Fundstücke der Woche

  • Naja — die ganze Radentscheid-Nummer in Berlin hat mich durchaus beeindruckt, auch wenn ich mit bestimmten Themen, etwa die Wahl der zu bauenden Radverkehrsinfrastruktur, nicht immer ganz einverstanden war. Nun wirbt das @wegeheld-Konto allerdings eher für gänzlich esoterische Maßnahmen:

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  • Die CDU in Hamburg hetzt mal wieder gegen Radfahrer.

    Zitat


    In den letzten Monaten ist zunehmend zu beobachten, dass der Verkehr auch auf den Straßen im Bezirk Wandsbek immer schleppender läuft. Damit einhergehend steigt gefühlt die Aggressivität der Verkehrsteilnehmer. Ein objektives Indiz dieser Beobachtung sind die veröffentlichten ansteigenden Verkehrsunfallzahlen in Hamburg und im Bezirk Wandsbek.


    Klar, KFZ-Stau führt bei KFZ-Führern zu Frust.

    Zitat


    Den verschiedenen Bürgerschaftsdrucksachen und der Hamburger Presse ist zu entnehmen, dass Radfahrer in einem nicht zu vernachlässigenden Anteil an Unfällen schuld sind. Durch das zu beobachtende aggressive Verhalten einzelner Radfahrer werden auch zunehmend schwerere Unfällen von ihnen verursacht ( siehe z.B. MOPO Artikel vom 21.9.2017 „Radler fährt bei Rot Notbremsung! Verletzte nach Busunfall in der City)“.


    Aha, und weil die KFZ im Stau stehen verursachen die Radfahrer nun mehr Unfälle und werden agressiv?

    Insgesamt wirken die ganzen Fragen wie der Versuch, die Behörden möglichst stark zu belasten. Ich bin mal auf die Antwort gespannt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Rhetorischer Kunstgriff: Radfahrer sind an einem nicht zu vernachlässigenden Anteil der Unfälle schuld.
    Damit blendet man geschickt aus, dass in der weit überwiegenden Zahl der Unfälle - vor allem der schweren Unfälle mit Personenschaden - eben nicht der Radfahrer der Hauptverursacher ist.
    Ab welchem Anteil wäre der Radfahrer als Unfallverursacher "vernachlässigbar"?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Damit blendet man geschickt aus, dass in der weit überwiegenden Zahl der Unfälle - vor allem der schweren Unfälle mit Personenschaden - eben nicht der Radfahrer der Hauptverursacher ist.

    Mit einer solchen Behauptung wäre ich vorsichtig. Ich muss vielleicht bei Destatis wieder nachschauen. Aber, wenn ich mich richtig erinnere, steigt der Verschuldensanteil von Radfahrern mit der Verletzungsschwere.

    Das halte ich auch für plausibel. Die Masse der von Autofahrern verursachten Unfälle (zB klassischer Abbiegeunfall) findet bei einer relativ geringen Geschwindigkeit des Autos statt. Gegen das Gewicht eines Lkws hilft das aber auch nicht. Bei Vorfahrtfehlern seitens der Radfahrer fährt das Auto aber mitunter recht schnell.

  • Mit einer solchen Behauptung wäre ich vorsichtig. Ich muss vielleicht bei Destatis wieder nachschauen. Aber, wenn ich mich richtig erinnere, steigt der Verschuldensanteil von Radfahrern mit der Verletzungsschwere.
    Das halte ich auch für plausibel. Die Masse der von Autofahrern verursachten Unfälle (zB klassischer Abbiegeunfall) findet bei einer relativ geringen Geschwindigkeit des Autos statt. Gegen das Gewicht eines Lkws hilft das aber auch nicht. Bei Vorfahrtfehlern seitens der Radfahrer fährt das Auto aber mitunter recht schnell.

    Das kann ich zumindest für Berlin nicht bestätigen. Hier waren nahezu alle 2017 bislang geschehenen tödlichen Unfälle eindeutig durch PKW-/ LKW- Fahrer allein verursacht worden. Ich weiß gar nicht, ob es 2017 in Berlin überhaupt einen tödlichen Unfall mit Radfahrer- Beteiligung gab, der allein/überwiegend durch den Velo- Fahrer verursacht worden ist. Alleinunfälle hier mal ausgeblendet. Bei der Gesamtheit der Unfälle lag die Quote gemäß dem Verkehrsunfallbericht der Berliner Polizei 2016 bei circa 45:55 (Rad:Kraftfahrer). Somit wäre die Eingangs- Feststellung von diesem Anfrage- Papier eigentlich überflüssig, denn es hat ja wohl niemand behauptet, dass alle Radfahrer stets und immer regelkonform fahren, nirgendwo und niemals Unfälle verursachen und überhaupt die besseren Menschen sind.

    Allerdings meint die CDU wohl, dass der Radfahrer sich Verbesserungen der ihm gewidmeten Infrastruktur durch flächendeckendes Wohlverhalten "verdienen" muss - anders als alle anderen Verkehrsteilnehmer.

    Auch ansonsten ist die Geisteshaltung der verlinkten Anfrage natürlich eindeutig. Selten so etwas einseitig-selektives gelesen. Ich war richtig enttäuscht, dass da keine Forderung nach einer Radverkehrs- Maut zu finden war. Nee, im Ernst: Meine Empfehlung: Stempel "Radverkehrs-Verhinderer-Fraktion" drauf, dann in die blaue Tonne.

  • Das kann ich zumindest für Berlin nicht bestätigen. Hier waren nahezu alle 2017 bislang geschehenen tödlichen Unfälle eindeutig durch PKW-/ LKW- Fahrer allein verursacht worden.

    Das mag sein. Ich habe jetzt aber doch bei Destatis nachgeschaut:
    Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2016 zwischen Rad- und Kraftfahrern wurden zu 75 % von den Kraftfahrern verursacht. Beim tötlichen Ausgang liegt die Quote bei 56 %.
    Bei Autofahrer sind die Zahlen 75 % und 51 %. Bei Lastwagenfahrern (für Protokol: Güterkraftverkehr auf der Straße nicht nur Lastkraftwagen) 80 % und 75 %.

  • Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2016 zwischen Rad- und Kraftfahrern wurden zu 75 % von den Kraftfahrern verursacht. Beim tötlichen Ausgang liegt die Quote bei 56 %.

    Dass die Schuldquote mit der Unfallschwere ansteigt, wird verständlich, wenn man überlegt, dass die Unfallstatistik insgesamt von der großen Zahl an Vorfahrtfehlern dominiert wird. Also einer kommt aus einer Seitenstraße mit Z.205 bzw. von links, während der andere auf einer durchgehenden Hauptstraße bzw. von rechts kommt.

    Angenommen, die Nachrang-Quote sei bei diesem Aufeinandertreffen für Rad- und Autofahrer gleich groß, und die Fehlerquote von beiden sei ebenfalls identisch (warum auch nicht?). Dann bestimmt die Geschwindigkeit des Fahrzeuges, das durchfahren darf, die Unfallschwere. Macht der Radfahrer den Vorfahrtfehler, fährt das KFZ innerorts 40-60 und außerorts bis 80-120 -> BBBUUUMMMMSSSS!!!!. Macht der Autofahrer den Vorfahrtfehler, dann fährt das Rad inner- wie außerorts 10-25 km/h -> büms-chen.

  • Macht der Autofahrer den Vorfahrtfehler, dann fährt das Rad inner- wie außerorts 10-25 km/h -> büms-chen.

    ?!
    Der Autofahrer fährt doch trotzdem mit 50 km/h in den Radfahrer rein, egal wer nun Vorfahrt hatte. Oder gehst du davon aus, dass Verkehrsteilnehmer grundsätzlich ihr Tempo drosseln, wenn da ein [Zeichen 205] steht?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Dass die Schuldquote mit der Unfallschwere ansteigt, wird verständlich, wenn man überlegt, dass die Unfallstatistik insgesamt von der großen Zahl an Vorfahrtfehlern dominiert wird.

    Kommt schon hin. Noch etwas spannender finde ich die Zahl der "unschuldigen Opfer".

    Also wenn ein Radfahrer über Rot fährt und nicht richtig guckt, ist mir das ziemlich egal. Radfahrer, die unter abbiegenden LKWs liegen, sind mir hingegen nicht egal.

    Allerdings kommen bei dieser Betrachtung die Radfahrer nicht gerade gut weg (nach Destatis S. 103ff):
    Schwerverletzte und Tote innerorts beim Unfallgegner, Hauptschuld PKW: 13.377.
    Schwerverletzte und Tote innerorts beim Unfallgegner, Hauptschuld Radfahrer: 965.

    Die Zahl für Radfahrer finde ich bezogen auf die vermutlich viel geringere Anzahl Personenkilometer geradezu erschreckend hoch. Hätte ich niemals in dieser Höhe erwartet.

    Bei Radfahrern kommt dazu noch 6.184 mal "selbst schuld", bei PKW nur 4.729.

  • Ich komm aus dem Kotzen nicht mehr heraus.

    Ein Bürger (nein, nicht ich) beschwert sich an 2 Straßen über die mangelde Gehwegbreite, fordert ein Mindestmaß von 1,5m.

    Antwort der StVB-PK37

    Zitat von StVB-PK37

    Beschwerden über falsch parkende Fahrzeuge sind am PK 37 nicht bekannt. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass die Einmündungsbereiche insbesondere in den Abend- und frühen Morgenstunden ebenfalls beparkt sind und somit die Querung durch Fußgänger erschwert wird. PK 37 ist dort regelmäßig tätig.

    Jaja - "regelmäßig". einmal im Monat? "Tätig"? weiße Zettel hinter den Scheibenwischer pappen? Ja super, mit so einem weißen Papier ist der Kreuzungsbereich wieder frei! so einfach geht das.

    Zitat von StVB-PK37

    Insbesondere bezüglich der Gehwegbreiten ist zu konstatieren, dass diese regelmäßig keine begehbare Breite von 1,5 m haben. Die Breite wird vielmehr eingeschränkt durch parkende Fahrzeuge, die unter Beachtung der linksseitigen Parkstreifenbegrenzung (Markierung/ Bordstein) wegen der bei moderneren Fahrzeugen vorzufindenden Fahrzeugbreite grundsätzlich mit der abgewandten Seite über die Begrenzung des Gehwegs hinausragen. Insofern wird die lichte Breite des Gehweges mindestens durch Außenspiegel eingeschränkt und deren Benutzung erschwert. Das PK 37 ist in diesem Fall nur in den Fällen tätig, in denen ein Fahrzeug deutlich in den Gehweg hineinragt. Die Wegordnung des derzeit angeordneten Gehwegparkens ohne Ausweisung anderer Parkfläche ist aus hiesiger Sicht lediglich dazu geeignet, nunmehr Fußgänger gegenüber Fahrzeugführer zu bevorteilen und würde unweigerlich dazu führen, dass Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt werden. Insofern wäre dem PK 37 an einer befriedigenden Lösung für alle Verkehrsteilnehmer gelegen.

    Das ist doch an perversität nicht mehr zu überbieten. PK stellt fest, dass Autos falsch parken. Das Gehwegparken soll aber nicht aufgehoben werden, da befürchtet wird, dass Autofahrer dann falsch parken.
    Achsooooo, die Autofahrer parken dann womöglich anders falsch, nämlich so, dass sie den guten Autoverkehr behindern? Neinnein, das darf nicht sein. Und unmöglich darf man Fußgänger "bevorzugt" behandeln...

    ach, geht noch weiter:

    Zitat von StVB-PK37

    Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ergibt sich aus diesem Umstand ein hoher Parkdruck. Vermehrt werden zu diesen Zeiten insbesondere im westlichen Teil des Eydtkuhnenwegs Fahrzeuge widerrechtlich auf dem Gehweg abgestellt. Tagsüber besteht dieses Problem nur vereinzelt. Dieses Verhalten ist dem PK 37 bekannt; es wird regelmäßig geahndet. Dies kann insbesondere in den Abend- und Nachtstunden jedoch nicht mit der gebotenen Konsequenz erfolgen. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, dass in ausreichender Zahl rechtmäßige Parkräume in angemessener Entfernung zur Verfügung stehen, so dass auch die konsequente Verfolgung nur zu einem unzureichenden Erfolg führen kann.

    Wie geil. Freibrief für Falschparker. Und überhaupt will man auch gar nichts ändern, denn der Bürger hat schließlich einen Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz in "angemessener Entfernung".

    Schlussfolgerung StVB-PK37:

    Zitat

    Es wird angeregt, die Pillauer Straße und den Eydtkuhnenweg straßenbaulich zu überplanen, da abzusehen ist, dass andere Maßnahmen (z. B. Ahndung, Wegordnung derzeit zum Parken frei gegebener Bereiche zugunsten breiterer Gehwege pp.) allein nicht zu einem allseits befriedigenden Ergebnis führen werden. Dabei kann im Rahmen rechtlicher Vorgaben sowie unter Betrachtung der Bedarfe aller Verkehrsteilnehmer auch Bezug auf die Vorschläge des Petenten genommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die durch den Petenten in der Eingabe verfassten Vorschläge eher dazu geeignet sind, beengte Verhältnisse im öffentlichen Raum noch enger zu gestalten.

    mit freundlichen Grüßen, ihre KFZ-LobbyPolizei Hamburg.

    Wahnsinn...

  • Im §47 Owig steht etwas von "pflichtgemäßem Ermessen". Es gibt nichts und niemanden (Bezirksregierung, Vorgesetzte, Gerichte o.ä.), die das kontrollieren? Dann müsste man ehrlicherweise "nach Lust und Laune" ins Gesetz schreiben.

  • Zuständig ist das Verwaltungsgericht.
    Ausgerechnet bei Verstößen im ruhenden Verkehr sehe ich eine sehr hohe Schwelle, bis man einen Ermessensfehler anfechten kann. In dem vorliegenden Fall vielleicht am ehesten wegen der sach- und zweckfremden Erwägungen, bei denen der eigentliche Zweck des Verbots, auf Gehwegen zu Parken, völlig aus dem Blick geriet.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ich habe bezüglich des Themas Falschparker vor zwei Wochen eine Transparenzanfrage an den Landesbetrieb Verkehr gestellt. Mit der Frage, wann sie seit Anfang 2015 "in meiner Ecke" kontrolliert haben, wann sie es geplant haben und wie die Anweisungen zur Ausgestaltung des Ermessensspielraumes aussieht.

    Ich freue mich schon wie ein kleines Kind vor Weihnachten auf die Antwort. Ich hege die Hoffnung, dass sie die Politik in gewisse Erklärungsnöte bringen könnte...

    Wer das auch machen will, kann gerne per PN eine "Vorlage" von mir bekommen.