Wenn wir schon dabei sind:
Die Karl-Marx-Allee in Berlin ist von Hauswand zu Hauswand 75 Meter breit. Davon 30 Meter für Fahrbahn inklusive Mittelstreifen und parkende Autos, gut 40m für Gehwege und einen sehr breiten Grünstreifen.
Und einen der am meisten befahrenen Radwege in Berlin gibt es auch noch: Jeweils maximal nur 1,60m, stellenweise wesentlich schmaler.
Und warum?
Der Straßenquerschnitt steht unter Denkmalschutz. Und laut Tiefbauamt ist das schon der Kompromiss. Der Denkmalschützer wollte den Radweg noch wesentlich schmaler bauen
Beiträge von Epaminaidos
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Normalerweise nur Fahrten mit Start und Ziel im Messgebiet.
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Ups:
- 19 Radfahrer auf einem knapp 2m schmalen Streifen fast geräuschlos.
- Parallel dazu nur 14 Autos auf 6m nicht ganz so lautlos...Externer Inhalt twitter.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Ich konnte es kaum glauben, dass zwei fast voll ausgelastete Autospuren weniger wegschaffen als der Radstreifen.
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Da könnt ihr gerne den Teufel an die Wand malen (genau wie bei den Fußgängern), aber wenn ein Unfall passiert, gibt es vielleicht Leichtverletzte.
Ich male mal den Teufel an die Wand:
Ein 34-jähriger Radfahrer befährt am Ende einer Gruppe von sieben Radfahrenden die Holzmarktstraße in Richtung Lichtenberger Straße. In Höhe der Holzmarktstraße 4 kommt der Radfahrer nach links ab und stößt mit einem links neben ihm fahrenden 42-jährigen Radfahrer zusammen. Beide Radfahrer und ein weiterer, dahinter fahrender, 37-jähriger Radfahrer, kommen zu Fall. Dabei wird der 34-jährige Radfahrer so schwer verletzt, dass er am 21. Juni 2016 in einem Krankenhaus verstirbt. Die beiden anderen beteiligten Radfahrer wurden nur leicht verletzt.
Ehrlich gesagt bin ich sehr gespannt, wie sich Unfallzahlen und die der Verletzten mit der steigenden Zahl von Radfahrern entwickeln.
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Und: Die Polizei kann oder vielleicht auch darf ohne Behinderung gar nicht so ohne weiteres Abschleppen, sondern könnte nur einen Strafzettel hinpappen. Und die Behinderung tritt ja erst ein, wenn die Feuerwehr da ist, und dann ist es schon zu spät.
Woher stammt diese Aussage?
Wäre ja schon doof, wenn man einen Rettungsweg erst freischleppen darf, wenn die Feuerwehr oder der Rettungswagen an der blockierten Stelle stehen... -
Dann sollten die Verursacher der Schadensdifferenz in Regress genommen werden.
Es dürfte schwierig sein, den zusätzlichen Schaden einem einzelnen Falschparker anzulasten. So wünschenswert wie es auch wäre.
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Wir träumen hier davon, dass Autos von Radwegen abgeschleppt werden.
Gleichzeitig kommt in Fürth die Feuerwehr nicht zu einem brennenden Haus - und die Polizei schleppt nichtmal wenigstens im Nachgang ab -
Die gefühlte (Un-)Sicherheit ist im Wesentlichen das Produkt negativer Fahrbahn-PR.
Ich denke eher, es ist die Richtung, aus der die Gefahr kommt.
Ich finde es inzwischen recht unangenehm, ständig auf den guten Willen der Autofahrer hinter mir angewiesen zu sein. Ich habe halt keine Ahnung, was da für Idioten von hinten kommen. Erst neulich hatte ich wieder einen LKW, dessen Fahrer telefonierend viel zu dicht an mir vorbeigefahren ist. Das brauche ich nicht allzu oft. Dazu kommen noch die ständigen Diskussionen mit diesen Idioten an der nächsten Ampel, nach denen ich oft erstmal eine Weile schlechte Laune habe. Auch das fördert die Freude am Fahrbahnradeln nicht gerade.
Auf dem Radweg kann ich wenigstens selbst etwas tun, um halbwegs sicher ans Ziel zu kommen. Zumindest bilde ich mir das ein. Und ein anständig asphaltierter Radweg ist mir inzwischen lieber als eine gute Fahrbahn.Und all das, obwohl ich noch vor ein paar Jahren sehr gerne auf der Fahrbahn gefahren bin. Ich hatte ja die ganzen tollen Statistiken im Rücken
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Ich weiß nicht, ob ich diese Anleitung hier schonmal verlinkt habe:
Hilft natürlich nicht immer, kann den Polizisten aber zu einer richtigen Entscheidung bringen.
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Kleiner Fun-Fact: Laut tagesspiegel sind gerade mal 15% der Berliner Radwege benutzungspflichtig.
Ja, da hat sich in den letzten Jahren wirklich viel getan. Früher war ich ständig versucht, illegal auf der Fahrbahn zu fahren. Das gibt es inzwischen fast nicht mehr. Eher fahre ich jetzt schon recht häufig freiwillig auf dem Radweg.
Schön wäre es noch, wenn der Grund dafür der tolle Radweg und nicht die 4-spurige Fahrbahn daneben wäre. Aber vielleicht wird das ja in ein paar Jahren auch noch. -
Was hat der Fahrer zu verlieren
Abgesehen von den von Dir genannten Dingen: Einige Schadenfreiheitsklassen. Außerdem könnte er noch wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt und verurteilt werden. Vielleicht auch noch eine Art Selbstjustiz: Die Radfahrerin befuhr den Radweg in die falsche Richtung. Nun könnte sich ein Autofahrer moralisch im Recht fühlen, aber trotzdem eine seiner Ansicht nach zu hohe Teilschuld erwarten. Also nimmt er das Recht selbst in die Hand und macht sich in einem Akt des zivilen Ungehorsams vom Acker.
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Wer kein facebook mag, kann hier gucken: http://spiegel.tv/videos/208091
Die Zitate sind mal wieder göttlich
"Warum parken Sie hier?"
"Weil ich Taxifahrer bin"
"Auch Taxifahrer dürfen hier nicht halten"
"Kümmern sie sich doch erstmal um die anderen hier!"oder
"Sie sind Fahrlehrer, oder?"
"Ja"
"Bei Ihnen lernt man also, auf Busspuren zu parken"
"Ich habe dem Schüler gesagt, dass man das eigentlich nicht macht"oder ein anderer Fahrlehrer
"Hier auf dem Schild steht, dass Ein- und Aussteigen erlaubt ist"
"Aber nur bis 14:00 Uhr. Jetzt ist es 15:30"
"Glauben Sie mir doch einfach. Ich bin Fahrlehrer!"Gibt es eigentlich für Fahrlehrer irgendwelche Sanktionen, wenn sie ihren Fahrschülern so einen Quatsch beibringen?
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Ich krieg immer schlechtere Laune!
Bis 01.09.2020 gilt nach "Wahl des des Herstellers" noch der höhere Grenzwert bei der Teilchenzahl. Das steht wirklich so in der Verordnung (Fußnote 3 von Tabelle 2)ZitatBis zu drei Jahre nach den Zeitpunkten für neue Typgenehmigungen bzw. neue Fahrzeuge gemäß Artikel 10 Absätze 4 und 5 gilt nach Wahl des Herstellers für Euro-6-Fahrzeuge mit fremdgezündetem Direkteinspritzmotor ein Emissionsgrenzwert für die Partikelzahl von 6,0 × 10^12#/km. Spätestens zu diesen Zeitpunkten ist ein Typgenehmigungs-Prüfverfahren einzuführen, das die wirksame Begrenzung der Zahl der Partikel, die Fahrzeuge unter tatsächlichen Betriebsbedingungen ausstoßen, sicherstellt.
Die Autoindustrie wird das sogar weiter auslegen und das bis zum 01.01.2024 dehnen.
Bin ich jetzt zu doof, das zu verstehen? Oder werden wir wirklich von Idioten regiert?
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Dachte ich mir schon fast :).
Danke für die Info. Ich habe mal noch Deine Referenz in Ordnung gebracht (war eine Doppelung) und den zweiten Satz einen Tick neutraler formuliert (zumindest mMn).
"Akzeptiert" gibt es bei Wikipedia übrigens rein formal gar nicht. Die Sichtung ist eigentlich nur dazu da, offenen Vandalismus zu verhindern. Im Rahmen der Sichtung schaut also ein erfahrenerer Autor, ob wir auf der Seite randaliert haben. Wenn nicht, sollte er die Seite als gesichtet markieren.Ist also eigentlich eine Formalie. Nur manchmal muss man etwas drängeln, bis das jemand auch tatsächlich macht.
Soweit die Theorie...
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Ich habe mal ganz dreist eine entsprechende Änderung in Wikipedia durchgeführt und es gibt schon darauf aufbauende Änderungen (auch begründet mit dem Smart-Problem).
Das ist nicht zufällig jemand von Euch, oder? -
In den neueren Verordnungen steht nichts mehr über die Außnahme indirekter Einspritzer, oder?
In den neueren Verordnungen stehen ja immer nur die Änderungen der älteren Verordnungen. Ich habe kein offizielles Dokument gefunden, das den aktuellen Stand komplett enthält.
Und in den neueren Verordnungen habe ich nichts gefunden, das die Direkteinspritzer-Regelung ändert oder streicht.
Ganz im Gegenteil bestätigt 2016/247 die Ausnahme noch. Hier bezieht sich eine Fußnote für die RDE-Messungen auf die von mir genannte Fußnote.Irgendwo habe ich auch einen anderen Artikel zu der Smart-Problematik gelesen. Dort stand auch, dass es auf absehbare Zeit keinen Grenzwert für die Partikel von nicht-Direkteinspritzern gibt.
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Jein. Bei EURO6 gibt es EINEN Grenzwert für Partikel, egal ob Direkteinspritzer oder nicht. Eingeführt wurde der Grenzwert für Partikel jedoch mit der EURO5, dort aber nur für Direkteinspritzer.
Ich lese das anders:
Bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren gelten die Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelzahl nur für Fahrzeuge mit Direkteinspritzmotoren.
Nach heutigem Wissensstand haben konventionelle Fremdzündungsmotoren mit indirekter Einspritzung, bei denen der Kraftstoff in den Ansaugkrümmer oder den Ansaugkanal und nicht direkt in den Brennraum gespritzt wird, einen niedrigen Partikelausstoß. Es erscheint daher angebracht, regulierende Maßnahmen einstweilen auf Fahrzeuge mit Direkteinspritzung zu beschränken, ohne eine weitere Erforschung und Überwachung der Leistung aller Fremdzündungsmotoren in Bezug auf die Partikelemissionen, insbesondere was Größenspektrum und chemische Zusammensetzung der ausgestoßenen Partikel sowie die Emissionen unter tatsächlichen Betriebsbedingungen betrifft, auszuschließen; erforderlichenfalls sollte die Kommission weitere Rechtsvorschriften vorschlagen, wobei auch der künftige Marktanteil von Motoren mit indirekter Einspritzung zu berücksichtigen ist.
Auch in den Folgenormen habe ich nichts anderes gefunden:
VERORDNUNG (EU) 2016/427 DER KOMMISSION
VERORDNUNG (EU) 2016/646 DER KOMMISSION -
Mir sowieso unbegreiflich, wieso mit zweierlei Maß gemessen wird. Ab September 2017 gelten jedenfalls auch strengere Grenzwerte für Benziner.
Soweit ich weiß, gilt auch der neue Grenzwert NUR für Direkteinspritzer. Sonstige Otto-Motoren dürfen weiterhin machen, was sie wollen. Und der Smart hat keine Direkteinspritzung.
Ich fühle mich ein bisschen wie Alice im Wunderland. Um so tiefer ich in den Kaninchenbau krabbele, um so bekloppter wird es.
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Totale Uneinsichtigkeit im Artikel:
Zitat von AutofahrerinIch erinnere mich noch genau daran, dass ein ehemaliger Kollege mal mit einem Bus zusammengestoßen ist, weil der Fahrer einfach unvorsichtig war. Am Ende hat der Bus aber doch recht bekommen – und so ist es auch manchmal auf der Straße: Das Recht des Stärkeren gilt. Das finde ich nicht in Ordnung.
Da hat offensichtlich ein Richter den Kollegen belehrt, dass er einen Fehler gemacht hat. Und weder er noch die Frau wollen es einsehen