Ich fahre da öfters lang und habe gestern mal ein paar Bilder davon gemacht.Ich denke, mit einfachem "Übersehen" kann man der Sache dort nicht gerecht werden. Das wäre höchsten in einer Situation wie auf dem Bild gegangen, wenn nämlich der Bus in der Haltebucht steht. Dann aber einfach rechts abzubiegen ist nicht "Übersehen" sondern grob fahrlässig.
Die sonstige Situation dort ist auch nicht so, als ob man dort leicht einen Radfahrer übersehen könnte:
Ach ja, das ist ein kombinierter Rad/Gehweg mit Benutzungspflicht. Und 100m vor der Ampel ist eine Grundschule.
6. Hätte sich der LKW überhaupt links vom Radfahrer befinden dürfen? Das auf Google Maps enthaltene Luftbild lässt vermuten, dass der LKW zum legalen Überholen die durchgezogene weiße Linie bzw. die Sperrfläche hätte überfahren müssen.
ja weisste doch - laufendes Verfahren. Da kann man keine Aussagen treffen! Also.. außer in der Pressemitteilung...
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