Beiträge von Epaminaidos

    Da, wie Du schon schriebst, der gemeine Radler samt Rad zu leicht dafür ist, mit Spikes den Asphalt zu gefährden, dürfen Radler Spikes fahren.

    Also meine Spikes zerkratzen Beton-Bodenplatten durchaus.
    Am Ende wird es wohl mal wieder eine Auslegungsfrage sein, wie stark die Beschädigung von Radwegplatten, Betonverbundsteinen und Asphalt tatsächlich ist.

    Eigentlich wäre es doch wirklich einfach, ein anständiges Video zu produzieren. So wie folgendes (vorsicht, Linksverkehr):

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    Da stimmt die Botschaft: LKWs sind gefährlich.
    Das wird sowohl Radfahrern als auch Politikern sofort klar.

    Wo siehst Du das konkrete Problem? Kein Richter der Welt wird Durch verurteilen, wenn Du auf so einem Seitenstreifen fährst.
    Andererseits darf der Seitenstreifen zum Überholen verlassen werden, wenn sich die Benutzungspflicht nur aus dem Rechtsfahrgebot ableitet. Bei einem korrekt beschilderten Radfahrstreifen darf man das nicht.

    In der aktuellen Situation gilt die Fußgängerampel nur noch bei einer Drei-Linien-Furt (letzter Satz der von Dir zitierten Vorschriften: "...soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt").
    In Deinen Beispielen gilt also jeweils die Fahrbahnampel. Die Streuscheiben mit Fahrradpiktogramm sind zwar lustig anzuschauen, haben aber soweit ich weiß keine bindende Wirkung, sondern sollen ein Hinweis auf die richtige Ampel sein. Dumm nur, wenn sie in der falschen Ampel angebracht sind.
    Sehr spannend ist die Frage, ob überhaupt die Fahrbahnampel gilt. Laut Wortlaut der StVO ganz klar nicht. Gerichte urteilen hier soweit ich weiß uneinheitlich. Teilweise nach Wortlaut, teilweise danach, ob der Radfahrer einen geschützten Kreuzungsbereich passiert.

    Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass bei solchen Ausflügen, bei denen Alleinunfälle wegen Umkippen oder mangelnder Balance offenbar recht häufig sind, ein Helm sinnvoll sein kann. Aber dass man sich damit zufrieden gibt, den Kindern irgendeine Schüssel auf den Kopf zu packen, ohne auf einen korrekten Sitz zu achten oder wenigstens den Kinnriemen vernünftig einzustellen, das will mir einfach nicht in den Kopf.

    Also ich empfinde es schon bei meinen Töchtern als Herausforderung, den Helm halbwegs passend einzustellen. Mit einer ganzen Kindergartengruppe möchte ich mir das gar nicht vorstellen. Die Kleinen halten nunmal einfach nicht geduldig still, bis der richtige Helm gefunden und alle Riemen korrekt eingestellt sind. Unter zwei Mannstunden dürfte das bei der Kindergartengruppe nicht zu machen sein. Also zu viert eine halbe Stunde. Und dann müssen die ersten schon wieder auf's Klo oder machen sonstigen Blödsinn.
    Dieses Vorgehen "Hauptsache Schale drauf" ist da wohl der einzig gangbare Weg: Eltern regen sich nicht auf und die Kinder werden an einen Helm gewöhnt.
    Die Alternative dazu wäre, den Ausflug gar nicht stattfinden zu lassen.

    Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit [...] oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein..

    Kann mir eigentlich jemand erklären, wie ein Politiker auf die Idee kommt, die Nennspannung der Stromquelle in ein Gesetz zu schreiben?
    Eine Beschreibung der nötigen Helligkeit wäre doch viel sinnvoller, oder?

    Mein Tipp: Das ursprüngliche Brückengeländer war zu niedrig?

    *g* Bin gespannt, was Du sonst noch für "Berliner Lösungen" findest.
    Sehr schön ist auch eine "Lösung" in Köpenick: Da ist eine Brücke tatsächlich einsturzgefährdet, sollte ein LKW auf den Gehweg fahren.
    Aber anstatt sie zu sanieren, werden einfach ein paar Knutschkugeln mitten auf den Radweg gesetzt. Geld für die Instandhaltung von Farbe und Markierung war natürlich nicht da - bis eines Nachts ein Radler stürzte:
    4-format14.jpg

    Quelle:

    Obwohl - doch, das stört mich, denn es bestätigt meinen Verdacht, dass irgendwann alle denken könnten: No Schild, no Fahrbahn. Dabei ist es umgekehrt!

    Genau das war auch meine erste Sorge, als ich von diesen Schildern las: Sie sorgen nicht für nachhaltige Aufklärung. Mit etwas Pech kehrt sich der Effekt sogar ins Gegenteil.
    Besser wären korrekte Formulierungen. Darf ja auch kurz und knackig sein:
    "Radfahrer dürfen meist auf der Fahrbahn fahren. Ausnahme: Weißes Rad auf blauem Grund!".
    Berlin hat an den Haupt-Ausfallstraßen Informationsdisplays. Wenn es keine Unfälle gibt, werden dort allgemeine Hinweise zur Verkehrssicherheit angezeigt (u.a. "1,5m Überholabstand zu Radlern" oder "Schulderblick nicht vergessen"). Hat HH eventuell etwas ähnliches?

    Radfahrer fährt bei grün gemütlich los und wird von einem LKW überfahren, der seit 4s rot hatte. Der LKW-Fahrer war bereits wegen Fahren ohne Führerschein vorbestraft. Strafe: 150 Tagessätze, Führerschein darf er behalten.


    In den Kommentaren finden sich tatsächlich Leute, die dem Radfahrer eine Mitschuld in die Schuhe schieben wollen.

    OMG! Berlin möchte anscheinend auch auf aufgehobene Benutzungspflichten hinweisen. Bin gerade an einem entsprechenden Schild vorbei gefahren. Was ist drauf?

    Ein rot durchgestrichenes Fahrrad!

    Ich fing also an, mir eine Auffahrt auf den Radweg zu suchen. Erst aus der Nähe war dann auch der Text lesbar: "Benutzungspflicht hier aufgehoben!", "Radverkehr auf der Fahrbahn ist zulässig". Natürlich in ziemlich kleiner Schrift. Mit dem Auto hätte ich das nicht komplett lesen können. Und der wichtige Teil kommt ja erst ganz zum Schluss.

    Habe leider kein Foto gemacht, aber das Schild per Google gefunden:

    Ich weiß nicht, wie man auf die Idee kommen kann, mit einem rot durchgestrichenen Fahrrad für das Radeln auf der Fahrbahn zu werben.

    "Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel - oder Ziegelsteine, aber bitte triff!"

    Die Möglichkeit der Gehwegfreigabe dürfte es einfach nicht geben.

    Ich finde die Möglichkeit an sich gar nicht so schlecht, da sie eigentlich eine Lücke füllen: Es gibt sonst keine Möglichkeit, einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg zu beschildern.
    Das kann überall dort sinnvoll sein, wo ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist, nicht jeder auf der Fahrbahn fahren möchte (unsichere Radler!), aber keine Benutzungspflicht angeordnet werden soll.

    Leider wurde mit der letzten Änderung der StVO Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, was den Nutzen dieses Schildes natürlich massiv reduziert.