Quelle: Presse-Newsletter Staatsanwaltschaft Hamburg
Mittwoch, den 27.07.2022, 11.00 Uhr * AG HH-Bergedorf, Abt. 412 * 107c,
Ernst-Mantius-Straße 8 * K. (60) * Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort pp. *
2207 Js 1152/20 (412 Cs 354/20)
Der Angeklagte K. wendet sich gegen einen Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe
von 120 Tagessätzen. Ihm werden fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt. Als Fahrer eines Fahrzeuges des
Deutschen Roten Kreuzes (DRK) soll K. gegen Mittag des 04.09.2020 aus dem
Ladenbeker Furtweg nach rechts in die Straße Moosberg abgebogen sein und dabei
die Vorfahrt des 12 Jahre alten Radfahrers M. missachtet haben. Das Kind war mit
seinem Rad unter Nutzung des rechten Radwegs den Moosberg hinunter gefahren. Das
DRK-Fahrzeug soll das Fahrrad am Gepäckträger touchiert haben, wodurch M. zu
Boden stürzte und Prellungen sowie Hämatome erlitt. Nach dem Zusammenstoß soll
der Angeklagte ausgestiegen und mit der Mutter des Kindes telefoniert haben,
hierbei aber weder seine Kontaktdaten hinterlassen noch Angaben zum
Unfallhergang getätigt haben. Ohne das Eintreffen der Mutter am Unfallort
abzuwarten, soll sich K. sodann entfernt haben.