Also in der Änderung zur Änderung (der zweite Link) sind schon ein paar lustige Sachen drin.
Zitat
An Kreuzungen und Einmündungenhaben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn Vorrang gegenüberFahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen, gegenüber Fahrzeugen,die wartepflichtig sind (Zeichen 205 und Zeichen 206) oder wenndie Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist (rechts vor links).
Da werden drei neue Vorrangregeln definiert (wenn ich es richtig verstanden habe):
- Ein Abbieger in eine Nebenstraße muss nun Fußgänger, die die Hauptstraße queren möchten, durchlassen. Da muss der Fußgänger aber ganz schön mutig sein und einfach vor das abbiegende Auto laufen.
- Möchte man in eine Hauptstraße abbiegen (bzw. sie queren), muss man der Hauptstraße folgende Fußgänger durchlassen. Da wird einfach die heute gelebte Praxis in Gesetzestext gegossen.
- An RvL-Kreuzungen haben sämtliche Fußgänger Vorrang vor Autos.
Das sind schon sehr massive Änderungen, für die wohl eine größere Aufklärungskampagne nötig wäre.
Vor allem wird es wieder komplizierter. Denn bisher ist es einfach: Fußgänger haben mit der Vorfahrtsregelung von Fahrzeugen überhaupt gar nichts zu tun. Von dieser angenehmen Regel werden nun Ausnahmen definiert...
Klingt für mich ganz schön praxisfern.
Die neue Regelung zu Zebrastreifen hat ja Fahrbahnradler schon beschrieben. Dass man Roller, Inliner u.ä. durchlässt, sollte wohl selbstverständlich sein. Radfahrer sollten aber mMn keinen Vorrang an Zebrastreifen bekommen (es sei denn, sie steigen ab). Das würde sonst das falsche Signal setzen.
Denn meistens sind Zebrastreifen nicht legal für Radfahrer erreichbar. Wozu sollen sie dann Vorrang bekommen?
Finde ich nicht gelungen.
Mal schauen, was der Bundesrat daraus macht.