Quelle ist eine Drucksache für den Regionalausschuss.
Kannst Du bitte den ALLRIS-Link mitteilen? Oder ein paar Suchterme? Oder wo kommt die Drucksache her? Danke.
Quelle ist eine Drucksache für den Regionalausschuss.
Kannst Du bitte den ALLRIS-Link mitteilen? Oder ein paar Suchterme? Oder wo kommt die Drucksache her? Danke.
Es fehlt nicht! Es steht jetzt nur etwas weiter rechts, so dass man es von der Barmbeker Straße aus nicht sehen kann. Kommt man aber aus der Ohlsdorfer Straße, kann man es sehen.
nuja, das ist die Benutzungspflicht aus Richtung Norden kommend (ich denk täglich, das steht wohl nicht mehr...). Früher gab es auch ein Schild das von Osten kommend sichtbar war. Das lag dann einige Wochen inklusive Aufstellmast auf dem Boden. Ich hab's aber auch schon lange nicht mehr dort liegen gesehen.
achso, da wird seit 20 Jahren nichts gegen die Falschparker gemacht weil die Polizisten selbst dort parken.
Jedenfalls freut sich der Beitrag über Kommentare.
ich würde mich im Zweifelsfall gegen die Kombination (also hier Stellfläche durch 315 direkt neben Radwegbenutzungspflicht durch 237) wehren, und es der StVB/dem Richter überlassen, welches von beidem er evtl. aufrechterhalten möchte. Ist natürlich meistens ein vergiftetes Angebot, aber psychologisch gesehen besser als garkeine Wahl für die Gegenseite.
Ich überlege aber schon manchmal, was ich wohl tun würde, wenn ich mal Zwillinge nebeneinander durch die Stadt transportieren müsste. Ich glaube bis die Kinder in den KGarten kommen (dann ist schluss, vgl. anderer Thread) würden da viele Zettel und ggfs. auch mal der ein- oder andere Widerspruch zusammenkommen. Und wenn regelmäßig Gehwege unbenutzbar aber durch die Polizei nicht kontrollierbar sind, dann würde ich notfalls auch bauliche Maßnahmen einklagen.
geholfen hat möglicherweise, erstmal telefoniert & gemailt zu haben. Und regelmäßig telefonisch freundlich nachgefasst derweil freundlich und bestimmt den Widerspruch eingesandt.
Da hat keiner klagen müssen. Der Widerspruch allein hat schon (binnen Wochen!) genügt.
Ggü. Winterhuder Fährhaus ist die Klage sicherlich ein Selbstgänger (ich würd in der mündlichen Verhandlung ganz offensiv anbieten, dass man auch mit nem ordentlichen Radweg und Parkverhinderung zufrieden wäre). Nordseite des Marktplatzes ist glaub ich auch relativ klar (allein schon, weil seit gefühlt ewig das Schild schon fehlt). Die anderen Abschnitte muss man sehen, aber ich find's eh gut, für die Klage ein dickes Brett zu bohren. Das hat dann hinterher umso mehr Signalwirkung.
Hamburgize pfeift es von den Dächern und ALLRIS zeigt als Anlage 1 die Wegordnung der Radwegebenutzungspflicht entlang Landwehr/Wartenau/Lerchenfeld. Warum ich das hier kundtue? Nicht um irgendwen zu beweihräuchern, sondern bloß um zu verdeutlichen, wie einfach mittlerweile eine RWBP fällt wenn man einen kleinen harmlosen Widerspruch schreibt (siehe unten).
Was mich allerdings noch stört ist, dass die Umsetzung der Wegordnung noch über ein Jahr (ich habe etwas von Juli 2016 gehört) warten soll, bis die LSBG die Ampelzeiten neu tariert hat. Und diese Zeit passiert nichts, und dabei trifft die Wegordnung keinerlei Abwägung der Gefahren zwischen mangelnder Räumzeit und mangelnder Radwege. Es ist also noch nicht alles gut, aber es tut sich was.
Macht mit mit Macht!
Ok, hier mein Bericht von der Bürgerbeteiligungsveranstaltung zur Überplanung Klosterstern+Eppendorfer Baum (EB). Zunächst aber der Hinweis, dass es außer vielen vernünftigen Menschen auch gutes Catering gab -- man kann sich sowas also durchaus mal antun.
Also: es waren ca. 25-30 Interessenten da, sowie 10-12 "Offizielle", vom LSBG, der Hochbahn, und dem Moderationsteam. Die Interessenten waren wohl überwiegend Anwohner, ein paar Gewerbetreibende und Leute von weiter weg, diese ganz überwiegend interessierte Radfahrer. Nach einer Einführung mit aktuellen Verkehrszahlen wurden wir (angeblich zufällig) in 5 Gruppen aufgeteilt. In meiner Gruppe waren außer mir 3 Anwohner und ein Gewerbetreibender.
Es gab 6 Themenfelder zu bearbeiten:
* "Verkehr" im Kreisel
* Neuordnung des ruhenden (Kfz-)Verkehrs im Kreisel
* Neugestaltung der Nebenflächen im EB
* Radverkehr (fließend und ruhend) im EB, ruhender Radverkehr im Kreisel
* Radverkehr (fließend) im Kreisel und der Rothenbaumchaussee
* Gestaltung des Parks im Kreiselinneren
Die Themenfelder lassen schon erkennen, dass der Moderator den Radverkehr nicht wirklich als Verkehr sieht, sonst hätte er kaum so überlappende Themen (1 und 5) gehabt. Aber gut. Thema 6 war offenbar ein Pufferthema, das wichtiger gewesen wäre, wenn alle 6 geplanten Gruppen vollbesetzt gewesen wären. Da viele Klosterstern-Initiativen-Mitglieder unentschuldigt fehlten kamen aber nur 5 Gruppen zustande.
Zu jedem Themenfeld sollte aus den Gruppen heraus ein Sprecher bestimmt werden. Das hat ziemlich gut funktioniert, weil offenbar die richtigen Leute schnell genug waren, relevante Themen für sich einzunehmen. Unter anderem war dadurch "Verkehr" im Kreisel und Radverkehr im Kreisel sehr in unserem Interesse besetzt -- allerdings haben manche es auch evtl. mit der Parteilichkeit etwas übertrieben. Sehr gewundert hat mich der Sprecher des Themas Nebenflächen-EB (ein Mitarbeiter? vom Weinhaus Gröhl), der überhaupt nicht an einer hochwertigen Neugestaltung und hoher Aufenthaltsqualität interessiert war, sondern hauptsächlich seine Ladefläche vorm Haus behalten möchte (die aber 100%ig weg muss).
Natürlich gab es am Ende keinen Konsens, aber ich denke, dass es schon relevante Tendenzen gab:
1. Bäume sind wichtig und sollen nach Möglichkeit nicht gefällt werden.
2. Wieviele Autospuren es gibt ist nicht so wichtig, man hat sich im Prinzip mit nur einer Spur angefreundet. Für die Verkehrsbelastung sind zwei Spuren unwichtig; die Abbiegespuren könnte man machen, aber dafür müssten dann Bäume weichen.
3. Tempo 30 wird im Kreisel sowieso nicht erreicht -- ob das aber dann als Argument für oder gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, ist unklar.
4. Derzeit parken regelmäßig 140 Autos im Kreisel. Nach regelgerechter Neuordnung wären 30 oder 38 (6 Bäume fällen) ordnungsgemäße Parkplätze übrig. Das wird seeeehr schwer zu kommunizieren. Ich hoffe aber, dass das unabhängig von der Radfahrerfrage kommuniziert wird. Schließlich sind die für die Stellplatzzahl egal.
5. Mischverkehr sei schwierig (sagte eine unsympatische Dame der LSBG), weil für LKW diese Spur so breit sein muss, dass Autofahrer verleitet würden Radfahrer (zu) eng zu überholen. Die naheliegende Lösung fiel uns erst beim Mittagessen ein: von der überbreiten Spur den linken Teil mit Kopfstein pflastern, sodass es zu unattraktiv wird, schnell zu überholen, es aber noch möglich bleibt. (Auf Nachfrage kannte die LSBG-Unsympatin die Idee auch schon...)
6. Im Mischverkehr zusätzlich Fahrradpiktogramme auf die Spur und bereits Schutzstreifen in der Rothenbaumchaussee, sodass frühzeitig klar ist, dass im Kreisel Radfahrer auf der Fahrbahn fahren werden.
7. Nichts endgültiges gab es natürlich zu Radfahrer-frei auf den Nebenflächen. Ist aber mMn nur in einigen Bereichen möglich, weil gerade im Osten der Platz fehlt.
Eine überraschend gute Veranstaltung, gerade durch die starke Anwesenheit von Radinteressierten. Die nächste Info-Veranstaltung soll im September sein, danach noch einmal im Dezember. Bis Ende des Jahres soll die Planung im Sack sein, damit rechtzeitig zum Fahrstuhlbau die Umsetzung startet.
ok, also die Sicherheitsbilanz zu "Am Stern" ist wohl (trotz/wegen Radverkehrsführung) auch sehr gemischt.
Wobei ich wirklich weiterhin nicht glaube, dass *keine* Radverkehrsführung die Lösung ist. Der Hochbordradweg muss schon alleine der Fußgänger wegen weg -- und dann Fahrrad-frei?
Aber wie bekommt man die Radfahrer dazu, auf der Fahrbahn weiterzufahren (allein schon der Gewöhnung der Autofahrer wegen)? Und wie schützt man sie anschließend im Kreisel? Fahrradpiktogramme ohne Linienmarkierung?
Ich werde am Samstag vermutlich dabeisein. Von einer Benutzungspflicht wusste ich bisher nichts -- ich vermute die würde vor Gericht auch nicht unbedingt Bestand haben (und ich werd ggfs. gleich meine Klage ankündigen). Allerdings wäre eine gute Radinfrastruktur ja auch nicht schlecht. Getreu dem Motto: Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.
Gibt es von hier im Forum Meinungen zu den vorgestellten Planungsalternativen? Variante 4 ist ja, bis auf das klitzekleine Problem VwV, auch in der Sache garnicht schlecht. (Varianten 1-3 sind indiskutabel.) Findet ihr wirklich den Mischverkehr im (einspurigen? zweispurigen?) Kreisverkehr die beste Lösung? Immerhin steht man ohne Radinfrastruktur ja auch mit im Stau.
Was mich auch in Variante 4 noch stört sind die viel zu breiten Ein- und Ausfahrten im Kreisverkehr. Da werde ich am Samstag auf die Literatur verweisen, dass das so zu breit und also zu unsicher ist. Hinzu kommen die direkt markierten Radfahrstreifen bis zum Zebrastreifen am Eppendorfer Baum. Laut ERA 2010 müssten die deutlich früher/später enden/beginnen. Und/oder es sollte baulich besser erkennbar sein, dass die Autofahrer die Spurwechsler sind, nicht die Radfahrer aufeinmal verschwunden sein sollen.
Hat jemand noch weitergehende Ideen/Vorschläge/Interessen?
Aus der Welt der Alleinunfälle.
Immerhin keine Spekulation, warum das Fahrzeug umfiel, da sind die Spekulanten sonst ja sehr schnell dabei.
Boah, was für ein tendenziöser Artikel: "Eine Million Euro für Radstreifen, die keiner braucht." -- dafür kann im Artikel nicht mal die CDU zitiert werden, das schreibt der Redakteur einfach so rein.
Aber andererseits wird da auch echt mal die Ideallösung geplant. Natürlich gut, aber es gäbe wichtigere Stellen in Hamburg für die man diese Planungskompetenz nutzen könnte.
Endgültige Antwort aus der VD5: über die bestehenden Dokumente hinaus (siehe oben) bestehen keine Anordnungen, die eine RWBP begründen könnten. Ach nee...
Wenn ich darüber die Schilder wirklich wegbekomme (das soll ich jetzt mit dem PK33 aushandeln, bin mir aber unsicher, ob ich dafür nicht die obere StVB doch wieder brauche), wird es interessant, wo wir noch uralte Schilder von vor 1998 in Hamburg finden.
Übrigens auch interessant:
"Die Durchführung von Landesverkehrsschauen ist von der Obersten Landesbehörde auf die Zentrale Straßenverkehrsbehörde delegiert worden. Zentral und regelmäßig durchgeführt werden „Bahnschauen“ an höhengleichen signalisierten und unsignalisierten Bahnübergängen. Die Befreiung von der Durchführung von Verkehrsschauen ist 1975 in einer Besprechung der Straßenverkehrsbehörden verkündet worden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in einem Stadtstaat und der dienstlichen Abläufe mit Ortsterminen, Baustellenüberprüfungen, Koordinierungsfahrten der Straßenverkehrsbehörden mit den zuständigen Abteilungen der Bezirksämter etc. kann in Hamburg auf die turnusmäßigen Verkehrsschauen verzichtet werden. Sie erledigen sich im Rahmen der Dienstabläufe. Unterlagen darüber sind aufgrund der Aufbewahrungsfrist von Besprechungsprotokollen nicht mehr verfügbar."
Man hat sich also 1975 geeinigt, nie wieder eine dokumentierte Verkehrsschau zu veranstalten. Und dass das so gilt wird einfach mündlich überliefert, weil Protokolle nicht mehr bestehen. Sowas nenne ich sauber verwaltet!
Vielleicht für ein ganz kurzes Stück unter der Hochbahnbrücke,
genau, ich meine den Teil der neu gemacht wurde und der jetzt direkt neben dem Radfahrstreifen liegt. Die Situation schreit danach, dass jeder Nicht-Radfahrer sich über die Radfahrer aufregt, weil jeweils die Hälfte da fährt wo man sie nicht haben will. Und wenn man sowas auch noch neu baut, ist es kein Wunder, dass Fußgänger Radwege ignorieren und sie dadurch noch unbenutzbarer werden.
und ich meine die Radverkehrsführung von links ist auch neu.
das bescheuerte ist, dass da jetzt ein relativ breiter Radweg und direkt daneben ein relativ breiter Radfahrstreifen sind. Beide jeweils so breit wie die den Fußgängern zugesprochene Fläche. Insbesondere ist das alles absurd, wenn schon vor dem Umbau klarwar, dass das später so gebaut wird. Da wundert es mich nicht, dass die Fußgänger auf Radwegen gehen und Autofahrer die Radstreifen zustehen. Wer baut sowas? Und warum?
Da ist überhaupt nur etwas passiert, weil es nen Widerspruch gegen die Anordnung gerade im völlig überfüllten Kreuzungsbereich gab, man der Anordnung nicht folgeleisten konnte (zum Beispiel von Klosterstern kommend für den Anfang der Kreuzung aufs Hochbord springen, dann direkt wieder auf die Fahrbahn einordnen), und die Begründungen offensichtlich unsinnig waren (Schutz im Bereich der Bushaltestelle, obwohl der Radweg dort nicht mehr nutzungspflichtig war). Die Benutzungspflicht sollte angeblich nur so lange bleiben bis der Bereich bis Klosterstern umgebaut ist (man konnte mir aber nicht sagen, warum deswegen vorher die Kreuzung b.pflichtig bleiben musste).
Ein etwas längeres Gespräch mit der Dame im Justiziariat hat dazu geführt, dass sie beim LSBG Druck gemacht hat und die immerhin zugesagt haben, die Schaltung bis August (!) umzustellen; Begründung: vorher sei es nicht garantiert >10°C (wirklich, steht so in ihrem Brief). Nachfolgendes Telefongespräch hat dann möglicherweise noch geholfen, jedenfalls haben sie trotzdem nen Monat länger gebraucht als die Klagefrist gewesen wäre. Aber immerhin; es ist wohl für die nicht ganz unwichtig, wie lange sie überziehen, für die Verteilung der Gerichtskosten falls eine eingereichte Klage wegen Abhilfe in der Hauptsache zurückgezogen wird. (Dazu wäre ich an Information von jemand Verwaltungsrechtskundigen sehr interessiert!)
Naja, für Ziele im Westen Hamburgs brauche ich als Wandsbeker schon auch mal 40 Minuten. Außerdem sind viele meiner Gäste Sonntagsradler, da ist das Tempo "etwas" geringer.
Ich zahl bisher dann einfach die 10 Minuten, insbesondere hat mir ja auch grad die Stadt schon 30 Minuten geschenkt. Dafür extra das Rad zu wechseln lohnt nur in den seltensten Fällen. Und wenn ich zuhause bin, liegt schon ein Rechnungs-PDF über x Cent in der E-Mail. Ich glaube noch sind meine 10€ Anmeldegebühr von vor ewigen Zeiten noch nicht aufgebraucht.
Wie war das nochmal mit beidseitigen Benutzungspflichten, sind die dann Nichtig und es darf auf der Fahrbahn geradelt werden?
sagt ziemlich eindeutig: "Sind Verkehrszeichen unklar aufgestellt oder sogar widersprüchlich, geht dies nicht zu Lasten des Radfahrers. (§ 39 StVO)" Aber stimmt schon, Urteile dazu findet man nicht.
a) ja (aber nach 30 minuten ist man eh überall)
b) vermutlich ja, bzw. warum nicht?
so es denn Anordnungen von vor 1997 geben sollte
Die Anordnungen der VZ237 mit Zusatzschildern hab ich oben angehängt. Die sind von 1984/85. Und, wie Du richtig schreibst, sie ordnen eben keine RWBP an, sondern gewähren ein zusätzliches Recht für Radfahrer. Also gilt keine Benutzungspflicht, das sind einfach so-da-Schilder. Ich vermute (und mündliche Auskunft von Herrn Herbst), dass 1997/98 für die anderen Fälle in denen dann Schilder aufgestellt werden sollten, schon Anordnungen geschrieben wurden, die sich bestimmt heute ganz überwiegend als ermessensfehlerhaft erweisen würden.
Damals wurde leider für den Übergang, für den keine Frist gestzt wurde, ein gewisser Bestandsschutz für Altanlagen eingeräumt.
Doch, Fristablauf war der 3. Oktober 1998 (schreibt zumindest Wikipedia, das sei eine bundesweite Anordnung gewesen; die ist aber nirgendwo exekutiert worden. Bisher...)
Was die Behörden in vielen Fällen ja gar nicht erst durchführen.
Dabei berufen sie sich für die unteren StVBen auf die Randnummer 58 zu §45. Allerdings offenbar ohne dass die oberen StVB in Hamburg Landesverkehrsschauen nach Randnummer 59 durchführen (in anderen Ländern passiert sowas durchaus). Dies ist der Skandal und ein Bruch des Verwaltungsrechts: es geschehen angeblich regelmäßige Verkehrsschauen im Rahmen der täglichen Verrichtungen, aber dokumentiert werden diese nicht. Die Verkehrsschauen die dokumentiert werden müssten finden nicht statt.