Beiträge von Epaminaidos

    "Das grenz ja schon fast an Nötigung."

    Anders formuliert: Es grenzt nichtmal an Nötigung, ist also keine.

    Ich schrieb „könnte“ und „sollte“

    Habe ich sehr wohl wahrgenommen, mich aber trotzdem zum Widerspruch hinreißen lassen. War nicht ganz richtig. Sorry.

    Ich wäre auf ein Richterurteil dazu gespannt.

    Zumindest wenn es OLG oder höher wäre. Das ist aber bei diesem Thema wohl eher nicht zu erwarten.

    Stimmt schon. Nach dem Urteil gegen Malte sollte man ja niemals "nie" sagen.

    Da kann man den Gesetzestext noch so gut auslegen. Am Ende kommt ein Amtsrichter und sagt einfach: "Alles egal! Ich finde, Sie müssen zur Seite gehen.".

    Das könnte man in diesem Fall bezogen auf den linken Fußgänger auch anders sehen:

    Ich sehe das in der Gesamtbetrachtung nicht so.

    Zitat von StVO Anlage 3 zu Zeichen 325

    Ge- oder Verbot

    1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
    2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
    3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
    4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
    5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt

    Also:

    Nach Ziffer 2 hat der Fußgängerverkehr Vorrang. Und nach Ziffer 5 steht dafür explizit die gesamte Breite der Fahrbahn zur Verfügung.

    Bleibt die Frage, was vor diesem Hintergrund eine "unnötige Behinderung" des Fahrzeugverkehrs ist.

    "Mitten auf der Straße gehen" kann es mMn nicht sein. Denn für das Gehen steht ja explizit die gesamte Straße zur Verfügung. Wenn gehende Fußgänger für Autos Platz machen müssten, würden sie ganz fix wieder an den Rand gedrängt. Und die ganze Straße stünde eben nicht mehr zur Verfügung.

    Eine "unnötige Behinderung" im Sinne von Zeichen 325 wäre es hingegen, wenn stehende Fußgänger oder spielende Kinder einen Autofahrer allzu lange warten lassen.

    §1 sehe ich hier nicht in der Anwendung. Dazu sind die Vorschriften hier schon zu speziell als dass es noch einen Auffangparagraphen bräuchte.

    Ach schau an: Die Kommentare wurden deaktiviert.

    Wenige Minuten vorher habe ich auf einen Kommentar des Uploaders geantwortet. Dieser meinte, dass 20 km/h ja wohl legitim seien. Schließlich würde er ja dabei schon angehupt.

    Kurz nach meiner Erläuterung, dass die Fußgänger zwar provokant aber im Recht waren und 20 km/h ja garantiert nicht mehr legitim sind, hat er die Kommentare deaktiviert.

    ...und ein weiteres mal, dass [Zeichen 325.1] falsch eingesetzt wird. Das Schild steht für ein Verkehrskonzept, bei dem Autos einfach nur Gäste sind. Also: Aufhebung der klaren Trennung von Gehweg und Fahrbahn und Parkplätze nur in Ausnahmen.

    Davon ist im Video überhaupt nichts zu sehen. Eine einfache Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h wäre das richtige Mittel gewesen.

    Artikel 17 (ex 13) zeigt ja schon erste Auswirkungen: Twitch überlegt, Europa teilweise zu sperren.

    Aber es kommt gleich der nächste Knüller hinterher: Terrorfilter. In den nächsten Tagen entscheidet der Rechtsausschuss des europäischen Parlaments.

    Solmecke hat den Entwurf analysiert.

    Aktueller Stand:

    - Wenn eine Behörde auf einer Webseite terroristische Inhalte findet, hat der Betreiber 12 Stunden zu deren Entfernung Zeit. Auch nachts und am Wochenende.

    - Wenn einmal Inhalte auftraten, sinkt die Frist auf eine Stunde.

    - Zusätzlich müssen dann Uploadfilter installiert werden, die diese Inhalte direkt blocken. Es weiß mal wieder niemand, wie das funktionieren soll.

    Und diesmal ist es eine Verordnung, keine Richtlinie: Nach der Verabschiedung ist das Gesetz. Fertig.

    Kurz vor der Europawahl krempelt die EU mal eben das komplette Internet um.

    Bei hupendem engem Vorbeifahren mit knappem Einscheren sollte man eigentlich bedingten Vorsatz annehmen: die Verletzung ist eine unerwünschte, aber akzeptierte Folge. Fahrlässig ist das jedenfalls meiner Meinung nach nicht mehr.

    Aber ich bezweifele, dass ein Richter saß tatsächlich tut.

    Das ist präventiv gemeint, nachdem ich die letzten Beiträgen von Epaminaidos und Tillsten gelesen habe :)

    Interessante Ansicht. Ich beschreibe, dass ich die CDU erstmal nicht mehr wählen werde. Als Antwort lese ich, dass ich bisher eine menschenverachtende Partei gewählt habe.

    Das ist ein Niveau, auf dem ich nicht diskutieren möchte. Denn es geht hier um die aktuell mit einigem Abstand größte politische Partei in Deutschland. Eine derartige Wortwahl ist dem unangemessen. In dem Umfeld ist mir tatsächlich mal ein persönlicher, nicht sachorientierter Angriff rausgerutscht. Mein Fehler. Die Aussage entspricht trotzdem der Wahrheit.

    Ich fand es hier meist sehr angenehm, da man hier über praktisch alle Themen sachorientiert diskutieren konnte. Man konnte auch gut Argumente austauschen, ohne einer Meinung zu sein. Der Umgang war von gegenseitigem Respekt geprägt. Insbesondere blieben die Diskussionen "bei der Sache" und es gab keine Rundumschläge, die anderen Leuten pauschal Dummheit, böse Absichten oder ähnliches unterstellen.

    Letzteres hat sich leider geändert. Ich habe jetzt schweren Herzens die Blockade-Funktion des Forums gesucht, gefunden und in Betrieb genommen.

    EOD für mich.

    Ob irgendeiner, der ein #NieMehrCDU Schild in der Hand hält, jemals CDU gewählt hat?

    Meine Stimme haben sie auf absehbare Zeit tatsächlich verloren.

    Aber dementsprechend wäre mein Hashtag gewesen: #aufAbsehbareZeitNichtMehrCDU.

    Die Formulierung "Nie mehr" mag ich einfach nicht. Dazu ist das Leben zu lang und überraschend.

    Das ist der einzige Grund, dass ich das Tag nicht genutzt habe und kein entsprechendes Schild hatte.

    Die angeblich falsch abgegebene Stimme wird dann im Protokoll tatsächlich anders ausgewiesen. Selbst dann, wenn sich dadurch die Mehrheit ändert. Freilich ohne das Abstimmungsergebnis zu ändern. Veranwortungslosigkeit in ihrer höchstvollendeten Form. Sowas kann man sich nicht ausdenken.

    Ich bin mir nicht so sicher, welche Stimmen nun wie gezählt wurden.

    Auf Basis des verlinkten Abstimmungsergebnisses habe ich jetzt mal durchgezählt (bzw. Excel durchzählen lassen).

    Ohne die Korrekturen komme ich bei der Abstimmung über die Änderungsanträge auf 298 zu 318 (bei 24 Enthaltungen), nach Anwendung der Korrekturen auf 306 zu 315 (bei 20 Enthaltungen). Die zusätzliche Stimme nach den Korrekturen stamm von "Leinen". Keine Ahnung, wo die schon wieder herkommt.

    Leider ist weder das eine noch das andere Zahlenpaar das offizielle Abstimmungsergebnis.

    Das mit den "großen Mengen" wird noch interessant. Vermutlich geht die Formulierung auf einen handwerklichen Fehler zurück. Denn in den früheren Fassungen war die "große Menge" noch durch Umsatz bzw. Nutzerzahl irgendwie definiert.

    Später kam die 3-Jahres-Regel dazu und vermutlich wurde einfach die Formulierung "große Menge" nicht mehr angepasst. Also muss man jetzt abwarten, was daraus gemacht wird.

    Wenn man das im ursprünglichen Sinne versteht, ist alles gut. Dann wäre aber die 3-Jahres-Regel praktisch überflüssig.

    Also wird man sich irgendetwas anderes einfallen lassen.

    Jetzt ist erstmal der deutsche Gesetzgeber dran. Man darf gespannt sein, was die daraus machen. Dann kann man weitersehen.

    Unter dem Strich war die Hinterzimmerpolitik mal wieder erfolgreich. Andere Länder in Europa hatten halt keinen Wölken und keine Reda, die Transparenz herstellen. Und dementsprechend hielt sich der Aufschrei leider in Grenzen.