Beiträge von Epaminaidos

    OMG! Berlin möchte anscheinend auch auf aufgehobene Benutzungspflichten hinweisen. Bin gerade an einem entsprechenden Schild vorbei gefahren. Was ist drauf?

    Ein rot durchgestrichenes Fahrrad!

    Ich fing also an, mir eine Auffahrt auf den Radweg zu suchen. Erst aus der Nähe war dann auch der Text lesbar: "Benutzungspflicht hier aufgehoben!", "Radverkehr auf der Fahrbahn ist zulässig". Natürlich in ziemlich kleiner Schrift. Mit dem Auto hätte ich das nicht komplett lesen können. Und der wichtige Teil kommt ja erst ganz zum Schluss.

    Habe leider kein Foto gemacht, aber das Schild per Google gefunden:

    Ich weiß nicht, wie man auf die Idee kommen kann, mit einem rot durchgestrichenen Fahrrad für das Radeln auf der Fahrbahn zu werben.

    "Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel - oder Ziegelsteine, aber bitte triff!"

    Die Möglichkeit der Gehwegfreigabe dürfte es einfach nicht geben.

    Ich finde die Möglichkeit an sich gar nicht so schlecht, da sie eigentlich eine Lücke füllen: Es gibt sonst keine Möglichkeit, einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg zu beschildern.
    Das kann überall dort sinnvoll sein, wo ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist, nicht jeder auf der Fahrbahn fahren möchte (unsichere Radler!), aber keine Benutzungspflicht angeordnet werden soll.

    Leider wurde mit der letzten Änderung der StVO Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, was den Nutzen dieses Schildes natürlich massiv reduziert.

    Fällt jemandem auf was für ein Problem entstehen könnte?

    Manchmal frage ich mich, was Politiker so geraucht haben.
    Im Grunde gibt es nur zwei Möglichkeiten:
    1.) Dieser Weg kommt nicht.
    2.) Dieser Weg kommt dauerhaft.

    Egal wie es rechtlich aussieht: Es wird politisch nicht möglich sein, so einen Weg irgendwann wieder abzubauen.
    Das will die Bahn aber nicht. Also bleibt nur die erste Variante.

    Das Problem ist das Auto als solches, nicht (nur) die Art seines Antriebs.

    Viele Nachteile der heutigen Autos lassen sich mit moderneren Techniken verringern oder ganz vermeiden. Der Elektroantrieb ist da nur ein kleiner Baustein, der nur in Verbindung mit Stromerzeugung aus regenerativen Energien funktioniert.
    Wenn die Autos erstmal autonom (also auch ganz ohne Insassen) fahren, kann man viele Nachteile der heutigen Autos vermeiden. Das dauert aber leider noch ein wenig.

    Das ist ein Gehweg, auf dem sämtliche Fußgänger verboten sind. Denn jeder einzelne hat kein nach oben begrenztes zulässiges Gesamtgewicht (wer weiß, was manche Leute so im Rucksack haben...).
    Rollstuhlfahrer dürften dort wohl fahren. Inliner vermutlich auch.

    1. Keine der dargestellten Verletzungen wäre mit einem Fahrradhelm vermeidbar.

    Natürlich vermeidet ein Helm keine Schürfwunden an Armen und Beinen. Mindestens eine der dargestellten Platzwunden hätte es aber mMn mit Helm nicht gegeben.
    Ich finde dieses Machwerk auch fürchterlich und weitgehend Blödsinn. Gerade deswegen sollte Kritik unanfechtbar korrekt sein - sonst wird die Kritik unnötig angreifbar und das Machwerk damit wieder glaubwürdiger.

    Maximal hängt noch ein "Vorfahrt beachten"-Schild dran, das "Hauptstraße"-Schild fehlt aber an der anderen Straße.

    Ähnlich hatte ich das mal in Skandinavien kennen gelernt. In Deutschland begründet eine Haltelinie ja noch keine Wartepflicht, sondern definiert nur, wo genau der ohnehin bestehenden Wartepflicht nachgekommen werden muss. Das scheint im Ausland teilweise anders zu sein. Die Haltelinie wird hier in etwa so verstanden wie ein Bordstein in Deutschland: Wer drüber fährt, muss warten. Und bei einem Bordstein wird ja auch kein Vorfahrtsschild vor jeder Einfahrt mit Bordstein aufgestellt.

    wobei ich ja vermute, dass der Fußling die Fahrbahn bei rotem Licht queren wollte

    Noch innerhalb der ersten Sekunde des Videos auf Youtube ist die rote Fußgängerampel zu sehen. Trotzdem macht das nicht klarer, was den Fußgänger nun so in Rage gebracht hat. Es genügt genau genau genommen nichtmal für den Nachweis, dass der gute Mann die Fahrbahn bereits bei rot betreten hat.

    Es gibt Massen an Verkehrsvergehen, wo andere gefährdet und geschädigt werden, die aber weitaus geringer bestraft werden.

    Das Grundproblem wird an Deinen Beispielen schon gut deutlich: Autofahrer verkraften es nicht, wenn sie für das eigentlich gleiche Vergehen wesentlich mehr zahlen müssen als Radler.
    Gemessen an der Gefährdung anderer müssten Radfahrer eigentlich nichtmal 1/10 des Satzes für Kraftfahrer zahlen. Das funktioniert aber am Stammtisch nicht. Da werden dann sofort die knapp 3.000 durch Kraftfahrer verursachten Verkehrstoten vergessen und ein einzelner Fall hervorgekramt, in dem tätsächlich mal ein Radfahrer den Tod eines Unschuldigen verursacht hat.
    Es wird also bis auf weiteres dabei bleiben, dass Radfahrer - gemessen an der Gefährdung - zu hohe Strafen zahlen.
    Am aktuellen Bußgeldkatalog wird das deutlich: Nach der Punktereform hätte es für den nicht qualifizierten Rotlichtverstoß eines Radlers ("noch schnell drüber") keinen Punkt mehr gegeben. Das hielt die Politik für inakzeptabel und hat das Bußgeld für Radler erhöht. Jetzt bekommen beide einen Punkt, Autofahrer zahlen ca. 113,50€, Radfahrer gut 83,50€ (inkl. Verwaltungsgebühren). Gerecht ist das nicht - aber stammtischtauglich.

    Im Endeffekt ist doch Ramsauer doch einfach daran gescheitert, den Bußgeldkatalog konsequent auf die Gefährdung auszurichten.

    "Wie gefährlich das Radfahren auf den Straßen ist, zeigen die Zahlen der Polizei. Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres gab es im Landkreis Havelland 129 Verkehrsunfälle, an denen Radfahrer beteiligt waren. Dabei wurden 102 Menschen verletzt. 62 dieser 129 Unfälle hatten Radfahrer verursacht, so Axel Schugardt von der Direktion West. Ein große Gefahr geht für Radfahrer von abbiegenden Lkw aber auch Pkws aus, weil deren Fahrer Radler auf dem Radweg weitaus schlechter sehen können als auf der Fahrbahn."

    Gleich der nächste Fehler: Es wird impliziert, dass Radfahrer in 50% der Fälle die Hauptschuld haben. Stimmt natürlich strengt genommen, ist aber trotzdem nicht fair. Nimmt man die gleichen Zahlen für Unfälle, an denen Autofahrer beteiligt waren, kommt man aber auf irgendwas um die 90%.
    Warum?
    Alleinunfälle und Unfälle innerhalb der gleichen Gruppe von Verkehrsteilnehmern verzerren diese Zahlen massiv.

    Berlins unbelehrbare Harakiri-Radler (Shitstorm)

    Ziemlich sicher hat der Redakteur Blödsinn gebaut und sowohl Allein- als auch Fahrrad-Fahrrad-Unfälle mit berücksichtigt. Dass dann meistens ein Radfahrer an einem Unfall schuld ist, ist nicht weiter verwunderlich.
    Macht man das gleiche bei Autos, kommt man auf eine Schuldquote von über 90% der Autofahrer. Die Zahl ist also totaler Blödsinn.

    Normalerweise hat bei Fahrrad-Kfz-Unfällen in 70% der Fälle der Kfz-Fahrer die Hauptschuld.

    Wenn ich die Fotos richtig kapier, nicht nur rechts von dem Fahrbahnverkehr, neee auch noch rechts vom Radverkehr der geradeaus möchte.
    Da stimmt doch irgendwas nicht, das man auf solche Lösungen kommt.

    So besonders schlecht finde ich diese Lösung gar nicht. Denn wo soll man denn sonst eine gesonderte Aufstellfläche mit Ampel für links abbiegende Radfahrer unterbringen?
    Mir fällt nichts besseres ein. Und die Lösung aus dem Artikel ist sogar noch großzügig angelegt. In Berlin wird teilweise der 1,5m schmale Radfahrstreifen im Ampelbereich nochmal halbiert...

    Hallo zusammen,

    dies soll eine kleine Motivation für alle sein, die erfolglos mit irgendwelchen Ämtern kommunizieren, um Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen.

    Der Radweg auf meinem Arbeitsweg wurde über die Jahre immer schlechter. Hauptsächlich die folgenden Punkte waren ärgerlich:
    1.) Vor Jahren wurden irgendwelche Kabelarbeiten durchgeführt. Dazu wurde der Radweg an mehreren Stellen geöffnet. Die neue Asphaltdecke war leider von Anfang an absolut jämmerlich: 5-10cm hohe Hügel. Als Nachbesserung wurde an Anfang und Ende jedes Hügels noch eine Asphaltwurst auf die Nahtstelle gelegt, so dass es beim Drüberfahren dreimal pro Rad hoppelt.
    2.) Auf einem einem anderen Abschnitt mit Betonverbundsteinen stapeln sich inzwischen die Asphaltausbesserungen auf den "Wurzelhügeln". Von der vollen Breite ist vielleicht noch 1/3 halbwegs befahrbar. Der Rest geht nur im Stehen.
    3.) Verschiedene kleine Ausbesserungen wurden ausgeführt, indem einfach mit drei Schritt Anlauf ein Asphaltklumpen auf das Loch geworfen wurde.
    4.) Zwei neue Laternen (vom Denkmalschützer gefordert) stehen nun auf dem Radweg.

    Über die diversen jämmerlichen Baustellenbeschilderungen in der Zwischenzeit will ich mal gar nicht reden. Zu jedem Punkt hatte ich eine Mail ans Tiefbauamt geschrieben. Auf 1 und 3 wurde gar nicht reagiert, auf Punkt 2 kam "wird irgendwann asphaltiert, wann genau steht in den Sternen". Und zu 4 kam: "Die Belange des Radverkehrs werden leider immer noch nicht ausreichend berücksichtigt". Zu den miesen Baustellen gab es auch kaum eine Reaktion.

    Irgendwann wurde es mir zu blöd. Ich habe dann eine freundliche aber sehr deutliche Mail an die Bezirksbürgermeisterin von den Grünen geschrieben und versucht, sie bei ihrer Grünen Ehre zu packen. Schließlich geht es mit dem Radverkehr ja eigentlich um eine ihrer Herzensangelegenheiten.
    Sie reagierte sofort: "Ist auch mein Arbeitsweg, auch ich ärgere mich, ich rede mal mit den zuständigen Leuten".

    Und siehe da: letzte Woche (6 Wochen später) wurde Punkt 1 schonmal behoben. Ich hatte mich schon eine Runde gefreut. Und heute auf dem Weg zur Arbeit stehen schon die Bauzäune, um den Abschnitt aus Punkt 2 zu asphaltieren. Gleich noch ein Grund zur Freude!

    Luft nach oben gibt es natürlich immer, aber wenigstens passiert mal was!

    Hartnäckigkeit hilft manchmal dann doch.

    Mindestens teilweise sehe ich da die Schuld auch beim Radfahrer: Dessen Spur endet, er wechselt auf die andere, ohne auf den bevorrechtigten rückwärtigen Verkehr zu achten.

    Hatte ich auch überlegt. Allerdings beginnt der Überholvorgang erst nach dem Einfädeln. Der Autofahrer ist eigentlich beim Beginn des Spurwechsels noch weit genug weg und hält drauf, anstatt das Reißverschlusssystem zu ermöglichen. Das entbindet den Radler zwar nicht von seiner Vorsichtspflicht beim Einfädeln, dürfte die Mitschuld aber auf ein Minimum reduzieren. Außerdem hält der Autofahrer weiter drauf, um seine vermeintliche Vorfahrt durchzusetzen, anstatt zu bremsen.
    Das gilt als natürlich nur für Deutschland. Keine Ahnung, wie das in GB ist.

    Das bedeutet, dass man als Radling annehmen darf, dass an jeder beliebigen Straße irgendwo sicher ein RWBP-Schild steht, das niemals nicht aufgehoben wird und über sämtliche Krzeuzungen und bei Bedarf Ortsgrenzen hinaus Gültigkeit hat.

    Nein. Das/die Urteile besagen, dass eine Benutzungspfllicht gilt, bis zu einer der beiden folgenden Stellen gilt:
    1.) Schild "Radweg Ende"
    2.) Deutliche bauliche Veränderung

    Die Benutzungspflicht endet an der Stelle, die früher auftritt.

    Über die Definition einer "deutlichen baulichen Veränderung" muss man leider im Einzelfall diskutieren. Eine Rampe mit dem Zweck des Einfädelns in den Verkehr dürfte aber die Benutzungspflicht vor Gericht zuverlässig beenden. Anders sieht es aus, wenn die Rampe dem Anschein nach ausschließlich für andere Zwecke (z.B. Abbieger) vorgesehen ist.
    Bei der Rampe auf dem Foto würde ich vom Einfädeln ausgehen. Allerdings sprechen zwei Indizien für einen Abbiegezweck: Der miserable Winkel, in dem Radfahrer auf die Fahrbahn gescheucht werden und die Weiterführung des Radwegs hinter der Rampe. Was die Rampe tatsächlich dem Anschein nach ist, müsste im Fall der Fälle wohl ein Richter entscheiden. Irgendwelche Aussagen der Polizei spielen dabei natürlich keine Rolle.