Ich weiß nicht, was es an den Zahlen von Hane zu diskutieren gibt. Das Wetter kann mal für ein Jahr als Erklärung herhalten. Aber doch für drei Jahre am Stück.
Da gibt es eher andere Ursachen.
Da muss man doch nicht diskutieren, ob den Juni nun "ungewöhnlich unsicheres" Wetter hatte.
Überwindet statt dessen möglichst schnell Phase 1 der Trauer (leugnen) und macht Euch an die nächsten.
Beiträge von Epaminaidos
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Was macht man am besten in Sachen »ich habe entschieden, den Rechtsbruch zu dulden«?
Dienstaufsichtsbeschwerde.
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Kurzzeitpegel-Stellen
Verstehe ich das richtig? Die im Artikel genannten "39 Messstellen" sind nur Einzelmessungen? Keine Dauermessungen?
Da scheint Berlin mit 17 Dauermessstellen besser aufgestellt zu sein: -
gestern kam ein Beitrag von Henner Schmidt, der Fachsprecher der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus für Infrastruktur und Umweltpolitik
Ich bin mir nicht sicher, dass Herr Schmidt seine Position zu Ende gedacht hat. Denn er schreibt:
"Für die faire Verteilung knapper Ressourcen haben sich marktwirtschaftliche Mechanismen bewährt. Knappe Verkehrsflächen in der Stadt müssen einen fairen Marktpreis bekommen."
Das ist im Grundsatz eine ganz klassische Position der FDP. Und er zieht sogar direkt einen richtigen Schluss:
Anwohnerparkausweise sind aktuell viel zu billig und sollten sich eher an Monatsmieten für einen Platz im Parkhaus orientieren.Das ist doch schonmal eine gute Diskussionsbasis, auf der man sachlich aufbauen kann.
Denn dann ergibt sich ganz schnell die Forderung nach einer angemessenen City-Maut. Denn auch fahrende Autos belegen wertvollen Platz und machen obendrein auch noch Lärm und Dreck.
Und auch seine Kritik an der Straßenbahn an der Leipziger Straße und Potsdamer Platz ist plötzlich sehr diskussionswürdig. Ihm folgend muss man den Platz bewerten und dem effizienteren Verkehrsträger Vorrang einräumen. Da gewinnt natürlich die Straßenbahn mit 100 Passagieren auf der Fläche von vielleicht maximal 10 Autos.Auf die allgemeinen Vorwürfe gegen den Senat ("Autofahrern das Leben schwer machen", "zu einseitige Verkehrspolitik") hätte ich auch verzichten können. Aber am Ende sind sie auch nur das: pauschale Vorwürfe an den politischen Gegner. Das gehört - leider - einfach dazu. An den meisten konkret benannten Punkten schreibt er meiner Meinung aber nach viel Richtiges.
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Das ist doch Satire, oder?
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Würde das Gebot der Schrittgeschwindigkeit nur in der Nähe von Fußgängern gelten
Seit der Änderung an der StVO gehen ja viele davon aus, dass die Schrittgeschwindigkeit bei
nun immer gilt. Vorher waren sich meines Wissens nach alle einig, dass Schrittgeschwindigkeit nur in der Nähe von Fußgängern gilt.
Wie sicher ist das mit der "Schrittgeschwindigkeit immer" eigentlich?
Nur zur Erinnerung mal die beiden Fassungen.1. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Gehweg nur benutzen, soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
2. Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.Die Überarbeitung im Jahr 2013 bestand hauptsächlich aus Gendern: das generische Maskulinum ("Autofahrer") wurde durch vermeidende Hilfskonstruktionen ersetzt ("Auto fahrende", "Autoverkehr" u.ä.).
Ich zumindest bin mir nicht sicher, dass aus dieser Umformulierung ein grundsätzliche Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit besteht. Zwei Argumente sprechen für diese Sicht.- Hauptzweck der Änderung war der Gendern, nicht inhaltliche Änderungen --> Keine Verschärfung.
- Der Teil mit der Schrittgeschwindigkeit wird nur durch ein Semikolon vom Satz vorher getrennt. Orthographisch ist das eine stärkere Trennung als ein Komma, aber eine schwächere als ein Punkt. Da ein Semikolon nur sehr selten tatsächlich verwendet wird, hat sich der Verfasser etwas dabei gedacht. Es besteht also ein schwacher Bezug zum Teilsatz vorher. Und der beginnt mit "wenn nötig". --> Schrittgeschwindigkeit nur unter bestimmten Bedingungen. Beispielsweise, wenn sie nötig ist, um die Gefährdung und Behinderung von Fußgängern auszuschließen.
Als Argument "pro Schrittgeschwindigkeit" fällt mir nicht viel ein. Außer vielleicht, dass zu dem Zeitpunkt Radfahrer-Hasser Ramsauer Verkehrsminister war. Der hat ja den Begriff "Kampfradler" erst geprägt.
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Du hast auf der Sachebene natürlich vollkommen Recht. Ohne Vorbehalt. Mein Bauch kann sich halt die Schadenfreude trotzdem nicht verkneifen. Dem liegt einfach eine Menge Frust zu Grunde. Erstmal dass es überhaupt Idioten gibt, die Fahrräder klauen. Und dann, dass der Staat die Sache kaum verfolgt und zu allem Überfluss auch noch sehr milde bestraft, wenn mal aus Versehen einer erwischt wird.
Sorry, da will mein Bauchgefühl einfach nicht mehr auf den Kopf hören und findet es sogar amüsant, wenn die einen Fahrraddieb anschließend mit Gotcha-Farbkugeln vom Rad geholt oder der Sattel unter Strom gesetzt wird. Das ist natürlich weder nachhaltig, noch rechtstaatlich.
Ich fand auch die Meldung aus Münster sehr schön zu lesen. Ist natürlich genauso wenig in Ordnung.
Da gibt es einfach einen ganz massiven Kopf-Bauch-Konflikt. -
Fahrrad wird unangeschlossen abgestellt und angebunden, die Diebe legen sich dann fürchterlich auf die Fresse.
Herrlich diese Videos. Wenn auch ziemlich sicher in Deutschland strafbar. Schadenfreude kann ich mir trotzdem nicht verkneifen.
Sehr schön fand ich auch das unangeschlossene Fahrrad bei stark abschüssigem Gehweg. Leider haben waren keine Bremsen dran... -
Ich habe mal ein paar Einträge angelegt
Danke. Ich habe mich mal an einem versucht: Ampel
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So berichtete u. a. Die Süddeutsche vom 18.9.2017, dass SUV's nicht nur für Fußgänger und Radfahrer eine erhöhte Gefahr darstellen, sondern auch für Fahrer und Insassen von kleineren Autos:
Interessante Auslegung des Inhalts des Artikels. Der Inhalt knapp zusammen gefasst:
- SUVs sind für Insassen kleinerer Autos gefährlicher.
- Bei Fußgängern ist das Ergebnis "nicht ganz so eindeutig".
- Radfahrer werden gar nicht erwähnt.
Das Thema "Fußgänger" ist nicht ganz so einfach:
Hier haben SUVs eine Entwicklung durchgemacht. Noch vor ein paar Jahren war das ein Desaster. Inzwischen gibt es wohl andere Vorschriften, so dass aktuelle SUVs im Mittel beim Fußgängerschutz eventuell sogar besser abschneiden als andere Autos (ADAC). Finde ich nicht gerade intuitiv. Hängt wohl damit zusammen, dass SUVs so hoch sind, dass ein Fußgänger auf der recht weichen Motorhaube einschlägt und den harten Scheibenrahmen nicht erreicht. Keine Ahnung ob das stimmt oder ob die Lobby zugeschlagen hat. -
Besonders lächerlich wird die Forderung nach Rücksicht, wenn man sich die Verhältnisse verdeutlicht.
Der Autofahrer müsste vielleicht 5 Minuten für einen anderen Parkplatz investieren. Statt dessen werden aber oft hunderte Fußgänger oder Radfahrer behindert. Und von letzteren wird Rücksicht verlangt... -
Noch eins der Kategorie "hätte mir auch passieren können".
Nur die ersten 20 Sekunden natürlich
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später als @Epaminaidos zum Stehen gekommen wäre.
Nur, um Missverständnisse auszuschließen: das Video ist nicht von mir.
Es tauchte im Rahmen der Forumsdiskussion über die 120 Tagessätze für eine tote Radfahrerin auf (s. Medienhinweise).
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Ein Musterbeispiel dafür, wie Abbiegeunfälle mit LKW entstehen:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Und die Polizei schaut zu
Man braucht nicht mehr viel Phantasie, um sich einen tödlichen Unfall vorzustellen.
Spätestens wenn der Radfahrer nochmal 10m weiter vorne ist und der LKW noch später bremst, kann der Radfahrer den Unfall kaum verhindern. -
ARD und UDV behaupten, dass Pedelecs gefährlich seien.
Zwei weitere Aussagen finde ich noch arg daneben:
"Pedelecs sind so schnell"
Wie witzig. Autos fahren in der Stadt locker 60, trainierte Radfahrer 30-35. Aber das Pedelec ist mit 25km/h gefährlich schnell..."Der Bremsweg ist wegen der hohen Masse länger"
Ein normales Fahrrad wiegt mit mir als Fahrer ca. 95kg, ein Pedelec vielleicht 105. Also 10% lassen sich damit erklären. Der genannte Faktor 3 irgendwie nicht.Wenigstens ist der Polizist ehrlich: auf dem Pedelec muss man vorausschauend fahren und die Fehler der anderen ausgleichen.
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120 Tagessätze für eine tote Radfahrerin
Kurz zusammen gefasst:
- Hier ist der 40-Tonner rechts abgebogen
- Ein Außenspiegel war defekt (ist laut Fahrer auf der Fahrt passier, nicht vorher)
- Der Fahrer war nach eigener Aussage kurz abgelenkt, da er nicht ortskundig war. Die Suche nach der Adresse und das piepsende Navi waren dann wohl zu viel.
- Er ist mit 19-26km/h um die Kurve gefahren.
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Der Mann hat ja davor bereits zwei mal seinen Führerschein zurück bekommen und weiter getrunken.
Das hatte ich beim ersten mal überlesen. Das waren dann vermutlich Verurteilungen nach 315c.
Dann ist mir plötzlich die Höhe der Strafe absolut rätselhaft.
Der Mann ist ein mehrfach vorbestrafter Wiederholungstäter. Alleine auf 315c stehen bis zu 5 Jahre Knast.
Wie oft muss der noch besoffen fahren, bevor die Höchststrafe mindestens mal zur Hälfte ausgenutzt wird? -
Zitat von SZ-Online
Doch ist er bei einem so hohen Alkoholwert überhaupt schuldfähig?
Wann findet sich endlich ein Politiker, der dieser Frage einen Riegel vorschiebt?
Wer die Schuldunfähigkeit selbst herbeiführt, darf ja wohl bitteschön nicht mit Milde rechnen. -
Aus dem Bauch heraus: Da der Radstreifen - sofern korrekt ausgeschildert - benutzungspflichtig ist, ist meine Schlußfolgerung, daß der alte Hochbordradweg nicht mehr benutzt werden darf.
Auch aus dem Bauch heraus:
Warum kann sich das Blauschild nicht auf beides beziehen?Zitat von StVO Anlage 21. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
Das Schild steht ja normalerweise auf dem Hochbord zwischen Radfahrstreifen und Radweg. Also aus der Position des Schildes lässt sich weder das eine noch das andere ableiten (es sei denn, der Radweg ist besonders weit von der Fahrbahn abgesetzt).
Da es "den Radweg" hier nicht gibt, könnte man das in Ermangelung einer eindeutigen Regelung als "muss einen Radweg benutzen" verstehen. -
Gestern neu vor dem Kindergarten:
Nach meinem Augenmaß könnte ich mein Fahrrad da nicht anlehnen, ohne mit dem Vorderrad die Autos zu zerkratzen...