Geht es noch offensichtlicher, dass die Benutzungspflicht dort vorsätzlich trotz des Wissens über die Gefahr linksseitiger Radwege angeordnet ist?
Kaum. Die StVB hat hier fast alles erdenkliche getan, um zu dokumentieren, dass jene sich der Gefahren bewusst ist. Aber wie gut, dass man ermächtigt ist, Verkehrszeichen anzuordnen und Straßen zu bemalen. Also befiehlt man einfach dem Radfahrer, hier abzusteigen.
An der direkt folgenden Einmündung starb übrigens 2016 lt. Unfallatlas ein Radfahrer, wohl bei einem Unfall mit einem Lkw!
Die mapillary-Aufnahmen sind auch interessant:
September 2018 noch mit roter Furt, dafür mit zwei weißen Gittern(!) mitten auf dem Weg. Man macht jenen vor den Gittern einfach mal eben zu einem Gehweg.
Dezember 2018 ist dann die rote Farbe runtergekratzt worden.
Auch aus der Gegenrichtung (Sep 18) soll man "absteigen".
Für mich unverständlich, dass es angesichts solcher Beispiele immer noch niemandem gelungen ist, Straßenverkehrsbehörden für sowas haftbar zu machen. Also Herr Dr. Kettler - nur keine Scheu! Ich sehe grade hier die einzig wirksame Erziehungsmethode: Die Beamten in den StVB'en müssen Angst davor haben, wegen derartigem Blödsinn strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden! Andernfalls fehlt weiterhin jeder "Anreiz", derartigen Blödsinn möglichst zu unterlassen!
Und was macht die Polizei? Bemängelt fehlende Front- und Pedal-Reflektoren...! Der Rechtsstaat funktioniert in Sachen RwBp'en halt einfach nicht.