So, neuer Zwischenstand: am Freitag habe ich (ist natürlich erst Montag eingegangen) mal nachgefasst und dabei auch transparenzgesetz@polizei.hamburg.de ins CC genommen. Das scheint die richtige Stelle zu sein, ab da ging es sehr schnell. Ich hatte eine Beratung über die zu erwartenden Gebühren verlangt (sollten die theoretisch initiativ anbieten) und bekam kurz darauf Antwort aus dem VD5: 27,50€ für das Raussuchen der RWBP (telefonische Nachfrage: 35 Minuten dauert es, das in der Akte zu finden) und es liegen keine Daten zur Verkehrsschau vor, da diese nur "im Rahmen der täglichen Verrichtungen" (auf dem Klo?) nebenbei erledigt wird.
Letzteres finde ich einen Skandal: da schreibt die VwV-StVO extra (§45, Randnummer 57), dass die Verkehrsschauen zu dokumentieren seien und die oberste Landesbehörde (nach Randnummer 58) erlaubt, dass regelmäßige Verkehrsschauen unterbleiben -- allerdings nicht diejenigen im Rahmen der täglichen Verrichtungen, die aber wohl nicht dokumentiert werden (müssen?). Und die nach Randnummer 59 "von Zeit zu Zeit" durchzuführenden Landesverkehrsschauen gibt es einfach überhaupt nicht. Ich möchte eigentlich gleich die nächste Anfrage losschicken, wann denn die letzte Landesverkehrsschau war und für wann die nächste terminiert ist. Und dann die Frage in den politischen Ring werfen, ob das noch die Definition des "von Zeit zu Zeit" trifft...
Anyway, ich hab also zugesagt, dass 27,50€ mir den Spaß wert sind und zwei Dokumente von 1984/85 bekommen: zunächst für den westlichen, danach für nördlichen und östlichen Überseering. Wohlgemerkt, 1984/85 ist vor 1998 und es galt noch die allgemeine RWBP. Folgerichtig steht in den Anordnungen dass, "das Radfahren auf beiden Seiten im Gegenverkehr zugelassen wird". Damals völlig korrekt. Das wurde damals mit VZ237 plus Zusatzzeichen geschildert. MMn müsste man das heute anders schildern, weil sich die zugrundeliegende Rechtslage fundamental geändert hat.
Gestern abend nach der Regionalausschusssitzung (vgl. anderer Thread) hatte ich noch Gelegenheit mit Herrn Herbst (zuständige StVB) zu reden. Er sagte, dass 1998 nur Straßen geprüft wurden, wo noch kein Schild hing (also wo noch ein Grund ge/erfunden werden musste, warum eines hin muss). Es hat also nie jemand die Erforderlichkeit der RWBP für den Überseering festgestellt, sondern die VZ237 hängen da heute, weil seinerzeit jemand etwas Gutes tun wollte. Die StVB weiß davon, es interessiert sie aber nicht (vllt. konnte man in den 35 Minuten Suchzeit nicht noch ins Dokument reinlesen).
Ich habe also Dokumente, die eine zusätzliche *Erlaubnis* für den Radfahrer regeln, die heute aber als restringierende *Verpflichtung* ausgelegt wird. Das ist mir eigentlich keine 27,50€ wert, denn mir wurden Dokumente versprochen, die die RWBP begründen. Es geht mir natürlich nicht ums Geld, sondern es ist möglicherweise am effektivsten, notfalls feststellen zu lassen, dass eine RWBP garnicht besteht (und ich deswegen keine Dokumente dazu bekomme), und dann die StVB die Schilder abhängt. Das ist viel einfacher als die RWBP dort wegzuklagen (auch einfach aber dauert ewig) und würde möglicherweise auch darüberhinaus den Blick schärfen, dass das damalige Verhalten und die Folgerungen davon heute nicht rechtssicher sind. Insbesondere kann man im nächsten Schritt in vergleichbaren Stellen das Schild abhängen lassen indem man nach der Anordnung (via HmbTG mit relativ kurzen Fristen) fragt.
Kennt jemand vergleichbare Stellen in Hamburg oder darüber hinaus? Also Stellen an denen Schilder nach 1998 hängenblieben (nicht erst angeordnet wurden) und kennt die Ergebnisse der Überprüfung für diese? Erkennbar sind solche Stellen möglicherweise daran, dass es sehr alte Schilder (Fahrrad mit "Serifen") sind.