Wurde im Verkehrsportal auch besprochen. Tenor:Wer sich (erlaubterweise) auf dem Sonderweg einer anderen Verkehrsart befindet, muss die Regeln für diesen Sonderweg einhalten. Hier also, dessen LSA beachten.
Ich schließe mich dieser Meinung an.
Ich mich nicht. Wo steht das im Gesetz? In §37 Abs. 5 und 6 ist eben genau das Gegenteil geregelt. Die Signalgeber mit Symbol richten sich an eine bestimme Verkehrsart und nicht an einen Straßenteil oder eine bestimmte Furt. Nur Radfahrer auf Radverkehrsanlagen ist davon Abweichend.
Die Vorfahrt gegenüber Seitenstraßen bleibt bei einem derartigen Weg ja auch erhalten. Als Fußgänger müsste man warten, Vorrang hätte man nur vor Abbiegern.