Neue Regelungen für S-Pedelecs

  • Schwalbe fotografiert in Hannover.

    Und was ist mit Simson S 50 / S 51?

    Es scheint doch einige Freund*innen dieser DDR-Klassiker Simson und Schwalbe zu geben:

    Simson S 51 fotografiert in Hannover

    Mir fällt gerade ein, dass Simson ein hebräischer Name ist und es die Geschichte von einem heldenhaften Riesen mit diesem Namen gibt, die im Alten Testament zu finden ist. Und tatsächlich war Simson ursprünglich ein deutsches Unternehmen, das im 19. Jahrhundert von einer jüdischen Unternehmerfamilie gegründet wurde.

    mdr.de vom 8.9.21

    Bei Wikipedia steht:

    Die S 50/S 51 kann in Deutschland entsprechend einer Ausnahmeregelung im Einheitsvertrag trotz der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h als Kleinkraftrad mit einem Versicherungskennzeichen zulassungsfrei gefahren werden.

    Vielleicht ist das ein Grund für die Beliebtheit?

    wikipedia

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (21. Januar 2023 um 11:18)

  • Natürlich geht das in der Stadt - auf der Fahrbahn freilich. Macht man mit dem PKW ja auch. Besser wäre es sogar, führe das S-Pedelec wenigstens 50 km/h.

    Vermutlich hat man die Geschwindigkeit 45 km/h deshalb gewählt, weil man die Fahrer*innen eines solchen Kleinkraftrades dazu verführen will, endlich ein "richtiges" Fahrzeug zu kaufen, dass 50 km/h schafft und im Stadtverkehr "mithalten" kann.

    Gab es diese 45 km/h Regelung für Kleinkrafträder eigentlich schon bevor Tempo 50 innerorts Gesetz wurde?

    Ein S-Pedelec ist nachdem Gesetz ebenfalls ein Kleinkraftrad. Deshalb bezeichne ich hier mal die S-Pedelecs ebenso wie die anderen Kleinkrafträder als "Einstiegsdroge".

  • Warum wäre das besser, und warum „mindestens“ 50?

    Ich habe nicht "mindestens" geschrieben. Aber tatsächlich war die Formulierung nicht eindeutig, ich präzisiere:

    Siehe hier Bedeutung 2a): https://www.duden.de/rechtschreibung/wenigstens

    Zum anderen Teil der Frage: Du kennst dich meiner Erfahrung hier im Forum nach in und mit Verkehrsdingen gut aus, kennst also sicher auch die Argumente für und gegen 50 km/h und kennst ebenso die Historie, wie die bbH von 45 km/h für die diskutierte Fahrzeugklasse L1e zustande kam. Ich halte diesen Teil deiner Frage also für suggestiv; die Antwort darauf ergibt sich m. E. zudem aus dem Kontext.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Zum anderen Teil der Frage: Du kennst dich meiner Erfahrung hier im Forum nach in und mit Verkehrsdingen gut aus, kennst also sicher auch die Argumente für und gegen 50 km/h und kennst ebenso die Historie, wie die bbH von 45 km/h für die diskutierte Fahrzeugklasse L1e zustande kam.

    Meine These: 45 km/h soll den Benutzern von Kleinkrafträdern ermöglichen, dass sie im Stadtverkehr mit Tempo 50 einigermaßen mithalten können sollen, aber andererseits auch dazu anspornen auf ein richtiges KFZ umzusteigen, mit dem man schneller als 45 km/h fahren kann. Quasi "Einstiegsdroge".

    Interessant wäre Tempo 25 km/h als generelle zulässige Höchstgeschwindigkeit im Innerorts-Verkehr. Das wäre die Pedelec-bauartbedingte Grenze der Tretunterstützung. Und ziemlich genau da endet auch die Leistungsfähigkeit der meisten Menschen, wenn sie mit dem Fahrrad fahren. (Damit meine ich alle Menschen, auch Kinder und alte Menschen und solche, die nur selten Fahrrad fahren oder es erst erlernen müssten.)

    Tempo 25 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit innerorts würde dazu beitragen, die Radwegbenutzungspflicht ganz entscheidend infrage zu stellen! Radwege wären dann immer noch sinnvoll, würden aber voraussichtlich nur von den Radfahrer*innen benutzt werden, die mit durchschnittlich 15 km/h unterwegs wären. Und genau da ist die allergrößte Zuwachsrate an Fahrradfahrer*innen zu erwarten!

    Das hört sich jetzt vielleicht "brutal" an, für alle die ohne Mühe 30 und schneller mit dem Fahrrad fahren. Aber das wäre auf Landstraßen weiterhin problemlos möglich. Dort sollte Tempo 50 oder Tempo 60 maximal gelten. Das ist auch für die sportlich aktiven Radfahrer*innen ein Tempo, dass sie nicht mehr mühelos fahren.

  • Die S 50/S 51 kann in Deutschland entsprechend einer Ausnahmeregelung im Einheitsvertrag trotz der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h als Kleinkraftrad mit einem Versicherungskennzeichen zulassungsfrei gefahren werden.

    Vielleicht ist das ein Grund für die Beliebtheit?

    Die S50 ist das Moped, das mein Cousin in Meckpomm hatte - und auf dem ich, mit 12 oder 13 auf Ostbesuch Mopedfahren gelernt habe. Muss irgendwie so ein rechtsfreier Raum gewesen sein, da in der Pampa zwischen Boizenburg und Vellahn. Das mit den 60km/h vmax würde ich für ein Gerücht halten - 80-85 laut Tacho waren da immer drin.

    Und was die 45km/h Regelung anbelangt - ich bin mir sehr sicher, dass die genau so gewählt ist, dass der geneigte Kunde sich damit immer untermotorisiert fühlen soll. Ich sehe da zwei Lösungen - Höchstgeschwindigkeit 40km/h innerorts oder S-Pedelecs und die ganze 45er-Riege auf 50 erhöhen. Ich bin bei 40km/h für alle.

  • Das mit den 60km/h vmax würde ich für ein Gerücht halten - 80-85 laut Tacho waren da immer drin.

    Dann hatte er eine S70 oder einen Sperber, die galten aber schon - wie heute auch - als (Klein-) Motorrad. Die S50/51er Baureihe schaffte nach guter Einfahrzeit lt. Tacho knapp 70, da der aber wie überall etwas vorging, waren es real etwa 65km/h. Ich hatte dazu mal etwas ins Netz geschrieben.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Eine Zeitlang hatte ich auch eine Schwalbe. Es war ein angenehmes mitschwimmen im Verkehr. So mußte ich auch nicht schon 5 Km vor dem links Abbiegen auf die linke Spur . Meine Schwalbe schaffte echte 65 kmh, auch noch bei hier vorhandene Steigungen. Durch meine Erfahrungen meinern MZten war sie auch in einem betriebssicheren Zustand. Aktuell würde mir ein Liegedreirad als S-Pedelec gefallen das 65kmh fahren dürfte. Also nicht als Ausnahme, sondern so das S-Pedelecs grundsätzlich 65kmh (60kmh) fahren dürfen. Durch diese 45kmh Grenze sind betroffene Fahrzeuge, bzw. deren Fahrer, kwasi "zum Abschuß freigegeben".

  • Genau so sieht es aus.

    Wer tatsächlich über Fahrpraxis mit Leichtfahrzeugen verfügt, weiß, dass 45 km/h ein unpraktikables Bürokratiergebnis sind.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • dass 45 km/h ein unpraktikables Bürokratiergebnis sind.

    Da springt einen diese "Angst" förmlich an, die angeblich auch die Menschen immer davon abhält, mit dem Radeln anzufangen. Das Motiv für diese in Umfragen stets geäußerte Angst ist aber ganz offensichtlich nicht die reale Sorge, dass man konkret einem Unfall zum Opfer fallen könnte, sondern schlicht und ergreifend *Scham*. Scham darüber, dass man die anderen aufhält. Wer sich das traut, ist ein Kameradenschwein, und Kameradenschweine verdienen völlig zu Recht Klassenkeile, quasi.

  • Eine Zeitlang hatte ich auch eine Schwalbe. Es war ein angenehmes mitschwimmen im Verkehr. So mußte ich auch nicht schon 5 Km vor dem links Abbiegen auf die linke Spur . Meine Schwalbe schaffte echte 65 kmh, auch noch bei hier vorhandene Steigungen. Durch meine Erfahrungen meinern MZten war sie auch in einem betriebssicheren Zustand. Aktuell würde mir ein Liegedreirad als S-Pedelec gefallen das 65kmh fahren dürfte. Also nicht als Ausnahme, sondern so das S-Pedelecs grundsätzlich 65kmh (60kmh) fahren dürfen. Durch diese 45kmh Grenze sind betroffene Fahrzeuge, bzw. deren Fahrer, kwasi "zum Abschuß freigegeben".

    Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h ist ein Pedelec mehr als nur ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Die große Mehrheit der Menschen kann mit einem Fahrrad über eine längere Strecke nicht schneller als 20 km/h fahren. Deshalb ist es auch richtig, dass "Fahrräder" mit einem Elektromotor, der über diese Geschwindigkeit hinaus Tretunterstützung leistet, zu Recht nicht mehr als Fahrrad bezeichnet wird.

    Laut Wikipedia ist "Pedelec" ein Kofferwort aus den englischen Wörtern „Pedal Electric Cycle" (frei übersetzt: elektrisch unterstütztes Treten der Fahrradpedale).

    Bei Geschwindigkeiten über 20 km/h wird aus dem Treten, das elektrisch unterstützt wird, immer mehr ein Steuern durch Drehbewegung. Wenn bei einem Pedelec oder gar bei einem unbeladenen Lasten-Pedelec die maximale Tretunterstützung eingeschaltet ist, dann ist dieser Effekt bereits deutlich bemerkbar.

    Für jemand, der stark oder sehr stark bewegungseingeschränkt ist, ist natürlich auch das Pedalieren mit sehr geringem Kraftaufwand unter Umständen bereits eine riesige Anstrengung. Für die Mehrheit der Menschen ist wohl ein Pedalieren bei einem Fahrrad bis zu einem Tempo von 20 (höchstens 25) km/h zumindest auf kürzeren Strecken (wenige hundert Meter) noch möglich, aber schon deutlich außerhalb der "Komfortzone"

    Was meinst du damit, dass von der 45kmh Grenze betroffene Fahrzeuge, bzw. deren Fahrer, quasi zum Abschuss freigegeben seien? Wenn ich mit dem Fahrrad die Fahrbahn benutze, dann fahre ich deutlich langsamer als 45 km/h. Bis jetzt hat mich aber noch niemand abgeschossen. Muss ich mir Sorgen machen?

    Ein Liegedreirad mit einem Motor der es auf bis zu 65 km/h beschleunigen kann, das hat einen Motor, der deutlich mehr leistet als "Tretunterstützung".Zumindest gilt das bezogen auf die durchschnittliche Fitness der meisten Menschen.

  • Aktuell würde mir ein Liegedreirad als S-Pedelec gefallen das 65kmh fahren dürfte.

    Eine Liegedreirad-Variante davon hab ich noch nicht gesehen. Aber das kommt sicher auch noch:

    eRockit One – das schnellste "Fahrrad" der Welt - BIKE BILD
    Per Pedalkraft lässt sich das eRockit, eine Mischung aus E-Bike und Motorrad, auf fast 100 km/h beschleunigen und die Autobahn benutzen.
    www.autobild.de
  • Ich reiße wie du jetzt auch einmal kleine Zitat-Fitzelchen aus dem Kontext deiner Antworten heraus:

    Da springt einen diese "Angst" förmlich an

    Da ich mich mich auf zwei Rädern durchaus auch jenseits der 200 km/h bewege (RASER!11!drölf), und das nicht aus einem Gefühl der Angst, bestätigt deine küchenpsychologische "Analyse" meine obige Vermutung, deine Frage nach meiner Kritik an der bbH von 45 km/h sei suggestiv gewesen. Derartige durchschaubare rhetorische Strategien stoßen erfahrungsgemäß nicht fruchtbare "Diskussionen", sondern banale Sophisterei und weitere Polemik an - und langweilen im Übrigen. Darum ist von meiner Seite der Austausch mit dir zu diesem Thema beendet. Ich erweise dir die Ehre des ggf. letzten Wortes.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    Einmal editiert, zuletzt von cubernaut (25. Januar 2023 um 22:17)

  • Der erste Satz ist sachlich falsch. Die Grenze beträgt 25 km/h bei einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.

    Für die zweite These interessiert mich eine Quelle und die Präzisierung von "längere Strecke".

    Der dritte Satz ist ein Folgefehler aus dem ersten und im Übrigen diskutabel.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Der erste Satz ist sachlich falsch. Die Grenze beträgt 25 km/h bei einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.

    Meintest du diesen Satz?

    Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h ist ein Pedelec mehr als nur ein Fahrrad mit Tretunterstützung.

    Warum ist der Satz sachlich falsch?

    Es ist richtig, dass es eine rechtliche Regelung gibt, die eine Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h zulässt. Ich halte das für sehr problematisch, denn 25 km/h ist nicht die Geschwindigkeit, die die Mehrheit der Menschen üblicherweise mit dem Fahrrad zu fahren imstande ist. Die meisten Menschen dürften kein Problem damit haben, eine Geschwindigkeit bis zu 25 km/h mit dem Fahrrad zu fahren. Aus eigener Kraft heraus werden die meisten Menschen diese Geschwindigkeit nur über eine kurze Distanz von ein paar hindert Metern durchhalten. Es sei den es kommt Rückenwind dazu, oder ein Gefälle oder eben eingebauter elektrischer "Rückenwind" (Pedelec).

    Mit "die meisten Menschen" meine ich alle Menschen, die häufiger oder gelegentlich Fahrrad fahren, auch diejenigen, die nur sehr selten oder fast gar kein Fahrrad fahren. Und auch diejenigen, die im Prinzip dazu bereit sind Fahrrad zu fahren, aber es aus verschiedenen Gründen bisher noch nicht getan haben oder fast noch gar nicht getan haben.

    Diejenigen Menschen, die auch über eine längere Strecke problemlos 25 km/h zu fahren imstande sind, gehören in der Regel zu den Fahrradfahrer*innen, die häufig Fahrrad fahren und dazu körperlich ausreichend fit sind.

    Ein Pedelec sollte aber nicht das Fahrradfahren als Mobilitätssystem für die ganze Bevölkerung in der Form beschleunigen, dass viele das Gefühl haben, beim Fahrradfahrern mit einem normalen Fahrrad von den Schnellfahrern abgehängt zu werden.

    Deshalb ist es zwar formal richtig, dass der Gesetzgeber 25 km/h als Maximaltempo für die Tretunterstützung zugelassen hat. Aber trotzdem habe ich einen guten Grund genannt, dass das zu schnell ist. Der Gesetzgeber hätte auch 20 km/h oder 30 km/h als Maximaltempo für die Tretunterstützung festlegen können. Da gibt es kein sachlich "richtig" oder "falsch". Allenfalls ein verordnungstechnisch richtig oder falsch.

    Gilt sinngemäß auch für die bauartbedingten Tempogrenzen von Kleinkrafträdern. Ein S-Pedelec ist ja rechtlich betrachtet den Kleinkrafträdern gleichgestellt.

    Und die Simsons und die Schwalben dürfen nur deshalb schneller fahren, weil es in der ehemaligen DDR mal anders geregelt war mit den bauartbedingten Tempogrenzen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten, dass ich mit einem Pedelec Fahrradtouren an der Küste gemacht habe, die ich nie und nimmer ohne die elektrische Tretunterstützung in derselben Zeit geschafft hätte. Vielleicht auf der einen Hälfte der Wegstrecke, nämlich die mit dem natürlichen Rückenwind. Aber das wär's dann auch gewesen. Und ich fahre deutlich häufiger Fahrrad, als die meisten Menschen. Und habe keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen.

  • Der erste Satz ist sachlich falsch. Die Grenze beträgt 25 km/h bei einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.

    Für die zweite These interessiert mich eine Quelle und die Präzisierung von "längere Strecke".

    "200 Watt beträgt die durchschnittliche Trittleistung beim flotten Radfahren eines Durchschnittsradlers."

    Quelle: https://www.wienenergie.at/blog/der-mensch-in-watt/

    Ein "Durchschnittsradler" oder Durchschnitt-Fahrradfahrer ist vermutlich von der Wattleistung höher anzusetzen als ein Durchschnittsmensch. Aber du hast ja eine Nenndauerleistung angegeben, die bereits über der des Durchschnitt-Fahrradfahrers liegt.

  • "Warum ist der Satz sachlich falsch?"

    Hast du doch selbst beantwortet:

    Weil ein Fahrrad, das bis 25 km/h Tretunterstützung liefert, rechtlich ein Fahrrad ist und deine Formulierung implizierte, es sei keines.

    Aber nun hast du deine Formulierung ja präzisiert und es ist klar geworden, dass du es unbeschadet der rechtlichen Einordnung nicht für ein Fahrrad hältst. Darüber kann man dann diskutieren.

    Mir ist es wichtig, hier begrifflich sauber zu arbeiten, weil erfahrungsgemäß die rechtlichen Begriffe gern mit Alltagssprache vermischt werden und zur Verwirrung beitragen.

    Als Beispiel dafür seien genannt: Pedelec, E-Bike, Elektrofahrrad, Leichtmofa, S-Pedelec etc. pp.

    Wie man an dieser Diskussion hier wieder einmal erkennt, ist die Frage nach der legitimen (nicht "legalen") Maximalgeschwindigkeit von Fahrzeugen , abgesehen von den physikalischen Tatsachen, naturgemäß höchst subjektiv und gebunden an die eigene körperliche Konstitution, Vorerfahrungen mit verschiedenen Fahrzeugklassen u. a. m.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    2 Mal editiert, zuletzt von cubernaut (27. Januar 2023 um 15:29)

  • Mir ist es wichtig, hier begrifflich sauber zu arbeiten, weil erfahrungsgemäß die rechtlichen Begriffe gern mit Alltagssprache vermischt werden und zur Verwirrung beitragen.

    Als Beispiel dafür seien genannt: Pedelec, E-Bike, Elektrofahrrad, Leichtmofa, S-Pedelec etc. pp.

    Wie man an dieser Diskussion hier wieder einmal erkennt, ist die Frage nach der legitimen (nicht "legalen") Maximalgeschwindigkeit von Fahrzeugen , abgesehen von den physikalischen Tatsachen, naturgemäß höchst subjektiv und gebunden an die eigene körperliche Konstitution, Vorerfahrungen mit verschiedenen Fahrzeugklassen u. a. m.

    Natürlich gibt es subjektive Faktoren, wann jemand welche Geschwindigkeit auf dem Fahrrad als schnell oder langsam empfindet.

    Aber das darf nicht zu einer "scheißegal"-Haltung führen in Bezug auf die Frage körperliche Fitness.

    Dazu kommt die technische Entwicklung und die Vorstellungskraft in Bezug auf technische Fragen.

    Ich hatte kürzlich bei einem Besuch in einer Stadler-Filiale ein preiswertes Fahrrad mit einer SRAM-Zweigang-Automatikschaltung gesehen. Leider hatte ich keine Zeit für eine Probefahrt, aber das will ich unbedingt nachholen. Hier ein Erfahrungsbericht von Stefan Rohn auf Fahrradzukunft.de:

    Erfahrungen mit der Zweigangnabe »Automatix« von SRAM | Fahrradzukunft

    Viele langjährige und erfahrene Fahrradfahrer*innen machen sich darüber lustig, wenn weniger erfahrene Fahrradfahrer*innen oder technisch wenig interessierte Menschen scheinbar "ganz klare und einfache" technische Zusammenhänge nur oberflächlich oder gar nicht beachten. Zum Beispiel schalten viele Fahrradfahrer*innen nicht in einen kleinen Gang zurück, wenn sie vor einer Ampel o. ä. zu stehen kommen. Obwohl es sehr hilfreich und kraftsparend ist, nach dem Stopp in einem kleinen Gang anzufahren.

    Dem Erfahrungsbericht von Stefan Rohn zufolge schaltet die SRAM-Zweigang-Automatikschaltung immer automatisch in den ersten Gang, wenn das Rad zum Stehen kommt. Viele erfahrene Fahrradfahrer*innen halten vermutlich nicht viel von so einer "Billigschaltung mit nur 2 Gängen". Und sind außerdem nicht nur technisch, sondern darüber hinaus auch körperlich in der Lage eine Schaltung mit deutlich mehr Gängen optimal einzusetzen.

    Ich vermute , dass eine solche Zweigangautomatik für wirklich fast alle Menschen eine brauchbare Sache ist- und halte das für gut und wichtig, weil das Fahrradfahren möglichst allen Menschen, möglichst niedrigschwellig zugänglich gemacht werden muss. Dazu gehören aber auch eine entsprechend angenehme und verständliche Fahrradverkehrsinfrastruktur. Hingegen darf es Helmpflicht, Führerscheinpflicht oder Versicherungspflicht nicht geben.

    Das Fahrrad wird dann ein wirklich sehr weit verbreitetes Alltagsverkehrsmittel, wenn die mit dem Fahrrad gefahrenen Geschwindigkeiten niedrig bleiben. Und das ist eine objektive Feststellung. Deshalb halte ich auch 20 km/h als geeignete Grenze für die Tretunterstützung bei Pedelecs. Und halte gar nichts davon, S-Pedelecs auf Radwegen zuzulassen, wie es der VCD vorschlägt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (28. Januar 2023 um 23:50) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Hier wurde ja schon öfters geschrieben, daß die Geschwindigkeiten mit denen sich der Radverkehr fortbewegt eine große Varianz hat. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Masse der Alltagsradelnden fährt irgendwo zwischen 10kmh -30kmh. Ich finde es schwierig daraus allgemein erwartbare Geschwindigkeiten abzuleiten. Wenn ich es trotzdem tuen müsste, würde ich jedoch keine Geschwindigkeit unter 25kmh wählen. Seit der großen Verbreitung der Pedelcs können auch untrainierte Personen unter ungünstigen Bedingungen wie z.B. Steigungen oder Gegenwind diese Geschwindigkeit schnell erreichen und auch halten.

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    Das verlinkte Video ersetzt natürlich keine wissenschaftliche Untersuchung. Aber es wirft die Frage auf, was wäre, wenn tatsächlich die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben würde.

    Für die sportlichen Fahrradfahrer wie der, auf dessen Lenker man im Video blickt, wäre dann vielleicht alles okay. Aber für die weniger sportlichen, die wie in dem Video mit maximal bis zu 15 km/h unterwegs sind, würde dann vielleicht gar nichts mehr gemacht werden, weil sich dann die Verkehrsplaner sagen, es ist ja niemand gezwungen, den schmalen und holprigen Radweg zu benutzen. Und für die paar langsamen Radfahrer, die es trotzdem tun, brauchen wir den nicht breiter und glatter zu gestalten.