Tur mir leid, ich habe (nur) die ersten Sekunden gesehen, und der Fußgänger mit dem Rad schiebend ist mindestens ein Idiot, vielleicht nötigt er den Autofahrer sogar.
Und tatsächlich ist Schrittgeschwindigkeit in der Rechtsprechung unterschiedlich definiert, nämlich zwischen 5 und 15 km/h. Zum Hupen darf mich sich natürlich dennoch nicht hinreißen lassen, auch wenn ich es verstehe.
Ich hatte ein ähnliches Erlebnis bei uns in der Nachbarschaft, als ich mit dem Auto unterwegs war: In den beiden verkehrsberuhigten Zonen in unserer Nähe hängen diese V-Displays. Die fangen erst bei 12 km/h an zu meckern.
Ich fuhr mit Standgas im zweiten Gang ca. 8-12 km/h.
Da sollte wirklich mal eine verbindliche Definition von Schrittgeschwindkeit her.
Um die genannten 15km/h mal einzusortieren... Ich habe im Januar an einem Volkslauf hier in der Gegend teilgenommen. Dabei habe ich eine Zeit von 48:59 für 10KM gebraucht - also 12,25 km/h (mithin Platz 151 von 325 Startern). Mit den 15km/h die Du als obere Grenze nennst , wärst Du nach exakt 40 Minuten im Ziel gewesen, bei dem genannten Rennen wäre das Platz 21 gewesen. Nun jeden wir ja nicht von "Laufgeschwindigkeit" sondern von "Schritt", also Gehen. Um hier den passenden Einordnungspunkt zu finden, kommen wir mit Hobbysport nicht weiter. Der aktulle Weltrekord im 20km Gehen ist bei 1:16:36, das 15,79 km/h., ziemlich exakt 15km/h reicht immer noch für Platz 16 der Weltrangliste. Ich verlange, dass der Richter seine jeweilige Definition von Schrittgeschwindigkeit bei einem Lauf ums Gerichtsgebäude validiert.