Beiträge von Radfahrerin
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Per Zufall bin ich auf folgenden Artikel gestoßen.
Schlechte Sicht hinterm Radweg
Beim Lesen dieses Artikels war ich doch etwas sprachlos.
Möglicherweise gibt es an der dortigen Bundesstraße 3 einen (benutzungspflichtigen) Zwei-Richtungs-Radweg. Darauf deutet zumindest die Google Earth Darstellung dieser Kreuzung hin.
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Nein, Oldenburg liegt in Niedersachsen.
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Ähnlich ist es auch in der Elbgaustrasse. Hier wurde die Radwegebenutzungspflicht bereits vor mehreren Jahren aufgehoben.
Viele Radfahrer fahren dort auf dem "Radweg" oder dem Gehweg mit "Radweg frei" und dies auch als Geisterfahrer.Fährt man mit dem Rad auf der Fahrbahn kann man davon ausgehen, dass es mindestens einen Autofahrer gibt, der hupt und einen auf den Radweg verweist.
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Heute im Abendblatt: Abbiegen ist für Radfahrer in Hamburg besonders gefährlich
Das Abbiegen von PKW in Einfahrten wie an dieser Stelle ist für Radfahrer tatsächlich gefährlich. Anfang des Monats hat es mich dort erwischt und ich wurde schwerer verletzt.
Ich war auf dem benutzungspflichtigen Radweg in Fahrtrichtung unterwegs und fahre an dieser Stelle immer bremsbereit. Das plötzlich einbiegende Auto konnte ich durch den Grünstreifen nicht frühzeitig genug sehen, um noch anhalten zu können. Der Autofahrer gab an mich nicht gesehen zu haben.Meiner Ansicht nach war dieser Unfall vermeidbar. Vor gut einem Jahr habe ich bei der Polizei nachgefragt, wann die Radwegebenutzungsplicht aufgehoben wird. Die Antwort war Ende 2014. Passiert ist noch nichts, weil noch Lichtzeichenanlagen umprogrammiert werden müssen und der Auftrag noch bei Vattenfall liegt.
Wäre dort keine Benutzungspflicht, wäre ich auf der Fahrbahn gefahren, der PKW Fahrer hätte mich gesehen und somit wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Einen Artikel zu meinem Unfall gab es nicht im Abendblatt.
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Zitat
Bei meinem Fahrrad sind es ungefähr 100 Euro im Jahr.
Das würde ich nicht gerade als "hält sich in Grenzen" bezeichnen.
Warum und wie kommt so viel zusammen?Das ist ganz einfach mit 2 Punkten erklärt:
1) An einem Fahrrad gibt es Verschleißteile: Bremsbacken, Reifen, Ketter etc..
Und da entscheide ich mich eher für Qualität als niedrigster Preis.
2) Ich überlasse Inspektion und Reparaturen lieber einem ausgebildeten Fahrradmechaniker in der Werkstatt meines Vertrauens.
Nur in 2 Sachen mache ich selbst: Fahrrad putzen und Luftdruckkontrolle der Reifen.Gute Pflege, regelmäßige Wartung und eine vernünftige Fahrweise führen sicher zu wenigen Reparaturen.
Vielleicht hat MLR sein Fahrrad auch reparaturanfällig gebastelt.
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Zitat: "Dass Fahrräder als Alltagsverkehrsmittel auf Dauer gesehen völlig untauglich sind, dürfte jedem klar sein und sich von selbst verstehen. (wenn nicht: zu hoher Verschleiß, unnötige Reparaturkosten, geht zu häufig kaputt für den Alltagsgebrauch)"
Dann haben Sie wahrscheinlich ein schlechtes Fahrrad.
Wie gut, dass ich, als vor ein paar Jahren vom Auto aufs Fahrrad umgestiegen bin, mir gleich ein gutes zuverlässiges Fahrrad gekauft habe.
Es ist vollkommen als Alltagsverkehrsmittel zu gebrauchen. Circa 550 km im Monat fahre ich nur Arbeitsweg. Dazu kommen noch viele km in der Freizeit. Der Verschleiß und Reparaturen halten sich in Grenzen: einmal im Jahr zur Inspektion zur Überprüfung der Verkehrssicherheit (Bremsen, Licht, Kette, Gangschaltung etc). Verschleiß zeigen eigentlich nur Bremsklötze und Reifen. Die Kosten für Inspektion und Ersatzteile hält sich in Grenzen. Bei meinem Fahrrad sind es ungefähr 100 Euro im Jahr.Kaputt ist mein Fahrrad ganz sehr selten: wenn es viel ist einmal im Jahr.
Da sind die Kosten bei einem Auto sehr viel höher. Vor allem die moderne Bauweise der Autos erhöht die Kosten unnötig. Versuchen Sie mal das Leuchtmittel in einem Scheinwerfer zu wechsel. Früher konnte man den Scheinwerfer öffnen, Leuchtmittel austauschen und wieder schließen. Bei modernen Autos muß der ganze Scheinwerfer und mehr ausgebaut werden. Höherer Zeitaufwand = höhere Kosten.
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Zitat
Der Kfz-Verkehr darf nicht langsamer fahren. Es gibt schließlich vorgeschriebene Geschwindigkeiten.
So sind zum Beispiel für Kfz innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h vorgeschrieben.
Das heißt nun mal, dass auch 50 km/h gefahren werden müssen. 51 km/h
dürfen nicht gefahren werden (zu schnell), aber auch nicht 49 km/h (zu
langsam). Vergleichen Sie dazu StVO §3 Abs. 2.Wenn Sie einen Führerschein gemacht haben, dann haben Sie das auch (so wie ich) in der Fahrschule gelernt.
Interessant. Vorgeschriebene Geschwindigkeit?
Wenn Sie tatsächlich einen Führerschein gemacht haben, müßten Sie gelernt haben, dass es sich um die zulässige Höchstgeschwindigkeit handelt und nicht um eine vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Siehe: §3 StVO.
Ich bitte Sie dieses nicht zu verwechseln.