Beiträge von flinker

    Folglich sollte man erst mal Auskunft zu den Anordnungen verlangen, bevor man überhaupt an Begründungen für solche denkt. Alle Ausreden von wegen Umstellung auf EDV etc. bedeuten doch nur, dass die Behörden keine Anordnungen vorweisen können.

    Meine Erfahrung (siehe oben) ist eher, dass sehr wohl Anordnungen geschrieben wurden (in meinem Fall eben schon 1984), diese aber nicht den Ansprüchen genügen. Die Ermessensfehler sind eindeutig, aber wie Du richtig schreibst muss man die Anordnungen Stück für Stück weg-widersprechen und -klagen.

    Spannend find ich die Anordnungen von VZ 237 von vor 1997, weil die eben gerade *keine* RWBP anordnen, sondern (im Überseering) gerade ein zusätzliches Recht gewähren. Davon habe ich offenbar immerhin die zentrale StVB in der VD5 überzeugt, jedenfalls hat sie das ans PK33 zurückgegeben mit der Bitte, doch nochmal nach einer Anordnung der RWBP zu suchen. Immerhin ist die VD5 schnell, möglicherweise wegen der nahenden Monatsfrist meiner Anfrage. Ich bin ziemlich sicher, dass die Anfrage für mich kostenlos bleibt und die Schilder da demnächst nicht mehr hängen -- eine RWBP besteht nämlich offenbar garnicht.

    So, neuer Zwischenstand: am Freitag habe ich (ist natürlich erst Montag eingegangen) mal nachgefasst und dabei auch transparenzgesetz@polizei.hamburg.de ins CC genommen. Das scheint die richtige Stelle zu sein, ab da ging es sehr schnell. Ich hatte eine Beratung über die zu erwartenden Gebühren verlangt (sollten die theoretisch initiativ anbieten) und bekam kurz darauf Antwort aus dem VD5: 27,50€ für das Raussuchen der RWBP (telefonische Nachfrage: 35 Minuten dauert es, das in der Akte zu finden) und es liegen keine Daten zur Verkehrsschau vor, da diese nur "im Rahmen der täglichen Verrichtungen" (auf dem Klo?) nebenbei erledigt wird.

    Letzteres finde ich einen Skandal: da schreibt die VwV-StVO extra (§45, Randnummer 57), dass die Verkehrsschauen zu dokumentieren seien und die oberste Landesbehörde (nach Randnummer 58) erlaubt, dass regelmäßige Verkehrsschauen unterbleiben -- allerdings nicht diejenigen im Rahmen der täglichen Verrichtungen, die aber wohl nicht dokumentiert werden (müssen?). Und die nach Randnummer 59 "von Zeit zu Zeit" durchzuführenden Landesverkehrsschauen gibt es einfach überhaupt nicht. Ich möchte eigentlich gleich die nächste Anfrage losschicken, wann denn die letzte Landesverkehrsschau war und für wann die nächste terminiert ist. Und dann die Frage in den politischen Ring werfen, ob das noch die Definition des "von Zeit zu Zeit" trifft...

    Anyway, ich hab also zugesagt, dass 27,50€ mir den Spaß wert sind und zwei Dokumente von 1984/85 bekommen: zunächst für den westlichen, danach für nördlichen und östlichen Überseering. Wohlgemerkt, 1984/85 ist vor 1998 und es galt noch die allgemeine RWBP. Folgerichtig steht in den Anordnungen dass, "das Radfahren auf beiden Seiten im Gegenverkehr zugelassen wird". Damals völlig korrekt. Das wurde damals mit VZ237 plus Zusatzzeichen geschildert. MMn müsste man das heute anders schildern, weil sich die zugrundeliegende Rechtslage fundamental geändert hat.

    Gestern abend nach der Regionalausschusssitzung (vgl. anderer Thread) hatte ich noch Gelegenheit mit Herrn Herbst (zuständige StVB) zu reden. Er sagte, dass 1998 nur Straßen geprüft wurden, wo noch kein Schild hing (also wo noch ein Grund ge/erfunden werden musste, warum eines hin muss). Es hat also nie jemand die Erforderlichkeit der RWBP für den Überseering festgestellt, sondern die VZ237 hängen da heute, weil seinerzeit jemand etwas Gutes tun wollte. Die StVB weiß davon, es interessiert sie aber nicht (vllt. konnte man in den 35 Minuten Suchzeit nicht noch ins Dokument reinlesen).

    Ich habe also Dokumente, die eine zusätzliche *Erlaubnis* für den Radfahrer regeln, die heute aber als restringierende *Verpflichtung* ausgelegt wird. Das ist mir eigentlich keine 27,50€ wert, denn mir wurden Dokumente versprochen, die die RWBP begründen. Es geht mir natürlich nicht ums Geld, sondern es ist möglicherweise am effektivsten, notfalls feststellen zu lassen, dass eine RWBP garnicht besteht (und ich deswegen keine Dokumente dazu bekomme), und dann die StVB die Schilder abhängt. Das ist viel einfacher als die RWBP dort wegzuklagen (auch einfach aber dauert ewig) und würde möglicherweise auch darüberhinaus den Blick schärfen, dass das damalige Verhalten und die Folgerungen davon heute nicht rechtssicher sind. Insbesondere kann man im nächsten Schritt in vergleichbaren Stellen das Schild abhängen lassen indem man nach der Anordnung (via HmbTG mit relativ kurzen Fristen) fragt.

    Kennt jemand vergleichbare Stellen in Hamburg oder darüber hinaus? Also Stellen an denen Schilder nach 1998 hängenblieben (nicht erst angeordnet wurden) und kennt die Ergebnisse der Überprüfung für diese? Erkennbar sind solche Stellen möglicherweise daran, dass es sehr alte Schilder (Fahrrad mit "Serifen") sind.

    An dem Schilderwirrwarr bin ich möglicherweise nicht unschuldig. Ich hab kürzlich in der örtlichen StVB angerufen nachdem ich die Anordnung eines Parkplatzes (auf dem zweiten Bild von Dir steht ein Anhänger drauf) gesehen hatte. Die Frage, wie der Parkplatz ohne Sicherheitsstreifen zum Radweg funktionieren soll, konnte mir der nette Mann leider nicht beantworten und sagte zu, sich die Stelle noch einmal anzusehen. Vielleicht ist das jetzt erstmal das Ergebnis.

    Er war aber sichtlich genervt, dass es Menschen gibt, die die Informationen in Allris lesen und verstehen und sich dann beschweren. (Erste Reaktion: "Woher kennen sie überhaupt unser Aktenzeichen?" -- "Wieso? Das steht doch auf der Anordnung drauf.") Insofern: aufmerksam sein, den Leuten auf die Finger schauen und ggfs. auch mal draufklopfen. Das ist, glaube ich, das einzige was da langfristig zu Verhaltensänderungen sorgt.

    Das ist ja lustig. Als Begründung für die Radwegbenutzungspflicht in der Barmbeker Straße gilt die Nähe zu Schulen:

    Ich hab hier zuhause einen (später zurückgenommenen) Bescheid liegen, in dem die vor allem durch HVV-Busse hohe Schwerverkehrsbelastung genannt wird. Obwohl außer dem 600er Nachtbus alle Linien von/in die Dorotheenstraße fahren, am Grasweg also keine Rolle spielen können. So viel zur Sorgfalt der amtlichen Statistik und der Kreativität bei Gründen für die RWBP.

    In Nord ist Herr Ploß immer für einen Spaß gut. Letztes Jahr war er noch für die Radwegebenutzungspflicht in der Barmbeker Straße (Höhe Grasweg) und es mussten deswegen Parkplätze in Motorradstellplätze umgebaut werden (Nummer 2 in ). Jetzt will er den "Schildbürgerstreich" rückgängig gemacht haben, obwohl er genau weiß, dass nur entweder RWBP oder Parkplätze ohne Abstand zum Radweg möglich sind (wir haben uns letztes Jahr sogar dort vor Ort getroffen und er war letztlich gegen die Parkplätze). Natürlich schreibt er dazu nichts in seiner Vorlage ( ). Populismus vom feinsten.

    Die Teilnehmer im Verkehrsportal sind leider lernresistent gewesen, aber hier im Forum sehe ich eine Chance auf Einsicht und Verständnis.


    Muensterland-radler, ich hab das auch erst geglaubt und zu überzeugen versucht. Die Leute in diesem Forum aber sind nicht einsichtig, das wird nichts, das ist genauso Verschwendung wie im Verkehrsportal. Ich glaube, Du solltest es lieber zum Beispiel im ADAC-Forum versuchen, oder bei der Auto-Bild. Die wirst Du überzeugen können, aber die Leute hier im Radverkehrsforum -- keine Chance.

    Danke für Eure Antworten so weit.

    Ich weiß mittlerweile immerhin, dass straßenverkehrsbehördliche Anordnungen straßenweise in Akten gesammelt werden. (Das dürfte der Grund sein, warum die Stadt nicht pauschal weiß, welche Radwege benutzungspflichtig sind -- sie müssten jede Akte durchblättern.) Jedenfalls gehe ich davon aus, dass das Aufblättern einer Akte eine Anfrage "einfacher Art" ist, also kostenfrei, und die Kopien sind auch kostenfrei wenn die Anordnung weniger als 20 Seiten lang ist.

    fragdenstaat.de ist wahrscheinlich garnicht schlecht, weil man dann eingefahrene Prozesse nutzen kann. Andererseits habe ich dort auch nur eine einzige Anfrage zu einer RWBP (in Iserlohn, und unbeantwortet) gefunden. Laut FAQ zum Hamburgischen Transparenzgesetz kann man auch einfach ne E-Mail an die (möglicherweise) zuständige Behörde schicken und die *müssen* das dann weiterleiten. Notfalls schreibt man also an den Innensenator, der ist mittelbar ja zuständig :-). Möglicherweise ist das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nächstes mal (bzw. nächstes mal bei einer anderen StVB) der bessere (weil geübtere) Ansprechpartner. Die leiten zwar wahrscheinlich auch nur weiter an die zuständige StVB, aber wahrscheinlich schon mit der Einschätzung/Anweisung was zu tun ist.

    Interessant ist, dass man erstmal nicht klagen kann wenn die keinen Ablehnungsbescheid erstellen. Zunächt muss dann der Informationsfreiheitsbeauftragte der Stadt so lange nörgeln (wenn er's denn tut?) bis sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid verschicken. Das kann also dauern, fürchte ich. Andererseits müssen sie "unverzüglich" antworten, dürfen die Frist nicht einfach so aussitzen. Aber bisher ist mein Eindruck, dass sie's trotzdem tun...

    Also, ich melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt und schlage vor, dann den Anfrage-Hammer ggfs. überall rauszuholen :) Mir geht es bei der Transparenz ja tatsächlich darum, dass die Behördenmitarbeiter nicht mehr nach Gutsherrenart entscheiden, weil sie wissen, dass auch die Einhaltung der Gesetze durch die Polizei überwacht wird. Also, die "Einhaltung der Gesetze durch die Polizei" überwacht wird, wenn schon nicht durch die Polizei, dann eben direkt durch den Souverän.

    Hallo,
    hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz oder dem Vorgänger Informationsfreiheitsgesetz? (vgl. )

    Ich hab neulich mal einen Antrag auf Informationszugang bei der zuständigen StVB zur Radwegbenutzungspflicht im Überseering gestellt (beiderseits der Fahrbahnen jeweils in beide Richtungen benutzungspflichtig auf ca. 1,2m) weil mir der Leiter der StVB nicht aus dem Stegreif sagen konnte/wollte, wie die Radwegebreite und ein Beidrichtungsradweg zusammenpassen. Da sowohl besagte StVB als auch ich in Bezug auf HmbTG unerfahren zu sein scheinen (bzw. ich bin), bin ich an Euren Erfahrungen interessiert.

    Natürlich werd ich Updates zum Vorgang auch hier mitteilen.

    In der Gegenrichtung steht eines kurz vorm Siemersplatz. Das soll bleiben, weil der Siemersplatz nicht Bestandteil des Verfahrens war. Diesbezüglich liegt aber bereits ein Widerspruch bei der Behörde...


    das Schild stand ursprünglich an der Einmündung der Lembekstraße und wurde kürzlich umgeschraubt an den Ampelmast der ersten Ampel am Siemersplatz. Nun ist es so, dass das Schild erst da steht, wo die Rechtsabbiegerspur schon begonnen hat, was eigentlich nur bedeuten kann, dass es sich bloß an rechtsabbiegende Fahrradfahrer in die Kollaustraße wendet. Oder?

    Falls die B-Pflicht weg sollte braucht es für den Gegenverkehr lediglich ZZ1022-10

    Ja, das hab ich denen auch gesagt und der Leiter der StVB meinte, es würden wohl auch die Bodenmarkierungen allein tun wenn sie denn einmal aufgetragen sind. Ich glaube, dass die StVBen häufig erstmal ein VZ 237 aufstellen (in der Hoffnung damit durchzukommen), es bei Widerstand aber auch wieder entfernen. Oder es zunächst "für die Bauphase" anordnen, und nur weghängen wenn jemand beharrlich nachfragt. Deswegen lohnt es sich, da immer wieder anzurufen, anzumahnen und zu zeigen: wir sehen was ihr tut, wir bemerken eure Schilder, wir haben Sachverstand, und wir sind notfalls auch bereit, Klage dagegen zu erheben.

    jüngste Aussage aus der örtlichen StVB vor ein paar Wochen war, dass die Schilder (mit Zusatz beide Richtungen) da so lange stehen müssten bis die Bodenmarkierungen aufgebracht sind, um das entgegengesetzten Radfahren *zu erlauben*. Jedenfalls konnte er mir glaubhaft versichern, dass es so nicht bleiben sollte und offenbar sind sie jetzt abgebaut.

    Man kann den StVBen nicht unterstellen, dass sie zu wenig nachdenken. Bloß ihre Schlüsse sind vielfach absurd.

    Naja: zum Beispiel im Hafen auf dem Veddeler Damm (derzeit: ein gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen, häufig Regelmaß aber mit Engstellen) kann man sich schon vorstellen, dass ein Kompromiss darin bestehen könnte, nur am Wochenende und nachts die Fahrbahn freizugeben. Die zuständige StVB* wäre dafür und die meisten Radfahrer könnten wohl auch damit leben. Umgekehrt kann ich das erhebliche Gefahrenpotential durch ca. 100% Schwerlastverkehr bei Tempo 60 unter der Woche nicht rundheraus leugnen. Ob es nicht bessere Mittel gäbe, zum Beispiel die jetzige Höchstgeschwindigkeit auf ein niedrigeres Tempo herabzusetzen, sei mal dahingestellt.

    * Die Wasserschutzpolizei hat Straßenverkehrsbehörden -- ulkig, oder?

    naja, den Dönermann kenn ich nicht, aber man muss ja schon sitzen können. Passen könnte das Bistro Winterhude (Alsterdorfer 37), die Bar Samesame (Alsterdorfer 18), jedenfalls wenn kein Fußball läuft, oder der Asia-Quick am Winterhuder Marktplatz (technisch gesehen offenbar noch Hudtwalckerstraße 30). Etwas weiter weg am Mühlenkamp könnten wir uns zum Beispiel ins Qrito (guter Burger, Mühlenkamp 10 oder 12) setzen. So richtige Kneipen kenn ich in der Gegend leider nicht, was aber durchaus an mir liegt.