Breite Schutzstreifen (1.9m) auf 7.5m Querschnitt
Auf vielen Straße werden 1.25m breite Schutzstreifen abmarkiert, um Radfahrer zu schützen.Doch ist die Kernfahrbahn meist so schmal, dass die Schutzstreifen befahren werden, aber dennoch breit genug, um Radfahrer bei Gegenverkehr mit kleinstem Überholabstand zu überholen.
Wo ist denn dann aber der Sinn diese Streifen freizuhalten?
Dem Kfz-Verkehr zu signalisieren, dass hier Radfahrer fahren, können auch Radfahrer-Piktogramme und die Leistungsfähigkeit der Straße wird nicht erhöht, da nur bei Abreißen des Gegenverkehrs der Überholabstand von 1.5m eingehalten werden kann.So ist die Botschaft eine Trügerische; der Radfahrer fährt rechts von der Markierung, der Autofahrer links, so wird er aufgefordert entlang der Linie zu überholen. Für den Radfahrer ist es dann nicht angenehm, wenn er zwischen der Bordsteinkante und einem LKW 1.25m Platz hat.
Zum Vergleich: Ein baulicher Radweg ist 1,6m breit, er besitzt einen Trennstreifen zur Fahrbahn und zum Fußweg. Außerdem halten Kfz eine größeren Abstand zu einer Bordssteinkante, als zu einer Markierung.
So denke ich, es ist sinnvoll Schutzstreifen so breit zu machen, dass sie dem Überholabstand eines Radfahrers entsprechen. Somit bekommen sie einen Sinn: "Wenn du links von der Linie fährst,ist der Abstand groß genug."
Wenn man zusammenrechnet kommt man auf:
Abstand Bordstein 0.7 m
Halber Lenker 0.3 m
Überholabstand bei z.B. 40 kmh 1 m
Abstand Kfz zur Markierung -0.1 m
insgesamt 1.9 m
Beispiele Querschnitte
Rad PKW PKW Rad gesamt
1.9m 2.8m 2.8m 1.9m 9.4m
1.9m 5m Kernf. 1.9m 8.8m (Radfahrstreifen)
Breiten dazwischen nicht empfehlenswert
Rad PKW PKW gesamt
PKW PKW Rad
1.9m 4m Kernf. 1.9m 7.8m
1.9m 3m Kernf. 1.9m 6.8m (sehr eng, Begegnung auf 4.9m)
Breiten dazwischen nicht empfehlenswert.
PKW PKW gesamt
3m 3m 6m(normale Straße)
Beispiel
Auf einem 7,5 m Querschnitt werden beidseitig 1.9 m breite Schutzstreifen abmarkiert, die Kernfahrbahn hat eine Breite von 3.7m. Bei der Begegnung PKW/PKW werden Beide auf den Schutzstreifen rücken.Bei der Alleinfahrt PKW würde, denke ich, meistens der Schutzstreifen mitbenutzt, so dass das rechte Rad auf dem Überholabstand fährt, aber ein Radfahrer rechts noch Platz hätte, wie bei den schmalen Schutzstreifen. Dennoch ist dem Kfz Führer bewusst, dass er die Radspur in Anspruch nimmt.
Bei dem Auffahren auf einen Radfahrer bei den schmalen Schutzstreifen, soll gewartet werden bis der Gegenverkehr abreißt, dann mit 1.5m Abstand überholt werden.So kann es bei mir auch gehandhabt werden, der Pkw fährt mit dem rechten Rad im Schutzstreifen uns zieht dann, wenn frei ist, vollständig auf die Kernfahrbahn. Somit sind Straßen mit Schutzstreifen kaum leistungsstärker als ein 6m Straße.Eventuell könnte man, wenn der Gegenverkehr komplett auf den Schutzstreifen rückt, die Begegnung PKW - PKW - Rad konstruieren. Wenn der PKW hinter dem Radfahrer auf eine kurze Lücke des Gegenverkehrs wartet, dann rauszieht, hat der Gegenverkehr genug Zeit aufden anderen Schutzstreifen zu fahren.
Das 2 Fahrzeuge gleichzeitig überholen wollen, kommt auch bei normalen Schutzstreifen vor, dann müssen beide Seiten warten.
Endet der Schutzstreifen an einer Kreuzung, sollten sich die wartenden Kfz links vom Schutzstreifen warten. Inder anderen Richtung fahren Kfz und Radfahrer hintereinander, denn ein Überholen wäre auch bei schmalen Schutzstreifen nicht legal möglich.
Fazit
Zum Schluss gilt es festzustellen, dass Vieles mit den herkömmlichen Schutzstreifen gleich ist. Man könnte somit auch diese um eine 2. Linie ergänzen, welche Auswirkungen das hat ist mir unklar. Ich denke, dass die Benutzung meiner Schutzstreifen klarer ist, wie man sich in welcher Situation zu verhalten hat. Eine andere Einsatzmöglichkeit, wäre die Markierung auf normal breiten Fahrbahnen (6m), um zu signalisieren, dass hier nicht bei Gegenverkehr überholt werden soll. Folglich wird auf Straßen mit diesen Straßen die objektive und subjektive Sicherheit der Radfahrer gesteigert. Bis zu welcher Kfz-Stärke sie sich sinnvoll einsetzen lassen, wäre zu prüfen.