Sind dabei aber an den Wortlaut des Gesetzes gebunden.
Nein. Aber der Wortlaut ist eine sehr wesentliche Quelle bei der Auslegung der Gesetze. Wenn aber Blödsinn im Gesetz steht oder sich Gesetze sogar widersprechen, wird gegen den Wortlaut geurteilt. Die Regelung zu Fahrradampeln ist so ein Beispiel, in dem der Wortlaut Blödsinn ist:
Zitat von STVOWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Den zweiten Satz kann man auf zwei Arten lesen:
1.) Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen nur die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
2.) Auf Radverkehrsführungen gehen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr vor.
Für beide Auslegungen gibt es leider passende Alltagssituationen: Mal ist die erste sinnvoll, mal die zweite.
Nach dem reinen Wortlaut ist die erste Variante korrekte Interpretation: Die Voraussetzung ist erfüllt (fahren auf Radverkehrsführung), also tritt die Folge ein (abweichend von Satz 1 gelten die Fahrradampeln).
Durch die Worte "davon abweichend" wird das noch unterstützt. Denn es wird nochmal deutlich gemacht, dass Satz 1 auf Radverkehrsführungen eben nicht gelten soll.
Um Variante 2 zu retten, müsste man geschickt definieren, was eigentlich eine Radverkehrsführung ist. Ein Richter könnte durchaus zu dem Schluss kommen, dass eine Radverkehrsführung nur dann vorliegt, wenn es tatsächlich Fahrradampeln gibt. Das würde im Ergebnis auf Lesart 2 hinauslaufen, würde aber den Begriff "Radverkehrsführung" aber doch arg strapazieren. Denn plötzlich wäre ein benutzungspflichtiger Radweg keine Radverkehrsführung iSv §37 StVO mehr. Und noch schlimmer: Ein Radweg wäre an der einen Kreuzung eine Radverkehrsführung und an der nächsten eventuell nicht mehr. Und im Extremfall ist der einzige Unterschied zwischen den Kreuzungen die Streuscheibe in der Fußgängerampel. So eine Definition des Begriffs "Radverkehrsführung" wäre wohl nicht haltbar.
In so einer Situation müssen sich Richter halt Gedanken machen, nach welchen objektiven Kriterien sie entscheiden. Es bleibt ihnen schlicht und einfach nichts anderes übrig. Denn entscheiden müssen sie immer.