Beiträge von Christian F

    Dafür nehme ich mir seit einiger Zeit am Wochenende immer ein halbes Stündchen. Ich glaube es lohnt sich, denn solche Leute kann man anders nicht überzeugen. Offenbar werden die Ordnungswidrigkeitsanzeigen auch bearbeitet; manchmal bekomme ich telefonische Rückfragen. Eine sonstige Rückmeldung bekommt man ja nicht - muss auch nicht sein. Mein Zorn ist verflogen wenn der Brief im Kasten ist (aber auch erst dann).

    So, mein Bemühen, beim Kreisverwaltungreferat München Auskunft über diese Park-Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, ist gescheitert.

    Auf meine erste und zweite Nachfrage (an die Emailadresse die hier angegeben ist) kam eine nichtssagende Antwort und ein ebensolches Informationsblatt, in dem detailliert die Formalien der Neu- und Wiederbeantragung genannt werden, aber nicht was man mit der Ausnahmegenehmigung dann straflos tun darf. Auf meine dritte Nachfrage kam keine Antwort mehr.

    Seit ein paar Wochen mache ich Fotos und schreibe Anzeigen wenn mich ein Falschparker behindert. Das passiert erfreulicherweise gar nicht so häufig, obwohl ich jeden Tag an die 2h durch die Großstadt radele (allerdings eher in Außenbezirken). Die Anzeigen werden offenbar nicht direkt in den Müll geworfen, denn die Münchner Polizei hat mich bereits zweimal wegen Rückfragen kontaktiert.

    Bei einer dieser Rückfragen ging es um ein Auto von einem Pflegedienst, und ein anderes mit Telekom-Aufschrift. Der Polizist fragte, ob ich die Windschutzscheibe fotografiert hätte. Hatte ich aber nicht. Der Beamte sagte dann, dass er die Anzeigen nicht weiterverfolgt, da er jeweils eine Ausnahmegenehmigung vermutet... Das ist mir im Einzelfall egal... Fotografier ich künftig halt auch die Windschutzscheibe.

    Jetzt würde mich interessieren, was man mit einer solchen Ausnahmegenehmigung darf. Radwege zuparken? Bis zu welcher Restbreite?
    Es basiert offenbar auf [stvo]§46[/stvo], und scheint irgendwie kommunal geregelt zu sein. In München kostet die Ausnahmegenehmigung für Handwerkerautos so um die 30 Euro pro Monat; für soziale Dienste um 16 Euro. Es wird auf [stvo]§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11[/stvo] verwiesen, aber das ist sehr allgemein formuliert. Gibts dazu allgemeine Regeln, was man mit dieser Ausnahmegenehmigung darf?

    Und noch eins. Im Olympiapark kam mir gestern ein Auto auf dem Radweg entgegen, irgendein Sicherheitsdienst. Ich hatte gar keine Lust, auf den Fußweg auszuweichen oder abzusteigen und hielt erstmal an. Das Auto auch. Scheibe runter, ob ich ein Problem hätte. Ja, hatte ich, da mir das Auto im Weg rumstand. Der Herr mit Schnauzbart meinte, er dürfe hier fahren. Da ich nun mal ohne große Schlagfertigkeit auf die Welt gekommen bin, und auch nach Hause wollte, bin ich dann nicht weiter drauf eingegangen und habe mich am Auto vorbeigequetscht. Was hättet Ihr getan? Absteigen und ausweichen, oder auf den Fußweg fahren, oder (das fänd ich lässig) langsam auf dem Fahrrad rückwärts bis zur nächsten Ausweichstelle trippeln?

    Aber enorm gefährlicher ist meiner Vermutung nach die Benutzung eines Pedelecs.


    Die Motorunterstützung mag am Anfang ungewohnt sein, aber ansonsten ist ein Pedelec doch ein normales Fahrrad mit weniger Schweiß. Da muss man nix dramatisieren.

    Ich glaube dass die Verbreitung von Pedelecs insgesamt dem Radverkehr gut tut, weil neue Nutzerkreise erschlossen werden: Leute aus der Mitte der Gesellschaft, die sich die ewigen Benachteiligungen, die man als zügiger Radfahrer erleidet, hoffentlich nicht gefallen lassen. Außerdem steigt die Zahl der Radfahrer insgesamt, was einen Sicherheitsgewinn bedeutet (Quelle)

    Auf einem engen Radweg war eine Oma auf dem Rad vor mir, Überholen war nicht möglich. Ich dachte schon dass ich jetzt wie öfter schon einen halben km hinterherzockeln muss. Aber nein - die Dame hatte einen Motor, und es ging in anständiger Geschwindigkeit voran. Seitdem mag ich Pedelecs.


    §37 Abs. 2 Nr 6 StVO:


    Ist doch eigentlich eindeutig: Ist ein Radfahrer auf einer Radverkehrsführung, gilt die Fahrradampel und sonst nichts (Ausnahme: 3-Linien-Furt). [...]
    Das ist alles nur meine persönliche Meinung.


    Genau diese Meinung hab ich mir auch gebildet.

    • Die Wörtchen "Davon abweichend" in §37 verstehe ich so, dass sie sich auf den ganzen vorangehenden Satz beziehen, und damit gilt das Lichtsignal für den Fahrverkehr nicht, wenn ich mich als Radfahrender auf einer Radverkehrsführung befinde.
    • Eine andere, mögliche Interpretation wäre, dass sich die Wörter "Davon abweichend" nicht auf den ganzen voranstehenden Satz, sondern nur auf den Teil "Lichtzeichen für den Fahrverkehr" beziehen. Das würde bedeuten dass diese gelten, falls ansonsten keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr da sind.

    Wie Du sagst - es wäre ein leichtes gewesen, das eindeutig zu formulieren.

    Aber gerade weil hier die StVO so ein Durcheinander darstellt, gilt bei Ampeln: Mit äußerster Vorsicht fahren, wenn Fußgänger in der Nähe sind, auch mal anhalten obwohl meine Ampel grün zeigt. Ähnlich wie bei Bushaltestellen, wenn gerade Passagiere ein- oder aussteigen. Wenn aber alles frei ist, gibt es keinen Grund langsam zu fahren oder anzuhalten, wenn das Lichtsignal nicht gilt.

    Ich fahre seit Jahren auf diese Art, bisher ohne jegliche Schwierigkeiten.
    Diese und abweichende Meinungen haben wir auch schon mal vor einem guten Jahr durchgekaut.

    Edit: im Verkehrsportal ging mit diesem Post auch eine Diskussion zu genau diesem Thema los.

    Der Baum fehlt noch - in mindestens 50 Jahren zu voller Radwegbreite gewachsen, wer kann liefern?

    Bitteschön, ist allerdings ein bisschen weiter weg. In Fortaleza, im Nordosten Brasiliens, hat man kürzlich eine Ausfallstraße ausgebaut, und auf dem Mittelstreifen einen Radweg eingerichtet...
    (das erste Bild nur als "Beweis" dass es sich wirklich um einen Radweg handelt).

    Im Magazin der Süddeutschen Zeitung gibt es jeden Freitag eine "Gewissensfrage" samt Antwort - diesmal:

    Zitat

    Es geht um einen Pizzadienst, dessen Lieferwagen ständig auf dem Radstreifen parken. Hätte der Nachbar vorher etwas gegen die Falschparker unternehmen müssen, und macht er sich dadurch an dem Unfall moralisch mitschuldig, weil er es unterlassen hat?

    Die Antwort ist online noch nicht einsehbar (das ist wohl nur bei älteren Fragen so). Die Auflösung gibts also erst in ein paar Tagen ;) .

    Diese Frage stelle ich mir oft, wenn ich an Falschparken vorbeifahre, die andere gefährden - ich aber doch ganz gut vorbeikomme, weil ich die Verkehrssituation gut einschätzen kann, oder einfach Glück habe. Bin ich moralisch verpflichtet im Interesse der öffentlichen Ordnung als "Hilfspolizist" zu handeln, oder kann ich das guten Gewissens den staatlichen Stellen überlassen?
    Auch wenn klar ist, dass es diese einen Dreck schert, wenn durch Falschparker andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet werden?

    Meine bisherige Antwort darauf ist halbherzig: Manchmal mache ich Fotos, bin aber fast immer zu faul / habe keine Zeit um tatsächlich eine Anzeige zu stellen.

    Willst du denn tatsächlich den anschließend beginnenden Fakeradweg in der Dooringzone benutzen?? Da muss doch jeder Radler auf die Fahrbahn

    Na ja, da gehe ich meist einen faulen Kompromiss ein...
    Auf der Arnulfstraße ist oft Stau, und da würde man dann so 10min brauchen, um im Stop+Go die 200m bis zur nächsten Ampel zu kommen, wenn man sich als Radfahrer in die Autoschlange einreiht. Und es geht so eng zu, dass man nicht zwischen den Autos durchkommt. Ich versuche dann immer auf der Trennlinie zwischen Fuß- und Radweg zu balancieren, um einerseits nicht von einer Autotür gefällt zu werden, und andererseits reagieren zu können wenn jemand plötzlich aus einem Hauseingang tritt.
    Die Unverschämtheit ist an der Stelle nicht die Benutzungspflicht, sondern dass Parkplätze für Autos eingerichtet sind, obwohl dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet werden.

    Kein Foto, da ich im Auto den Fahrerplatz okkupierte, aber eine Beschreibung des Gesehenen:

    Hochbordradweg entlang einer vierstreifigen (ohne Mittelteiler), innerörtlichen Straße, beidseitig Radwege mit Benutzungspflicht. Beschilderung bzw. wörtlich "Mofas frei". Der Weg ist ca. 150cm breit. Ich frage mich, neben der offensichtlichen Unterschreitung der Mindestmaße natürlich, ob es für die Mofafreigabe noch zusätzliche Anforderungen an Radwege gibt?


    Interessanterweise ist die Zweirichtungsfreigabe nicht immer schon dort gewesen, wie mir Streetview zeigt...
    http://maps.google.com/maps?ll=48.172…itdg&cbp=12,180.21,,0,8.2

    Das ist ja mein täglicher Arbeitsweg. Das zusatzzeichen-1000-31.pngist ungefähr da, seit die Kreuzung Allacher Str. / Wintrichring letztes Jahr (?) umgebaut wurde, und besteht nur auf dem Abschnitt zwischen Sickingerstr. und der Abzweigung zum Postsportverein, stadteinwärts. Auf der anderen Seite der Allacher Str. ist Geisterradeln nicht erlaubt. Ich vermute dass die Postsportler das gefordert und bekommen haben (damit sie nach 3 Weißbier noch legal links heimradeln können). Abgesehen von der grundsätzlichen Überlegung, dass, wer solche Schilder sät, auch woanders Geisterradler erntet, fand ich es bisher nicht so schlimm. Ein Mofa hab ich dort bisher noch nie auf dem Radweg gesehen.

    Das Mindeste, was man machen kann, ist, seinen zuständigen Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene ausfindig zu machen und auf Mißstände per Mail oder Brief aufmerksam zu machen.


    Oder per Abgeordnetenwatch - dort findet man den zuständigen Abgeordneten ganz einfach, und Frage + Antwort sind gleich öffentlich.

    Wobei die Rechtslage selber (und darauf können die Abgeordneten Einfluss nehmen) in Deutschland ja ziemlich gut für Radfahrer ist. Michael hat mal Auszüge aus dem Dänischen Regelwerk übersetzt - seine Einschätzung:

    Meine Wertung: Das dänische Verkehrsr e c h t ist für Radfahrer deutlich strenger und nachteiliger als das deutsche Verkehrsrecht. Direktes Linksabbiegen ist grundsätzlich verboten, es besteht eine generelle RWBP.

    Dagegen ist die I n f r a s t r u k t u r besser.

    Der Schwerpunkt sollte also bei der Umsetzung auf lokaler Ebene, sowie die Ahndung von Delikten sein. Den Ansatz, den einige in diesem Forum wählen, finde ich super:

    Ich weiß, das sind Wege, die nicht jeder gehen kann. Es sind aber auch Wege, die wir nicht nur den Großkopferten und Lobbyisten überlassen dürfen.

    Wer hier mitliest und -schreibt hat den ersten Schritt schon gemacht.

    (So jetzt fühl ich mich aber ziemlich moralisch überlegen - den Hrn. Ramsauer würds freuen  ;) )

    Das Amtsgericht München lässt die Dashcam-Aufzeichnung nicht als Beweismittel zu:

    Zitat

    Die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine Autokamera verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie das Kunsturhebergesetz und verletze den beklagten Erdinger in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


    Hier gibts offenbar die vollständige Urteilsbegründung:

    Die Süddeutsche Zeitung setzt die Artikelserie zum "Gefahrenatlas" fort.

    "Unglaublicher Handlungsbedarf" mit kurzen Stellungnahmen von Polizei und Verkehrsverbänden dazu.
    (Lustig ist der Axel Arnold vom ADAC: "Ich finde es immer wieder kurios, dass Menschen als Radfahrer Verkehrsregeln missachten, die sie als Autofahrer oder Fußgänger nicht missachten würden.")

    Und: 100 Jahre alter Zeitungsartikel - Dritter und vierter Absatz.

    Zitat

    Ein jeder scheint überzeugt, dass die Straße ihm allein gehört, und will sein Recht nicht aufgeben. Wir haben fortwährend zähe Widerstände fortzututen und fortzuschimpfen. Was uns begegnet, übt passive Resistenz.

    1) Machen Fahrradhelme Windgeräusche?


    Habe es heute getestet: Bei 30 km/h den Helm abgenommen und wieder aufgesetzt - ich hab keinen Unterschied gemerkt.

    2) Schwitzt man unter einem Helm mehr oder weniger als ohne?


    Das Auflagepolster an der Stirn ist nach jeder Fahrt nassgeschwitzt. Das muss auch öfter mal gewaschen werden. Ansonsten finde ich den Helm auch bei höheren Temperaturen nicht störend.

    Wenn es kühl wird, hat der Helm auch Vorteile: so zwischen 0 und 10 Grad plus ist Helm und dünnes Stirnband darunter ok. Wenns kälter wird, ziehe ich eine Regen-Plastikhaube drüber. So gibts keinen Hitzestau am Kopf, und man ist trotzdem nicht dem kalten Wind ausgesetzt.