Ok Chef! Äh, und was ist mit dem komischen kleinen Weißen? - Ach das ist egal! Das lass ma hängen. Radfahrer sind doch sowieso immer frei!
Bedeutet nach derzeit gültiger StVO jetzt, dass der linksseitige Radweg (Bürgersteig) befahren werden darf:
Zitat
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
Das ist mir schon klar. Was die rechtliche Situation anbelangt bin ich auf dem Laufenden.
Wenn ich persönlich mit meinem Rad in eine mir unbekannte Straße einbiege und kein blaues Schild sehe, fahre ich natürlich auf der Fahrbahn.
Dennoch gibt es Nutzergruppen, die, ob sinnvoll oder nicht, gerne Radwege benutzen und wegen "fehlender" Beschilderung oftmals nicht wissen, ob sie dort legal Fahren dürfen. Beispielsweise sollte ein 12-Jähriger Radfahrer m.M.n. intuitiv feststellen können, ob er ein Hochboard legal nutzen darf. Diese Eindeutigkeit ist leider nicht gegeben. Stattdessen ist Rätselraten angesagt, wie z.B. auch am Jungfernstieg. Stichwort: "Ist das Kunst oder kann das weg!?"
Manche Behörde lässt sich dann doch dazu verleiten ihre straßenbaulichen Künste dem Ortsunkundigen per Zeichen 237 zu erklären. Diese Doppelfunktion [Hinweis für Radweg + Verbot der Fahrbahn] nervt einfach und wie man sieht kommen sehr oft weder Behörde noch Endverbraucher damit zurecht. Vielleicht bedarf es einer Reformierung einiger Schilder.
In den Niederlanden und in Frankreich gibt es je ein Verkehrszeichen für einen Radweg mit und ohne Benutzungspflicht:
benutzungspflichtiger Radweg 
Angebots-Radweg 
So etwas könnte in Deutschland ja noch vielleicht funktionieren, denn die derzeit bestehende Regel wird sich in der Praxis nicht durchsetzen können. (Die Idee mit den bekannten kreisrunden Schildern und den quadratischen als "Hinweisen" aus Frankreich finde ich gut.)
Gilt hier "rechts vor links"?
Nein, §10 (abgesenkter Bordstein).