Beiträge von Michael

    80 Lux Cyo Premium T ohne Reflektor. Das beste P/L Verhältnis am Markt. Ich persönlich fahre den Edelux 2 mit demselben Reflektor, und finde ihn besser als den Luxos (in der Mitte einfach mehr Licht).

    Das Kreuzungsproblem lässt sich mit StVZO konformen Scheinwerfern halt nicht richtig lösen. Fernlicht wäre da toll.

    Die meisten "Hardcore-Radler" die ich sehe (bzw. zu denen ich auch gehöre) fahren auch meist modernere Räder. Bei hochwertigen Rädern mit Nabendynamo ist die Ausfallwahrscheinlichkeit nahe 0.

    Was macht also der Gesetzgeber? Statt das ganze vernünftig zu reglementieren, schafft man einfach die Dynamopflicht ab, ohne dass man gleichzeitig die TA-21 ändert. Größtmöglicher Unsinn.

    Schreib doch folgendes:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bedanke mich für Ihre Eingangsmitteilung zu meinen Widersprüchen. Es erfreut mich, dass die Radwegbenutzungspflichten im Kreis Pinneberg nunmehr generell überprüft werden.

    Gleichwohl bitte ich - angesichts der bestehenden Rechtslage und der Unsicherheit der Radverkehrsanlagen - höflich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid in der üblichen Frist, auf § 75 VwGO weise ich vorsorglich hin.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Da hab ichs mir nicht nehmen lassen, mal etwas nachzuhaken:

    Sehr geehrte Damen und Herren,am
    07.11.2014 haben Sie die unten aufgeführte Pressemitteilung
    veröffentlicht. Der PM ist zu entnehmen, dass eine PKW Fahrerin mit
    ihrem Kraftfahrzeug an einem Fahrradfahrer "sehr dicht" vorbeigefahren
    ist.Die
    Straße ist nach den mir vorliegenden Informationen beidseitig zugeparkt
    und hat eine sehr geringe Fahrbahnbreite. Bei dem Vorbeifahren an einem
    Fahrrad handelt es sich um ein Überholen nach § 5 StVO.Ich erlaube mir, § 5 Abs. 4 StVO auszugsweise zu zitieren:"Beim
    Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen
    Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad
    Fahrenden, eingehalten werden."Nach
    ständiger Rechtsprechung beträgt der einzuhaltende Seitenabstand
    mindestens 1,5 m (vgl. OLG Hamm, U. v. 22.01.1991). Dies erscheint an
    dieser Stelle schon rein räumlich nicht möglich, die von der
    Pressemitteilung wiedergegebene Aussage der Autofahrerin bestärkt
    jedenfalls den Verdacht, dass dieser Abstand massiv unterschritten
    wurde.Festzuhalten
    ist nach alledem, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die
    Autofahrerin den Fahrradfahrer massiv gefährdet hat .Ob dies sogar den
    Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 2 b) StGB erfüllt, vermag ich anhand
    der Sachverhaltsschilderung nicht zu beurteilen.In
    jedem Fall gibt das Verhalten jedoch Anlass dazu, eine
    Ordnungswidrigkeit nach dem Bußgeldkatalog anzunehmen. Dies könnte hier
    mit mindestens 30 EUR Bußgeld zu ahnden sein, es ist angesichts der
    Sachverhaltsschilderung sogar von einer unklaren Verkehrslage und
    Überholverbot mit Gefährdung auszugehen, was dann sogar mit Bußgeld bis
    zu 250 EUR zu ahnden sein könnte.Ich
    bringe diesen Vorgang hiermit zur Kenntnis und zur Anzeige und bitte um
    Weiterleitung dieser Mail an die zuständige Bußgeldstelle.Ferner
    möchte ich schon sagen, dass mich die PM insgesamt sehr befremdet.
    Offenkundig wird hier ein Täter zum Opfer stilisiert und der schwächere
    Verkehrsteilnehmer - der womöglich massivst gefährdet wurde - als
    Verkehrsrowdy tituliert. Nun heiße ich es selbstverständlich nicht gut,
    auf Autos zu klopfen. Gleichwohl dürfte eine solche Reaktion bei einer
    vorausgegangenen massiven Gefährdung durch die PKW Fahrerin auch eine
    Schreckreaktion auf das zu enge überholen gewesen sein.In
    der Hoffnung, dass die Polizei sich auch in Zukunft in Köln für einen
    gleichberechtigten Umgang aller Verkehrsteilnehmer auf der Grundlage der
    Straßenverkehrsordnung einsetzt, verbleibe ich, als langjähriger Kölner
    Bürger und Kenner des Kölner Straßenverkehrs,mit freundlichen Grüßen,

    Ich sehe das schon ein bisschen anders. Weniger Verkehr ist das eine, aber der Ansatz muss vielmehr sein, noch deutlich strengere Emissionswerte bei neuen Autos und vor allem LKW durchzusetzen (und warum die Quantum of the Seas, die soeben vom Stapel gelaufen ist, noch Schweröl nutzt und schwarze Wolken ausstoßen darf, kann man auch mal diskutieren).

    Von heute auf morgen unrealistische Grenzwerte einzuführen halte ich persönlich für den falschen Weg. Schließlich sind wir seit den 80ern schon deutlich weiter gekommen.

    So, den Kreisel Norderstedt hat die Initiative Cycleride jetzt für den Pannenflicken 2014 nominiert. Da ich selbst keine Fotos hatte, wurden Maltes Fotos mit seiner Erlaubnis verwendet. Die Erläuterungen sind von der IC selbst, ich hatte ihnen aber per Mail einige Informationen und Links geschickt (daher auch der Verweis auf Deinen Blog, Herr Forumteilnehmer ;) ).

    Nenene. Natürlich ist die StVO von Richtern zu beachten. Sie ist eine aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz erlassene Rechtsverordnung. Art. 80 GG. Anders ist das bei der VwV zur StVO. Diese konkretisiert das Ermessen der Behörden beim Erlass von Vorschriften, hat aber keine unmittelbare Außenwirkung.

    Nicht alles, was man in den 80ern und 90ern unter Radverkehrsförderung gemeint hatte, wars halt auch. Trotzdem kann man im LKR FFB super fahren, oder? Ich war nur bis 1994 da, also schon was länger her, aber bin mit meinen Eltern damals immer von FFB zum Wörthsee gefahren, das ging immer gut.

    Bei Foto 1 weiß man immerhin, woher die Verkehrsplaner in der Fuhlsbütteler Straße ihre Inspiration her haben.

    Ich halte eigentlich nicht viel davon, Länder nach einzelnen schlechten Lösungen zu bewerten. Allein in Deutschland ist die Bandbreite von "mies" über "ganz ok" bis "super" ja ziemlich groß, sogar in Hamburg gibt es gute oder zumindest vertretbare Lösungen (z.B. Teile des Loops, die Radfahrstraße an der Veloroute 6 etc.).

    Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass man nicht alles, was die Dänen als Marketingweltmeister so erzählen, für bare Münze nehmen sollte. Auch in Kopenhagen ist nicht alles toll - wohl aber ist vieles gut gelöst, und der Wille da, die nicht so tollen Lösungen zu überarbeiten.

    Das mit den Kanten ist übrigens ein generelles Problem in Dänemark. Abgesenkte Bordsteine sind eher selten, stattdessen macht man lieber etwas Gussasphalt an die Stellen.

    Da hab ich doch mal nen kleinen FB Kommentar hinterlassen:

    "Man hat sie schnell mal übersehen". Ach ja, liebe Polizei Köln. Wann setzt
    ihr euch dann für die Abschaffung rechtwidriger, lebensgefährlicher
    Radwegbenutzungspflichten in Köln ein, z.B. auf den Ringen? Wann
    kontrolliert ihr Rechtsabbieger, die den Schulterblick "vergesse"? Wann
    kommt eine Kampagne für Autofahrer, die an den Schulterblick erinnert?
    Berlin macht es vor. Bitte liefert! Schützt die Radfahrer endlich!

    Ich bin in MeckPomm gefahren, allerdings in der Nähe von Ludwigslust, was ja noch Mecklenburg ist. Ok, in Usedom war ich auch mal.

    Ja, da gabs viele RWBPs, aber die bezogen sich - auch wenn sie rechtswidrig waren - auf brauchbare Radwege bzw. brauchbare Geh- und Radwege, bei denen das fehlende Aufkommen von Menschen ein bequemes Fahren zuließ (zugegeben, auf der Straße war auch nichts los).

    Also vielleicht nicht ganz Gesetzeskonform, aber gut fahrbar. Ganz anders als in S-H.

    Auto-Fahrgestellnummern sind seit über 30 Jahren weltweit genormt. So hatte mal ein alter VW Käfer von mir die Nummer WVWZZZ11ZEMxxxxxxx.

    Mag ja sein dass man das für Overkill hält, aber das wäre schon sinnvoll. Allerdings ist es bei Autos relativ unüblich, nur einzelne Teile zu klauen (von Navis und Autoradios sowie eventuell Alufelgen mal abgesehen). Ein Schutz bei Fahrrädern müsste aber auch für die Teile gelten.

    Rohloff macht m.E. vor, wie man es richtig macht.

    Ansonsten hilft nur: Gutes Schloss, Abstellen an frequentierten Stellen, und konsequentes Ahnden von Straftätern.

    Ich würde in einem Antrag die einzelnen Punkte gesondert auflisten. Am besten so:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich folgenden Anordnungen

    1. RWBP Schild x Straßenzug x (zwischen x Str. und Y Str in FR y).
    2. RWBP Schild y Straßenzug x (zwischen y- Str. und Z-Str in FR y)
    3. RWBP Schild z Straßenzug x (zwischen Z-Str. und Str. a1 in FR y).

    Ich beantrage, die RBWP zu Ziffer 1, Ziffer 2, Ziffer 3 aufzuheben.

    Begründung:

    Zu schmal, Verstoß gegen VwV StVO, keine Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 StVO, (...).

    In meinen eigenen Rechten bin ich betroffen, da ich diese Straße regelmäßig fahre - u.a. zum Training, zum Einkaufen usw. (wichtig! Du musst schon darlegen warum du da ab und zu lang kommst). Die rechtswidrigen Radwegbenutzungspflichten beeinträchtigen mich daher in meiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie in meinem Recht auf Fahrbahnbenutzung gemäß § 2 Abs. 1, 4 StVO.

    Sollten Sie trotz vorgenannter Gründe der Rechtsauffassung sein, dass eine Aufhebung der vorgenannten RWPBs nicht in Betracht kommt, bitte ich, mir binnen 3 Monaten nach Eingang dieses Schreibens einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen.


    Also so ungefähr sollte das aussehen ;)

    Ich bin nicht der Meinung, dass reine Fahrbahnnutzung überall so toll und sinnvoll ist. An vielen Stellen mag das ganz gut funktionieren, aber erstens ist das völlig ungeeignet, um ängstlichere Fahrer vom (gefährlichen) Gehweg runter zu bekommen, und zweitens will ich auch nicht im Stau stehen.

    Radfahrstreifen haben sich an vielen Stellen bewährt. An stark befahrenen Straßen wären separate Radwege mit guten Lösungen an den Kreuzungen aber durchaus eine Idee. Dabei meine ich aber ausdrücklich nicht das, was der Senat baut, sondern eher sowas wie in Kopenhagen - also mindestens 3 m breit pro Richtung, baulich getrennt von den Fußgängern, mit Aufpflasterungen an Kreuzungen um Rechtsabbiegeunfälle zu verhindern.

    Schlecht ist es halt dann, wenn Radstreifen zu Parkstreifen mutieren, oder man nach 10Metern wieder auf den katastrophalen alten Weg geleitet wird. Konsequenz ist wichtig.