Lustiges Abbiegen zwischen Willy-Brandt-Straße und Altenbrückertorstraße

  • Allein dass wir da drüber diskutieren müssen, zeigt doch mal wieder was für ein Bullshit die Radverkehrsführung mancherorts so ist.

    Als Ortsunkundiger würde ich wahrscheinlich die Fahrradampel erst gar nicht wahrnehmen, sondern erst später sehen.

    Meiner Meinung nach gilt die Fahrradampel jedoch für jede Richtung, da ich mich ja auf einer Radverkehrsanlage befinde.

    An §10 StVO (Einfahren) hätte ich in diesem Fall gar nicht gedacht, nur an §9 (beim Abbiegen).

    Intuitiv ist das nicht.

    In Ahrensburg haben wir auch an einigen Stellen (Beispiel 1, Beispiel 2) die Fahrradampel hinter der Kreuzung, wobei ich da bisher noch keine Diskrepanzen zwischen Fahrbahnampel und Fahrradampel festgestellt habe, so dass die Frage da nicht so relevant ist. An diesen Stellen finde ich sie sogar ganz gut, da der rechts abbiegende Autoverkehr damit nochmal auf die Radfahrer hingewiesen wird.

  • An und für sich gehören Fahrradampeln auf eine bestimmte Höhe, und sollten immer die gleiche Größe haben, damit man diese gleich zuordnen kann. Bei uns München gibts kleine Fahrradampeln etwa auf Lenkerhöhe, dann vor der Kreuzung, weiß nicht mehr wo das war, aber in irgendwo (?Frankfurt?) gabs mal eine normale Ampel (also wie Auto, auch so hoch augfgehängt) mit Fahrradstreuscheiben, aber auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung, dann gibts Kombistreuscheiben, mal 3 Farben, dann nur Rot/Grün. Völlig wild, macht man doch für den KFZ-Verkehr auch nicht.

    Der Grund dürfte wohl meistens Kostenoptimierung sein

    Nebenbei sind Kombi-Streuscheiben doch oft gar nicht mehr richtig zu erkennen, wenn die zu kreuzende Straße mehrspurig ist.

  • Malte 18. Februar 2022 um 20:10

    Hat den Titel des Themas von „Lustiges Abbiegen zwischen Willy-Brandt-Straße und Altenbrückentorstraße“ zu „Lustiges Abbiegen zwischen Willy-Brandt-Straße und Altenbrückertorstraße“ geändert.
  • Der spezielle Signalgeber für Radverkehr regelt aber nur die Fahrbeziehung "geradeaus". Für die Fahrbeziehung "rechts" für Radfahrer auf der Radverkehrsanlage gibt es keine separate Signalisierung, also gilt das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Das ist ja auf den allermeisten Kreuzungen so, weswegen ich beim Rechtsabbiegen auf der Radverkehrsanlage bei Fahrverkehr-rot auch stets anhalte.

    Ich lege noch ein weiteres Mal nach. Eine Kreuzung weiter nördlich gibt es in Fahrtrichtung Osten diese Signalisierung:

    Hier muss ich ja nun doch davon ausgehen, dass der Signalgeber für Radfahrer den benachbarten Signalgeber mit Pfeiloptik übertrumpft, sonst käme ich ja nie von der Stelle.

  • Hier muss ich ja nun doch davon ausgehen, dass der Signalgeber für Radfahrer den benachbarten Signalgeber mit Pfeiloptik übertrumpft, sonst käme ich ja nie von der Stelle.

    In der Tat tut er das, solange der Radfahrstreifen eine Radverkehrsanlage darstellt.

  • Wenn ich links abbiegen möchte, darf ich auch nicht der lustigen Fahrbahnmarkierung folgen, die nach links wiederum auf den linksseitigen Radweg führt, denn obwohl es hier total normal ist, auf der falschen Straßenseite zu fahren, soll ich hier eigentlich geradeaus und dann nach links fahren; die Fahrbahnmarkierung gilt nur für Radfahrer, die aus der Querstraße rechts abbiegen.

    Ne, weder noch. Die Linie begrenzt den Auto-Bereich nach rechts. Ein Rätsel ist mir allerdings, warum man den reinen Fahrrad-Bereich nicht rot gepflastert hat (ebenso eine Kreuzung weiter nördlich) – an diversen anderen Kreuzungen ist auf die Art klar zu erkennen, dass ein rechts abbiegender Radfahrer mit der Ampel nicht zu tun hat.