„Haifischzähne“ in Lüneburg mit Zeichen 342

  • Es gibt ja so Sachen, bei denen man gar nicht genau weiß, ob die nun beabsichtigt sind oder nicht. Relativ willkürlich verteilt sind in Lüneburg die so genannten Haifischzähne an Stellen, an denen der Radverkehr eine Fahrbahn quert. Das sieht dann beispielsweise so aus:

    Der Fahrbahnverkehr darf hier ohne Lichtzeichenanlage auf einem so genannten freilaufenden Rechtsabbiegestreifen abbiegen, Rad- und Fußverkehr queren zwischendurch. Damit das auch jeder merkt, gibt es sogar ein gelbes Blinklicht, das auf die Wartepflicht des Fahrbahnverkehrs hinweist. Aber, Überraschung, der Radverkehr ist hier dank Zeichen 342 ebenfalls wartepflichtig — der Fußverkehr hingegen nicht, denn der muss dank § 9 Abs. 3 StVO dennoch durchgelassen werden. Und der Radverkehr in der Gegenrichtung hat auch irgendwie Vorfahrt, denn der hat dort keine Haifischzähne.

    Und überhaupt darf man vermuten, dass das alles gar nicht so gemeint war wie es dort zu sehen ist, denn die Haifischzähne purzelten erst im April 2020 in die Straßenverkehrs-Ordnung und waren früher Straßenmalerei ohne Wert. Die hier sichtbaren Zeichen dürften auch älter als zwei Jahre sein.

    Mitunter gibt es so etwas auch im Bereich von Lichtzeichenanlagen:

    Oder auch wieder nur in der Gegenrichtung:

    Was nun? Die Straßenverkehrsbehörde nerven und Vorschlagen, die ganzen Haifischzähne abzukratzen? Denn wenn ich mich als Radling tatsächlich an diesen Dingern orientiere, dann zieht ja wieder die Rechtsprechung des OLG Hamm von wegen dass der Verkehrsteilnehmer mit dem kleineren Zeichen 205 (oder dem Haifischzahn?) noch weniger Vorfahrt hat als der Verkehrsteilnehmer mit dem größeren Zeichen 205 (der ja aber eigentlich auch keine Vorfahrt hat).

  • Ich würde das auf jeden Fall auch melden. Fällt es in den räumlich zuständigen Bereich des Meldeportals Lüneburg? Dann könntest du es ja dort schön formulieren, wenn es keine Zeichenbegrenzung im Textfeld gibt.

  • Zunächst mal StVO lesen und feststellen, dass Vz 342 für sich allein genommen überhaupt nichts regeln.

    ... wie auch die Radfurt für sich alleine nix regelt, aber nur dort markiert werden darf laut VwV-StVo zu § 9, wo Radfahrer auch wirklich Vorfahrt/Vorrang haben ...

    Der nächste, der dort die Haifischzähne auffrischen soll, soll den Plan einfach 90° drehen, dann passt's ... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Mueck (27. Mai 2022 um 18:54)

  • Auf jeden Fall der Behörde melden. Und wenn die nicht entsprechend reagieren Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Das bringt dann zwar meist auch nicht viel, aber ich denke, man muss denen schon zeigen, dass sich auch eine Behörde an Gesetze und Vorschriften halten muss.

    Ich habe auch einmal mit Hilfe der Lokalzeitung Erfolg gehabt. Die haben eine Rubrik "Was mich ärgert, was mich freut". Daraufhin haben sie ganz schnell reagiert.

  • ... wie auch die Radfurt für sich alleine nix regelt, aer nur dort markiert werden darf laut VwV-StVo zu § 9, wo Radfahrer auch wirklich Vorfahrt/Vorrang haben ...

    Wobei der Hinweis auf die Straßenverkehrs-Ordnung natürlich schon stimmt. Nur: Irgendwas will man ja mit diesen Haifischzähnen aussagen und da ist dann „Vorfahrt achten“ das einzige, was hier in Frage kommt.

    Und in einer Gegend, in der so mancher Kraftfahrer schon Unterscheidung von Fußgängerüberweg und Fahrradfurt scheitert, habe ich ein ungutes Gefühl, wenn irgendwo Markierungen aufgetragen werden, die man mit wenig Mühe ganz schön missverstehen kann.