ABM für die Notfallpraxis, die evtl. nicht mehr richtig ausgelastet war?
Beiträge von SchwaBicyclist
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Wir #ScheißRadfahrer sind echt mit nix zufrieden
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Die fiktive Figur »Achim Achilles«, großer Experte in Sachen Laufen, hat das Radfahren entdeckt. Aber wie ...
"Radweg...Und das Trainingstempo sinkt, wenn man schlingernde Sonntagsradler überholen muss..."
Der war gut. Wo gibt es denn Radwege auf denen genug Platz zum Überholen ist? -
Klage wegen kaputter Autotür abgewiesen.
Interessant, dass dieses Gericht recht deutlich wird: "Allein schon der Umstand, hieß es nun ebenfalls, dass es überhaupt zu dem Zusammenstoß gekommen sei, spreche dafür, dass die Klägerin die Sorgfalt nicht beachtet habe."
Was wohl die Radfahrerin davon hält, die wegen eines Urteils in diesem oder letztem Jahr einen Teil einer Autotür zahlen durfte...
Ein Mitverschulden der Radlerin sieht das Gericht nicht - die sei mindestens 20 Zentimeter an den Außenspiegeln der geparkten Fahrzeuge vorbeigefahren.
Ehrlich gesagt wundert mich das schon ein bisschen, dass es da nicht wenigstens eine Teilschuld wegen zu geringen Seitenabstands gab. Mind. 20 Zentimeter an den Außenspiegeln vorbeigefahren ist schon ziemlich weit unter dem sonst in der Rechtsprechung geforderten mind. 1 Meter.
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Das lässt hoffen...
Der Fall ist vor dem Landgericht angeklagt, was ein höheres Strafmaß erwarten lässt.
Vor allem wegen...
doch wie sich die beiden beteiligten Autofahrer nach dem Unfall benommen haben sollen, ist ebenso erschreckend. Ein Beamter beschrieb die Autofahrer als „teilnahmslos“. Ein Polizeisprecher sagte: „Beide haben sich nicht um die Verletzte gekümmert“.
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So eine Stelle haben wir auch in WÜ.
Die hat es sogar in ein Faltblatt zum sicheren Radfahren geschafft. Denen ist tatsächlich nicht aufgefallen, dass auf dem Photo im Faltblatt ein Geisterradler drauf ist. -
Helmstadt (b. Würzburg):
Zitat...aus ungeklärter Ursache zu einer leichten Berührung mit einem Fahrradfahrer kam. Dieser stürzte und zog sich mittelschwere Verletzungen zu...
Der Radfahrer ist in dem Artikel nur Nebensache. Es wird gerade mal erwähnt, dass er
mittelschwer verletzt wurdesich mittelschwere Verletzungen zuzog (Radfahrer haben aber auch seltsame Hobbies).
Vor lauter schwangerer Frau haben sie sogar den Radhelm vergessen. -
Gibt's doch schon als App und nennt sich Wegeheld.
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Bis das irgendwann umgebaut wurde bleibt alles beim alten?
[dream]Oder wird auf die besondere Gefahrenlage auf der Fahrbahn reagiert und z.B. Tempo 30 angeordnet, bis es für die Radfahrer eine sicherere Alternative gibt?[/dream] -
Da hilft wohl nur eins: Wir müssen zum Fahrlehrer umschulen.
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Es gibt im Straßenverkehr ja durchaus ähnlich hohe Kanten, in Neumünster ist das beinahe an jedem Radweg so,
In der ERA gibt's die tolle Idee, dass Bordsteine im Bereich von Radverkehrsanlagen stoßfrei überfahrbar sein sollen. Sowas ist mir hier in WÜ erst an einer einzigen Stelle begegnet.
Bei einem unserer neueren Kreisverkehre (ca. ein Jahr alt) hieß es, dass man die Kante wegen des Behindertenbeauftragen mind. 3 cm hoch machen musste.
Wenn man aber auch zu bl*d ist einen tatkilen Trennstreifen zu verbauen.Bei aktuellen Neu-/Umbauten gibt's diesen taktilen Trennstreifen nun wenigstens. Die Bordsteinkanten an den Furten sind allerdings immer noch nicht stoßfrei überfahrbar. Die sind immer noch genauso hoch. Im Bereich des Radwegs wird lediglich die Kante weggemeißelt.
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Film ist sogar noch etwas besser als Foto.
Ich meinte aber nicht den Unfallhergang, sondern lediglich die Dokumentation der Unfallfolgen, Beteiligten, etc. Da habe ich lieber scharfe Photos, auf denen man das eine oder andere Detail gut erkennen kann, als unscharfes Bewegtbild.
Ausserdem ist mir das Risiko der unzulässigen Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes zu groß.[...]Die Widerrechtlichkeit eines Eingriffs in das Recht zur Selbstbestimmung über das gesprochene Wort entfällt nicht schon durch das Interesse des Verletzers (also dessen der aufnimmt), die ungenehmigte Tonaufzeichnung in einem Rechtsstreit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu verwenden,[...]
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Again what learned.
Es geht also nichts über eine gute Photodokumentation, egal wie banal und eindeutig die Situation erscheint. -
Erstaunlich auch, wie ruhig der nachfolgende Verkehr bleibt, der immerhin eine ganze Weile aufgehalten wird.
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Er schützt den Outofahrer davor, dass Radfahrer mittig auf der Fahrbahn fahren.
Mission accomplished. -
Genau wie damals bekam ich beim nochmaligen Lesen des Interviews wieder Schnappatmung.
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Die Dosentreiber sehen sich wahrscheinlich nur darin bestärkt, dass Kopfhörer auf dem Fahrrad verboten seien.
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Leider sind nur die wenigsten körperlich dazu in der Lage:
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Das sehen die beiden Fußlinge im Hintergrund bestimmt anders.
Ich unterstelle einfach mal, dass die die Beschilderung nichtmal wahrgenommen haben. Welche Fußgänger (ausgenommen Verkehrsportalisten und Radverkehrsforisten) interessieren denn VZ?
Entscheidend ist nicht, was die Behörde beschildern wollte, sondern was sie beschildert hat.
Sehe ich genauso. Hab dich da missverstanden und "Könnte ja auch so gemeint sein..." reininterpretiert.
Das Problem ist halt, dass vor Gericht auch mal MSDWGI durchgeht, falls der Richter z.B. der Meinung ist, dass 9 von 10 ja offensichtlich kein Problem damit haben den Regelungswillen der Behörde zu erkennen.
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Das Zeichen Radweg mit dem Pfeil im Zusatzschild zeigt nur an, dass schräg links, eventuell ein Stück zurück, irgendwo ein Radweg zu finden ist.
Nope, da ist sonst kein Radweg, für den diese Beschildarung gedacht sein könnte. Jedenfalls das letzte Mal als ich dort war (und da gab es dieses Schilda schon).
Da wurde einfach nach StVO § 0 MSDWGI beschildert.Ich würde da niemals nicht mit dem Rad fahrend durchfahren.
Genau das sollst du aber.