Beiträge von KleverRadfahrer

    Da fahren Leute mit ihren Autos zu schnell für die Sichtverhältnisse, halten zu wenig Sicherheitsabstand, und ein Radfahrer fährt ohne Licht. Was wird im Artikel / Überschrift natürlich alleine erwähnt? Wenn dann sollte man auch mal alles rein schreiben, aber so wie dieser Artikel geschrieben ist, war das fahren ohne Licht alleine der Grund für mehrere Unfälle.


    Das einfach weiter fahren geht natürlich gar nicht. Darüber braucht man wohl nicht zu diskutieren, Unfallflucht ist zurecht eine Straftat. Der Unfall wäre aber vermeidbar gewesen, wenn Sichtfahrgebot und Sicherheitsabstand von den Autofahrern ein gehalten worden wären. Das mit dem Licht ist zwar nicht okay, aber als Unfallursache schon recht albern.

    Wenn ich mit meinem Auto auf einen Radfahrer auflaufe, der ein zugelassenes Rücklicht vom Typ Glühlampe hat, dann sehe ich die Reflektoren meistens noch vor dem Rücklicht. Da habe ich schon ein paar mal gedacht, "da fährt jemand ohne Licht" und dann erst später gemerkt, dass die Reflektion von meinen Scheinwerfern einfach nur die Glühlampe überstrahlt hat. Klar moderne LED Lichter sind da deutlich besser, aber die alten Dinger sind nach wie vor zulässig. Dazu kommt noch, das Glühlampen jederzeit durchbrennen können. Niemand prüft alle 10 Sekunden ob das Rücklicht noch geht. Alleine schon deshalb müsste immer damit gerechnet werden, dass es bei einem Radfahrer defekt ist. Ebenfalls zulässig sind alte Räder ohne Standlicht. Wenn der Junge nun einen Platten gehabt hätte oder aus sonstigen Gründen hätte anhalten müssen, wäre da auch alles dunkel gewesen.

    Ja super, wenn ich dann da drin lese, dass E-Autos die Lösung sein sollen. Ganz tolle Idee, dann bleiben eigentliche alle Probleme erhalten. Ob nun mit Verbrennungsmotor oder mit E-Motor, weit über eine Tonne Fahrzeug für 80kg Nutzlast ist und bleibt sehr ineffektiv. Der Platzverbrauch sinkt durch andere Antriebe auch nicht.

    Wahrscheinlich wird erst etwas wirksames gegen Luftverschmutzung unternommen, wenn die Luft so schlecht ist, dass die Verbrennungsmotoren nicht mehr ihre volle Leistung entfalten können. X(

    Das ist ganz einfach gefährlicher Unfug und sollte bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige kommen.

    Das würde nur passieren, wenn dadurch Autofahrer gefährdet werden. Man lese mal diesen Artikel aus 2013:

    Als Radfahrer frage ich mich, wie eine Mülltonne die im Weg steht eine Straftat sein kann, dachte immer das wäre völlig normal. :whistling:
    Wenn ich jede Mülltonne, die mir auf einem Radweg im Weg steht anzeigen würde, dann müsste ich jeden Montag mehrere Stunden Zeit nur dafür einplanen.

    Im Verkehrsportal wurde darauf abgestellt, dass Anordnungen für Sonderwege den Weg betreffen und nicht die Verkehrsart.
    Also egal welcher Verkehrsart man angehört, hat man bei Nutzung von Sonderwegen die Regelungen für diesen Sonderweg zu beachten.
    Eigentlich auch logisch, man muss sich ja z.B. bezüglich Geschwindigkeit auch so verhalten wie die Verkehrsart, für die der Sonderweg eigentlich gedacht ist.

    Das kann man so sehen, bleibt nur noch das Problem, das Lichtsignalanlagen mit dem Sinnbild Fußgänger keine Anordnung für einen Sonderweg sondern eine Anordnung für eine Verkehrsart sind. Das steht ganz klar in §37 Abs. 5.
    Die einzige Ausnahme davon kommt direkt danach in Abs. 6, sind Radfahrer auf Radverkehrsanlagen.

    Zu dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10] unter [Zeichen 239] ist die (Schritt) Geschwindigkeit explizit erwähnt. Von Lichtsignalanlagen steht dort nichts.

    Wurde im Verkehrsportal auch besprochen. Tenor:Wer sich (erlaubterweise) auf dem Sonderweg einer anderen Verkehrsart befindet, muss die Regeln für diesen Sonderweg einhalten. Hier also, dessen LSA beachten.
    Ich schließe mich dieser Meinung an.

    Ich mich nicht. Wo steht das im Gesetz? In §37 Abs. 5 und 6 ist eben genau das Gegenteil geregelt. Die Signalgeber mit Symbol richten sich an eine bestimme Verkehrsart und nicht an einen Straßenteil oder eine bestimmte Furt. Nur Radfahrer auf Radverkehrsanlagen ist davon Abweichend.

    Die Vorfahrt gegenüber Seitenstraßen bleibt bei einem derartigen Weg ja auch erhalten. Als Fußgänger müsste man warten, Vorrang hätte man nur vor Abbiegern.

    Es fehlt noch der Fall: Radfahrer fährt auf [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Meiner Meinung nach keine Radverkehrsanlage. Damit kann es dort eigentlich auch keine Radfahrerfurt geben. Es gelten dort also immer die allgemeinen Signale für den Fahrverkehr. Schwer für Leute die nicht STVO analysieren verständlicherweise wären Radampeln oder Radsymbole in Fußgängersignale ungültig und müssten ignoriert werden. Oder liege ich da falsch?

    Das Zusatzschild ist einfach nur Unsinn. Radfahrer ist man ja nur wenn man ein Rad fährt. Steigt man ab wird man zum Fußgänger, das Schild richtet sich dann nicht mehr an einen. Fährt man zum "Fußgängerüberweg" begeht man einen Rotlichtverstoß oder fährt illegal auf dem Gehweg. Oder soll dieses Schild genau das für Radfahrer erlauben?

    Bei einer Ampel, wo es kein derartiges Schild gibt, aber das gleiche Problem, habe ich überlegt wie man auf so ein Problem aufmerksam machen könnte. Dort gibt es nur einen Sensor. Steht man da mit dem Rad drauf und ein Auto oder mehrere stellen sich hinter einem an, wird es nicht grün. Da dann einfach hin stellen, brav vor Rot warten und eine Engelsgeduld haben :rolleyes:

    Wer findet den Fehler?

    Lösung: Wenn man nicht mit genug Abstand überholen kann, dann darf man es schlicht nicht. Das Befahren von Schutzstreifen ist nur erlaubt, wenn keine Radfahrer gefährdet werden. Also müssten breite Busse oder ähnliches eben warten bis kein Radfahrer da ist und dann erst über den Schutzstreifen fahren.
    Aber natürlich sol leine bauliche lösung gefunden werden, wieso fordert nie jemand dort mal die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren?

    Wenn man dort indirekt links abbiegt, hat man dann in der Wartebucht eine Radampel? Oder ist es nur eine Hilfe zum indirekten links abbiegen, so dass man dort selber gucken muss, wann von rechts und links keiner mehr kommt? Dabei sehen viele dann ja gerne wieder einen blöden Radfahrer der bei Rot fährt ...

    Hmmm, was noch fehlt, wäre die Frage, wer für die vielen Autofahrer mit Mobiltelefonnutzung während der Fahrt verantwortlich ist, für das Kampfparken mit dem Mamataxi vor Schule und Kita, für den unterlassenen Schulterblick, das unterlassene Blinken, usw.... Haben es deren nachlässige Eltern schlecht vorgemacht?

    Bei Kindern wird das Geld von den Eltern verwaltet und die Fähigkeiten für Gefahreneinschätzung sind noch gar nicht richtig aus gebildet. Das lässt sich kaum mit Erwachsenen vergleichen, welche diese Fähigkeit voll besitzen und ihre Ausgaben auch völlig alleine verwalten.

    Endlich schreibt es mal jemand. Viele Radfahrer ohne Licht sind ein Problem was nicht durch "Radfahrer" sondern durch nachlässige Eltern verursacht wird:

    Was da noch fehlt wäre die Frage, wieso es so viele Eltern schaffen ihren Kindern teure Smartphones, Markenklamotten, usw zu ermöglichen, aber keine vernünftige Sicherheitsausstattung am Rad.

    Ob die nicht mal 9 Euro pro Stecklichtsatz so das gelbe vom Ei sind?

    Ist ja eine nette Idee und dürfte mehr Leute zum mit Licht fahren bringen als nur Bußgelder. Verstehe aber nicht wie man freiwillig auf gutes LED Licht verzichten kann. Für 60 Euro gibt es schon recht gute Akkulampen. Für etwas mehr ein Rundrum-Dauer-Sorglos-Paket aus Nabendynamo mit fest angebrachtem LED Licht, womit man auch selber was sehen kann. Gerade für Schüler die jeden Wochentag bei Wind und Wetter fahren würde sich so eine Investition echt lohnen.

    §2 Abs. 4 erlaubt es Radfahrern Seitenstreifen zu nutzen:


    (4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.