Beiträge von Epaminaidos

    Fahrverbote sofort vollstrecken oder zumindest sehr zeitnah. Soweit ich weiß kann dies bis zu 6 Monaten auf geschoben werden.

    Ja, genau so ist es. Habe schonmal davon profitiert und fand es damals schon lächerlich. Natürlich habe ich es auf den Sommerurlaub gelegt und das Fahrverbot damit praktisch halbiert.
    Beim nächsten mal innerhalb einer bestimmten Frist klappt das dann nicht mehr und das Fahrverbot beginnt sofort.

    Es sollte alles auch über Punkte und Fahrverbote gehen.
    Dabei sollte man statt der "Bearbeitungsgebühren" besser folgendes ändern:

    Man sollte auch den finanziellen Effekt für den Staat nicht vernachlässigen. Geldstrafen sind ein Anreiz, auch tatsächlich zu kontrollieren. Punkte und Fahrverbote bringen dem Staat nichts und verursachen erstmal nur Aufwand.
    Außerdem gibt es immer das Problem, dass Fahrverbote die einzelnen Leute extrem unterschiedlich hart treffen. Einigen ist es praktisch egal, andere verlieren ihren Job. Einkommensabhängige Geldstrafen sind da mMn gerechter.
    Bei schweren Verstößen muss natürlich unabhängig davon ein Fahrverbot verhängt werden, um andere Menschen zu schützen.
    Ich finde da den aktuellen Mix ganz stimmig. Nur die Geldstrafen sind zu niedrig.

    Selbst auf die Gefahr mich zu wiederholen: Ich bin für gleiche Strafe: Lebenszeit.

    Genau so sollte sein.
    mMn sollte man die aktuellen Strafen zuerst ungefähr verdreifachen.
    Kurze Prüfung:
    30€ für Parken ohne Parkschein -> klingt stimmig.
    115€ für 20 drüber innerorts -> auch gut.
    270€ für einen Rotlichtverstoß in der ersten Sekunde ohne zusätzliche Merkmale -> vielleicht etwas zu viel.

    Anhand des Durchschnittseinkommens werden diese Preise dann in Tagessätze umgerechnet. Fertig.

    Vermutlich scheitert der erste Schritt am ADAC und der letzte Schritt am Verwaltungsaufwand.

    Der listet nur auf, nichts in der Liste greift wirklich. Eher greift der §315b (1) Nr. 3

    Soweit ich weiß, kann man sich als Fahrer eines Autos gar nicht nach 315 oder 315b strafbar machen, da man Verkehrsteilnehmer ist. Die genannten §§ behandeln meines Wissens nach nur Eingriffe von nicht-Verkehrsteilnehmern in den Verkehr.

    315c beschäftigt sich hingegen mit Strafen für Verkehrsteilnehmer. Abs. 1 Nr. 1 a könnte hier passen.

    Ich denke, Gerhart hat den richtigen Ansatz. Es wird irgendein allgemeines Delikt im Umfeld versuchter gefährlicher Körperverletzung oder versuchter Totschlag sein.

    Alles vorherige steht aber unter starkem Halbwissen-Vorbehalt! Und weil das so ist, halte ich jetzt mal besser die Klappe :)

    Die Begründung von Malte ist die offizielle Begründung des Gesetzgebers zum Regelungswillen dieser Vorschrift.
    Fazit: jetzt weiß man es klar!

    Man weiß es erst wirklich, wenn es höchstrichterliche Urteile zu dem Thema gibt. Im Endeffekt können sich die Richter aussuchen, welcher Interpretation sie folgen.
    So eine höchstrichterliche Klärung gibt es aber wohl erst, wenn es mal ohne Unfall und Fußgänger ein Knöllchen gab und die Sache ausgefochten wird.
    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das in absehbarer Zeit passiert.

    Funktionell ist ein ";" für mich wie ein Punkt.

    Also von der Theorie her bewirkt ein Semikolon eine stärkere Trennung als ein Komma, aber eine schwächere als ein Punkt.

    Wikipedia hat noch zwei interessante Beispiele, in denen die Einzelteile ziemlich eng zusammen hängen.

    • Er kam nach Hause; seine Frau war noch nicht da.
    • Zum Nachtisch gab es Äpfel, Bananen und Kirschen; rote Grütze und Vanillecreme; Plätzchen, Kuchen und Törtchen.

    Mit den Beispielen würde ich sagen, dass Radfahrer laut Gesetzestext nur bei Anwesenheit von Fußgängern Schritt fahren müssen.

    Die Begründung von Malte deutet in die andere Richtung.

    Fazit: Man weiß es einfach nicht.

    mMn ist das keine gute Quelle.
    Der Autor zählt zwar etwas Literatur auf, die seine Auffassung unterstützt, aber ignoriert ein gegenteiliges Urteil vom BGH (verlinkt es aber):

    Zitat

    Das Zeichen 315 gestattet dem Kraftfahrer (...) das Parken im Gehwegbereich. Es ist in der Straßenverkehrsordnungzwar als Richtzeichen ausgewiesen, hat zugleich aber Anordnungscharakter (...), denn es bestimmt die Art des Parkens auf Gehwegen (...) und hat (...) zur Folge, daß dort, wo es aufgestellt ist, das Parken auf der Fahrbahn verboten ist und Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind

    Die restliche Begründung aus Deinem Link stimmt übrigens auch nicht mehr. Denn inzwischen gibt es eine klare Regelung für schwere Fahrzeuge: Sie dürfen nicht mehr auf der Fahrbahn parken.

    *g* interessante Auslegung. Nach Lesart der Stadt ist das aber sogar ein Radfahrstreifen und nicht nur ein Schutzstreifen. Das verpixelte Schild kann man noch erahnen:

    Die gestrichelte breite Linie war hier lange Zeit üblich (und falsch) zur Markierung von Radfahrstreifen neben Parkplätzen.

    Bin ja mal gespannt, ob das noch dieses Jahr passiert. Und ob es was nützt.
    Ich bezweifle es mal. Denn: der alte rottige Radweg neben der Fahrbahn hat schlappe 1,20m Breite. Von Bordsteinkante über den Radweg bis an den danebenstehenden Baum sind es aber teilweise keine 140cm. Bisserl schmal für einen üblichen PKW. Ich behaupte einfach mal, dass auch mit Markierung weiter falsch geparkt wird.

    Das ist der wesentliche Punkt. Die Fotos machen nicht den Eindruck, als würde sich durch einen weißen Strich zwischen den Bäumen irgendetwas ändern.
    Sicherheitsabstände zu parkenden Autos werden sowieso überbewertet:
    :)

    »befragt wurden 2.506 Bundesbürger ab 14 Jahre«

    Bei 80 Millionen Einwohnern wurde also jeder Zweiunddreißigtausendste befragt. Also zum Beispiel 10 Personen in Münster, 45 in München und 56 in Hamburg. Aufgeschlüsselt in 6 Tätigkeitsgruppen und 4 Altersklassen wird das ein wenig dünne mit der Aussagekraft.

    2.506 ist sogar eine recht gute Stichprobe*. Die "wahren" Werte sind bei 80 Millionen Einwohnern dann mit 95% Wahrscheinlichkeit im Bereich +-2% der Ergebnisse der Stichprobe.
    Bei Auswertung auf Teilmengen wird die Genauigkeit natürlich etwas schlechter. Beim Geschlecht sind es +-2,8%, beim Alter (4 Gruppen) noch +-4%.

    Für die "Sonntagsfrage" werden übrigens regelmäßig nur 1.000 Menschen befragt.

    *Das gilt natürlich nur, wenn tatsächlich eine Zufallsauswahl stattgefunden hat.

    Zitat von Fahrrad-Wahn in Deutschland

    Der Anteil der Bewohner urbaner Metropolen, die den PKW oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen, ist somit fast 5 mal größer als der Anteil der Nutzer des Fahrrads.

    Direkt unter diesem Satz kommt eine Statistik, dass 27% der Bevölkerung das Fahrrad nutzen. Das 6-fache davon sind 162%. Nicht sonderlich glaubwürdig...

    Da findet sich ganz schnell eine andere Steuer.

    Dadurch könnte die Verbreitung von Elektroautos nochmal gebremst werden.
    Aktuell kostet der Treibstoff für 100km ca. 8,40€ (1,20€/l, 7l/100km), davon sind 4,20€ Energiesteuer.
    Ein Elektroauto verbraucht ca. 20 kWh/100km, macht ca. 5€/100km, davon aber nur 40ct Stromsteuer. Bei gleichbleibendem Steuerniveau würden die Kosten für 100km im Elektroauto also bei ca. 8,80€ liegen, also ungefähr in der Größenordnung des Verbrenners.
    Man könnte nun argumentieren, dass Elektroautos geringer besteuert werden sollten, da sie weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt haben (weniger Lärm, keine vor Ort, Verwendung erneuerbarer Energien).

    Bin gespannt, was die Politik daraus macht.

    Wozu eigentlich dieses Märchen vom toten Winkel, den es eigentlich nicht mehr geben dürfte?
    Man kann es doch viel einfacher haben:
    Einfach einen Grabstein hinstellen mit der Aufschrift "Ich hatte Vorfahrt, wurde aber trotzdem überfahren".

    Dann müsste man nicht über die Existenz des toten Winkels diskutieren, sondern hätte gleich die richtige Botschaft: "Menschen machen Fehler! Stell Dich darauf ein!"

    In meinem Kopf steht neben dem Grabstein noch ein Richter, der zum Fahrer des LKW sagt: "Macht 2000€, den Führerschein dürfen Sie behalten".
    Aber das wird die Polizei wohl eher nicht machen.

    Carsharing hilft bei der Verbreitung kleiner Autos. Denn beim Kauf muss das Auto auch für den Familienurlaub reichen. Beim Carsharing nur für die Fahrt.
    Einsitzer mit schmaler eigener Spur wird es in absehbarer Zukunft wohl eher nicht geben.

    Die Art der Antriebstechnik ändert aber nichts an den Problemen des Automobils an sich. Das Problem mit den lokalen Abgasen ist dann weg ja,

    Damit ist zumindest schonmal ein Problem gelöst.

    aber die enorme Energieverschwendung eine 90kg Person von A nach B zu bringen und nur dafür über eine Tonne Maschine zu bewegen bleibt.

    Wenn (!) die Klimaziele wirklich erreicht werden und der Strom praktisch komplett aus erneuerbaren Energien kommt, ist das egal.

    Die Verschwendung an Fläche für fahrende und vor allem geparkte PKW bleibt bestehen. Die Gefahr durch die hohe und schnell bewegte Masse bleibt bestehen.

    Fläche: bleibt, wird durch selbstfahrende Autos aber besser. Habe gerade einen Artikel dazu gelesen: Heute steht ein Auto zu 97% herum. Mit selbstfahrenden Taxisystemen könnte ein Auto zu 25%, vielleicht sogar bis zu 50% im Einsatz sein.
    Schon bei ersterem Wert bräuchte man nur noch jedes achte Auto, bei letzterem nur noch jedes 13. (bei konstanter Gesamtfahrleistung).
    Gefahr: Wenn die Dinger erstmal selber fahren, wird es praktisch nur noch "Selbst-schuld"-Tote geben. Ist immer noch nicht ideal, aber schonmal eine ganze Größenordnung besser als heute.