Beiträge von Epaminaidos

    Bei einem anderen Thema habe ich mal, um zu zeigen, dass man keine Radwege für einen hohen Radverkehrsanteil und fürs Radfahren auf Hauptstraßen braucht, ein Video aus Jaipur eingestellt

    Indien ist ein denkbar schlechtes Beispiel, da sich viele Menschen einfach kein Auto leisten können. Die entscheiden sich nicht freiwillig für das Rad - zumindest nicht zu einem nennenswerten Anteil.
    Bitte nimm ein Beispiel, in dem ein Land den Autoverkehr bereits zurück gedrängt und dabei auf Mischverkehr gesetzt hat.

    Nicht nur reichlich Radfahrer, auch Chaos. Naja, nicht wirklich, nur für unsere Augen. Aber das ist ein entscheidender Punkt.

    In Indien gibt es 85 mal so viele Verkehrstote pro Auto wie in Deutschland.
    Das ist einfach echtes Chaos mit verdammt vielen Todesopfern. Sagen ja die Inder sogar selber.
    Die Zahlen:
    Indien: 1,25 Mrd Einwohner, 17 Autos pro 1000 Einwohner, 137.000 Verkehrstote pro Jahr.
    Deutschland: 80 Mio Einwohner, 573 Autos pro 1000 Einwohner, 3.459 Verkehrstote 2015

    Man muss den Teufelskreis (Radwege -> höhere Spitzengeschwindigkeiten auf Fahrbahnen -> größere Angst -> wünsch nach mehr Radwegen) durchbrechen.
    Der Angst vor Fahrbahnen begegnet man auf Aufklärung. Mehr Leute bekommt man durch Werbung auf Rad.

    Vergiss es! Mit Werbung bekommst Du die Leute mit etwas Glück in einer 30-Zone vom Bürgersteig runter.
    Aber nie im Leben bekommst Du einen nennenswerten Anteil auf die Fahrbahnen von Hauptstraßen. Man braucht schon ein verdammt dickes Fell, um sich regelmäßig von hinten auf der gleichen Spur von einem 40-Tonner überholen zu lassen.
    Ich kenne die Statistiken zur Sicherheit auch. Aber so richtig glauben mag ich sie inzwischen nicht mehr.
    Eine kleine und nicht repräsentative Stichprobe: Von 16 toten Radfahrern in Berlin wurden 5 von Rechtsabbiegern überfahren und 4 im Mischverkehr beim Überholen getötet.
    Der Anteil der Radfahrer, die im Mischverkehr fahren, ist aber sehr gering. Ich würde unter 10% schätzen. Da ist ein Anteil von fast 50% an den Toten ganz schön viel.
    Mal schauen, wie sich die Sache in den nächsten Jahren entwickelt.

    Welchen Nutzen sollen Radwege haben?

    Vermutlich kommt: Förderung des Radverkehrs.
    Das kann nicht nur nicht belegt werden, sondern auch durchaus angezweifelt.

    Ein echter Beleg ist natürlich nur sehr schwer möglich.
    Es fällt aber auf, dass die Länder einem hohen Radverkehrsanteil praktisch alle auch anständige Radwege haben.

    Natürlich kann man aus dieser Korrelation keinen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang herleiten.
    Allerdings sollte man gute Gründe anführen können, warum es ausgerechnet in Deutschland ohne anständige Radwege klappen sollte.

    Ohne Blauschilder keine Benutzungspflicht, und ohne diese keinen Vorrang vor anderem Verkehr auf der Fahrbahn

    Es wäre mir neu, wenn das Vorhandensein einer Benutzungspflicht irgendwelche Auswirkungen auf die Vorfahrtssituation an einer Kreuzung haben würde. Das scheitert ja schon daran, dass der Querverkehr gar nicht über die Benutzungspflicht informiert wird.
    Im Endeffekt kommt es darauf an, wovon ein "normaler" Verkehrsteilnehmer bei Beurteilung der Situation vor Ort ausgehen muss. Wenn die Stadt wirklich Fahrradpiktogramme auf den Mittelstreifen gemalt hat, ist das schon dicht an "feindlichem Grün": Beide Verkehrsteilnehmer gehen - nicht ganz zu Unrecht - von eigener Vorfahrt aus.
    Schwer zu beurteilen.

    In Berlin zeigt sich mal wieder das Demokratieverständnis des Senats.
    Aktuell läuft eine Kampagne zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer (über deren Inhalt man teilweise streiten kann), die in einem Volksentscheid münden soll. Und zwar möglichst zeitgleich mit der Bundestagswahl.
    Im Frühjahr wurden in Rekordzeit die nötigen Unterschriften für die erste Stufe gesammelt. Anschließend muss der Senat die Zulässigkeit prüfen. Danach werden nochmal Unterschriften gesammelt und dann kommt der Volksentscheid.
    Die Zulässigkeitsprüfung hat bei allen bisherigen Volksentscheiden nur ein paar Wochen gedauert.
    Mitte Juni wurden die Unterlagen auf Zulässigkeitsprüfung eingereicht. Und was ist bisher passiert? Nichts! Nach fast 6 Monaten!
    Der Senat möchte nichtmal einen Termin nennen, wann die Prüfung abgeschlossen ist.

    Tagesspiegel

    Wohl aber hat sich der Senat schon klar gegen die Inhalte des Volksentscheids positioniert. Also manchmal (zu oft!) ist das Demokratieverständnis der gewählten Politiker wirklich erbärmlich

    Ich habe den Eindruck, die Leute fahren in Hamburg oder in Deutschland nur mit dem Rad, weil es ihnen als besonders gesund empfohlen wird.

    Frag die Leute doch! An einer Ampel sollte genug Zeit für eine kurze Begrüßung sein, so dass Du auch eine vernünftige Antwort bekommst.

    Ich vermute, dass eher praktische Aspekte im Vordergrund stehen. Aber die Quote schwankt wahrscheinlich sehr stark zwischen den Jahreszeiten.

    Anstatt Bußgelder zu erheben, könnte man den effektiven Einkommensteuersatz im laufenden Jahr anheben.

    Und was macht man mit den Menschen, die gar keine Einkommensteuer zahlen?
    Von 80 Millionen Deutschen waren 2001 (die erstbesten Zahlen, die ich gefunden habe), gerade mal 28,8 Mio einkommensteuerpflichtig. Davon haben 6,2 Mio gar keine Einkommensteuer gezahlt.
    Bleiben also knapp 60 Mio Menschen, die keine Einkommensteuer bezahlen. Wie werden die dann bestraft?

    anderers Thema: Das Abendblatt "sorgt" sich mal wieder um Fußgänger und Radfahrer:

    Zitat von Aus dem Artikel

    Beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, dass die Kleidungsstücke den europäischen EN-Normen (ISO 20471 für Bekleidung und Warnwesten) entsprechen.

    Na gleich mal schauen, was für Kleidung das erfüllt...

    So schaut die Kleidung aus

    Und ich frage mich mal wieder: Wie kann man auf die Idee kommen, Fußgängern (!) ernsthaft solche Kleidung als Alltagskleidung zu empfehlen?

    Fahrverbote sofort vollstrecken oder zumindest sehr zeitnah. Soweit ich weiß kann dies bis zu 6 Monaten auf geschoben werden.

    Ja, genau so ist es. Habe schonmal davon profitiert und fand es damals schon lächerlich. Natürlich habe ich es auf den Sommerurlaub gelegt und das Fahrverbot damit praktisch halbiert.
    Beim nächsten mal innerhalb einer bestimmten Frist klappt das dann nicht mehr und das Fahrverbot beginnt sofort.

    Es sollte alles auch über Punkte und Fahrverbote gehen.
    Dabei sollte man statt der "Bearbeitungsgebühren" besser folgendes ändern:

    Man sollte auch den finanziellen Effekt für den Staat nicht vernachlässigen. Geldstrafen sind ein Anreiz, auch tatsächlich zu kontrollieren. Punkte und Fahrverbote bringen dem Staat nichts und verursachen erstmal nur Aufwand.
    Außerdem gibt es immer das Problem, dass Fahrverbote die einzelnen Leute extrem unterschiedlich hart treffen. Einigen ist es praktisch egal, andere verlieren ihren Job. Einkommensabhängige Geldstrafen sind da mMn gerechter.
    Bei schweren Verstößen muss natürlich unabhängig davon ein Fahrverbot verhängt werden, um andere Menschen zu schützen.
    Ich finde da den aktuellen Mix ganz stimmig. Nur die Geldstrafen sind zu niedrig.

    Selbst auf die Gefahr mich zu wiederholen: Ich bin für gleiche Strafe: Lebenszeit.

    Genau so sollte sein.
    mMn sollte man die aktuellen Strafen zuerst ungefähr verdreifachen.
    Kurze Prüfung:
    30€ für Parken ohne Parkschein -> klingt stimmig.
    115€ für 20 drüber innerorts -> auch gut.
    270€ für einen Rotlichtverstoß in der ersten Sekunde ohne zusätzliche Merkmale -> vielleicht etwas zu viel.

    Anhand des Durchschnittseinkommens werden diese Preise dann in Tagessätze umgerechnet. Fertig.

    Vermutlich scheitert der erste Schritt am ADAC und der letzte Schritt am Verwaltungsaufwand.

    Der listet nur auf, nichts in der Liste greift wirklich. Eher greift der §315b (1) Nr. 3

    Soweit ich weiß, kann man sich als Fahrer eines Autos gar nicht nach 315 oder 315b strafbar machen, da man Verkehrsteilnehmer ist. Die genannten §§ behandeln meines Wissens nach nur Eingriffe von nicht-Verkehrsteilnehmern in den Verkehr.

    315c beschäftigt sich hingegen mit Strafen für Verkehrsteilnehmer. Abs. 1 Nr. 1 a könnte hier passen.

    Ich denke, Gerhart hat den richtigen Ansatz. Es wird irgendein allgemeines Delikt im Umfeld versuchter gefährlicher Körperverletzung oder versuchter Totschlag sein.

    Alles vorherige steht aber unter starkem Halbwissen-Vorbehalt! Und weil das so ist, halte ich jetzt mal besser die Klappe :)