Beiträge von Pirminator

    kann es sein, dass du dich da in etwas verrennst? :/

    Nein, eigentlich nicht. :P

    Die Polizei ist nach den länderspezifischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzen für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn die Polizei eine potenzielle Gefährdung einer Person ausmacht, ist sie verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden.

    Das mag sein. Nachweislich sind Kinder, die innerorts auf Geh- und Radwegen fahren (müssen), objektiv betrachtet auch stark "gefährdet". Dagegen tut die Polizei aber rein gar nichts. Warum? Weil Menschen einmal mehr dazu neigen, Gefahren vollkommen falsch einzuschätzen. Und Grundlage dessen sind hauptsächlich solche abstrusen Geschichten wie diese!

    Mir geht es hauptsächlich um die Außenwirkung dieser Aktion - die zu nichts anderem führt, als die allgemeine Paranoia zu verstärken, was die Benutzung von Straßen durch (auch sehr junge) Radfahrer außerorts betrifft. Das Mädchen wird man in dieser Hinsicht jedenfalls ausreichend traumatisiert haben. Es hätte evtl. schon gereicht, wenn man dazu keine Pressemeldung verfasst hätte.

    Wenn die Polizei eine potenzielle Gefährdung einer Person ausmacht, ist sie verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden.

    Es soll ja schon vorgekommen sein, dass die Polizei (in Berlin z. B.) Personen erschossen hat, um deren "selbstgefährdendes" Verhalten abzustellen. Der ganze Bullshit mit der Radwegbenutzungspflicht baut doch auf der meines Erachtens gefährlichen, bevormundenden "Sorge" auf, wonach man bekloppte Radfahrer zu ihrer "eigenen Sicherheit" von der Fahrbahn verbannen müsse. Das ist doch eine prima Einladung an die "Gefahrenabwehrer", den Radfahrer gleich in die Klappse zu bringen!

    Fahrbahnradelei außerorts wird doch allgemein schon fast als "selbstmörderisches Verhalten" eingestuft. Es gab doch auch mal diesen Fall, in welchem ein Radfahrer eine Bundesstraße befuhr (keine Kraftfahrstraße, kein [Zeichen 254]) - und auch mit dem Argument der "Selbstgefährdung" von zwei Polizisten behandelt wurde, als sei er lebensmüde. Er sollte dann sogar eine MPU machen...

    Ja, kann sein, dass ich mich da auch "verrenne". Ich würde es eher so sehen, dass manch einer auch mal 1 + 1 zusammenzählen sollte...!

    Es könnte etwas mit der geringen Höhe des Brückengeländers zu tun haben. So was ähnliches hatte ich auch schon mal hier eingestellt, aus Bad Münster am Stein.

    Über den Fall hab ich schon gelesen, kann auch sein, dass es in diesem Forum war.

    In Wallhalben ist das eher unwahrscheinlich, das Geländer ist eigentlich ausreichend hoch und die Z 239 standen da auch schon vor dem Aufhängen der weiß-grünen Wegweiser. Es ist vielmehr wirklich die totale Gleichgültigkeit und Faulheit der zuständigen VG-Verwaltungen, auch nur irgendeinen der zahlreich beschilderten HBR-Wege straßenverkehrsrechtlich für Radfahrer freizugeben. Es sind jetzt gut 1,5 Jahre verstrichen, als ich den LBM das erste Mal auf diesen weit verbreiteten Blödsinn hingewiesen habe - und bislang wurde KEIN EINZIGES [Zusatzzeichen 1022-10] unter ein [Zeichen 250] gehängt oder das [Zeichen 250] gar durch ein [Zeichen 260] ausgetauscht.

    Es sollte gar kein Argument für oder gegen etwas sein, sondern nur der Hinweis, dass man früher Vieles etwas sorgloser gesehen hat und es dennoch auch nach damaligen Gesichtspunkten außergewöhnlich gewesen wäre, wenn eine 6-jährige alleine mehrere Kilometer von zu Hause weg unterwegs gewesen wäre.

    Ich wär froh gewesen, wenn ich mit 6 schon hätte Radfahren können. ;) Allerdings bin ich froh, in einer Zeit groß geworden zu sein, in der man noch gewisse Freiheiten als Kind hatte. Und nicht so eine Paranoia herrschte wie heute.

    Man sollte vielleicht mal dran denken, wie viele km durch einsamen, dunklen Wald Kinder früher irgendwann mal zur Schule im nächsten Dorf laufen mussten, die Bessergestellten hatten da unter Umständen ja sogar ein Fahrrad. Sicher, da waren wenig oder gar keine Autos unterwegs... Da hätte das Kind ja aber vom bösen schwarzen Mann entführt werden oder vom bösen Wolf gefressen werden können.

    Es gibt auch ja durchaus Gegenden, in denen hier und da auch ein paar Erstklässer ein paar km zur Schule radeln. Innerorts auf dem Gehweg halte ich das jedenfalls um Welten gefährlicher als ggf. ein paar km auf einer (vielleicht auch nur schwach befahrenen) Straße außerorts. Mein Misstrauen gegenüber der Gruppe "Autofahrer" ist auch nicht unbedingt so miserabel, dass ich pauschal unterstellen würde, dass sie auch ein allein fahrendes Kind auf einer Landstraße durch einen gefährlichen Fahrstil vorsätzlich gefährden würden. Da liegt die Hemmschwelle meines Erachtens nochmal um Welten höher, als wenn da ein 30-jähriger Rennradler rumfährt. Von daher müsste man es halt einfach mal probieren - anstatt es von vornherein als "zu gefährlich" zu bezeichnen!

    Die Eltern der Kleinen können ja noch froh sein, wenn man ihnen nicht das Jugendamt auf den Hals hetzt... So nach dem Motto: "Wie kann man nur so verantwortungslos sein, sein Kind alleine auf einer Landstraße fahren zu lassen...!?"

    Haben moderne, treusorgende Helikoptereltern von heute dem Kind direkt nach der Geburt nicht eh gleich ein Handy samt Ortungs-App verpasst...!? Und Nein, ich bin auch nicht der Ansicht, dass Eltern 365/24/7 wissen müssen, wo sich ihr Kind (sei es nun 6, 9, 12, 15 Jahre alt) grade aufhält.

    Ich erkenne jedenfalls, das Totschlagargument "Kindswohl" in der Art "würde denn bitte endlich mal jemand an die Kinder denken" ist auch in Radverkehrsforen weit verbreitet. ;) Schließlich werden auch damit ständig Radwegbenutzungspflichten für Volljährige begründet...

    Aber nun gut...

    Der "Radweg" ist hier unbenutzbar, also fährt man auf die Fahrbahn. Fertig, aus! Wenn da grade kein Fußgänger kommt, fährt der Teil der Verängstigten halt kurz auf den Gehweg. Das ist grundsätzlich falsch, aber noch am pragmatischsten und in 99,99 % der Fälle wird da auch nix passieren. Außerdem wünsche ich mir persönlich auch keine Polizei, die wirklich immer mit Kanonen auf Spatzen schießt. Ich fahre bspw. seit 20 Jahren Rennrad ohne den überflüssigen Reflektoren-Klimbim - und finde es schön, dass die Polizei da nicht auch jede Gelegenheit nutzt, mich anzuhalten und mich um ein paar Euro ärmer zu machen bzw. mich dazu zu zwingen, halt die restlichen 50 km wegen des "nicht verkehrssicheren" Rades halt nach Hause zu laufen... Und in all den Jahren hätte es bestimmt eine dreistellige Zahl von Möglichkeiten gegeben, mich wegen der Missachtung von blauen Schildern zu drangsalieren.

    So nach dem Motto "man soll vorsichtig mit dem sein, was man sich wünscht! ;)

    Die Toleranz gegenüber Falschparkern ist halt gefestigtes Kulturgut. Polizisten fahren halt in den meisten Fällen selber Auto. Der Leiter der städtischen StVB hat mir kürzlich nebenbei mitgeteilt, dass das Parken auf Gehwegen nicht beanstandet wird, wenn 1 Meter Restbreite verbleibt...!

    Und wenn die Kleine da den Eindruck hinterlässt, dass die Eltern das vielleicht nicht wissen, bleibt den Beamten dann auch nichts anderes übrig, als das Mädchen von der Straße zu holen.

    Selber nunja. ;) Soll man jetzt grundsätzlich also überall allein rumradelnde Kinder "aufgreifen"? Wenn ja, bis zu welchem Alter? Grade wenn sie innerorts auf dem Gehweg fahren (müssen), da werden sie regelm. von aus Grundstücken ausfahrenden Autos überfahren. Da greift die Polizei aber nicht "präventiv" ein.

    Ich gebe zu bedenken, dass die Meldung: "6-jährige auf Landstraße überfahren - Polizei sah vorher tatenlos zu" dann auch nicht das Gelbe vom Ei sein wird.

    Noch weniger "Eigelb" ist es, genau diese Art von "ganz normaler" Fahrbahn-Außerorts-Paranoia durch derartige Pressemeldungen und Horrorszenarien weiter anzuheizen. Da wird etwas eigentlich völlig Normales als totale Abnormalität dargestellt, die gar ein polizeiliches Einschreiten notwendig macht. Meine Güte - da hat ein Kind einfach eine Radtour auf einer Straße unternommen - und wurde von der Polizei "aufgegriffen" und nach Hause gebracht...!

    Polizei unterbindet private Radtour. Die Radfahrerin war alleine unterwegs.

    Mist. Da sammle ich in meinem Blog schon seit Monaten alle Polizeimeldungen aus der Süd- und Westpfalz mit Radfahrerbezug - und übersehe komplett, dass das Polizeipräsidium Westpfalz nochmal "eigene" Pressemeldungen herausgibt.

    Da wär mir diese Ungeheuerlichkeit beinahe völlig entgangen. Man hat also die 6-jährige "aufgegriffen" - weil sie da etwa nicht auf dem nicht vorhandenen Gehweg gefahren ist...!? Haben die Blauuniformierten da oben in KL noch alle Latten am Zaun?

    Ja, die Übergangszeit mag ich Klamottentechnisch überhaupt nicht. Nicht selten brauchste Morgens die volle Winterausrüstung - in der du dich Nachmittags zu Tode schwitzen würdest.

    Wer wie ich seine Wintersachen nicht mehr findet: Ich habe meine 40 Euro-Fahrradhandschuhe für untauglich befunden und mal in einem Baumarkt geschaut. Und siehe da, jetzt habe ich ein Paar wasserabweisende, gefütterte und tatsächlich warme Arbeitshandschuhe für einen Zehner.

    Danke für den Tipp. Ich hab in den letzten Jahren auch einiges an Fahrradhandschuhen durchprobiert - wirklich glücklich war ich damit nie. :( Meist gingen sie auch zu allem Überfluss schnell kaputt. Was für ein Baumarkt und welches Fabrikat ist es denn?

    Ich möchte den Straßenverkehrsbehörden ausdrücklich nicht unterstellen, dass sie vorsätzlich mit ihren Beschilderungen Unfälle verursachen.

    Tut keiner und können jene auch nicht. Sie können aber dem Kfz-Verkehr durch Z 205 oder eben Fallen wie abgesenkte Bordsteinchen einen Blanko-Scheck ausstellen, damit im Falle des Unfalles der Radfahrer die Arschkarte hat. Im Pfälzerwald wurde man bislang weitgehend davon verschont. An einer neuen AS an der B 10 hat man aber richtig tief in die Trickkiste gegriffen...

    Und bei sowas unterstelle ich in der Tat Vorsatz!

    An der Stelle würde ich das auch so sehen, dass hier § 10 StVO greift. Es würde aber sicher nicht schaden, wenn das durch Verkehrszeichen klargestellt würde.

    Ich finde ja generell, dass § 10 StVO auf seine ursprüngliche Funktion beschränkt bleiben sollte - und die Vorfahrtregelung ganzer Straßen oder Straßenteile durch abgesenkte Bordsteinchen oder andere bauliche Abgrenzungen nicht wirklich die beste Lösung (da in vielen Fällen nicht eindeutig oder auch übersehbar) darstellt.

    § 10 StVO und abgesenkte Bordsteine werden doch grade den Radverkehr und vor allem Radwege betreffend in m. E. zunehmend missbräuchlicher Weise wesentlich schwerwiegendere bauliche Fakten geschaffen. Malte hat doch vor einiger Zeit die Sache mit dem Urteil zu einem Unfall an einem Kreisel thematisiert, wonach Radfahrer "noch weniger als gar keine Vorfahrt" hätten, weil sich da überall kleine abgesenkte Bordsteine verstecken.

    Kann doch nicht sein, dass man auf Radwegen inzwischen nicht nur durch kleine [Zeichen 205] ständig seines Vorranges beraubt wird, sondern auch noch zusätzlich durch absichtlich eingebaute "Fallen" wie abgesenkte Bordsteinchen...!?

    !!! BREAKING NEWS !!!

    Freiburger Straßenverkehrsbehörde hält sich an die Verwaltungsvorschrift zur StVO!!!

    Das gibt's doch gar nicht! Künftig gelten Verkehrsregeln, die der Sicherheit von Radfahrern dienen, sogar in Freiburg. Kranker Scheiss...

    !!! BREAKING NEWS !!!

    http://www.badische-zeitung.de/radfahrer-duer…rotz-fahrradweg

    Naja. Mit > 20 Jahren Verspätung. Und über die Kommentare unter dem Artikel verliert man besser erst gar keine Worte...

    Durch das [Zeichen 240] ist der Weg ausschließlich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. Landwirtschaftlicher Verkehr ist darauf unzulässig.

    Logisch. ;) Es kann aber sehr wohl so sein, dass die Freigabe dort für L+F "vergessen" wurde, so wie es viel öfter im umgekehrten Fall (Freigabe für Radverkehr fehlt, vor allem bei touristischen Radrouten) vorkommt. Es könnte also sein, dass dort schon bald evtl. ganz plötzlich neue Zusatzzeichen auftauchen werden...

    Als explizit (auch) für den Radverkehr gewidmeter Weg muss er auch in einem entsprechenden Zustand gehalten werden

    Das gilt meiner Ansicht nach auch für Wege, die mit [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 260] beschildert sind! Denn der Radverkehr ist auch hier eben nicht nur "geduldet", sondern explizit erlaubt. "Geduldet" wird es viel mehr dann, wenn ein [Zusatzzeichen 1022-10] zum [Zeichen 250] fehlt. Was in der Pfalz ja an quasi allen HBR-Wegen so der Fall ist.

    Sollte es sich um einen Wirtschaftsweg handeln, auf dem Fußgänger und Radfahrer "geduldet" sind, würde dort ein [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] + landwirtschaftlicher Verkehr frei hingehören.

    Fußgänger und Radfahrer sind straßenverkehrsrechtlich auf solchen Wegen auch nicht mehr oder wengier "geduldet", als landwirtschaftlicher Verkehr. Letztgenannter genießt hier keinen wie auch immer gearteten "Vorrang".

    Es ist halt schon ein gewisses (kaum beachtetes) Problem, dass man in Deutschland das Wegerecht vom Straßenverkehrsrecht trennt - und sich daraus in vielen Fällen Widersprüche ergeben... Nach dem äußeren Erscheinungsbild sind die beiden Wege, die auf deinem Foto zu sehen sind für mich klassische "Wirtschaftswege" - und es würde mich wundern, wenn dort auch nicht regelm. Traktoren unterwegs wären.

    Ein Mitarbeiter der Stadt hätte ihr gesagt, dass es sich bei dem Weg gar nicht um einen Radweg sondern um einen Wirtschaftsweg handeln würde. Soso...

    Es ist ja allerdings auch kein Radweg, sondern ein gemeinsamer Geh- und Radweg! Dass man [Zeichen 240] immer verkürzt als "Radweg" bezeichnet, regt mich immer ziemlich auf, denn es ist (wenn überhaupt) nur die halbe Wahrheit.

    Seltsam, dass da die L+F-Freigabe offenbar fehlt, denn auf dem Foto sieht das in der Tat nach ursprünglichen Feld(wirtschafts)wegen aus. Es kann sogar sein, dass die straßenrechtlich immer noch als "Wirtschaftswege" gewidmet sind?

    Der "Club Deutscher Unternehmer" hat es sogar in den Einbürgerungstest geschafft.

    http://www.wissen-info.de/test/einbuergerung.php?seite=16

    Das Wissen darüber hast du doch sicher (wie ich auch) Marc-Uwe Kling und seinem vorlauten Känguru zu verdanken? ;)

    Juso, ganz laut: »Ja.«

    Trifft es auf den Punkt. Ich würde zu den besonders Doofen die SPD-Wähler aber noch unbedingt hinzuzählen. ;)

    Dann will ich auch mal. ;) Ich find es ja immer so putzig, wenn hier ab und an mal ein Foto eines [Zeichen 250] ohne Radverkehrsfreigabe an einem touristischen Radweg auftaucht. Oooohoooo...! Hier in der Pfalz ist es genau umgekehrt: es gibt fast so gut wie gar keine Freigaben für den Radverkehr, auch nicht im Rahmen des landeseigenen, touristischen HBR-Wegesystems. Als Radfahrer kennt man das hier also (von kleinauf) gar nicht anders - dementsprechend hat das [Zeichen 250] hier für Radfahrer halt auch grundsätzlich keinerlei wirkliche Bedeutung.

    Es gibt dann aber auch besonders absurde Sachen wie bspw. in Wallhalben:

    EOS_18-0112.jpg

    Inzwischen hab ich es auch fast schon aufgegeben, daran was ändern zu wollen. Ich habe den LBM (Landes-Straßenbaubehörde, "Vater" des HBR-Systems) schon vor mehr als einem Jahr(!) als auch zahlreiche Städte und Verbandsgemeinden darauf hingewiesen, dass die allermeisten dieser Wege nicht legal mit Fahrrädern befahren werden dürfen. Es ist den Verantwortlichen einfach schnurzpiepegal.

    Naja. Wir leben halt im Kapitalismus. Der vorherrschende Neoliberalismus hat die vorhandenen Reste von Sozialstaatlichkeit und Gemeinwesen in den letzten 20 bis 30 Jahren weitgehend zerstört - und als gesellschaftliches Leitbild wurde der "Wettbewerb" und der ständige Kampf eines Jeden gegen Jeden etabliert. Sozialdarwinismus als Leitmotiv. Es gilt: "wenn jeder nur an sich denkt, ist an alle gedacht". Es ist in dieser Hinsicht halt eine logische Konsequenz, dass letztlich auch Autos wieder ein "aggressiveres" Aussehen verpasst wird.

    Das, was sich jeden Tag auf den Straßen abspielt, ist daher meines Erachtens auch nur ein Symptom einer völlig kranken "Gesellschaft" und ihrer "Werte". Wenn man beides noch so nennen mag. Man wird nichts bewirken, wenn man die Ursachen ausblendet und nur die Auswirkungen im Straßenverkehr kritisiert.

    Zitat von Margaret Thatcher

    There's no such thing as society.