Beiträge von muensterland-radler

    Okay, und was ist jetzt juristisch belastbar richtig?

    Gilt die Benutzungspflicht also doch weiter und endet nur mit "Ende"-Zeichen?
    So verstand ich es vor der Auskunft, diese Auffassung wurde jedoch im Verkehrsportal ebenfalls bestritten.

    Was stimmt denn jetzt?


    In der Praxis kann man dem Problem natürlich leicht entgehen, indem man einfach alle vorhandenen Fahrradwege benutzt. Dennoch würde es mich interessieren.

    Der ADFC war sich zunächst selbst nicht sicher, auf meine Anfrage hin wurde an einem "Polizeistand" nachgefragt.

    Somit sollte man mit dem genannten Verhalten zumindest sicher vor Verwarnungen sein.


    Zur ursprünglichen Frage:
    Direktes Linksabbiegen ist immer erlaubt. (Quelle: StVO §9 Abs. 2)


    EDIT: Natürlich kann das Linksabbiegen untersagt werden, aber nicht selektiv für eine Verkehrsart (Radfahrer).


    Selbstverständlich lassen sich Fahrtrichtungen für einzelne Verkehrsarten vorschreiben.

    Zum Beispiel ist derzeit eine Baustelle auf dem Geh- und Radweg in Münster-Wolbeck zwischen Im Bilskamp und Am Tiergarten. (zumindest war sie vor einigen Tagen dort, Baustellen im Münsterland verschwinden sehr schnell, weil sie zügig fertiggestellt werden)
    Kfz folgen wie gewohnt der Fahrbahn der K3: https://www.google.de/maps/dir/51.91…ta=!4m2!4m1!3e0
    Radfahrer und Fußgänger müssen so fahren und gehen: https://www.google.de/maps/dir/51.91…0b46e9c!1m0!3e1
    (vorgeschrieben durch die Verkehrszeichen "Absperrschranke" (600) und "Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten" (422))

    Benutzungspflichten bleiben über Grundstücks- und Parkplatzzufahrten hinweg bestehen, enden jedoch ohne Wiederholung an Kreuzungen und Einmündungen.
    (Quelle: ADFC Münster / Münsterland)

    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag,
    MLR


    Ok Chef! Äh, und was ist mit dem komischen kleinen Weißen? - Ach das ist egal! Das lass ma hängen. Radfahrer sind doch sowieso immer frei!


    Bedeutet nach derzeit gültiger StVO jetzt, dass der linksseitige Radweg (Bürgersteig) befahren werden darf:

    Zitat

    Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

    Das ist mir schon klar. Was die rechtliche Situation anbelangt bin ich auf dem Laufenden.
    Wenn ich persönlich mit meinem Rad in eine mir unbekannte Straße einbiege und kein blaues Schild sehe, fahre ich natürlich auf der Fahrbahn.

    Dennoch gibt es Nutzergruppen, die, ob sinnvoll oder nicht, gerne Radwege benutzen und wegen "fehlender" Beschilderung oftmals nicht wissen, ob sie dort legal Fahren dürfen. Beispielsweise sollte ein 12-Jähriger Radfahrer m.M.n. intuitiv feststellen können, ob er ein Hochboard legal nutzen darf. Diese Eindeutigkeit ist leider nicht gegeben. Stattdessen ist Rätselraten angesagt, wie z.B. auch am Jungfernstieg. Stichwort: "Ist das Kunst oder kann das weg!?"
    Manche Behörde lässt sich dann doch dazu verleiten ihre straßenbaulichen Künste dem Ortsunkundigen per Zeichen 237 zu erklären. Diese Doppelfunktion [Hinweis für Radweg + Verbot der Fahrbahn] nervt einfach und wie man sieht kommen sehr oft weder Behörde noch Endverbraucher damit zurecht. Vielleicht bedarf es einer Reformierung einiger Schilder.


    In den Niederlanden und in Frankreich gibt es je ein Verkehrszeichen für einen Radweg mit und ohne Benutzungspflicht:

    120px-France_road_sign_B22a.svg.png benutzungspflichtiger Radweg 120px-Nederlands_verkeersbord_G11.svg.png

    120px-France_road_sign_C113.svg.png Angebots-Radweg 120px-Nederlands_verkeersbord_G13.svg.png

    So etwas könnte in Deutschland ja noch vielleicht funktionieren, denn die derzeit bestehende Regel wird sich in der Praxis nicht durchsetzen können. (Die Idee mit den bekannten kreisrunden Schildern und den quadratischen als "Hinweisen" aus Frankreich finde ich gut.)

    Gilt hier "rechts vor links"?


    Nein, §10 (abgesenkter Bordstein).