Beiträge von SchwaBicyclist
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Hätt'ste mal lieber das mit der Parkbucht als Stellfläche weggelassen.
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Das originale Video, von Bicycle Dutch, auf Englisch, hier:
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Kampfparken als "gewachsene Parkkultur"
Jawoll, ins Gesicht!
Für die Müllabfuhr parken sie immer extra anders. Für die Feuerwehr dann auch?!? -
Könnte auch einfach an der Lenkererhebung liegen.
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"Man kann aber bei Extremsituationen das Rad auch einfach mal stehen lassen."
Genau! Und was dann?
Solch eine Extremsituation habe ich bisher noch nicht erlebt. Irgendeine geräumte Fahrbahn war bisher immer in der Nähe.
Habe nur ein Problemstück so ab 20/30 cm Schneehöhe (die wir hier mal in einem von drei Wintern erreichen). Da würde ich dann allerdings ohne Skrupel das 254 auf der bestens geräumten Bundesstraße nebenan ignorieren. Soweit kam es bisher aber noch nicht. Wobei ich in der Gegenrichtung schon als Fußgänger, der ein Fahrzeug mitführt, unterwegs war (Gefälle).
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Das wüsste ich auch gerne.
Nein:
An der Holsteiner Chaussee zwischen Oortskamp und Wiebischenkamp wird wieder auf dem Grünstreifen neben dem Gehweg geparkt. Vermehrt ist das gegenüber dem Baumarkt „Hornbach“ zu beobachten. Diese Unsitte trat bereits vor längerer Zeit auf und wurde zunächst durch den Einbau von Schutzgittern am Fahrbahnrand kurzfristig unterbunden. Als dann erste Kfz-Führer die Möglichkeit nutzten, über die vorhandenen Gehwegüberfahrten auf den Gehweg und Grünstreifen zu gelangen, war binnen Kurzem wieder die alte Situation vorhanden. Nur dass jetzt die Autos relativ lange Strecken über den Gehweg fahren, bis sie die gewünschte Position auf dem Grünstreifen erreicht haben.
Naja, ich frage mich halt, was du bezwecken willst. Ich glaube nicht, dass du mit dem Blockieren des Radweges einem Kraftfahrer zur Einsicht verhilfst, dass er dort eigentlich eh nicht parken darf, so dass er sich daraufhin einen Stellplatz vor seiner Wohnung anmietet. Entweder wird er dich mit seinem Wagen beiseite drängen oder aussteigen und dir eine reinhauen.
Mir geht's nur darum mich durch seine illegale Fahrt nicht vom Radweg vertreiben zu lassen.
Ob er davor/danach illegal parkt werde ich wohl kaum beeinflussen könne. -
Ich würde mich keinen Meter vom Radweg bewegen. Soll der Eindringling schauen, wie er vorbeimanövriert. Platz genug scheint ja zu sein, wenn es ausreicht, dass sonst der Radfahrer klein beigibt.
Habe so etwas ähnliches schonmal ausgesessen, weil ich gerade genug Zeit hatte.
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Nope. Der Radweg gehört zur Kategorie der Sonderwege.
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So kann man es sich natürlich auch zurechtbiegen. Kraft seines Saftes. -
Etwas OT zum Thema tief stehende Sonne:
Vermutlich von Sonne geblendet.
Wenn ich mir die Unfallspuren ansehe und dazu die Schatten, dann hat der Unfallverursacher doch von der Sonne weggeguckt.
Sehe ich auch so.
Alle Richtungsangaben auf das Photo bezogen.
Der ältere Herr wollte von links nach rechts queren. Die Sonne schien von rechts.
Die junge Frau kam von oben.Wenn er geblendet wurde, als er in Richtung des Querverkehrs geschaut hat (also ziemlich genau 90° von der Sonne weg), dann sollte er mal lieber seinen Lappen abgeben.
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Es besteht aber immer das zusätzliche Kostenrisiko abgeschleppt zu werden.
Streng genommen darf es nur einmal geahndet werden.
Nebenan im VP ist eigentlich Konsens, dass nur ein Knöllchen möglich ist. Bis auf Ereinen Zettelschreiber, der meint jeden Tag ein neues Knöllchen verteilen zu dürfen.Außer das Haltverbot z.B. gilt nicht rund um die Uhr, sondern nur von sagen wir mal 15-22 Uhr. Dann würde jedes Mal um 15 Uhr ein neues Knöllchen fällig.
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Weil wir Radfahrer uns eh an keine Regeln halten?!
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Ich wüsste auch gern, was sich die Planer dabei denken. Um den Gegenverkehr abzusperren, gibt es
Die Spardose gilt allerdings nur für die Fahrbahn.
[stvo]Verbot der Einfahrt: Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. [/stvo][stvo]Erläuterung: Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
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Wo bitte steht denn in der StVO, dass es von Schutzbereichen abhängt, ob ein Lichtzeichen für mich als Radfahrer gilt?
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Ich finde es eher bedenklich, dass Anwohner für das Reinigen und Räumen von Straßenteilen, die ausschließlich dem Fahrverkehr vorbehalten sind, zur Verantwortung gezogen werden.
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