Woche 12 vom 18. bis 24. März 2019

  • So wird aus "Was habt Ihr heute komisches NICHT auf dem Fahrrad erlebt" ein Medienhinweis:

    Als ich gestern meine Tochter zur Schule begleitete, bemerkte ich erfreut, dass die Polizei vor Ort ist und sich um die ganzen Elterntaxis kümmert.

    Und unmittelbar danach bemerkte ich, dass es eine kurze Rangelei zwischen Polizisten und Elterntaxi-Papa gab.

    Also fix einen Tweet mit einem Dankeschön an die Polizei abgesetzt. Ein paar Stunden später griff die Polizei diesen auf und schon war die Sache in der Presse: Vater und Polizist prügeln sich vor Schule

    Sicherlich alles etwas übertrieben formuliert, aber schön, dass das Problem Aufmerksamkeit erhält.

  • Tragischer Unfall: Autofahrer überholt Autos und rammt Liegerad, Radler tot

    Genauer gesagt: Velomobilfahrer durch jemand, der gleich zwei Autos überholte, beim Wiedereinscheren seitlich von der Straße runtergeschoben ...

    Hat ein Mitglied des velomobilforum.de getroffen, zwei längere Diskussionsstränge dazu gibt es dort ...

    Oh nein! :( In diesem und den Schwesterforen bin ich auch öfter unterwegs. Gleich mal schauen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Mal wieder etwas aus der anderen Seite: http://www.spiegel.de/panorama/justi…-a-1258852.html

    Zitat

    Von Mitte Oktober 2013 bis Mitte Juli 2015 soll Peter-Helge H. in 816 Fällen als Richter das Recht gebeugt haben - ein Verbrechen, das mit mindestens einem Jahr Haft bestraft wird. Laut Anklage ließ er Bußgeldverfahren absichtlich verjähren. Dann stellte er die Verfahren wegen Falschparkens, Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Kosten der Staatskasse ein.

    Nicht wirklich fahrradspezifisch, aber auch kein Wunder, dass bei solchen Richtern nix rumkommt.

  • Ich kenne nicht die Details des Falls. Ich kenne aber persönlich und um 1,2 Ecken fleißige Richterinnen und Richter, die gegen den Aktenstapel nicht ankommen.

    Und gleichzeitig Bauchweh haben, weil sie nicht mit der Gründlichkeit arbeiten (können), die ihren eigenen Ansprüchen genügt. :(

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • So wird aus "Was habt Ihr heute komisches NICHT auf dem Fahrrad erlebt" ein Medienhinweis:

    Bin ganz baff, dass das noch weitere Kreise zieht. Google trifft inzwischen ein gutes Dutzend Berichte. Auf Stern.de ist die Geschichte noch auf der Startseite. Und alles nur wegen einem Tweet.

    Na mal schauen, ob man das nicht nutzen kann, um gleich eine morgendliche Sperrung der Straße zu erreichen :)

    Und nebenbei lerne ich etwas über die Medienlandschaft:

    In mehreren Foren diskutieren Nutzer aufgeregt, ob sich Polizisten "prügeln" dürfen.

    Und wo kommt die Formulierung her? Aus meinem Tweet, der aus vielleicht zwei Sekunden Sicht auf das Geschehen entstanden ist...

    Und aus der Audi-Limousine macht die Morgenpost mal gleich ein SUV.

  • Rennradfahrer schwer verletzt: Ein Autofahrer hat in der Nähe von Klötze zwei Rennradfahrer ausgebremst. Einer der beiden verletzte sich schwer.

    Interessanter Beifang beim Lesen des obigen in drf gefundenen Links:

    Die Krux mit dem Seitenstreifen

    Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde, den man nun "leider" entwidmen musste ...

    Impression bei Mapillary

  • Interessanter Beifang beim Lesen des obigen in drf gefundenen Links:

    Die Krux mit dem Seitenstreifen

    Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde, den man nun "leider" entwidmen musste ...

    Wozu braucht man eigentlich Versicherungsschutz, wenn die Nutzung des Seitenstreifens doch so sicher ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Th(oma)s (27. März 2019 um 08:47)

  • Interessanter Beifang beim Lesen des obigen in drf gefundenen Links:

    Die Krux mit dem Seitenstreifen

    Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde, den man nun "leider" entwidmen musste ...

    Und solange der "vorgeplante" Radweg nicht fertig gebaut ist: "Bis dahin heißt es: Ordentlich in die Pedalen treten."
    Ich fände ja sowas sinnvoller:

  • Im Saarland gibt es eine ganze Menge dieser Zwei-Richtungs-Seitenstreifchen. Nur stehen dort auch noch die Leitpfosten im Weg rum. Für mich ein Rätsel, wie man einen Seitenstreifen in Gegenrichtung überhaupt in einen "Radweg" umwidmen kann und darf...!?

    Interessanter Beifang beim Lesen des obigen in drf gefundenen Links:

    Der Artikel ist ja überhaupt nicht tendenziös. Achgottchen, die Autos fahren dort hin und wieder 100 km/h. Dann soll er die Anordnung von Tempo 70 fordern. Der fährt als Geisterradler linksseitig (bei Gegegnverkehr) dann teilweise im Zentimeterabstand frontal Lkws entgegen - und bezeichnet das als "sicherer", als einfach auf der Fahrbahn in der korrekten Richtung zu fahren? Wegen derart paranoiden Leuten kann ich den ADFC überhaupt nicht ernst nehmen. DIE sind es, die das völlig normale Radfahren permanent als lebensgefährlich hinstellen - und sich dann wundern, warum keiner mit dem Rad fährt... ||:rolleyes:

    Wozu braucht man eigentlich Versicherungsschutz, wenn die Butzung des Seitenstreifens doch so sicher ist?

    Welchen "Versicherungsschutz" meint der Typ da überhaupt...?

  • Der fährt als Geisterradler linksseitig (bei Gegegnverkehr) dann teilweise im Zentimeterabstand frontal Lkws entgegen - und bezeichnet das als "sicherer", als einfach auf der Fahrbahn in der korrekten Richtung zu fahren?

    Zumal er (und angestiftet von ihm viele andere Radfahrer auch, also auch und gerade unsichere/unaufmerksame/überforderte Kinder und Weibchen...) ja bei Nutzung in der Gegenrichtung jedesmal zweimal die beiden gegenläufigen mit 100-120 km/h brausenden KFZ-Ströme queren muss.

  • "Gegen die Fahrtrichtung" (a. a. O.) =O

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)