, Kanada und Australien längst etabliert. In der Trierer Weberbach bringt sie - sofern die Radler und Kraftfahrer mitspielen - einen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Südallee und Mustorstraße.

    Ich glaube fast, nichtmal der Autor des Artikels weiß, dass die Piktogramme nur die ohnehin bestehende Rechtslage verdeutlichen sollen.

    Ist schon alt, aber mal als Anmerkung: http://auto.de/magazin/peking-kein-autokauf-ohne-parkplatz/

    Und das schlimmste daran:
    Heute kann man so ein Gesetz kaum noch einführen. Mir fällt auch kein sinnvoller Weg ein.
    Hätte man es aber vor 100 Jahren gemacht, sähen unsere Städte heute vollkommen anders aus. Dann hätte inzwischen einfach jeder einen privaten Stellplatz in einer Tiefgarage. Und die Kosten von vielleicht 20.000€ pro Stellplatz sind vor dem Hintergrund der Baukosten der zugehörigen Wohnung auch nicht so dramatisch. Außerdem wäre die Einführung von Elektroautos viel einfacher.

    Ich muss gleich mal in den Keller und meine Zeitmaschine rauskramen.

    Dass die Schuldquote mit der Unfallschwere ansteigt, wird verständlich, wenn man überlegt, dass die Unfallstatistik insgesamt von der großen Zahl an Vorfahrtfehlern dominiert wird.

    Kommt schon hin. Noch etwas spannender finde ich die Zahl der "unschuldigen Opfer".

    Also wenn ein Radfahrer über Rot fährt und nicht richtig guckt, ist mir das ziemlich egal. Radfahrer, die unter abbiegenden LKWs liegen, sind mir hingegen nicht egal.

    Allerdings kommen bei dieser Betrachtung die Radfahrer nicht gerade gut weg (nach Destatis S. 103ff):
    Schwerverletzte und Tote innerorts beim Unfallgegner, Hauptschuld PKW: 13.377.
    Schwerverletzte und Tote innerorts beim Unfallgegner, Hauptschuld Radfahrer: 965.

    Die Zahl für Radfahrer finde ich bezogen auf die vermutlich viel geringere Anzahl Personenkilometer geradezu erschreckend hoch. Hätte ich niemals in dieser Höhe erwartet.

    Bei Radfahrern kommt dazu noch 6.184 mal "selbst schuld", bei PKW nur 4.729.

    Folgender guter Kommentar im Forum war doch einer von Euch, oder?

    Ich würde den Überholabstand sinngemäß in zwei unabhängige Anteile zerlegen: ein Teil der anderthalb Meter (2/3?) geht zu Lasten des Autofahrers und berücksichtigt die mit der Geschwindigkeitsdifferenz größer werdende Unschärfen beim Anpeilen (Garagentore sind immer deutlich schmaler als eine Autobahnfahrspur)

    Grundsätzlich richtig: autonome Fahrzeuge dürfen voraussichtlich dichter überholen als von Menschen gesteuerte.
    Aber auf keinen Fall einen ganzen Meter dichter dran. Bei 50cm Abstand fahren die Dinger mir dann ja den Arm ab, den ich zum Abbiegen raushalte.

    Zur Aufteilung kann man vielleicht Autobahnbaustellen heranziehen. Die Fahrspuren dort sind gerade mal 50cm breiter als die zugelassene Maximalbreite der Autos (Quelle). Also 25cm auf jeder Seite. Das ist also die Ungenauigkeit, mit der bei einem menschlichen Fahrer bei 60-80 km/h gerechnet werden muss.

    Ein autonomes Fahrzeug braucht diesen Puffer praktisch nicht, dürfte also 25cm dichter überholen.
    Bleiben noch 1,25m Abstand zum Radfahrer.

    Ist Alkohol keine Droge?

    Du siehst das vollkommen falsch! Der Mann war wegen Drogenhandel auf Bewährung. Da ist es doch nur logisch, dass er bei allen anderen Delikten wie ein vollkommen unbescholtener Ersttäter behandelt wird. Ob er nun einbricht, jemanden verprügelt, im Vollrausch Auto fährt oder einfach nur mit anderen Drogen handelt. In allen Fällen ist er natürlich ein Ersttäter. Außerdem hat er jemanden mit dem Auto umgebracht. Da sind die Strafen sowieso niedriger.
    Unter dem Strich sind zwei Jahre auf Bewährung daher schon ganz schön viel.
    Das ist immerhin ein halbes Jahr mehr als der bedauernswerte Vater bekommen hat, der einen Generator falsch aufgestellt hat. Denn der hat schließlich sechs Leute umgebracht.
    Da ist es schon unverständlich, dass es überhaupt eine höhere Strafe gab. Schließlich war der Täter ja im Vollrausch gar nicht mehr richtig schuldfähig. Und die 50 und 150 auf dem Tacho sehen sich auch noch so ähnlich! Und dann kam der Baum wie aus dem Nichts und ist vor das Auto gesprungen. Der Fahrer hat noch unter Einsatz seines Lebens ein Ausweichmanöver versucht und den Baum dann höchstens leicht touchiert. Und seine Kumpels hätten ja nicht mitfahren müssen! Da kann man nun wirklich nichts machen!

    Wo kämen wir denn da hin, wenn jede beliebige Straftat zur Widerrufung der Bewährung führen würde?

    Wer Sarkasmus findet, hat richtig gelesen. Ich ertrage das einfach nicht mehr anders.

    Umleitung für den Radverkehr ab der Kreuzung/Einmündung davor? Beschilderung?

    Auf diese Vorschläge reagierte doch schon beim letzten Mal der zuständige Polizeiabschnitt mit großem Unverständnis.
    Soll ich mich doch nicht so anstellen. Radfahrer könnten ja schließlich an der Stelle auf die Fahrbahn wechseln.
    Dass sie dazu anhalten, absteigen, zwischen den parkenden Autos auf die Fahrbahn schieben und dort wieder aufsteigen müssen, sei halt zu akzeptieren.
    Eins muss man dem Gesprächspartner aber lassen:
    Während der längeren Diskussion ist ihm kein einziges mal rausgerutscht, dass Radfahrer einfach über den Gehweg fahren sollen.
    Ein paar mal war es aber merklich knapp :)

    Aber die Quelle, also die Polizei Berlin vermute ich mal, scheint diese Zahl weder durch eine Aufschlüsselung transparent zu machen, noch den Hintergrund zu erklären.

    Heute hat das Ordnungsamt dann gleich mal die Prioritäten klargestellt:
    Auf meinem Arbeitsweg gab es Filmarbeiten. Dazu waren zwei Abschleppwagen im Dauereinsatz, zwei Mitarbeiter vor Ort.
    Das waren locker 20 Umsetzungen. Wenn sowas einmal im Jahr auf einer Busspur durchgeführt wird, wird das vorher in der Zeitung als "Schwerpunktaktion" angekündigt...

    Und falls ein Radfahrer im Rahmen der "Abschleppaktion" letzte Woche einen Anfall von Größenwahn bekommen hat, wurden diese Prioritäten auch gleich wieder zurecht gerückt.
    Denn vor Ort war ein Imbisswagen für die Filmcrew. Mit Bedienung zum Radweg hin. Und damit es keine Unfälle mit Radfahrern gibt, wurde einfach der Radweg gesperrt.
    Laut Ordnungsamt alles rechtmäßig :(

    Die Bilanz der Aktion gegen Falschparker in Berlin ist da.

    Ergebnis: An normalen Tagen werden in Berlin knapp 80 Fahrzeuge täglich umgesetzt.
    Im Rahmen der "Aktion" wurden gut 50 Fahrzeuge pro Tag umgesetzt. Das hinterlässt den Eindruck, dass das gar keine "Aktion" war, sondern dass einfach ein Teil der ohnehin nötigen Umsetzungen nun zur "Aktion" zählte.

    Zum Schutz von Radverkehrsanlagen werden an "normalen" Tagen 2,4 Fahrzeuge umgesetzt, während der Aktion waren es 7. Immerhin eine Steigerung um 4,6 Fahrzeuge pro Tag in ganz Berlin. Oder eine Verdreifachung.
    Oder eine Steigerung von "fast nix" auf "3 mal fast nix".

    Tolle "Aktion".

    Die Polizei hat sich doch schon dadurch disqualifiziert, dass sie an dieser Stelle nichtmal eine Behinderung sehen möchte.
    Das macht mich dann doch mal wieder sprachlos.
    Über alle weiteren Schritte (Gefährdung, Umsetzen) kann man ja mit viel gutem Willen noch diskutieren. Es ist mir aber vollkommen schleierhaft, wie man bei vollständig blockiertem Fußweg eine Behinderung verneinen kann.