Beiträge von Michael

    Ich habs gestern auch gelesen. Dachte zuerst "na relativ ausgewogen", aber in den Details dann leider doch nicht mehr.

    Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass Radwege nur benutzt werden müssen, wenn eine RWBP besteht, und warum das so ist. Dennoch würde ich sagen, der Artikel ist schon mal ein kleiner Fortschritt.

    Ob Dich Dänemark interessiert oder nicht ist mir ehrlich gesagt völlig egal. Ich kenne die Niederlande, Dänemark und Deutschland aus eigener Erfahrung, und in Dänemark und Deutschland kenne ich auch die Rechtslage.

    Und da ist es nun Mal so, dass Dänemark sehr fortschrittliche Infrastruktur baut, sehr transparente Einbindungsprozesse für die Bevölkerung hat, aber beim Verkehrsrecht selbst erstaunlicherweise recht anachronistisch daherkommt. Eine Stadt (Kopenhagen die weltweit als Vorbild für Fahrradförderung anerkannt ist, würde mich im Übrigen schon interessieren, wenn ich mich ernsthaft mit dem Thema Radverkehr auseinandersetze.

    Und Dänemark ist sowohl im Human Development Index, beim Thema moderne Verwaltung, beim BIP, und bei fast allen sontigen Faktoren in der Spitzengruppe der EU. Daher taugt es trotz 5 mio Einwohnern schon mehr als Vorbild als Rumänien und Bulgarien, und übrigens auch mehr als Großbritannien, das sich in London gerade auch u.a. an Kopenhagen orientiert.

    Wo in Deutschland erhebliche Defizite bestehen, sind ist die frühzeitige Einbindung von Bürgern in die Stadtentwicklung. Da ist Dänemark deutlich weiter und übrigens mal wieder ein Vorbild. Als Beispiel nenne ich mal die Fortentwicklung der Amagerbrogade in Kopenhagen, die fahrradfreundlicher umgestaltet werden soll. Hier findet eine sehr große Bürgerbeteiligung statt,


    Ähnliches ist in Hamburg immer noch unterentwickelt, wenn man auch teilweise, wie an der Osterstraße, jetzt auch Verbesserungen feststellen kann.

    Sorry aber bei allem Respekt, das ist mir jetzt zu sehr o/t und zu sehr neben der Sache.

    Fakt ist, im Geltungsbereich der StVO, was mit dem Geltungsbereich des dänischen Faerdselsloven vergleichbar ist, haben wir klare Regeln für Radfahrer (die rote Ampel Frage lass ich mal bewusst weg), und das deutsche Recht geht eindeutig davon aus, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, das auf die Straße gehört - und das sieht das dänische Recht anders.

    Die Frage des WIE Radverkehrsanlagen zu bauen sind, hat mit der o.g. Frage, wie diese zu benutzen sind, n i c h t s zu tun. Das gilt übrigens auch für die Frage des Gemeingebrauchs nach Straßen und Wege Gesetz: Die StVO regelt, wie der Gemeingebrauch durchgeführt werden muss, das Straßen und Wegegesetz, was Gemeingebrauch ist. Und die Abgrenzung Gemeingebrauch vs Sondernutzung ist landesweit gleich.

    Ich halte das deutsche Verkehrsrecht eigentlich nicht für sonderlich problematisch. Auch die Straßen- und Wegegesetze der Länder unterscheiden sich in ihren wesentlichen Punkten kaum.

    Ein Punkt ist allerdings in der Tat ungewöhnlich: Die StVO ist, wie der Name schon sagt, eine Rechtsverordnung, kein Gesetz. Sie wird daher nicht vom Bundestag erlassen, sondern von der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates, auf Basis des Straßenverkehrsgesetzes. Das wiederrum lässt aber einen sehr großen Spielraum für die Ausgestaltung der Verordnung, sprich, die Bundesregierung kann eigentlich den Straßenverkehr regeln, wie sie will - eingeschränkt durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates. Das ist durchaus ungewöhnlich.

    In Dänemark ist das Faerdselslov dagegen ein Parlamentsgesetz. Der Bundestag ist somit nicht wirklich beteiligt (er könnte allerdings das StVG ändern und damit unmittelbar Einfluss auf die StVO nehmen).

    Das Inkrafttreten ist auch klar geregelt. Fehler, wie sie hier tatsächlich einmal bei der Bekanntmachung passiert sind, kommen halt immer mal vor, sind aber die absolute Ausnahme.

    Ich finde es jetzt nicht so sinnvoll sich gegenseitig vorzuhalten wer etwas von Radverkehr versteht und wer nicht. Davon abgesehen teile ich Deine Meinung auch nicht, Vorstadt Strizzi: Es geht ja nicht darum, dass man mit Gewalt überall Mischverkehr einführen muss.

    Ich halte breite, gut geführte Radverkehrsanlagen im Sichtfeld, wie sie in Kopenhagen üblich sind (da gibt es übrigens an vielen Stellen auch Mischverkehr und Schutzstreifen, nur so am Rande) für sehr sinnvoll. Nur verstehe ich nicht, warum man dafür eine gesetzlich angeordnete RWBP braucht.

    Die deutsche Rechtslage ist international sehr fortschrittlich, sie muss jetzt aber in den Städten gelebt werden, und daran mangelt es zum Teil noch. Eine RWBP braucht man dafür nicht.

    Es beweist übrigens für mich, dass das Problem in Deutschland nicht unbedingt im Bund liegt (dem man ja gerne - m.E. nicht immer berechtigt - eine zu große Autoindustrienähe bescheinigt). Die StVO ist in Deutschland eigentlich sehr Radfahrerfreundlich (die StVZO dagegen veraltet, das wäre mal eine große Baustelle).

    Das Problem liegt in Deutschland eher in den Kommunen und in der Umsetzung/Abschaffung der RWBPs.

    Wobei das durch die guten Wege in der Praxis relativ wenig stört. In Kopenhagen muss man sich halt rücksichtsvoll in den Radverkehr einreihen. Ich bin Jahrelang sehr gerne in Dänemark gefahren, auch das indirekte Linksabbiegen hat mich eigentlich nie gestört. Radwege nach Hamburge "Vorbild" hinter parkenden Autos sind in Dänemark sehr selten. Dennoch scheint das Verkehrsrecht den Radfahrer tendenziell eher als Störfaktor anzusehen.

    Was mich in Dänemark aber wirklich massiv gestört hat und immer noch stört ist die miese Qualität der Fahrräder. Keine Dynamos, keine gute Batteriebeleuchtung, mechanisch teilweise ziemlich schlecht, zumindest für den Preis.

    Übrigens, in Dänemark gibt es eine Pflicht, sein Fahrrad abzuschließen!

    In DK besteht eine generelle RWBP:

    § 14 Abs. 1 Faerdselsloven
    Er der på vej anlagt særlige baner for forskellige færdselsarter, skal kørende benytte den bane, som er bestemt for færdsel med køretøj af den pågældende art.

    Sind auf der Strecke gesonderte Spuren für verschiedene Verkehrsmittel angelegt, hat der Fahrende die Bahn zu verwenden, die für die Fahrt mit dem Fahrzeug der entsprechenden Art angelegt sind.

    Geisterradeln ist verboten:

    § 14 Abs. 2: Cyklist og fører af lille knallert må kun anvende cykelsti i højre side af vejen i færdselsretningen, medmindre andet er tilkendegivet ved afmærkning.
    Der Radfahrer und der Fahrzeugführer eines kleinen Mofas dürfen nur den Radweg auf der rechten Seite der Fahrtrichtung benutzen, es sei denn, anderes ist markiert.

    Ferner gilt für Räder ein strenges Rechtsfahrgebot, § 49 Abs. 2:

    Stk. 2. Cyklist skal altid holde til højre på den vognbane, der er beliggende yderst til højre i
    færdselsretningen. Vognbanen ved siden af kan dog om nødvendigt anvendes
    under overhaling, såfremt denne ikke kan ske til højre.

    Der Radfahrer hat immer rechts auf der Fahrbahn zu fahren, die in Fahrtrichtung äußerst rechts gelegen ist (man muss also auch auf der rechten Spur rechts halten). Die Fahrbahn daneben kann jedoch bei Notwendigkeit für die Überholung verwendet werden, sofern eine Überholung nicht rechts geschehen kann.

    Im Übrigen ist direktes Linksabbiegen für Fahrräder ausdrücklich verboten, § 49 Abs. 3:

    Før vejkryds skal cyklist, der skal lige ud eller svinge til venstre, uanset § 16, stk. 1 og 3, fortsat holde til højre på vejen. Såfremt en eller flere vognbaner ved afmærkning er forbeholdt de kørende, der skal svinge til højre, er det dog tilladt cyklisten at placere sig ved linjen mellem den nærmeste vognbane, som ikke er forbeholdt de højresvingende, og højresvingsbanen. Cyklist, der ønsker at svinge til venstre, skal fortsætte gennem krydset til dets modsatte side og må først foretage svingningen, når det kan ske uden ulempe for den øvrige færdsel. Dette gælder uanset afmærkning, medmindre det fremgår af denne, at den gælder for cyklister. 1.-4. pkt. gælder også ved kørsel over eller bort fra kørebanen uden for vejkryds.

    Vor der Kreuzung hat der Fahrradfahrer, der gerade aus soll oder nach links abbiegen möchten, entgegen § 16 Abs. 1 und 3, sich weiterhin rechts auf der Straße zu halten. Sofern eine oder mehrere Fahrbahnen durch Markierung für Rechtsabbieger vorbehalten sind, ist es dem Radfahrer aber erlaubt, sich auf der Linie zwischen der nächsten Fahrbahn, die nicht den Rechtsabbiegern vorbehalten ist, und der Rechtsabbiegerspur, zu plazieren. Radfahrer, die nach links abbiegen möchten, haben das Kreuz zur gegenüberliegenden Seite zu befahren und dürfen das Abbiegen erst vornehmen, wenn es ohne Behinderungen für den übrigen Verkehr möglich ist. Dies gilt unabhängig von der Markierung, es sei denn, diese gilt für Fahrradfahrer. Abs. 1 - 4 gelten auch bei einer Fahrt über oder weg von der Fahrbahn außerhalb von Kreuzungen.

    Stk. 5. Det er forbudt at cykle på fortov eller gangsti, medmindre andet følger af de regler, der
    fastsættes af justitsministeren efter § 14, stk. 4. Cyklist kan dog køre
    over fortov og gangsti.

    Abs. 5: Es ist verboten, auf Bürgersteigen oder Fußgängerwegen zu fahren, es sei denn, etwas anderes ergibt sich aus den vom Justizministerium festgelegten Regeln nach § 14 Abs. 4. Der Radfahrer darf aber Bürgersteige und Fußgängerwege überqueren.


    Meine Wertung: Das dänische Verkehrsr e c h t ist für Radfahrer deutlich strenger und nachteiliger als das deutsche Verkehrsrecht. Direktes Linksabbiegen ist grundsätzlich verboten, es besteht eine generelle RWBP.

    Dagegen ist die I n f r a s t r u k t u r besser.

    Geht mir genauso. Damit wird das Fahrrad immer in die Peace-lange Haare-Öko-Jesuslatschen-Hanf- und Leinenklamotten-Ecke gedrängt und nicht als Verkehrsmittel wahrgenommen.Nicht jeder, der mit dem Fahrrad seinen Alltag (Wege zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Sportverein etc) erledigt, tut das um die Welt zu retten.

    Und genau deshalb bin ich von 1/3 der ADFC Zeitung immer wieder genervt (2/3 sind ja sinnvoll). In jedem zweiten Satz über die Förderung des Radverkehrs muss da wieder erklärt werden, wie dem Autoverkehr was weggenommen wird, damit die RadfahrerInnen (auch da krieg ich schon Würgereiz) besser vorankommen. Keine Frage, Förderung des Radverkehrs geht oft nur über Zurückdrängung des Autoverkehrs, aber immer nur mit Klimaschutz und Umweltschutz zu kommen, nervt mich total.

    Wobei die Zulassungszahlen nicht unbedingt etwas zu der km-Laufleistung der Autos aussagt. Die wäre viel entscheidender. Als Student bin ich mit meinem VW Käfer jeden Meter mit dem Auto gefahren, insgesamt im Schnitt 20tkm/Jahr. Heute fahren meine Freundin und ich vll. noch 5000km zusammen.

    Das sollte man auch untersuchen.

    Ich habs heute auch gesehen. Laut Bild soll man wohl die Stadt für die 4 von 10 ausausrichten. Im übrigen, auch ich hab ein Auto. Damit fahr ich aber nicht in der Stadt sondern ab und an am Wochenende. In Altstadt gabs außerdem einen massiven Rückgang der Autozulassungen... Und was spricht dagegen den Ballindamm menschenfreundlich umzubauen?

    Das geht auch wirklich gut dort, nur die Ampelschaltung nervt (man muss am neuen Pferdemarkt erstmal auf die Fahrbahn kommen).

    Ich denke nicht dass der Radfahrstreifen ein Problem wird bei Stau. Warum sollten Autos im Stau auf dem Radfahrstreifen stehen? Ist woanders auch nicht der Fall. Ansonsten dürfte die gesamte Feldstraße im Rahmen der Busbeschleunigung angefasst werden. Der neue Pferdemarkt wird ja wohl auch grundlegend umgestaltet.