Polizei sammelt radfahrendes Kind ein

  • (...) Die Polizei ist nach den länderspezifischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzen für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn die Polizei eine potenzielle Gefährdung einer Person ausmacht, ist sie verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden. (...)

    Wenn man jetzt böse wäre, könnte man es auch so interpretieren, dass die gefährdete Person der ausgebremste "richtige Verkehr" ist. Dann muss man natürlich umgehend handeln ;(

  • also bei aller Liebe... nein.

    Außer, wenn heute Gegenteiltag ist. dann, ja.

    Hast Du Dir einmal die Bründung für die Änderung des § 45(9) angeschaut? (Ich markiere einfach etwas.)

    Zitat

    Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. Insoweit besteht eine vergleichbare Situation, wie sie im Entwurf bei den sensiblen Einrichtungen "Kindergarten" etc. unterstellt wird.

    Ausserorts geährden Radfahrer den sicheren flüssigen Verkehrsablauf. Nach Ansicht vom Bundesverkehrtministern und dem Bundesratlos sind nicht die Radfahrer gefährdet.

    Ausserdem sind sie so verlässlich wie Kindergartenkinder. Es hat also beim diskutierten Fall nur zufällig ein Kin getroffen. Die Polizei muss alle Radfahrer wie Kindergartenkinder in Sicherheit bringen, die sich auf Landstraßen verirren.

  • Du liest da was, was da nicht steht.

    Ich les das so, dass durch die 30 prozentig erhöhte Gefahrenlage es öfter zu Unfällen kommen kann, die dann natürlich den flüssigen Verkehrsablauf behindern. Da steht nicht, wer der Verursacher dieser Unfälle ist. Wenn man die gängigen Statistiken zu Rate zieht, sind das mehrheitlich die Führer der KFZ. Das wird hier nicht nur nicht bestritten, es wird überhaupt nicht betrachtet.

    Da muss die Radlerhaut schon sehr dünn sein, wenn man sich da ungerecht behandelt fühlt.

    Und auch der Hinweis auf den Kindergarten ist kein Vergleich Radfahrer mit Kindergartenkindern, sondern ein Vergleich einer Situation erhöhter Verkehrsgefährdungen mit einer anderen. Bei den Kindergartenkindern sind ja die übrigen VT 100% die Gefährder, Kindergartenkinder können das qua Definition nicht sein. Diesen Status spricht aber auch hier niemand den Radfahrern zu, das ist wieder nur zu dünne Haut. Lass Dir mal Fell wachsen.

    bye
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  • Ich les das so, dass durch die 30 prozentig erhöhte Gefahrenlage es öfter zu Unfällen kommen kann,

    Welche "30-prozentig erhöhte Gefahrenlage" eigentlich...!? Wann und wie wurde die eigentlich nachgewiesen? Ich verspüre die jedenfalls nicht - und ich bin den überwiegenden Teil meiner bislang > 310.000 km außerorts auf radwegfreien Straßen gefahren. Der Großteil der Radverkehrsunfälle passiert immer noch innerorts. Und der überwiegende Teil außerorts sind Alleinunfälle - und Unfälle Radfahrer-Radfahrer (meist Kollisionen auf superdupertollen Radwegen). Nochmal ein verschwindend geringer Anteil dessen, was da übrig bleibt, hat mit anderen, motorisierten Verkehrsteilnehmern, Seitenabstand und überhöhter Geschwindigkeit zu tun... Aber da kann Thomas sicher mehr zu sagen.

    Daher geht es bei Radwegen immer nur um einen flüssigeren Verkehrsablauf - und sonst gar nichts! Außerorts stören Radfahrer umso mehr, je stärker und öfter der Kfz-Nutzer abbremsen und ggf. warten muss. Deshalb muss man ja die 2 % selbstbewussten und informierten Erwachsenen per blauem Schild zu ihrem "Glück" zwingen. Die anderen 98 % sind über das Kindergartenalter nie hinausgekommen, sonst würden sie nicht ständig nach dem Laufstall (Radweg) schreien... Deshalb fahren die dann auch in aller Regel auf dem Gehweg rum.

    Und auch der Hinweis auf den Kindergarten ist kein Vergleich Radfahrer mit Kindergartenkindern, sondern ein Vergleich einer Situation erhöhter Verkehrsgefährdungen mit einer anderen.

    Doch, das ist es - man wird als Erwachsener wie ein Kindergartenkind behandelt. Denn es gibt keinen wissenschaftlichen oder statistischen Nachweis dafür, dass die "Gefährdung" außerorts überhaupt größer ist, als Innerorts! Es wäre an der Zeit, dass gegen den neuen § 45 (9) mal jemand Klage einreicht.

  • Ich beschrieb nur, wie der Gesetzestext zu lesen ist, was da also tatsächlich steht.

    Du bist dagegen weiter am Interpretieren und hineinlesen, was nicht da steht. Und am Aufregen.

    Zieh einfach nicht jeden Schuh an, der herumliegt.

    bye
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  • Was in Gesetzen steht, ist doch immer auslegungsfähig! Der § 45 (9) ist doch mit seiner "besonderen Gefahrenlage" ein gutes Beispiel dafür, wie willkürlich man Rechtsnormen auslegen kann. Und in der Auslegung, wonach außerorts jede Straßenbenutzung für Radfahrer einer automatischen "besonderen Gefahrenlage" gleichkäme, spiegelt sich halt der automobile Zeitgeist wieder.

    Man könnte ja mal die Frage stellen, warum Radfahren an radwegfreien Landstraßen überhaupt noch erlaubt ist? Ist doch laut Bundesratsdrucksache viel zu gefährlich!? Klar, ohne Wegelchen könnten sie es schlecht komplett verbieten...

    Aber machen wir uns nix vor; auch Dank der aus den Fingern gesogenen Diagramme in den ERA und dem unmenschlichen Tempo 100 war es ja auch so schon kaum möglich, blaue Schilder wegzukriegen. Man kann die Kastrierung des § 45 (9) somit auch als "Verwaltungsvereinfachung" betrachten.

    Du bist dagegen weiter am Interpretieren und hineinlesen, was nicht da steht.

    Straßenverkehrsbehörden machen das ("interpretieren" und "hineinlesen") doch auch andauernd...!? Weshalb sie dann auch wahllos blaue Schilder aufstellen. Natürlich nur zum Wohle des unmündigen, suizidale Tendenzen erkennen lassenden Radfahrers...!

  • Natürlich müssen Vorschriften und Gesetze interpretiert werden. Des Juristen Lieblingssatz ist nicht umsomst "Kommt drauf an".

    Was ist denn der Grundsatz bei der Regelung des öffentlichen Raums? Doch wohl der, dass man sich frei und sicher bewegen kann (zumindest, wenn man sich konform verhält). Das kann man auch nicht mit einer Verordnung ins Gegenteil verdrehen.

  • Du liest da was, was da nicht steht.

    Ich les das so, dass durch die 30 prozentig erhöhte Gefahrenlage es öfter zu Unfällen kommen kann, die dann natürlich den flüssigen Verkehrsablauf behindern.

    Es mag ja sein, dass ich dort etwas herauslese, was nicht drinsteht. Aber was Du liest, steht definitinv nicht drin.

    Es bedarf ja gerade keiner erhöhten Gefahrenlage, nicht mehr Unfälle, damit Radfahrer weggesperrt werden dürfen. Der Verkehrsablauf wird nicht durch Unfälle eingeschränkt.

    Das erkennt man auch daran, dass zwischen sicher und flüssig das Komma fehlt. Der flüssige Verkehrsablauf ist nicht sichergestellt, wenn Radfahrer unterwegs sind.

    Und jetzt gehen wir in den Kindergarten. Autofahrer dürfen nur deswegen so schnell fahren, weil sie darauf vertrauen dürfen, dass sich andere regelkonform verhalten (Vertrauensgrundsatz). Gegenüber Kindern (und ein paar anderen, §3(2a)) darf man das nicht, weil man kein verkehrtgerechtes Verhalten erwarten kann. Deswegen darf man an Kitas die Geschwindigkeit beschränken, (ohne dass erst etwas passieren muss,) weil sonst selbst regelkonformes Verhalten zu gefährlich wäre.

    Genau diese Situation haben wir jetzt auch gegenüber Radfahrern. Selbst, wenn sich alle regelkonform verhalten (Sichtfahrgebot beispielsweise), ist es nicht sicher. ÖÖÖ ja. Und deswegen muss die Polizei zur Gefahrenabwehr ....

  • nein, die Polizei MUSS nicht einsammeln.

    Die Polizei MUSS aber nachgucken, ob FÜR den Radfahrer (oder den Fußgänger, der besoffen am Straßenrand torkelt) eine Gefahr eine Gefahr besteht. Sei es, dass der besoffene Fußgänger überfahren oder das Mädchen auf dem Fahrrad irgendwo verlustig geht.

    Und NACH der Ansprache, NACH Abwägung wird das weitere Vorgehen entschieden. Ach, der Typ ist nicht besoffen, der humpelt nur? Dann lassen wir ihn weiter humpeln.

    Ach, die Kleine erklärt, dass sie zu ihrer Freundin im nächsten Dorf will und Mutti das auch weiß? Ja dann: pass auf dich auf, fahr vorsichtig.

    Sind wir mittlerweile echt an dem Punkt angekommen, wo Handeln als pure Boshaftigkeit gegen Radfahrer/Fußgänger ausgelegt wird? echt?

  • Wieso liegt diese Schuld schon wieder bei dem Mädchen?

    Straßenverkehr ist grundsätzlich mit Gefahren verbunden. Natürlich sollten alle vorsichtig daran teilnehmen. Man könnte nun diskutieren, ob jemand tatsächlich sicherer fährt, wenn man "fahr vorsichtig!" sagt, oder ob das irgendwie kontraproduktiv ist.

    Ansonsten hatte die Kleine wohl Schuld daran, dass sie irgendwo war, wo sie nicht hingehörte. Wäre das nicht auf einer Landstraße sondern auf einem ruhigen Feldweg gewesen, hätte die Polizei hoffentlich auch nicht anders gehandelt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • nein, die Polizei MUSS nicht einsammeln.

    Batteriewechsel?

    Sind wir mittlerweile echt an dem Punkt angekommen, wo Handeln als pure Boshaftigkeit gegen Radfahrer/Fußgänger ausgelegt wird? echt?

    Nein, da bin ich bei Hanlon.

    Aber die Änderung der StVO räumt den Straßenverkehrsbehörden das Recht ein, Radfahrer aus dem Weg zu räumen ohne, dass die eigentlich dafür vorgesehene Voraussetzungen erfüllt sind, damit Kraftfahrer nicht von Radfahrer aufgehalten werden. Diese Priviligierung halte ich für moralisch verwerflich, für bösartig. Das DEFA-Kind ist nur eine Nebelkerze, die nur das Ganze richtig grotesk macht.

  • Hane

    Ich verstehe und teile die Intention, nur das Beipiel halte auch ich für ein denkbar ungeeignetes. Die Kleine wurde von Polizisten zu ihren Eltern gebracht, nachdem sich zumindest als unklar erwies, ob die Eltern von ihrem Ausflug wußten. Das ist per se nicht falsches, sondern richtiges Verhalten in einer auf sozialer Verantwortung angelegten Gesellschaft. Man kümmert sich umeinander, Polizisten sogar mit staatlichem Auftrag.

    (Zum Beispiel habe ich mal einen verlorenen Personalausweis einfach der Frau wieder nach Hause gebracht. Ich hatte gerade Zeit, einen Fahrschein... Das macht mich nicht zum Helikopterbürger. Kleine Kinder nach dem Verbleib von Mama, Papa zu fragen, das kam auch schon vor, mal in meiner Freizeit den offenen, aber zunächst unauffälligen Unterschenkelbruch eines Obdachlosen, der fürchterlich stank, weshalb ihn sich wohl sonst keiner näher ansah, erstversorgt und die 112 gewählt, etc.)

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)