Bin gerade über folgendes gestolpert:
Dort wird behauptet die gemeinsamen Streuscheiben für Fußgänger/Radfahrer an Ampeln wären bald nicht mehr zulässig. Das wäre zu schön um wahr zu sein, sind es doch diese Kombi-Streuscheiben, die einem immer viel zu früh rot geben als Radfahrer. Ist das mal wieder nur ein Artikel wo mal wieder der Schreiber keine Ahnung hatte oder stimmt das wirklich?
Wenn ja wo genau findet sich diese Vorschrift? Ich könnte mir jetzt denken, dass sich das ganze an den "gesonderten Signalen" für den Radverkehr orientiert. Leider ist die hier verbreitete Ansicht, dass sich das gesondert so zu verstehen ist, es muss ein ein Symbol für den Radverkehr da sein und mehr nicht. In der STVO steht aber nichts von gesondert, da steht nur "die besonderen Lichtsignale" ...