Beiträge von Epaminaidos

    Der Mann hat ja davor bereits zwei mal seinen Führerschein zurück bekommen und weiter getrunken.

    Das hatte ich beim ersten mal überlesen. Das waren dann vermutlich Verurteilungen nach 315c.
    Dann ist mir plötzlich die Höhe der Strafe absolut rätselhaft.
    Der Mann ist ein mehrfach vorbestrafter Wiederholungstäter. Alleine auf 315c stehen bis zu 5 Jahre Knast.
    Wie oft muss der noch besoffen fahren, bevor die Höchststrafe mindestens mal zur Hälfte ausgenutzt wird?

    Zitat von SZ-Online

    Doch ist er bei einem so hohen Alkoholwert überhaupt schuldfähig?

    Wann findet sich endlich ein Politiker, der dieser Frage einen Riegel vorschiebt?
    Wer die Schuldunfähigkeit selbst herbeiführt, darf ja wohl bitteschön nicht mit Milde rechnen.

    Aus dem Bauch heraus: Da der Radstreifen - sofern korrekt ausgeschildert - benutzungspflichtig ist, ist meine Schlußfolgerung, daß der alte Hochbordradweg nicht mehr benutzt werden darf.

    Auch aus dem Bauch heraus:
    Warum kann sich das Blauschild nicht auf beides beziehen?

    Zitat von StVO Anlage 2

    1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).

    Das Schild steht ja normalerweise auf dem Hochbord zwischen Radfahrstreifen und Radweg. Also aus der Position des Schildes lässt sich weder das eine noch das andere ableiten (es sei denn, der Radweg ist besonders weit von der Fahrbahn abgesetzt).
    Da es "den Radweg" hier nicht gibt, könnte man das in Ermangelung einer eindeutigen Regelung als "muss einen Radweg benutzen" verstehen.

    Ich fände es sehr sympathisch, auf bestehende Funktionen dieses Forums zurück greifen zu können.
    Wichtig wäre, dass es öffentlich, durch angemeldete Nutzer einfach bearbeitbar und vandalismussicher ist. Mit letzterem meine ich eine gute Historie, um zerstörte Einträge wieder herzustellen.
    Bin ich gerade einfach zu doof, den richtigen Einstieg zu finden?

    Es gehört ja schon ein bisschen mehr dazu:
    Nutzerverwaltung, Fehlerreporting, Layout, Pattern zur einheitlichen Formatierung, Berechtigungen, vermutlich diverse AddIns etc.
    Das geht halt alles um Welten schneller, wenn es jemand macht, der sowas öfter macht :)

    Richterliches (=autofahrerisches...) Wunschdenken ohne Korrellat zum "Gesetz".

    Diese Aussage finde ich ziemlich hart.
    Selbstverständlich gibt es auch mal Fehlurteile. Das möchte ich im vorliegenden Fall überhaupt nicht ausschließen.
    Man sollte bei der Gewichtung bedenken, welche zwei Meinungen über die Auslegung der Gesetze sich hier gegenüberstehen:

    • Auf unserer Seite: normalerweise einige interessierte Laien
    • Auf der anderen Seite: Berufsrichter. Also studierter Jurist und einer Note im Bereich der oberen 15%.

    Ich für mich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich mich mit meinem Google-Wissen keine Richter widerlegen kann. Das bleibt anderen Richtern überlassen.

    Hallo zusammen,

    ich merke an mir selber, wie ich es so langsam leid bin, immer wieder die gleichen juristischen Diskussionen zu führen.
    Wäre es nicht sinnvoll, das in einem Wiki zu bündeln? Gibt es sowas irgendwo schon?

    Mal ein kurzes Brainstorming zu ein paar Seiten, die mir in den Kopf kommen:

    • Abstand beim Überholen

      • Autofahrer überholt Radfahrer
      • Radfahrer überholt stehenden Autofahrer rechts
      • Radfahrer überholt Radfahrer
    • Ampeln

      • Welche Ampel gilt?
    • Benutzungspflicht

      • Wie weit gilt sie?
      • Wann gilt sie nicht?
    • Vorfahrt beim Abbiegen

      • Geisterradler auf Hauptstraße behalten Vorfahrt
    • Beleuchtung

      • Vorschriften an sich
      • Leuchtweite Frontlicht
    • Geschwindigkeitsbegrenzung

      • Allgemeine 50 und 100 gelten nicht
      • Beschilderte gelten


    Das könnte man jeweils anständig mit Urteilen und Paragraphen belegen.

    Irgendwie fände ich das produktiver, als immer und immer wieder die gleichen Beiträge zu posten und die gleichen Urteile zu ergoogeln :)

    Gibt es hier zufällig jemanden mit Erfahrung im Aufsetzen von Wikis?

    Wenn die Kennzeichnung nach einer Einmündung nicht erneut angeordnet wird, dann gibt es für den folgenden Abschnitt halt keine BPfl.

    Das ist mWn falsch. Ich habe dazu ein Urteil gelesen, das ich gerade nicht finde.
    Sachverhalt:
    Ein Radfahrer biegt in eine Hauptstraße mit Radweg ein. Dabei kommt er an keinem entsprechenden Schild vorbei und fährt auf der Fahrbahn. Eine Kreuzung weiter in seinem "Rücken" steht aber ein entsprechendes Schild.

    Tenor:
    Die Benutzungspflicht gilt bis zum beschilderten Ende oder einer deutlichen baulichen Veränderung des Radwegs.
    Ein Radfahrer, der die Benutzungspflicht nicht kennt bzw. kennen muss, bleibt natürlich straffrei, wenn er auf der Fahrbahn fährt.
    Dabei kommt es auf die tatsächliche Kenntnis an:
    Wer aufgrund vorheriger Fahrten von der B-Pflicht weiß, muss sich an sie halten. Auch wenn er auf der konkreten Fahrt gar nicht an einem entsprechenden Schild vorbeigekommen ist.
    Im konkreten Fall blieb der Radfahrer straffrei, muss aber künftig der Radweg nutzen, da er die B-Pflicht nun kennt. Es bleibt offen, wie er von einem eventuellen Entfall der B-Pflicht erfahren kann, wenn er niemals an der vorherigen Kreuzung mit Schild vorbeikommt.

    Ja, ich versuche auch immer vor dem Auto zu fahren (das Gegenteil von Malte). D.h. brüllen, der Autofahrer bremst, steht i.d.R. voll auf der Furt oder teils auch nur noch mit dem Heck darauf. Ich kurve dann aufwendig vor ihm rüber, denn ich habe ja Vorfahrt und er soll merken, dass er Mist gebaut hat. Die Angst von Malte, dass der Autofahrer anfährt, halte ich für unbegründet.

    100% exakt mein Vorgehen.
    Den Autofahrer ordentlich erschrecken und nach seiner Vollbremsung vor ihm entlang fahren. Die meisten entschuldigen sich sofort. Wenn er anfängt zu schimpfen, halte ich vor dem Auto an und mache die für eine Anzeige nötigen Fotos.

    Anhalten und dumm gucken mache ich auch gerne. Dafür eignen sich aber eher Autofahrer, die aus Nebenstraßen kommen. Rechtsabbieger bemerken mich ja im Zweifel einfach gar nicht, wenn ich nur anhalte.

    Ganz nebenbei:
    Vor Jahren habe ich mit dem Auto auch mal einen Radfahrer beim Abbiegen nicht gesehen. Offensichtlich habe ich nicht gründlich genug geschaut. Der hat zurecht geschimpft wie ein Rohrspatz. Bei mir hat das die gewünschte Wirkung entfaltet.

    Ohne Helm übersehen

    Genau darum ist es wichtig, dass man sich als Radfahrer jedesmal bemerkbar macht, wenn man übersehen wird. Eigentlich ist es sogar unfair _nicht_ zu brüllen. Denn man nimmt dem Autofahrer damit die Möglichkeit, seinen Fehler zu erkennen und das Verhalten zu korrigieren.
    Habe ich gerade heute wieder erlebt: Ich auf der Fahrbahn, Taxi vor mir möchte rechts abbiegen. Schon einige Sekunden vorher sehe ich, dass auf dem Radweg ein Radfahrer in ziemlich ungünstiger Entfernung fährt. Und was passiert? Das Taxi biegt ungestört ab, während der Radfahrer eine stille Vollbremsung hinlegt. Ich bog sowieso auch ab und sprach den Taxifahrer ein Stückchen weiter freundlich (!) an: Er hat nichts gemerkt und es tat ihm sichtlich leid.
    Daher: Immer sicherstellen, dass der Vorfahrtsverstoß auch bemerkt wird.

    Also die 25 verstehe ich schon irgendwie. 30 ist auf einem Radweg schon ganz schön fix. Da sollte man schon wissen, was man tut. Irgendwie vertraue ich da jemandem mehr, der sich dieses Tempo über Jahre antrainiert hat.
    Die 45 kapiere ich auch nicht. Ich schiebe es mal einfach ohne jegliches Hintergrund- oder Detailwissen auf irgendwelche EU-Vorschriften :)

    Notwehr zur Abwehr möglicherweise weiterer folgender Angriffe

    Das Gericht stellt auch fest, dass dem Rentner bewusst war, dass ein weiterer Angriff nicht unmittelbar bevorsteht. Die von Dir zitierte Passage kann sich also nur auf die präventive Abwehr eines eventuellen weiteren Einbruchs einige Zeit (Stunden? Tage?) später beziehen.

    Selbst wenn nicht, ist das im Rahmen des §33 StGB straffrei zu halten.

    §33 ist hier natürlich besonders interessant. Ich finde nicht, dass die Gerichte es sich zu einfach gemacht haben. Es sind ausführliche Passagen enthalten, die sich damit beschäftigen, was dem Rentner im Moment der Schussabgabe tatsächlich durch den Kopf ging. Das Ergebnis fällt zu seinen Ungunsten aus: kein Verteidigungswille mehr, keine Angst mehr, keine Verwirrtheit, sondern Wut und Rache. Letztere sind von §33 StGB eben nicht gedeckt.
    Aus der Ferne kann ich nicht beurteilen, ob das ein unfairer Schluss ist. Ich möchte es genauso wenig ausschließen, wie ich den Richtern Fehler in der Beweiswürdigung oder der Verteidigung Unfähigkeit unterstellen möchte.

    Etwas bedenklich fand ich die Ausführungen, dass §33 den Täter nicht entlastet, wenn die Notwehrsituation objektiv schon vorbei ist, der Täter sich aber noch angegriffen fühlt (ETBI). Ein Urteil hierzu wäre interessant. Das vorliegende kann es nicht sein, da auch festgestellte die Situation im Kopf des Rentners ("Lektion erteilen") keine Notwehrsituation mehr war. Viel mehr befand sich der Rentner in einem Erlaubsnisirrtum.

    Einer der bekannteren Fälle - in Hamburg:

    Das ist ein in vielerlei Hinsicht spannender Fall. Wichtig ist auch, dass die Strafe mit 9 Monaten auf Bewährung für Totschlag zurecht (!) außergewöhnlich niedrig ist.

    Der Kernpunkt ist folgender Sachverhalt:
    Der Rentner sieht Einbrecher ohne Beute flüchten und erschießt einen davon, um ihnen eine Lektion zu erteilen.

    Dieser Sachverhalt ist für mich zweifelsfrei eine Straftat, denn "Lektion erteilen" ist keine Notwehr.

    Es gibt hier viele Möglichkeiten, über die Feststellung des Sachverhalts leidenschaftlich zu diskutieren:

    • War die Motivation zur Schussabgabe nicht doch Angst um das eigene Leben und nicht die "Lektion"?
    • War der Rentner wegen der Vorgeschichte einfach noch verwirrt?
    • Wusste er vielleicht doch, dass einer der Einbrecher 2.000€ in der Tasche hatte?
    • Wollte der die Einbrecher vielleicht nur erschrecken?

    Das lässt sich aber von außen alles nicht klären. Am Ende bleibt nur o.g. Sachverhalt übrig. Und wenn ich den als Fakt annehme, finde ich das Urteil - unter Beachtung der Vorgeschichte - in Ordnung.

    Wichtig noch der Disclaimer: Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass einer der Einbrecher erschossen wurde. Ganz im Gegenteil. Eine Einbrecherin war ja sogar die Geliebte und der Rentner hat ihr sogar ein Auto geschenkt. Und als Dank dafür bricht sie mit drei Komplizen ein, fesselt und stranguliert den Rentner. Das ist abartig. So ärgere ich mich eher, dass der Rentner nicht in Notwehr alle vier erschossen hat.

    Starke Zunahme des Radverkehrs in der Frankfurter Innenstadt stellt eine der größten Herausforderungen für die Stadt dar

    Habe ich das bei 2:05 richtig gehört? Der Fahrradbeauftragte ist stolz auf die "extra-Ampel" für Radfahrer, die genau 5 Sekunden lang grün zeigt? Für geradeaus fahrende Radfahrer? Hier? Was verstehe ich hier nicht?

    sicher?

    Nein.
    §153 ist halt meines Wissens nach die einfachste (früheste) Möglichkeit zur Einstellung. Wenn schon von Anfang an klar ist, dass das zu nichts führt, wird halt nach §153 eingestellt und fertig. Die Alternativen sind mWn komplizierter und enthalten auch keine Aussage "erwiesene Unschuld" oder so.
    Sicherlich wäre es befriedigender, wenn da ein freundlicher Brief käme: "Die Anzeige war lächerlich, wir stellen das ein. Tut uns leid, dass die Polizisten zu doof waren." :)
    Sowas ist in der Juristerei aber unwichtig. Da zählt nur das Ergebnis.