Beiträge von Timo

    Und schau dir noch Nr. 2 an: An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

    Also selbst wenn man die Auffassung vertritt, du befändest dich nicht an einer Kreuzung, würden die in Nr. 1 erklärten Zeichen trotzdem gelten.

    Mir stellt sich da die Frage, was denn dann die "entsprechende Bedeutung" sein soll. Ich will ja nicht die Straße/Kreuzung queren.

    Zitat

    Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und
    räumen kann.

    Kann der Verkehr ja auch, da ich mich nicht im Kreuzungsbereich befinde und die Vorfahrt achten muss.

    Ich bin der Meinung hier im Forum schonmal was derartiges gelesen zu haben, kann es leider aber nicht wiederfinden.

    Wenn man aus Richtung Sievekingsallee/Bürgerweide den Radweg von der Straße Landwehr benutzt und dann rechts in die Hasselbrookstraße einbiegen möchte, darf man das trotz roter Fußgängerampel bzw. Fahrradampel?
    Eine Warte- bzw Haltelinie ist hier nicht vorhanden. Google Maps ist noch aktuell.


    Alternativ auch hier:

    Hamburg: Straße Veddeler Marktplatz aus Richtung Elbbrücken


    Man steht dort wo (noch) die Baustellenabsperrung aufgestellt ist und möchte auf die im Bild freie Linksabiegerspur (die RWBP gibt es da glaube ich nicht mehr).

    Es gibt keinen deutschen PLAST, sondern nur den Hamburger PLAST:

    Dort sind die einzelnen Bereiche der FGSV (z.T.), wie RASt, EFA, ERA, etc. eingearbeitet. An diesen ist die Verwaltung in Hamburg gebunden.

    Inwieweit die [Hamburger] Verwaltung an die Regelwerke/Empfehlungen der FGSV aufgrund des dynamischen Verweises in zu § 2 Rn. 13 VwV-StVO gebunden ist, weiß ich nicht. Die gesamte deustceh Verwaltung ist aber mindestens an die VwV gebunden.

    @ Strizzi: Warum eine Präsentation, die sich mit den gegebenen rechtlichen Bedingungen beschäftigt 20 Jahre zurück sein kann, erschließt sich mir nicht ganz. Dort wird lediglich auf Studien verwiesen, welche die Sicherheit auf Radwegen infrage stellen bzw. weidergegeben, was ERA, etc sagen. EIgene Empfehlungen, wie etwas gestaltet werden sollte, werden nicht zum Ausdruck gebracht. Es geht nur darum, die Benutzungspflicht weg zu argumentieren, damit man die Wahl hat den Radweg oder die Fahrbahn zu nutzen. Was die Folie aussagen soll, auf ide du Bezug nimmst, erschließt sich aus der Präsentation alleine nicht.

    BTW: Weiß jemand wo man in Hamburg ne Unfallstreckenkarte herbekommt (nicht den Unfalljahresbericht der Polizei)?

    Hier ne recht schöne Präsentation des ADFC Hessens zm Thema Radwege und Sicherheit. Kann dem ersten Anschein nach sehr hilfreich beim Argumentieren mit Behörden sein.