Gefährliche Radinfrastruktur

  • Wenn ich als Radfahrer auf solche Linien auf dem Boden treffe, gehe ich davon aus, dass ich keine Vorfahrt gemäß RvL habe.

    Schlimmer ist es auch andersrum, wenn Furten und/oder Leitlinien vorhanden sind, wo Radfahrer keine Vorfahrt haben.

    Hier gilt ebenfalls rechts vor links und die rot-weißen Pömpel auf der anderen Straßenseite grenzen einen Seitenstreifen ab, auf dem man auf der linken Seite gar nicht fahren darf. Radfahrer werden also gleich doppelt in die Falle gelockt, weil ihnen die Markierung eine Vorfahrt suggeriert, die sie nicht haben und weil sie die Markierung auf einen Straßenteil leitet, auf der sie nichts zu suchen haben. So etwas ist gefährlicher Unfug, wurde aber gerade im letzten Sommer erneuert und die Leute in der Behörde haben bis heute nicht verstanden, dass das alles in der Form unzulässig ist.

  • Man fragt sich bei diesen Beispielen, was an diesem Satz so schwer zu verstehen ist:

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links"

    Die Verwaltungsvorschrift ist selten so eindeutig formuliert wie an dieser Stelle.

  • Ich glaube inzwischen, dass in den meisten Straßenverkehrsbehörden (insb. in den kleineren Einheiten) absolut Null Fachkompetenz vorhanden ist. Die neue Leiterin der örtlichen StVB kannte zum Beispiel nicht einmal die Nummerierungen der Verkehrsverbotszeichen 254 und 260 auswendig. Ebenfalls war ihr die (zugegebenermaßen auch bescheuerte) Regelung mit den alleinstehenden [Zusatzzeichen 1022-10] im § 2 (4) S. 4 StVO unbekannt.

    Ich hab es ja schon öfters angesprochen: es besteht hier m. E. ein strukturelles Problem in der Beamtenausbildung. Hier braucht es eigentlich Experten, die sich bereits in der Ausbildung / im Studium auf einen Kernbereich konzentrieren. Stattdessen wird hauptsächlich allgemeiner Verwaltungskram abgearbeitet - und die Sache mit den Verkehrszeichen "nebenbei" gemacht... Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz hat z. B. bis zu meinem "Aufbegehren" auch keine Radwegbenutzungspflichten nachvollziehbar angeordnet, sondern einfach kommentarlos Beschilderungspläne des LBM (Straßenbaubehörde) abgestempelt. <X

  • Ich glaube inzwischen, dass in den meisten Straßenverkehrsbehörden (insb. in den kleineren Einheiten) absolut Null Fachkompetenz vorhanden ist. Die neue Leiterin der örtlichen StVB kannte zum Beispiel nicht einmal die Nummerierungen der Verkehrsverbotszeichen 254 und 260 auswendig.

    Das möchte ich im Falle meiner Lieblings-VB bestätigen. Und ich könnte auch damit leben, wenn sie die Nummern nicht auswendig kennen, dafür aber wenigstens die Bedeutung der Verkehrszeichen. Manchmal glaube ich, dass sich jeder Fahrschüler besser auskennt.

  • Wenn ich das richtig mitgekoppelt habe, dürfte es sich um diese Stelle handeln: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…X1w&focus=photo

    Dort sehe ich weder ein [Zeichen 306] an der Hauptfahrbahn, noch ein [Zeichen 205] an der einmündenden Nebenfahrbahn. Es handelt sich auch nicht um einen Feld- oder Waldweg und das Einfahren auf die Hauptfahrbahn erfolgt nicht über einen abgesenkten Bordstein. Also gilt rechts vor links, wenn ich nichts übersehen habe.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html

    Dass das sicherlich nicht so gemeint ist, sehe ich aber auch so und dass man sich als Radfahrer darauf nicht verlassen sollte, erst recht. Aus meiner Sicht fehlen dort vorfahrtregelnde Verkehrszeichen.

    Ergänzung: An der Kreuzung vorher übrigens auch: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…mew&focus=photo

    Ich bewundere echt deine Fähigkeiten, so was auf mapillary zu finden. Mir fehlt da oft echt das Geschick. Aber du liegst goldrichtig. Auf der von dir verlinkten Aufnahme kann man unter dem Straßennamen Biebricher Allee die Hausnummern 89-129 lesen. Daraufhin habe ich noch mal in meine Fotosammlung geguckt und dieses Bild gefunden, das die selbe Stelle und das selbe Schild zeigt, allerdings von der anderen Seite. Deshalb stehen da die selben Hausnummern in umgekehrter Reihenfolge: 129-89

    Was die rechts vor links Geschichte angeht, die ja auch nur spaßig gemeint ist: Ich fürchte die drei dicken Fahrbahnbegrenzungsbalken sprechen da eine eindeutige Sprache, wie ja auch schon wer anders hier vermutet hat.

    Mir sind in Wiesbaden an vielen Stellen diese Fahrradmarkierungen in Kombination mit einem Pfeil aufgefallen. Und ich halte sie eigentlich für eine gute Idee. Auch wenn dann (oder vielleicht gerade weil dann) solche absurden Szenen möglich werden.

    Hier ein anderes Beispiel:

     

    Die Aufnahmen von dem etwas länger haltenden oder parkenden Transporter entstanden in der Blücherstraße. Hinter dem Transporter geht links die Lothringer Straße ab.

    Hier ein Link zur entsprechenden googlemaps-Aufnahme. (Mapillary hat nicht geklappt.)

    https://www.google.de/maps/place/Bl%…698!4d8.2246989

  • VZ 306 ist doch das hier: [Zeichen 306]

    Aber wie soll dann ein Radfahrer, der an der gezeigten Stelle auf die querende Straße trifft, wissen, dass es eine Vorfahrtsstraße ist.

    Normalerweise müsste doch ein [Zeichen 205] oder [Zeichen 206] angebracht sein.

    Andererseits ist es ja "nur" der Radverkehr, der überhaupt an diese Stelle gelangen kann. Da werden doch dann oft dieselben Zeichen in deutlich kleinerer Ausführung benutzt.

    Vielleicht so:

    Oder genügt vielleicht doch die weiße Strichlinie. Obwohl, eine Markierung kann doch eigentlich eine Beschilderung nicht einfach so ersetzen.

  • Nur mal zur Erinnerung: VZ 306 gilt bis zur Aufhebung!

    Aber an die untergeordneten Straßen gehört dann ein [Zeichen 205] oder [Zeichen 206].

    Woher weiß ein Radfahrer, der hier https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…piA&focus=photo aus dem Keltenweg kommt, dass dort https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…358208955223882 ein [Zeichen 306] stand, das noch nicht aufgehoben wurde?

    Keine Frage, dass die bauliche Gestaltung und die Markierungen nicht den Eindruck erwecken, als hätte man aus dem Keltenweg kommend Vorfahrt gegenüber von links kommenden Fahrzeugen entlang der Biebricher Allee. Daher mag die ganze Diskussion hier auch reichlich akademisch erscheinen. Ich lebe allerdings in einer Stadt, in der der Verkehrsbehörde Radfahrer völlig egal sind. Man soll sich hier als Radfahrer offenbar selbst aussuchen , welche Verkehrsregeln für einen gelten und welche nicht, solange man sich so unterwürfig verhält, dass man auf gar keinen Fall den Kfz-Verkehr beeinträchtigt. Daher reagiere ich auf solche Schlampereien wie in diesem Beispiel mittlerweile sehr empfindlich.

    Gegenfrage: Aus welchem Grund sollte man an der von Ullie gezeigten Stelle und an der Einmündung Keltenweg kein VZ 205 aufstellen?

    *edit: Da war Ullie schneller

  • Ich glaube inzwischen, dass in den meisten Straßenverkehrsbehörden (insb. in den kleineren Einheiten) absolut Null Fachkompetenz vorhanden ist. Die neue Leiterin der örtlichen StVB kannte zum Beispiel nicht einmal die Nummerierungen der Verkehrsverbotszeichen 254 und 260 auswendig. Ebenfalls war ihr die (zugegebenermaßen auch bescheuerte) Regelung mit den alleinstehenden [Zusatzzeichen 1022-10] im § 2 (4) S. 4 StVO unbekannt.

    Da muss ich dir völlig recht geben, auch in großen Städten wie München gibt es nach wie vor viele Lücken, was die Kenntnis von Verkehrs- und insbesondere auch Verwaltungsrecht angeht (ob man jetzt die Nummern der Verkehrszeichen auswendig kennen muss, sei mal dahingestellt, wenn man weiß, wo man's nachschauen kann und vor allem den Sinn und Zweck des Schildes verstanden hat, reicht das in meinen Augen). Von den umliegenden Landgemeinden, welche ja zumindest für ihre Orts(verbindungs)straßen untere Verkehrsbehörde sind, will ich schon mal gar nicht reden. Wenn man dann den Landkreis als Rechtsaufsicht einschaltet, passiert in der Regel auch nix, denn die Gemeinden wollen doch immer so gerne ihre Eigenverwaltung ausüben (was aber beim Straßenverkehrsrecht als Recht des übertragenen Wirkungskreises Unsinn ist).

    Meines Erachtens stinkt doch der Fisch mal wieder vom Kopf her: in der Regel sind die Verkehrsministerien der Bundesländer für den ordnungsgemäßen Vollzug der Straßenverkehrsordnung zuständig. Und offenbar hat man dort wenig Interesse an diesem ordnungsgemäßen Vollzug - es sei denn, er dient der Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs. Diesem Dogma hat sich alles unterzuordnen, der Rest interessiert schlicht nicht.

    Selbst Dinge wie die Jahresfrist sind oft unbekannt, was aber von Vorteil ist, denn auf meinen Antrag hin hat man schon öfter mal "aus Versehen" eine neue verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, ohne sich auf die Bestandskraft der alten zu berufen. Und die Rechtsbehelfbelehrung fehlte den Schreiben in aller Regel auch (denn damit könnte die Behörde die Jahresfrist zu einer Monatsfrist machen).

  • mgka - Ja, eben. Eigentlich sind gem. GG Straßenverkehrsbehörden ja sogar in erster Linie Bundesbehörden. Die Länder sollen im Rahmen ihrer Auftragsverwaltung Bundesrecht vollziehen. Aber diese Aufgaben werden dann - per Zuständigkeitsverordnungen - teils den Gemeinden oder Verbandsgemeinden auferlegt. Die wiederum bedienen sich aus dem, was die Verwaltungs(fach)hochschulen jährlich so ausspucken oder was schon seit Jahrzehnten in den Kommunalverwaltungen rumsitzt. Ich hab leider noch nicht genauer nachgeforscht - aber es würde mich stark wundern, wenn Straßenverkehrsrecht überhaupt ein Hauptfach wäre. Nun bearbeiten solche Leute dann gerne mal Jahrelang Asylanträge oder Baugenehmigungen - und werden dann wegen des permanenten Personalabbaus nach 10 Jahren in die Straßenverkehrsabteilung versetzt. Yeah! Die neue Sachgebietsleiterin hat vorher mit Sicherheit auch was ganz anderes gemacht. Und ja, man muss die Nummern nicht unbedingt auswendig kennen (ich kenn auch nur die gängigsten). Es ist aber immer ein starkes Indiz dafür, was für eine Fachkenntnis man erwarten kann. Wenn jemand "Straße" schreibt / sagt und "Fahrbahn" meint, weiß man recht schnell, woran man ist. Und dann kommen hier und da noch (auch von Bürgern auf blöde Ideen gebracht werdende) kleine Bürgermeisterchen, die meinen, die StVO sei nach Belieben auslegbar...

    Wenn man sich dann auch bspw. mal ankuckt, wie das in Hamburg läuft (wo die Polizei gleichzeitig Straßenverkehrsbehörde ist). Was meiner Ansicht nach sogar gegen die Gewaltenteilung verstößt...

    Bei Straßenbaubehörden ist das (zum. in RLP) ja (noch) anders; die haben ihren eigenen Studiengang - und dürfen sich entsprechend spezialisieren. Ich hatte damals sogar überlegt, da eine Bewerbung hinzuschicken. 8) Lustigerweise ist ja in Rheinland-Pfalz der (hpts. für Straßenbau zuständige) LBM die obere Straßenverkehrs- und somit Rechts- und Fachaufsichtsbehörde (und nebenbei auch zuständig für die StVO auf Autobahnen). Okay, meine Erfahrungen mit dem LBM sind bekanntlich auch äußerst frustrierend; fraglich, ob es dadurch besser werden würde...

    Selbst Dinge wie die Jahresfrist sind oft unbekannt, was aber von Vorteil ist, denn auf meinen Antrag hin hat man schon öfter mal "aus Versehen" eine neue verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, ohne sich auf die Bestandskraft der alten zu berufen. Und die Rechtsbehelfbelehrung fehlte den Schreiben in aller Regel auch (denn damit könnte die Behörde die Jahresfrist zu einer Monatsfrist machen).

    Ja, das kenne ich insb. von meiner Lieblings-StVB aus dem Kreis Südwestpfalz. Die sind sich gar nicht bewusst, wie viele Verwaltungsakte ohne Rechtsbehelfsbelehrungen sie in den letzten Jahren erlassen haben. ;) Leider konnte ich es wegen der kostspieligen Justiz allerdings auch nicht ausnutzen.

  • Man darf diesen Begriff nicht zu eng auslegen. Ganz klassisch sähe ich hier Probleme bei der "vertikalen" Gewaltenteilung. ;) Die Polizei ist eine Landesbehörde, eine StVB (eigentlich...) eine Bundesbehörde. Die andererseits in der Praxis halt auch bei den Kreisen und Gemeinden angesiedelt ist.

    Aber auch im weiteren Sinne ("checks and balances") halte ich es für bedenklich, wenn z. B. eine Behörde, die eigentlich Verkehrsregeln überwachen soll, dafür zuständig ist, Verkehrsregeln (also Recht) selber zu erlassen. Das kann sie zwar auch im Rahmen der StVO - aber eben nur im begrenzten Maße. Das ist mir persönlich eine zu hohe Machtkonzentration. Wo woanders die Polizei in Sachen straßenverkehrsrechtlicher Belange nur als Gast eingeladen ist, ist sie in Hamburg der "Veranstalter".

  • Die Auftragsverwaltung hat sie nur für die Straßen des Bundes und das auch nicht mehr lange ...

    Für die niederen Straßen ist es Eigenverwaltung.

    Und die StVO muss ja vom Bundesrat, also der Länderkammer, abgsegnet werden, nicht vom Bundestag ...

    Bitte mal drauf achten, ob sich die Vorfahrtslage dort schon geändert hat oder die Tage noch ändert. Habe die Frage auch mal andernorts gestellt, von dort wurde es wohl auf kurzem Weg der zuständigen Behörde gemeldet ...

  • Ja, straßenrechtlich. Ändert nix daran, dass die auf dem StVG basierende StVO (konkurrierende Gesetzgebung) Bundesrecht ist - und dementsprechend (eigentlich) auch der (straßenverkehrsbehördliche) Vollzug der StVO - ob nun auf Gemeinde- oder auch Bundesstraßen erst einmal dem Bund zusteht. Der überlässt das allerdings den Ländern, die das wiederum an die Gemeinden, Kreise, Städte oder - wie in Hamburg - an die Polizei delegieren.

    Deshalb sind ja gerne mal auf engem Raum (innerorts, außerorts, Gemeinde-, Stadt- und Kreisgrenzen) mehrere Straßenverkehrsbehörden zuständig. Die durchaus auch unterschiedliche Meinungen vertreten können. Die B 10 ist ja im Pfälzerwald nur auf einem einzigen Abschnitt noch mit Fahrrädern befahrbar - weil die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Tatsache berücksichtigt, dass dem Radverkehr dort keine Alternative angeboten wird.

    Aber okay; das Thema führt an dieser Stelle wohl wieder zu weit... :whistling: ;)

  • Landkreis Schaumburg zwischen Wiedensahl und Nienernwöhren, kurz vor der Ortseinfahrt Niedernwöhren.

    Auf der Landstraße gilt Tempo 100, aber für Radler gibt es ja diesen netten Zwei-Richtungs-Kombi-Rad-Fußweg.

    Beim Weiterfahren kommt man zu einer Stelle, an der ein Wasserlauf überquert werden muss:

    Ein Weg, der (noch???) nicht so richtig abgesichert ist:

    Vielleicht doch besser den Rdaverkehr auf der Fahrbahn belassen? Und dort das Autofahrertempo reduzieren!

    Oder wenigstens den Rad-/Fußweg begradigen?

    Oder wenigstens die Schutzgitter ausbauen und besser erkennbar machen?

  • Die frisch aufgepinselte Farbe macht es nur um so deutlicher, dass dieser aufgepinselte Hochbord-Schmalspur-Radweg seine Tücken hat.

    Trotzdem wird er von fast allen Radfahrern benutzt. Denn er ist verpflichtend und verläuft neben einer mehrspurigen Haupteinfallsstraße auf der häufig auch mal schneller als die erlaubten 50 gefahren wird.

    Hier der Link zu googlestreetview: https://www.google.de/maps/@52.39856…!7i13312!8i6656

  • Gleich das erste Bild zeigt, dass dieses Radwegsurrogat erwartungsgemäß gerade nicht von "fast allen" Radlern benutzt wird.;)

    Ist eben nur ein Surrogat, wie du so schön sagst! Trotzdem bin ich mir ziemlich sicher, dass das gezeigte "Fehlverhalten" nicht weiter verfolgt wird, zumindest so lange kein Fußgänger dadurch beeinträchtigt wird.

    Würde man jedoch versuchen an dieser Straße die Fahrbahn zu benutzen...

    Die Verwaltung redet sich stets damit heraus, dass die besondere Gefahrenlage es gebietet, die Radwegebenutzungspflicht anzuordnen.