Beiträge von Christoph S

    Noch klingt das schwer nach einer Monty Python Nummer, kein Wunder, dass es zuerst im Land der "high-vis" beworben wird.
    Zunächst. Denn es wird leider die Entwicklung zur Obliegenheitspflicht von Lametta aller Art für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer weiter vorantreiben.
    Verkehrsteilnehmer 1. Klasse fahren Volvo und die 2. und 3. Klasse müssen ihn sich auf die Kleidung sprühen. Stigmatisierungsprodukt und wir machen den Sicherheitswahn mit. Schöne neue Verkehrswelt.

    Das wird problematischer als ein "normaler" Widerspruch: auch hier läuft die Argumentation über §49 (9), zusätzlich musst Du noch nachweisen, dass selbst ein aufmerksamer Radfahrer bei angepasster Fahrweise dort gefährdet ist. Ich hatte das mal an einer stark frequentierten Landstraße versucht (das genannte "Bild 2" ist ein in Fahrtrichtung -in einem Straßenaufbruch- in einem abgestelltes Rad.

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich Widerspruch gegen den mich belastenden Verwaltungsakt der Anordnung von Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) entlang der L___ zwischen _____und _____ein. Wie Sie den Fotos entnehmen können, ist der Radweg ist auf der gesamten Länge durch Wurzelanhebungen von bis zu bis zu 15 cm Höhe (Bild 1), sowie Frostaufbrüchen in Längsrichtung -teilweise breiter als ein Fahrradreifen (Bild 2)- stark beschädigt. Die Verkehrsfläche wird offensichtlich seit längerer Zeit nicht in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand unterhalten. Auch bei vorsichtiger und langsamer Fahrweise birgt die Benutzung des Radwegs an dieser Stelle ein erhebliches Risiko, das stark über das der allgemeinen Verkehrsteilnahme hinausgeht.
    Durch die Beschaffenheit des Radweges ist dessen Benutzung daher nicht nur unzumutbar erschwert sondern auch mit besonderen Gefahren verbunden, wie sie durch die Aufstellung des Zeichens 101 (Gefahrstelle mit Zusatzzeichen "Radwegschäden") bereits eingeräumt haben. Daher ist die Anordnung des Zeichens 240 an dieser Stelle nicht geeignet, eine aufgrund der "besonderen örtlichen Verhältnisse" bestehende und das allgemeine Risiko übersteigende Gefahrenlage abzuwenden. Seine Anordnung an dieser Stelle ist unvereinbar mit den in §49 (9) genannten Voraussetzungen. Ich bitte sie daher, die ermessensfehlerbehafete Beschränkung des fließenden Verkehrs durch Anordnung des Zeichens 240 bis zum (+3 MONATE) zurückzunehmen.


    Wichtige Vokabeln: "den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand"; "Auch bei vorsichtiger und langsamer Fahrweise" und "nicht nur erschwert sondern auch mit besonderen Gefahren verbunden"
    Der Radweg ist jetzt ein immer noch benutzungspflichtiger aber sanierter Radweg

    Ein schönes Beispiel für den Unterschied zwischen Risikowahrnehmung und Risiko:
    Im UDV-Abschlussbericht "Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster" war bei 1164 von Radfahrern verursachte Unfällen aus den Jahren 2004-2006 mangelhafte Beleuchtung bei genau einem (in Worten: "1") Unfall ursächlich.
    Tatsächlich also weniger als 0,1%!


    (Langversion, S 17, Tab. 10)

    Am Dienstag, 4. November 2014, findet auf ab 18.30 Uhr ein Live-Chat des Verkehrsausschusses zum Thema "Helmpflicht für Radfahrer" statt.
    Teilnehmen werden:

    • Gero Storjohann (CDU/CSU),
    • Birgit Kömpel (SPD),
    • Herbert Behrens (Die Linke.)
    • Matthias Gastel (Bündnis90/Die Grünen)

    Das lässt nichts Gutes erhoffen. Der Chat ist ohne vorherige Anmeldung möglich.

    Mein Zelt darf ich ja leider nicht ganzjährig gegen Ausstellung eines Bewohnerparkausweises auf die Straße stellen. Oder ein Klavier, eine Modelleisenbahn oder was auch immer . . .

    Selbst mit dem Abstellen der Fahrräder in der eigenen Garage wird diese "zweckentfremdet", wenn nicht auch noch das Outo hineinpasst (VG Darmstadt, A.Z.: 3 K 48/12)

    Zitat

    „notwendige Stellplätze“ dürfen nicht zweckentfremdet werden, um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten.

    Aber ich bin schon etwas überrascht, weil ich ein Billigrad mit 30-Euro-Schloss auch für sicher gehalten hätte.

    Meine Theorie: Fahrräder kann man in bestimmte "Klaukategorien" einteilen.
    Angefangen bei der Stadtschlampe, die -von fußkranken Gelegengeits-Dieben für den Heimweg "geborgt"- im Kanal oder auf der nächsten Industriebrache endet. Das Mittelklasserad, das mit dem Kleintransporter in die Nachbarregion "umzieht" und schließlich die Magura-, Brooks-, SON- und Rohloff- Spender für die Bucht. X( Mittlerweile scheint es auch einen "Gebraucht-Akku-Markt" zu geben; die Kategorien sind vielfältig.

    Wie auch immer: das Rad der passenden "Klaukategorie", das am schlechtesten gesichert (Schloss, Ort, ab/angeschlossen etc.) ist, hat die besten Chancen, illegal seinen Besitzer zu wechseln.
    Ein gutes Schloss (das lange Jahre hält) für alle Räder ist nicht unterm Strich nicht teuer und hilft hoffentlich, einen potentiallen Dieb schnell zu entmutigen.

    Wieder einmal ein Artikel, in dem "übersah" und "konnte trotz einer Notbremsung nicht mehr rechtzeitig anhalten" hübsch aneinandergereiht werden. Das „Ohne Helm wäre es noch böser ausgegangen“ darf auch nicht fehlen. Aber das Schlimmste kommt erst noch:

    und bei Facebook kommen mal wieder unfassbare Kommentare

    Sollte es jemals ein außerirdisches Pendant zum SETI-Programm geben; nach Kenntniss des ersten Fratzenbuch- oder DuRöhren-Kommentars würde es augenblicklich eingestellt!
    Entschuldigt bitte, dass ich mich hier so echauffiere, aber wie schafft man es, so denkbefreit zu posten? Ein paar Hirnzellen zum Halten des Eiföhns, weitere zum Tippen, 3 um zu schauen, ob die Rechtschreibkontrolle eingeschaltet ist und die restlichen vermutlich um beim Posten das Lenkrad gerade zu halten? Manchmal bleibt ein bisschen Restintelligenz für Groß- und Kleinschreibung übrig, aber die eigenen Gedanken zu reflektieren scheint zu überfordern.
    Wer den Kopf nur zum Essen hat, sollte die Finger von der Tastatur lassen und allenfalls berteut am Straßenverkehr teilnehmen.

    Gruß aus Münster
    Christoph