Beiträge von Gerhart


    Die Rechtsprechung scheint sich in diesem Fall noch nicht entwickelt zu haben — vermutlich lässt es kein Radfahrer und keine Behörde auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Die meisten Behörden vertreten ja ebenfalls die Meinung, der Radweg dürfe in solchen Situationen verlassen werden. Andererseits müsste sie sich ansonsten auch fragen, warum die denn mit viel Aufwand einen Radfahrer rechtlich verfolgen will, der den Radweg aufgrund der offenbar ungeahndeten Ordnungswidrigkeit eines Kraftfahrzeuges verlassen wollte.

    Manchen Leuten geht's einfach nur um's Prinzip. Sollte die Polizei jemals auf die Idee kommen, mir wegen sowas eine Owi anzuhängen, gehe ich mindestens den Weg bis zur ersten Gerichtsinstanz. Meine vermeintliche Rotlichtfahrt im Sommer musste sich auch ein Richter anschauen, der das Verfahren dann aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt hat.
    Bei Verstoß gegen §2 Abs.4, wo es nicht einmal Punkte gibt und die Geldbuße homöopathisch ist, dürften chronisch überlastete Hamburger Gerichte ähnlich verfahren. So entstehen einfach keine Urteile, die irgendwo Beachtung finden würden :)