Für mich ganz einfach: Sobald ein Radfahrer durch eine Radwegbenutzungspflicht hinsichtlich seiner möglichen Fahrgeschwindigkeit, seiner Sicherheit oder seines Fahrkomforts gegenüber dem Fortkommen auf der Fahrbahn benachteiligt würde, darf er/sie selbstverständlich alternativ die Fahrbahn benutzen, wenn er/sie das will.
Wenn es mit der Verskehrswende endlich zügig vorwärtsgeht und zum Beispiel die von Scharffenberg in No Car avisierte Eisenbahn-Fahrrad-Fußgänger-Mobilität umgesetzt wird, dann stellt sich möglicherweise die Frage, ob es Fahrspuren für schnelle Fahrradfahrer und solche für langsame Fahrradfahrer geben wird an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen.
Eine mögliche Version wäre: Tempo 30 max. für unverzichtbare Sonderfälle von Autoverkehr und für den schnellen Radverkehr, inklusive Pedelecs mit Tretunterstützung bis 30 km/h.
Und Fahrradwege mit Tempo 15 max.
Mal schauen!